RGV Real-Grund GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Gesellschafterdaten für KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
BSVA Verwaltungs GmbHAufgelöst | 49.28% |
| 1.90% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankhaus Max Flessa KGSchweinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023des Bankhauses Max Flessa KG, SchweinfurtAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Aufwendungen
AnhangA. Allgemeine Angaben I. Vorbemerkung Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 Satz 1 HGB sowie die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nach § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB sind gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Barreserve ist zum Nominalbetrag bewertet. Sämtliche Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind unter Beachtung der Zinsabgrenzung mit dem Nominalbetrag bewertet. Risiken sind durch Abschreibungen und Wertberichtigungen berücksichtigt. Deren Höhe wird auf Basis der zu erwartenden zukünftigen Zahlungseingänge, unter Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten ermittelt. Für latente Kreditrisiken wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Hierbei wurden die Vorgaben des IDW RS BFA 7 zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen angewendet. Die Ermittlung der PWB erfolgt anhand des vereinfachten Verfahrens auf Basis des 12-Monats-Expected-Loss. Hierbei werden die Blankoanteile mit der Ausfallwahrscheinlichkeit der entsprechenden Ratingklasse multipliziert. Außerbilanzielle Geschäfte werden bei der Ermittlung der Risikovorsorge entsprechend berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungs- und Nominalbetrag wird als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen und planmäßig aufgelöst. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapiere) sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsenkurs (strenges Niederstwertprinzip) am Bilanzstichtag bewertet. Wertpapiere des Anlagebestandes (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) sind zu Anschaffungskosten bzw. zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Die Immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die zugrundeliegende Nutzungsdauer orientiert sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, Forderungen mit dem Nennbetrag bilanziert. Die anteiligen Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag sind abgegrenzt (aktiver RAP). Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Das Wahlrecht, einen aktivischen Überhang latenter Steuern nicht zu bilanzieren, ist in Anspruch genommen worden. Der zur Berechnung der latenten Steuern (Gewerbesteuer) verwendete Ertragsteuersatz beträgt 13,7 %. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Abgezinste Sparbriefe sind zum Zeitwert bilanziert. Die anteiligen Erträge für die Zeit nach dem Bilanzstichtag sind abgegrenzt (passiver RAP). Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind unter Anwendung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Heubeck nach der Anwartschaftsbarwertmethode (projected-unit-credit-method) unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,83 % angesetzt. Dabei ist ein Rententrend von 1,50 % p.a. sowie ein Anwartschaftstrend von 2,00 % p.a. berücksichtigt. Die sich aus der gegenüber den Vorjahren geänderte Methode ergebende einmalige BilMoG-Anpassung auf den 1. Januar 2010 beläuft sich auf TEUR 1.876. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und daher im Berichtsjahr einfünfzehntel dieses Betrags (TEUR 125) den Pensionsrückstellungen zu Lasten des außerordentlichen Aufwands zugeführt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung der BilMoG-Regelungen in Höhe von TEUR 125 wird innerhalb der verbleibenden Übergangszeit den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Nachrangige Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, dem Buchwert des Treugebers bzw. dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich um derivative Finanzinstrumente. Diese sind in keine Bewertungseinheit einbezogen und werden grundsätzlich einzeln bewertet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Zum Stichtag erfolgte eine Überprüfung des Zinsbuches auf eine verlustfreie Bewertung auf Basis des IDW-Standards RS BFA 3 n. F. unter Anwendung der Barwertmethode. Als Basis für die Refinanzierung wurde die Swap-Kurve (3-Monats-Tenor) zugrunde gelegt. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung ist nicht notwendig. III. Fremdwährungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgte gemäß § 340h HGB i. V. m. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages. Erträge aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nur bei Vorliegen einer besonderen Deckung und bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr berücksichtigt. B. Erläuterungen zur Bilanz Der Ausweis der Forderungen an Beteiligungsunternehmen erfolgt unter:
Der Ausweis der Forderungen an verbundenen Unternehmen erfolgt unter:
Der Ausweis von nachrangigen Vermögensgegenständen erfolgt unter:
Aufgliederung der Wertpapiere und Beteiligungen:
Der börsenfähige Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren untergliedert sich in TEUR 90.551, die dem Umlaufvermögen zugeordnet sind und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet werden sowie in TEUR 558.073, die dem Anlagebestand zugeordnet sind und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden. Der börsenfähige Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ist vollständig dem Umlaufvermögen zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Der Buchwert der Finanzinstrumente, die mit einem höheren Wert als ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben ist, beträgt TEUR 556.141. Der beizulegende Zeitwert beträgt TEUR 501.800. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen, weil diese zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert würden. Die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere sind im Wertpapierbestand der Bank eindeutig gekennzeichnet. Eine Beteiligung an großen Kapitalgesellschaften gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB besteht bei der Wieland-Werke AG, Ulm. Diese wird unter Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesen. Der Anteilsbesitz wird in Anlage C zu diesem Anhang dargestellt. Das Treuhandvermögen entfällt vollständig auf die Forderungen an Kunden. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage A (Anlagespiegel) zu diesem Anhang. Das Sachanlagevermögen wird in folgendem Umfang von der Bank selbst genutzt:
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die folgenden bemerkenswerten Einzelposten:
Der nicht ausgewiesene Saldobetrag der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 938 resultierte aus aktiven latenten Steuern auf die temporäre Differenz bei dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen. In den Aktivposten sind auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände mit einem Buchwert zum Bilanzstichtag von TEUR 17.145 ausgewiesen. Insgesamt sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 174.513 durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Für Refinanzierungs-Fazilitäten besteht ein Pfandkonto in Höhe von TEUR 169.099 bei der Deutschen Bundesbank. Kreditinanspruchnahmen hieraus bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Zudem sind Kundenforderungen in Höhe von TEUR 174.513 (Vorjahr: TEUR 183.155) an öffentliche Refinanzierungsinstitute abgetreten. Dies ist bei Einsatz öffentlicher Kreditprogramme nach den Kreditbedingungen erforderlich. Die Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten ist aus Anlage B zu diesem Anhang ersichtlich. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen erfolgt unter:
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt unter:
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen vollständig auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten die folgenden bemerkenswerten Einzelposten:
Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2023. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Minderbetrag von TEUR 132. Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.116 angefallen. Angabepflichtige nachrangige Verbindlichkeiten nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 RechKredV:
Die nachrangigen Verbindlichkeiten haben eine Ursprungslaufzeit von mindestens 10 Jahren und es besteht keine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit. Im Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, bestehen keine Fälligkeiten. Die Bedingungen der Nachrangigkeit gelten entsprechend den Regelungen des § 10 Abs. 5a KWG alt (Bestandsschutz) sowie Art. 63 CRR. Veränderungen des Nachranges und der Laufzeit sind ausgeschlossen. Die Bank hat zum Bilanzstichtag sechs Genussrechte über insgesamt TEUR 1.700 begeben, die von sechs Anlegern gehalten werden. TEUR 0 sind vor Ablauf von zwei Jahren fällig. Es besteht keine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit.
