Rüsche
Catering GmbH
Attendorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.050,50 |
151.309,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
90.877,00 |
102.934,00 |
| II.
Sachanlagen |
38.173,50 |
48.375,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
430.365,71 |
589.008,42 |
| I.
Vorräte |
10.048,83 |
11.332,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.066,17 |
249.266,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
332.250,71 |
328.409,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
369,00 |
369,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
559.785,21 |
740.686,42 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
504.064,51 |
642.799,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
154.000,00 |
154.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
325.064,51 |
463.799,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
463.799,43 |
424.013,09 |
| B.
Rückstellungen |
22.200,00 |
17.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.520,70 |
80.686,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.520,70 |
80.686,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
559.785,21 |
740.686,42 |
Anhang
Rüsche Catering GmbH, 57439 Attendorn
Amtsgericht Siegen HRB 10466
Anhang zum Jahresabschluss 2020
I.
Allgemeine Angaben
Die Rüsche Catering GmbH hat ihren Sitz in
Attendorn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Siegen unter HRB 10466 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2020 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Die Gesellschaft hat die Erleichterung des § 286
Abs. 4 HGB genutzt.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des
Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang
einen Verbindlichkeitenspiegel (
§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1
und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von
Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen
waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare
Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Der aktivierte Firmenwert wird planmäßig
über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Abzug
von nachträglichen Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 1.000,00 werden mit 20%
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestand und Bankguthaben werden mit dem
Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände habe eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von € 25.000,00 ist
in voller Höhe erbracht.
Im Bilanzgewinn von € 325.064,51 ist ein
Gewinnvortrag von € 463.799,43 enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon durch Pfand-
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
rechte und
ähnliche
|
|
zu einem Jahr
|
zwei bis fünf
Jahren
|
mehr als fünf
Jahren
|
Rechte gesichert
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
33.520,70
|
33.520,70
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge von € 2.507,08
enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Aufwendungen von € 9.855,77
enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2020 waren
durchschnittlich 8 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer und Auszubildende) bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Geschäftsführung
Frau Nicole Darley und Herr Oliver Rüsche sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Attendorn, den 07. März 2022
Rüsche Catering GmbH
Nicole Darley - Geschäftsführerin -
Oliver Rüsche - Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2022 festgestellt.
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