HF GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Herzogspitalstraße 8, 80331 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162336
Eingetragen
18.5.2006
Branche
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und BuchprüfungsgesellschaftenPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Suchandt
seit 13.10.2020
Prokura
Jürgen Fehling
seit 18.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stauffenbergstraße 7, 80797 München
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HF GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2.859,00 3.554,00
I. Sachanlagen 2.859,00 3.554,00
B. Umlaufvermögen 108.717,91 78.644,18
I. Vorräte 6.554,44 18.179,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.639,59 19.993,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.523,88 40.470,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 111.576,91 82.198,18

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 50.565,83 56.815,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 25.565,83 31.815,68
B. Rückstellungen 19.295,00 18.018,46
C. Verbindlichkeiten 41.716,08 7.364,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 111.576,91 82.198,18

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 und 275 HGB. Mögliche Zusam­men­fassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 € werden sofort abgeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zum Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanz­stichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Rückstellungen bestehen aus Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Die Steuerrückstellungen wurden für die voraussichtliche Steuerbelastung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung


1. A. Angaben zur Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und keine Verbindlichkeiten, die mit Pfandrechten oder ähnlichen Rechten besichert sind.

Alle Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr.

B. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen oder Zuschreibungen und keine Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens vorgenommen.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2015 war Herr Jürgen Fehling, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, München alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.
  

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Neben den aus der Bilanz ersichtlichen Verpflichtungen besteht keine i. S. d. § 251 HGB anzugebende Verpflichtung.
  

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor das Jahresergebnis vollständig auszuschütten.

sonstige Berichtsbestandteile


München, 20. April 2016

      Jürgen Fehling
      Geschäftsführer
      Wirtschaftsprüfer
      Steuerberater 
 
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2016 festgestellt.

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