Der Posten Eventualverbindlichkeiten enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt im Rahmen der Kreditrisikosteuerung. Der Posten unwiderrufliche Kreditzusagen enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar. Es wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 847 gebildet. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Mieterträge in Höhe von TEUR 433; die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr keine wesentlichen Einzelbeträge. Die von der Bank zu tragenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausnahmslos das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 ergeben sich aus der ratierlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aus der Umsetzung der BilMoG-Regelungen. Aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen ergibt sich insgesamt ein Aufwand von TEUR 268 (im Vorjahr: TEUR 267), der in den Zinsaufwendungen ausgewiesen wird. Aus den latenten Steuern ergibt sich kein Ertrag oder Aufwand. Der Bilanzgewinn ist vollständig zur Ausschüttung vorgesehen. Für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden für die Vermittlung von Bauspar-, Fonds-, Versicherungs- und Kreditverträgen erbracht. D. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die das Ergebnis und die allgemeine Lage der Bank wesentlich beeinflusst hätten, haben sich nicht ergeben. E. Sonstige Angaben Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 340i HGB in Verbindung mit § 290 Abs. 1 und 2 HGB wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet, da die Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt TEUR 256 und verteilt sich wie folgt:
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG. Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 132, dem ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüberstehen. Mit Genossenschaftsanteilen sind keine Haftsummenverpflichtungen verbunden. Patronats-erklärungen wurden nicht abgegeben. Termingeschäfte Bei den am 31. Dezember 2023 noch nicht abgewickelten derivativen Termingeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für bilanzielle Grundgeschäfte inkl. besonderer Deckung, um Geschäfte zur Zinsbuchrisikosteuerung und in geringem Umfang um Kundengeschäfte sowie entsprechenden Gegengeschäften dazu. Offene Positionen bestehen nicht. Zinsbezogene Termingeschäfte bestehen in Höhe von nominal TEUR 130.000 in Form von Plain-Vanilla-Zinsswaps mit einem Marktwert von TEUR -2.179. Der nominale Bestand an Devisentermingeschäften beträgt TEUR 1.879 mit einem Marktwert in Höhe von TEUR +107. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Die weiteren Angaben werden in einem separaten Offenlegungsbericht gemacht und auf unserer Homepage veröffentlicht. Geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter Mathias Ritzmann, Geschäftsleiter Dr. Gerd Sachs, Geschäftsleiter Fritz Ritzmann, Geschäftsleiter Von Geschäftsleitern wird ein Mandat im Aufsichtsratsgremium der Wieland-Werke AG, Ulm bekleidet (§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB). § 286 Abs. 4 HGB findet Anwendung. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
Das Bankhaus Max Flessa KG mit Sitz in Schweinfurt ist eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Schweinfurt unter der HRA 365.
Schweinfurt, 15. März 2024 BANKHAUS MAX FLESSA KG M. Ritzmann Dr. G. Sachs F. Ritzmann Anlagenspiegel 2023
*) Hierbei handelt es sich ausschließlich
um entgeltlich erworbene Software
Fristengliederung(Restlaufzeiten)
Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB des Bankhauses Max Flessa KG, Schweinfurt, zum 31.12.2023
Es bestehen zwei weitere Beteiligungen mit jeweils unter 1% Kapitalanteil, die aufgrund eines Buchwertes von zusammen TEUR 218 jedoch von untergeordneter Bedeutung sind. Ebenfalls bestehen weiterhin fünf mittelbare Beteiligungen der Gesellschaft für Vermögens- und Grundstücksverwaltung Schweinfurt mbH zu jeweils 100,00 %.
1) Eigenkapital nach Gewinnverwendung.
2) Es besteht ein Organschaftsverhältnis
mit Ergebnisabführungsvereinbarung.
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023des Bankhauses Max Flessa KGI. Grundlagen des Bankhauses 1. Geschäftsmodell Die Flessabank - Bankhaus Max Flessa KG, Schweinfurt, betreibt als unabhängige Privatbank das traditionelle Bankgeschäft. Die wesentlichen Geschäftsfelder sind das klassische Einlagen- und Kreditgeschäft, das Depotgeschäft, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Anlageberatung. Der Vertrieb der Bankdienstleistungen erfolgt hauptsächlich über unser Filialnetz, über welches wir in dessen Geschäftsregionen, insbesondere in Bayern, Thüringen und Sachsen, tätig sind. Wesentliche Ertragsquellen der Bank sind das Zins- und das Provisionsgeschäft sowie Erträge aus den Beteiligungen und Eigenanlagen. Unternehmensbeteiligungen und Aktienanlagen erfolgen zur Stabilisierung unserer Geschäftsentwicklung und Ertragslage. Der Schwerpunkt unseres Eigenanlageverhaltens ist ausgerichtet auf festverzinsliche Wertpapiere bestimmter Emittenten aus den Bereichen Öffentliche Hand, Banken und Unternehmen mit Bonität im Bereich Investment Grade. 2. Ziele und Strategien In unseren Unternehmenszielen ist festgelegt, dass wir unter Berücksichtigung einer zurückhaltenden Risikoneigung sowie unter Einhaltung ausreichend hoher Liquidität ein kontinuierliches Wachstum von Volumen und Ertrag anstreben. Nachhaltigkeit, Sicherheit und Vermeidung unnötiger Risiken stehen dabei ebenfalls im Mittelpunkt. Unabhängigkeit betrachten wir als unbedingte Voraussetzung für ein Handlungsumfeld, das die Erreichung dieser Ziele ermöglicht. Wir wollen unsere Eigenkapitalbasis auch in den nächsten Jahren weiter stärken. 3. Steuerungssystem Mit Hilfe von Kennzahlen und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Begrenzung von Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit fließt immer in die Entscheidungsprozesse mit ein. Die Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen sie als eine unserer zentralen Aufgaben. Die Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit der Abteilung Risiko-Controlling und unserer Internen Revision tragen zu der Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen bei. Bedeutende finanzielle Steuerungsgrößen sind das Geschäftsvolumen (bilanzielles und außerbilanzielles Geschäft), das Zins- und Provisionsergebnis sowie die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Darüber hinaus legen wir der Steuerung unseres Geschäftes weitere bankregulatorisch definierte Kennziffern zugrunde. Bei nichtfinanziellen Kennziffern orientieren wir uns an der Anzahl unserer Kunden und an unserem jeweiligen Marktanteil. