Schreinerei
Auburger GmbH
Mötzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.690,39 |
1.511,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.724,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.813,00 |
1.358,50 |
| III.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.166,68 |
36.401,47 |
| I.
Vorräte |
9.881,00 |
21.708,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.033,77 |
12.931,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.251,91 |
1.761,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.284,52 |
397,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
98.955,50 |
120.418,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
147.097,09 |
158.728,55 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
124.520,09 |
145.982,78 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
98.955,50 |
120.418,19 |
| B.
Rückstellungen |
2.993,00 |
2.684,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.104,09 |
156.044,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
147.097,09 |
158.728,55 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Schreinerei Auburger GmbH
Kastnerstraße 16
93099 Mötzing
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss 2011 wurde
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Durch die Anwendung der Vorschriften des BilMoG
ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden; eine entsprechende
Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gem. Art. 67 Abs.
8 EGHGB nicht vorgenommen
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen wird zu den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Für Sachanlagen, die bereits
zu Beginn des Geschäftsjahres vorhanden waren, wird
das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4
Satz 1 EGHGB ausgeübt. Zugänge ab dem
Geschäftsjahr 2011 werden ausschließlich linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
über Euro 150,00, aber nicht mehr als Euro 1.000,00
werden im Jahr der Anschaffung aktiviert und
gemäß § 6 Abs. 2a EstG auf fünf Jahre
abgeschrieben ( Poolabschreibung ).
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
bzw. Herstellkosten bewertet. In den Herstellkosten wurden
neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Lohngemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens mit einbezogen.
Dabei wurde das Niederstwertprinzip beachtet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr wurde mit 3% bemessen. Im
Übrigen sind die Forderungen und
Vermögensgegenstände zum Nominalwert ausgewiesen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen
bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen wie im Vorjahr nicht vor.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro ist
einbezahlt und wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Aufgrund der
bestehenden Überschuldung der Gesellschaft ist
festzustellen, ob eine positve Fortbestehensprognose
abgegeben werden kann. Aufgrund der positiven Entwicklung
der Gesellschaft und der erheblichen Verbesserung der
Ertragslage ist von einer kurzfristigen Beseitigung der
Überschuldung auszugehen.
Der Gesellschafter hat im Hinblick auf § 64
GmbHG geprüft und beschlossen, daß die
Gesellschaft fortgeführt wird.
Für das von dem Gesellschafter gewährte
Darlehen in Höhe von 133.624,01 Euro wurde ein
qualifizierter Rangrücktritt ausgesprochen. Der
Gesellschafter tritt damit hinter sämtliche
Forderungen derzeitiger und künftiger Gläubiger
solange und soweit zurück, als die Schuldnerin
überschuldet ist. Im überschuldungsrechtlichen
Sinne lebt die Forderung des Gesellschafters erst dann
wieder auf, wenn künftige Jahresabschlüsse oder
sonstige Aktivvermögen die Verbindlichkeiten
übersteigen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Von den Verbindlichkeiten entfallen Euro 133.624,01
auf Gesellschafter (i. Vj. Euro 137.087,18).
Sonstige Angaben
Geschäftsführer : Herr Tobias Auburger
Mötzing, den 20. Dezember 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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