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war stark geprägt von den kriegerischen Auseinandersetzungen in Osteuropa sowie in Nahost, deren Ausgang nicht absehbar ist. Hieraus verstärkten sich die Engpässe an den Rohstoffmärkten und im Energiesektor. Die hohe Inflationsrate nahm ebenfalls negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Auch die Börsenentwicklung verlief in 2023 turbulent. Allerdings schloss der DAX zum Jahresende mit einem Allzeithoch. Das Konsumverhalten trübte sich in 2023 allmählich ein. Die Aussichten bleiben weiter unsicher. Die deutsche Wirtschaft hat sich 2023 vom Corona-bedingten Einbruch gegenüber den Vorjahren nur leicht erholt. Insbesondere die Bereiche Pflege, Gastronomie und Hotellerie leiden stark unter Personalmangel. Fachkräftemangel herrscht auf dem gesamten inländischen Arbeitsmarkt. Die EZB hat auf die Entwicklungen in 2022, insbesondere auf den massiven Inflationsanstieg, mit mehreren Zinsschritten reagiert. Die Zeiten der Negativzinsen dürften damit auf längere Sicht vorbei sein. Wie im gesamten Inland war auch unser unmittelbares wirtschaftliches Umfeld in 2023 insgesamt stabil. Unser regional geprägtes Geschäftsumfeld war von den globalen Themen in wirtschaftlicher Hinsicht nicht wesentlich beeinflusst. 2. Geschäftsverlauf Unser ordentliches Geschäft übertraf im Wesentlichen unsere Erwartungen und Prognosen. Die Bilanzsumme erhöhte sich leicht über Plan um 3 %. Die Zunahme der Forderungen an Kunden war über unseren Erwartungen. Unser Schwerpunkt liegt hier bei der Finanzierung von Privatkunden und Freiberuflern sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Die gesamten Kundeneinlagen erhöhten sich leicht, wobei die Spareinlagen rückläufig waren. Der Zinsüberschuss (Zins- und Beteiligungsergebnis) lag deutlich über dem Vorjahreswert und übertraf damit unsere Erwartungen. Infolge des Wegfalls der Negativzinsen sowie aufgrund der angestiegenen Zinsen konnten die Margen verbessert werden. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren blieben konstant. Die Erträge aus Beteiligungen fielen aufgrund günstiger Rahmenbedingungen bei einem Beteiligungsunternehmen deutlich höher aus. Beim Provisionsüberschuss wurde das Vorjahresergebnis gehalten. Die Erträge aus dem Wertpapierberatungs- und Wertpapierverwahrgeschäft bewegten sich auf Vorjahresniveau. Die Vermittlung von Versicherungen, Immobilien und Bausparverträgen sowie die Kontoführungsentgelte haben ebenfalls einen wesentlichen Anteil am Provisionsüberschuss. Die weiteren Teilergebnisse liegen, einschließlich des Bewertungsergebnisses auf Wertpapiere, im Rahmen unserer Erwartungen. Die Risikovorsorge auf das Kreditgeschäft wurde weiter gestärkt. Das Geschäftsjahr 2023 hat damit insgesamt einen positiven Verlauf genommen. 3. Wirtschaftliche Lage 3.1 Entwicklung der Vermögenslage a) Bilanzentwicklung
Der Anstieg der Bilanzsumme liegt etwas über unserer Prognose (+ 2,2 %). Auf der Aktivseite wurden die Guthaben bei der Deutschen Bundesbank wieder aufgebaut. Dafür wurden die Forderungen an Kreditinstitute leicht reduziert. Unsere Forderungen an Kunden stiegen aufgrund erhöhter Kundennachfrage stärker als erwartet. Die Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren wurden entsprechend reduziert. Auf der Passivseite hat sich der Bestand an Spareinlagen, noch als zeitverzögerte Folge der Zinssituation der letzten Jahre, reduziert, während sich die anderen Kundeneinlagen erhöht haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wuchsen aufgrund erhöhter Nachfrage nach Refinanzierungskrediten. Das Nachrang- und Genussrechtskapital wurde um 4,0 Mio. EUR erhöht. Die Gewinnrücklagen wurden um 14,0 Mio. EUR aufgestockt. b) Bilanzunwirksame Ansprüche und Verpflichtungen
Die in geringerem Umfang bestehenden währungs- und zinsbezogenen Sicherungsgeschäfte dienen ausschließlich der Sicherung offener Positionen und Zinsrisiken aus dem Kundengeschäft. c) Zusammensetzung der Eigenmittel
Der Solvabilitäts-Gesamtkoeffizient liegt bei 15,32 % und erhöhtet sich im Vergleich zum Vorjahreswert von 14,04 % (nach Ergebnisverwendung). Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich von 11,97 % in 2022 auf 13,28 % in 2023 (nach Ergebnisverwendung). Die Bank erfüllt die nach der Capital Requirement Regulation (CRR) gültigen Mindestanforderungen sowie die individuellen Anforderungen gemäß SREP. Nachdem wir unsere mittelfristigen Kapitalziele in diesem Jahr erreicht haben, erhöhen wir diese für unsere Kernkapitalquote von 13,0 % auf 13,5 % und für den Solvabilitäts-Gesamtkoeffizienten von 15,5 % auf mindestens 15,75%. 3.2 Liquiditätslage Im Rahmen der Liquiditätssteuerung wurden während des ganzen Jahres die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Liquidität jederzeit eingehalten. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 vom 10. Oktober 2014 beträgt zum Bilanzstichtag 184,94 %. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) liegt zum Bilanzstichtag bei 131,93 %. Im Jahr 2023 war die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben. Wir planen im Jahr 2024 bei der LCR mit einer deutlichen Steigerung auf über 200,00 % und bei der NSFR mit einer leichten Steigerung auf 135,00 %. Somit kann auch in Zukunft von der Einhaltung aller liquiditätsbezogenen Vorgaben ausgegangen werden. 3.3 Entwicklung der Ertragslage
Wesentliche Ertragsquellen sind der Zinsüberschuss, der Provisionsüberschuss sowie das Beteiligungsergebnis. Der Zinsüberschuss (inkl. Beteiligungsergebnis) belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 auf 59,7 Mio. EUR und befand sich somit um 12,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 46,9 Mio. EUR. Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften erhöhten sich um 22,4 Mio. EUR auf 55,2 Mio. EUR, die Zinsaufwendungen erhöhten sich um 15,6 Mio. EUR. Die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen erhöhten sich um 1.2 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 6,2 Mio. EUR). Die Zinserträge und -aufwendungen konnten aufgrund der gestiegenen EZB-Zinssätze gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich gesteigert werden. Die laufenden Erträge aus Beteiligungen sind um 4,8 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr: 13,2 Mio. EUR). Der Überschuss aus dem Provisionsgeschäft blieb bei 11,3 Mio. EUR. Im Schwerpunkt geprägt ist unser Provisionsertrag durch Vertriebs- und Bestandsprovisionen aus dem Kundenwertpapiergeschäft (5,2 Mio. EUR), den Kontoführungsentgelten (4,1 Mio. EUR) sowie der Vermittlung von Versicherungen, Immobilien und Bausparverträgen (0,7 Mio. EUR). Die Personalkosten erhöhten sich um 1,2 Mio. EUR auf 27,4 Mio. EUR. Die Löhne und Gehälter bewegten sich mit 21,6 Mio. EUR um 6,9 % über dem Vorjahresniveau, die Sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung reduzierten sich leicht um 0,1 Mio. EUR (im Vorjahr 5,9 Mio. EUR). Dies entspricht einer Reduzierung um 2,8 %. Im Jahr 2023 wurde eine Zahlung im Rahmen der sog. Inflationsausgleichsprämie geleistet. Die anderen Verwaltungsaufwendungen liegen mit 11,8 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR nur unwesentlich über dem Vorjahr (11,4 Mio. EUR). Wesentlichen Anteil haben hier auch die Serviceaufwendungen für Datenverarbeitung (4,3 Mio. EUR). Der Saldo der übrigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen, einschließlich der Risikovorsorge, erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 10,6 Mio. EUR. Dies resultiert aus einem deutlich verbesserten Bewertungsergebnis von +1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -9,4 Mio. EUR). Hierin enthalten sind die Zuschreibungen und Kursgewinne auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 3,6 Mio. EUR sowie die Aufstockung der Pauschalwertberichtung gem. IDW RS BFA 7 in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Zur Stärkung des Eigenkapitals wurden aus dem Jahresüberschuss den Rücklagen 14,0 Mio. EUR zugeführt. 4. Entwicklung des Personalbereiches Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2023
Angesichts der ständig zunehmenden Anforderungen im Bankgeschäft sowie der technischen Neuerungen wird auf die gezielte Förderung und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wert gelegt. Die Aufwendungen für externe Fort- und Weiterbildung beliefen sich 2023 auf 212 TEUR. Diese Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 19 TEUR. Hinzu kommen interne Schulungen. 5. Zweigniederlassungen Wir waren zum 31. Dezember 2023 in 26 Orten in Bayern, Thüringen und Sachsen vertreten. Neben der Zentrale in Schweinfurt befinden sich die größten Zweigniederlassungen in München, Erfurt, Fürth, Suhl, Bad Neustadt und Bamberg. Aufgrund unserer Standortpräsenz sind wir mit dem regionalen wirtschaftlichen Umfeld unserer Zweigniederlassungen vertraut. Diese haben insgesamt eine erwartungsgemäß positive Entwicklung genommen. 6. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäftsvolumen hat sich leicht um 0,2 % auf 2.904 Mio. EUR (Vorjahr: 2.837 Mio. EUR) erhöht und liegt damit noch im Rahmen unserer Erwartungen. Der Zinsüberschuss lag um 12,8 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis. Der Provisionsüberschuss blieb stabil bei 11,3 Mio. EUR. Die Allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um 4,3 % auf 39,2 Mio. EUR. Die Zahl unserer Kunden ist entsprechend unserer Erwartung gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Auch beim Marktanteil gehen wir davon aus, diesen trotz weiterhin starker Wettbewerbssituation, in unseren Marktregionen halten. Im Vergleich zu den Erwartungen zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 liegt der Zinsüberschuss deutlich über unseren ursprünglichen Prognosen. Die Erwartung zum Überschuss aus dem Provisionsgeschäft wurden mit 11,3 Mio. EUR nicht ganz erfüllt. Die Allgemeinen Verwaltungskosten liegen mit 39,2 Mio. EUR unter dem ursprünglichen Prognosewert von 41,0 Mio. EUR. III. Risikobericht sowie Chancen- und Prognosebericht 1. Risikoberichterstattung 1.1 Risikomanagementsystem Das Risikomanagement ist für uns eine zentrale Aufgabe und an dem Grundsatz ausgerichtet, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig zu erkennen, vollständig zu erfassen, zu begrenzen und in angemessener Weise darzustellen. Die ordnungsgemäße Organisation sowie die wesentlichen Elemente des Risikomanagements obliegen der Geschäftsleitung. Die Identifikation, Quantifizierung, Limitierung und Überwachung der Risiken sowie die Ableitung von Handlungsvorschlägen für die Geschäftsleitung, erfolgt durch das Risikocontrolling als unabhängige Risikoüberwachungseinheit. Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken gehören zu den Kernfunktionen der Bank. Dabei werden nur Risiken eingegangen, die im Einklang mit unserer Risikotragfähigkeit stehen. Die Bank verfügt über ein System zur Risikoidentifikation, -bewertung, - steuerung und - überwachung, welches in die Gesamtbanksteuerung integriert und im Risikohandbuch dokumentiert ist. Die angewandten Methoden und Verfahren zur Risikomessung und -steuerung sowie die zu Grunde liegenden Parameter und Annahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig den Anforderungen der Bank und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken und legen die für uns wesentlichen Risiken fest. Im Rahmen der Risikobeurteilung erfolgt die Einstufung der Risikoarten in verschiedene Kategorien. Für die als wesentlich eingestuften Risikoarten werden entsprechende Risikostrategien entwickelt. Die Ergebnisse der Risikoidentifizierung und -bewertung werden im Risikohandbuch dokumentiert. Die identifizierten Risiken werden, abhängig von der Bedeutung für die Bank, in geeigneter Weise laufend überwacht und gesteuert. Unsere Risikosteuerung zielt nicht auf die vollständige Risikovermeidung, sondern vielmehr auf eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung ab. Grundlage der Risikosteuerung sind unsere im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategien, die hieraus abgeleiteten operativen Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Die Geschäfts- und Risikostrategien werden im Rahmen eines vierteljährlichen Strategieprozesses überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Bestimmung der Risikotragfähigkeit erfolgt sowohl in normativer als auch ökonomischer Perspektive. In der normativen Perspektive werden alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen berücksichtigt. Relevante Steuerungsgrößen der normativen Perspektive sind demnach insbesondere die Kapitalgrößen Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelzielkennziffer sowie sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Das Risikodeckungspotenzial (RDP) der normativen Perspektive entspricht den regulatorischen Eigenmitteln gemäß CRR. Der Kapitalbedarf der normativen Perspektive leitet sich aus den regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen ab. Die Höhe der regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen wird durch den Gesamtrisikobetrag bestimmt, der gemäß den Anforderungen der CRR ermittelt wird. Im Rahmen der normativen Perspektive gibt es einen zukunftsgerichteten mehrjährigen Kapitalplanungsprozess, der die Planung und Überwachung der zukünftigen Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -erwartungen sicherstellen soll. Die Kapitalplanung wird für verschiedene Szenarien aufgestellt. Um möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen der Bank abweichen angemessen Rechnung zu tragen, wird neben dem Planszenario, ein adverses Szenario sowie ein Szenario "Schwerer konjunktureller Abschwung" erstellt. Die Kapitalplanung erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Jahren und wird quartalsweise im Rahmen des vierteljährlichen Kapitalplanungsprozesses und bei Bedarf anlassbezogen aktualisiert. Insbesondere werden im Planungsprozess der Kapitalplanung geplante Geschäfts- und Zinsstrukturänderungen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der daraus resultierenden Eigenmittelanforderungen und -erwartungen, welche hinsichtlich der Kapitalplanung bedeutend sind, analysiert. Ausgehend von der bestehenden Zins- und Bilanzstrukturplanung wird die GuV- und Gewinnverwendungsplanung sowie die Planung der Eigenmittel durchgeführt. Der Gesamtrisikobetrag wird zur Berechnung der regulatorischen Kapitalquoten den aufsichtlichen Eigenmitteln gegenübergestellt und ist somit Basis für die Ableitung der Kapitalanforderungen und -erwartungen. In der ökonomischen Perspektive werden Risikodeckungspotenzial (RDP) und Risiken gegenübergestellt. Dabei erfolgt die Bewertung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist soweit ermittelbar der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Aus Vereinfachungsgründen nutzen wir bei Beteiligungen, Immobilien sowie sonstigen Vermögens-/Korrekturwerten den Buchwert per Stichtag. Auf Konsistenz zwischen der Ermittlung von Risikodeckungspotenzial und Risiko wird geachtet. Auf Basis des im Rahmen unseres Limitierungsprozesses ermittelten RDP legen wir grundsätzlich einmal jährlich unser Gesamtbankrisikolimit fest. Durch Berücksichtigung eines Risikopuffers (freies RDP) stellen wir sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Barwertschwankungen auffangen zu können. Zusätzlich werden die einzelnen Risikoarten unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Bank, der Erwartungen für die Zukunft gemäß den Erfahrungen aus der Vergangenheit und von Risikokonzentrationen mit Jahres-Risikolimiten versehen. Sie können je nach Struktur und Komplexitätsgrad des Geschäftes weiter heruntergebrochen werden. Die Risiken in der ökonomischen Perspektive werden rollierend über einen einheitlich langen künftigen Zeitraum von einem Jahr ermittelt. Ziel der ökonomischen Risikomessung ist es, Risikowerte zu ermitteln, die dem zur Verfügung gestellten RDP gegenübergestellt werden. Das Risiko wird grundsätzlich als Abweichung vom Erwartungswert berechnet. Die erwarteten Wertänderungen werden im Rahmen der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Dabei wird stets auf Konsistenz zwischen Risikomessung und Ermittlung des Risikodeckungspotenzials geachtet. Die Konservativität des Risikoansatzes soll zwischen den verschiedenen Risikoklassen konsistent sein. Unter Berücksichtigung aller Parameter sollte das Konservativitätsniveau in etwa dem 99,9 % Konfidenzniveau entsprechen. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet werden kann, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entsprechen soll. Je nach Bedeutung der jeweiligen Risikoart werden die Risiken täglich, monatlich oder vierteljährlich gemessen und dem Limitsystem gegenübergestellt. Dabei kommen je nach Risikoart unterschiedliche Messverfahren zur Anwendung. Es werden anerkannte EDV-Instrumente und - verfahren eingesetzt, die den gesetzlichen sowie bankinternen Grundsätzen entsprechen. Auf dieser Basis wird die Limitauslastung ermittelt. Eine Limitauslastung zieht je nach Größenordnung unterschiedliche Maßnahmen nach sich. So werden beispielsweise bei einer zu hohen Limitauslastung die Ursachen analysiert und ggf. Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. zur Limiterhöhung eingeleitet. Zur Steuerung von Risikokonzentrationen finden weitere Limitsysteme auf Ebene der Einzeladresse oder auf Portfolioebene (Strukturlimite) Anwendung. Aufbauend auf den Ergebnissen unserer Risikoinventur haben wir Stresstests entwickelt, die Risikofaktoren und Risikokonzentrationen berücksichtigen. Die Stresstests beinhalten sowohl Sensitivitätsanalysen als auch Szenarioanalysen und umfassen sowohl historische als auch hypothetische Szenarien. Neben den regelmäßig durchgeführten Stresstests werden bei Änderungen der Rahmenbedingungen anlassbezogene Stresstests durchgeführt. Darüber hinaus führen wir auch inverse Stresstests sowie einen risikoartenübergreifenden hypothetischen Stresstest unter Berücksichtigung eines schwereren konjunkturellen Abschwungs durch. Die Stresstestergebnisse werden dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt und sind in unser Berichtswesen integriert. Die Ergebnisse werden kritisch hinsichtlich eines möglichen Handlungsbedarfs reflektiert. Der Fortbestand unserer Bank ist nach unseren Stressanalysen nicht gefährdet. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hoc-Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement- Aktivitäten wird durch die Interne Revision geprüft. 1.2 Risikokategorien Für unsere Bank sind die im Folgenden dargestellten Risikokategorien relevant. Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiko verstehen wir die Gefahr von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern (und ggf. der Migration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung). Adressenausfallrisiken stellen für uns sowohl aufsichtsrechtlich als auch betriebswirtschaftlich eine wesentliche Risikoart dar. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Adressenausfallrisiken im Kunden- und Eigengeschäft. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft Kreditrisiken Den Risiken im Kreditgeschäft begegnen wir mit sorgfältiger Kreditbeurteilung, einer Berücksichtigung von Strukturlimiten auf Portfolioebene und gleichzeitiger Begrenzung der Höhe der Einzelengagements. Allen erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen Bei Krediten mit einem akuten Ausfallrisiko wird eine Einzelwertberichtigung der Forderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung der Sicherungswerte bzw. der begründeten Realisationswerte vorgenommen. Besteht darüber hinaus eine nicht ausgenutzte unwiderrufliche Kreditzusage, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Für latente Kreditrisiken wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Hierbei wurden die Vorgaben des IDW RS BFA 7 zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen angewendet. Die Ermittlung der PWB erfolgt anhand des vereinfachten Verfahrens auf Basis des 12-Monats-Expected-Loss. Hierbei werden die Blankoanteile mit der Ausfallwahrscheinlichkeit der entsprechenden Ratingklasse multipliziert. Außerbilanzielle Geschäfte werden bei der Ermittlung der Risikovorsorge entsprechend berücksichtigt. Die Struktur des Kundenkreditgeschäfts stellt sich wie folgt dar:
Der Großteil des Kundenkreditgeschäfts ist durch Grundpfandrechte besichert. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft werden barwertig gemessen und auf die entsprechenden Risikolimite angerechnet. Als Basis zur Messung der Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft setzt die Bank Rating- und Scoring-Verfahren ein. Die Messung selbst erfolgt mit Hilfe eines barwertigen Kreditportfoliomodells basierend auf den Ansätzen von CreditPortfolioView und CreditRisk+. Die ermittelte Kreditrisikoprämie sowie die für die nächsten 12 Monate erwartete Wertänderung der Kreditrisikoprämie (Expected Loss) werden als Abzugsposition im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt. Der kalkulierte Risikowert (CVaR - Credit-Value-At-Risk) wird dem vergebenen Risikolimit gegenübergestellt. Durch die Kalkulation auf Engagementebene wird Risikokonzentrationen Rechnung getragen. Kontrahentenrisiken Kontrahentenrisiken im Kundengeschäft beschränken sich auf ein mögliches Wiedereindeckungsrisiko bei Devisentermingeschäften mit positivem Marktwert und haben somit eine sehr geringe Bedeutung für die Bank. Länderrisiken Aufgrund des geringen Bestands an Auslandskreditvolumen spielen Länderrisiken im Kundenkreditgeschäft eine untergeordnete Rolle. Migrationsrisiken Wanderungsbewegungen im VR-Ratingbestand werden quartalsweise im Kreditrisikobericht dargestellt und überwacht. Die Ergebnisgrößen des barwertigen Kreditportfoliomodells im Kundengeschäft werden unter Berücksichtigung von Ausfall- und Migrationsrisiken ermittelt. Spreadrisiken Die Kundenforderungen unterliegen keiner Marktbewertung und somit auch keinem Spreadrisiko. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft Kredit-/Migrations- und Spreadrisiken Für unsere Eigenanlagen (überwiegend festverzinsliche Wertpapiere) besteht unter Berücksichtigung unserer Substanz- und Ertragskraft ein System risikobegrenzender Limite. Dabei wird auch eine Volumenslimitierung auf Geschäftspartnerebene durchgeführt. Sämtliche Limite werden durch ein vom Markt unabhängiges Risikomanagement überwacht und regelmäßig überprüft. Zudem begegnen wir Emittentenrisiken in unseren Eigenanlagen grundsätzlich durch eine Beschränkung auf Anlagen mit einwandfreier Bonität (Investment Grade). Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen sowie auf eigene Analysen von Berichten/Veröffentlichungen der Emittenten zurück. Die Risikomessung im Eigengeschäft erfolgt durch ein Kreditportfoliomodell auf Basis von CreditMetrics unter Berücksichtigung von Kredit-/Migrations- und Spreadrisiken. Im Ergebnis erhalten wir eine Kreditrisikoprämie für das Eigengeschäft sowie eine für die kommenden 12 Monate erwartete Wertänderung dieser Risikoprämie, die als Abzugspositionen im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt werden. Der kalkulierte Risikowert (CVaR - Credit-Value-At-Risk) wird regelmäßig dem entsprechenden Risikolimit gegenübergestellt. Kontrahentenrisiken Unter Kontrahentenrisiken im Eigengeschäft verstehen wir das Risiko, dass durch den Ausfall eines Vertragspartners ein unrealisierter Gewinn aus schwebenden Geschäften nicht mehr vereinnahmt werden kann (Erfüllungsrisiken). Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Wert des Derivats negativ beeinflusst wird, wenn sich die Kreditqualität der Gegenpartei des Derivats verschlechtert. Da unsere Handelsgeschäfte in der Regel Delivery-Versus-Payment abgewickelt werden, bestehen keine Erfüllungsrisiken. Kontrahentenrisiken im Eigengeschäft haben eine sehr geringe Bedeutung in Bezug auf die Risikotragfähigkeit der Bank. Unabhängig davon werden Risiken aus möglichen Wertschwankungen der Derivate durch Verschlechterung der Kreditqualität der Gegenpartei regelmäßig kalkuliert und im Gesamtrisikowert für das Adressenausfallrisiko im Eigengeschäft berücksichtigt. Länderrisiken Das größte Volumen an Auslandsforderungen besteht gegenüber Emittenten mit Sitz in Frankreich. Der überwiegende Teil dieser Forderungen besteht gegenüber staatlichen Schuldnern und französischen Banken. Der in der Risikostrategie der Bank festgelegte Schwellenwert für Auslandsforderungen gegenüber einem einzelnen Land wurde eingehalten. Die Steuerung und Überwachung von Länderrisiken erfolgt anhand eines Limitsystems. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiko birgt die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis aufgrund unerwarteter Änderungen von Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse) vom geplanten Ergebnis abweicht. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Die Liquiditätswirkung wird unter dem Liquiditätsrisiko betrachtet. Erfolgswirkungen aus einer mangelnden Marktliquidität werden ebenfalls im Marktpreisrisiko erfasst, da diese implizit in den zur Risikoberechnung herangezogenen Historien enthalten sind. Marktpreisrisiken umfassen vor allem Zinsrisiken, Kurswertrisiken (Aktien, Fonds, Währungen) sowie sonstige Marktpreisrisiken (Marktwertänderungen von Edelmetallen). Aufgrund von in der Natur des Bankgeschäfts liegenden Inkongruenzen zwischen aktiven und passiven Festzinspositionen bestehen für unsere Bank Zinsänderungsrisiken. Als Zinsänderungsrisiko definieren wir das bestehende oder künftige Risiko für die Erträge und den wirtschaftlichen Wert eines Instituts, das sich aus nachteiligen Zinsbewegungen mit Auswirkungen auf zinssensitive Instrumente ergibt, einschließlich des Gap-Risikos, des Basisrisikos und des Optionsrisikos. Wir ermitteln wir das Zinsänderungsrisiko sowohl GuV-orientiert anhand von insgesamt 19 Zinsszenarien als auch barwertig. Zur Ermittlung der Zinsszenarien führen wir jährlich eine Analyse der historischen Marktzinsänderungen mittels mathematisch statistischer Verfahren unter Berücksichtigung einer Haltedauer von 250 Tagen und Konfidenzniveaus von 95 %, 99 % und 99,9 % durch. Ausgehend von unseren Zinsprognosen werden die Auswirkungen hiervon abweichender Zinsentwicklungen auf das Ergebnis der nächsten 12 Monate ermittelt. Zinsspannen- und Bewertungsrisiko werden regelmäßig ermittelt und im Risikobericht dargestellt. Die Veränderung des Zinsbuchbarwertes (als Teil des Risikodeckungspotenzials) unter Berücksichtigung eines Zinsszenarios auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % wird als Risikowert für das Zinsänderungsrisiko regelmäßig dem entsprechenden Risikolimit gegenübergestellt. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich um derivative Finanzinstrumente. Diese sind in keine Bewertungseinheit einbezogen und werden grundsätzlich einzeln bewertet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken setzen wir Zinssicherungsinstrumente ein. Hierfür haben wir Zinsswaps abgeschlossen. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuchs wird das Barwertkonzept eingesetzt. Hierbei ermitteln wir monatlich die Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert bei Eintritt der von der Aufsicht vorgegebenen Zinsschockszenarien von aktuell +200 bzw. -200 Basispunkten (ad-hoc). Zusätzlich führen wir im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs monatlich eine Ermittlung der stillen Reserven bzw. Lasten im Zinsbuch durch. Danach musste zu keinem Zeitpunkt eine Drohverlustrückstellung gebildet werden. Marktpreisrisiken in Bezug auf Währungen, Aktien, Fonds und Edelmetalle haben aufgrund der geringen Volumina eine untergeordnete Bedeutung. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko besteht insbesondere in der Gefahr, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist, weil die benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen. Es umfasst neben dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko auch Refinanzierungsrisiken und Marktliquiditätsrisiken. Da das Liquiditätsrisiko im Allgemeinen nicht sinnvoll mit Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann, wird es mit Ausnahme der Refinanzierungsrisikokosten nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Um unerwartete Abzüge von Kundeneinlagen oder unerwartete Ziehungen von unwiderruflichen Kreditzusagen auffangen zu können, ist ein Liquiditätspuffer vorzuhalten. Das Konfidenzniveau zur Ermittlung der unerwarteten Zahlungsströme beträgt 99,9%. Der Risikobetrag entspricht dem Barwert der Kosten zur Vorhaltung dieses Liquiditätspuffers und wird regelmäßig dem entsprechenden Risikolimit gegenübergestellt. Unabhängig davon werden auch die weiteren Ausprägungen des Liquiditätsrisikos in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt. Liquiditätsrisiken schließen wir durch Vorhaltung von Liquiditätsreserven so weit wie möglich aus. Die Bank stellt sicher, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommt. Dabei definieren wir die Zahlungsverpflichtungen nicht allein auf Grundlage eingegangener vertraglicher Pflichten. Wir sehen vielmehr Zahlungsverpflichtungen auch darin, den berechtigten Belangen unserer Kunden jederzeit nachkommen zu können. Hierzu bedienen wir uns folgender Refinanzierungsquellen:
Ergänzend zur Ergebnis- und Kapitalplanung wird vierteljährlich ein interner Refinanzierungplan für einen 3-jährigen Planungshorizont aufgestellt, der sich grundsätzlich aus der Bilanzstrukturplanung ableitet. Um möglichen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen, kalkulieren wir zusätzlich konsistent zur Ergebnis- und Kapitalplanung ein adverses Szenario sowie ein Szenario "Schwerer konjunktureller Abschwung". Die vorzuhaltende Liquidität bestimmt sich nach dem regelmäßig zu erwartenden Liquiditätsbedarf unserer Kunden und den eigenen Zahlungsverpflichtungen. Für unerwartete Spitzenbelastungen halten wir eine Liquiditätsreserve vor. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine ausreichende Liquidität analysiert die Bank die Kennziffer LCR (Liquidity Coverage Ratio) und NSFR (Net Stable Funding Ratio). Die Kennziffern werden geschäftstäglich ermittelt. Entsprechende Auswertungen werden der Abteilung Treasury geschäftstäglich übermittelt. Im Rahmen der Refinanzierungsplanung wird die Entwicklung von LCR und NSFR im Planungszeitraum prognostiziert. Zusätzlich ermittelt und analysiert die Bank geschäftstäglich die Nettomittelabflüsse in verschiedenen Fristenfächern sowie weitere Konzentrationskennzahlen. Zu den genannten Kennziffern wurden Warngrenzen definiert. Bei Unter- bzw. Überschreitung der Warngrenzen wird die Geschäftsleitung von der Abteilung Risiko-Controlling unverzüglich informiert. Außerdem erstellt die Bank Liquiditätsablaufbilanzen, in denen die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Im Normalszenario wird hierbei ein Konfidenzniveau von 84 % angewendet. Um auch stärkeren Schwankungen der Zahlungsflüsse angemessen Rechnung zu tragen, erfolgt die Erstellung der Liquiditätsablaufbilanz in Stress-Szenarien unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99 % bis 99,9%. Zudem hat die Bank ein vereinfachtes System zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken eingerichtet. Die Bank hat eine Notfallplanung implementiert. Der Notfallplan regelt Zuständigkeiten, Prozesse und Maßnahmen bei einem plötzlich auftretenden Liquiditätsengpass. Operationelle Risiken Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Personen, Systemen und internen Verfahren oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken und dolose Handlungen ein. Vermögensschäden werden den operationellen Risiken zugerechnet, wenn der eingetretene Schaden auf das Versagen von internen Verfahren, Menschen oder Systemen zurückzuführen ist. Um Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken, haben wir eine Compliance-Funktion gemäß MaRisk eingerichtet. Zur Identifizierung und Beurteilung von operationellen Risiken führt die Bank jährlich für das Gesamthaus eine Risikoinventur durch. Eingetretene Schadensfälle werden ab einer Schadenshöhe von 100 Euro systematisch in einer Schadensfalldatenbank erfasst und verschiedenen Schadens- und Risikokategorien zugeordnet. Die Risikomessung erfolgt anhand eines internen Risikomodells auf Basis einer Monte-Carlo- Simulation unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus in Höhe 99,9 %. Die Eigenmittelunterlegung des operationellen Risikos gemäß CRR erfolgt anhand des Basisindikatoransatzes. Sonstige Risiken Sonstige Risiken bestehen in Form von Immobilien-, Ertrags-, Beteiligungs- sowie querschnittlich zu betrachtender Risiken (Reputations-, Konzentrations-, Modell- und ESG-Risiken). Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko ergibt sich aus einer nachteiligen Wert -und Ertragsentwicklung von Investitionen in Immobilien in der Zukunft und teilt sich auf in das Wertänderungs-, Mietausfall- und Ertragsrisiko. Das Immobilienrisiko betrifft hauptsächlich Grundstücke und Gebäude, die nicht als Betriebsmittel genutzt werden. Aufgrund der geringen Volumina sind die Risiken von geringer Bedeutung für die Bank. Ertragsrisiko Ertragsrisiko ist das Risiko, dass erwartete Erträge, die zur Deckung von Risikopositionen dienen, teilweise oder ganz ausbleiben. Wir analysieren regelmäßig die Entwicklung der einzelnen Ergebnisbestandteile anhand von Soll- Ist-Vergleichen. Wesentliche Planabweichungen werden auf ihre Ursachen hin analysiert. Ertragsrisiken stellen wir uns keine wesentliche Risikoart dar. Beteiligungsrisiken Als Beteiligungsrisiko definieren wir die Gefahr von:
Beteiligungswerte bilden einen wesentlichen Teil des Risikodeckungspotenzials. Aufgrund dessen ist das Beteiligungsrisiko aufgrund möglicher Reduzierungen von stillen Reserven als wesentlich einzustufen. Da für Beteiligungsrisiken kein einheitliches Risikoberechnungsmodell vorhanden ist, ermitteln wir den Risikowert auf Basis eines pauschalen Risikoabschlags in Höhe von 25% auf den Wertansatz im Risikodeckungspotenzial und stellen diesen regelmäßig dem entsprechenden Risikolimit gegenüber. Querschnittlich zu betrachtende Risiken Die querschnittlich zu betrachtenden Risikoklassen sind das Reputations-, Konzentrations-, Modell- und Nachhaltigkeitsrisiko. Eine querschnittliche Betrachtung bedeutet, dass diese Risikoklassen in anderen Risikoklassen wirken und nicht als separate Risikoklasse analysiert werden. Reputationsrisiko Als Reputationsrisiko wird im weitesten Sinne die Gefahr des Vertrauensverlustes bezeichnet. Dazu zählen Imageverluste in der Öffentlichkeit, bei Kooperationsbanken und sonstigen für die Bank wichtigen Partnern. Die Reputation als solches hat eine hohe Bedeutung für unsere Bank. Die folgenden Grundsätze bzw. Maßnahmen dienen dazu Vertrauensverlusten entgegenzuwirken:
Konzentrationsrisiko Risikokonzentrationen entstehen aus einer Häufung von Risikopositionen, die bei Eintreten von bestimmten Ereignissen oder Entwicklungen gleich oder ähnlich reagieren. Mögliche Risikotreiber-/Faktoren werden regelmäßig analysiert. Die Berücksichtigung relevanter Risikotreiber-/Faktoren erfolgt entweder direkt bei der Kalkulation des Risikowertes oder im Rahmen von Stresstests. Modellrisiko Das Modellrisiko bezeichnet die Gefahr potenzieller Verluste aufgrund mangelhafter Geschäftsentscheidungen sowie Reputationsverlusten, die als Folge der Verwendung interner Modelle entstehen, die Fehler bei der Konzeption, Ausführung oder Nutzung aufweisen. Modellrisiken werden regelmäßig im Rahmen der Angemessenheitsprüfungen der einzelnen Risikomessmethoden analysiert und beurteilt. Relevanten Modellrisiken tragen wir durch Berücksichtigung angemessener Risikoaufschläge Rechnung. Nachhaltigkeitsrisiko Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die Beurteilung des Risikofaktors ESG wird unterstützt durch das Tool ESG-Risikoscoring der parcIT, Köln. Das Tool ermöglicht es, Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditportfolio auf Basis von Postleitzahl und Branche zu identifizieren und zu bewerten. Die Analysen zeigen keine Hinweise auf erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken. Ein Einfluss von ESG- Faktoren auf die Wesentlichkeitsbeurteilung der einzelnen Risikoarten kann nicht festgestellt oder abgeleitet werden. Gesamtbild der Risikolage Im Geschäftsjahr 2023 war die Risikotragfähigkeit durchgängig gegeben. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Verteilung des Gesamtbankrisikolimits, die Risikobeträge sowie die Auslastungen für die einzelnen Risikoarten für das Geschäftsjahr 2023.
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank weiterhin gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. 2. Chancen- und Prognosebericht 2.1 Chancenbericht Die Präsenz in unseren Geschäftsregionen sowie unser Angebot an Online-Banking betrachten wir als einen Beitrag zum weiteren Wachstum unserer Bank. Die in 2023 gestiegenen Zinsen werden sich mittelfristig weiter positiv auf unser Zinsergebnis auswirken. Durch unsere Präsenz in der Fläche sowie unserem qualifizierten Beratungsangebot gehen wir davon aus, unser Provisionsergebnis in den nächsten Jahren zu steigern. Mit enger Kundenbindung, marktgerechten Produkten sowie bedarfsgerechter und unabhängiger Beratung ergeben sich für uns weiter gute Chancen, unsere Marktstellung im laufenden Geschäftsjahr zu behaupten und auszubauen. 2.2 Prognosebericht a) Gesamtwirtschaftliche Prognose Für das Jahr 2024 rechnen wir, unter der Voraussetzung ähnlicher Rahmenbedingungen wie 2023, mit einer insgesamt stabilen Wirtschaft in Deutschland. Das Münchner Ifo-Institut hat vor dem Hintergrund der Haushaltskrise seine eigene Wachstumsprognose für die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr gesenkt. Für 2024 geht man von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,7 Prozent aus - Mitte Dezember 2023 wurden noch 0,9 Prozent Wachstum prognostiziert. Seitens der EZB ist für 2024 mit Zinssenkungen zu rechnen. Viel hängt von der weiteren Entwicklung der geopolitischen Konflikte in Osteruropa und im Nahen Osten ab. Jede weitere Eskalationsstufe könnte sich auf die Inflation und insbesondere auf die Energieversorgung auswirken. b) Branchenspezifische Prognose Die Kreditinstitute stehen weiterhin unter starkem Regulierungsdruck. Die Wettbewerbssituation entspannt sich ebenfalls nicht. Das höhere Zinsniveau stärkt wieder die Ertragsaussichten, bringt aber auch Risiken im Kreditgeschäft bei Anschlussfinanzierungen mit sich, wenn diese sich für Kunden plötzlich verteuern. Wir erwarten deshalb auch 2024 die Fortsetzung der anhaltenden Konsolidierungsphase. Die Branche wird auch weiterhin von Zusammenschlüssen, Filialschließungen und rückläufigen Beschäftigtenzahlen, auch aufgrund der Personalknappheit, gekennzeichnet sein. Die Digitalisierung des Bankgeschäfts schreitet weiter voran. Damit einhergehend nehmen die Cyber-Risiken zu. Zudem ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung für 2024 mit höheren Kreditausfällen zu rechnen. c) Unternehmensprognose Das geschäftliche Umfeld sowie unsere künftige Geschäftsentwicklung wird nach unserer Einschätzung auch in den kommenden Jahren von einem verstärkten Wettbewerb und sich weiter entwickelnden Kundenbedürfnissen geprägt sein. Ebenso können Margen- bzw. Preisdruck, Zinspolitik der EZB und Regulatorik auf unsere weitere Entwicklung Einfluss nehmen. Beim Geschäftsvolumen rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leichten Steigerung. Wir gehen nicht davon aus, den weit über den Erwartungen liegenden Zinsüberschuss aus 2023 wiederholen zu können und rechnen deshalb für 2024, bei leicht sinkenden Marktzinsen, mit einem leichten Rückgang des Zinsüberschusses um 5 - 10 %. Bei einem leicht steigenden Geschäftsvolumen gehen wir von einer leicht sinkenden Zinsmarge aus. Allerdings gehen wir für 2024 wieder von einer Verbesserung unseres Provisionsüberschusses aus. Hier rechnen wir mit einer Steigerung von ca. 6 %. Die Wertpapier- und Versicherungsberatung wird weiter ausgebaut. Trotz hohen Aufwand erzeugender regulatorischer Anforderungen gehen wir hier wieder von moderaten Ertragssteigerungen aus. Die Realisierung von Einlösungs- und Veräußerungsgewinnen aus dem aktiven Management unseres Liquiditätsbestands an festverzinslichen Wertpapieren nimmt an Bedeutung ab. Im Hinblick auf womöglich steigende Kreditausfälle planen wir für 2024 mit einem leicht erhöhten Risikovorsorgeaufwand. Wir rechnen in 2024 mit deutlicheren Steigerungen bei den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Kostentreiber werden hier die steigenden Personal- und Energiekosten sein. Wir streben auch künftig eine angemessene, wenn möglich überproportionale Stärkung unseres Eigenkapitals mittels Dotierung der Gewinnrücklagen an. Bei unveränderter Risiko- und Geschäftspolitik sowie gleichbleibenden Rahmenbedingungen rechnen wir beim Volumen mit einem leichten Wachstum, beim Ertrag rechnen wir mit einem leicht niedrigeren Betriebsergebnis. Wir gehen im Geschäftsjahr 2024 von einer weiter leicht steigenden Kundenzahl sowie gleichbleibenden Marktanteilen aus.
Schweinfurt, 15. März 2024 BANKHAUS MAX FLESSA KG M. Ritzmann Dr. G. Sachs F. Ritzmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bankhaus Max Flessa KG, Schweinfurt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bankhaus Max Flessa KG, Schweinfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, ein-schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar-über hinaus haben wir den Lagebericht der Bankhaus Max Flessa KG, Schweinfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: Kreditgeschäft: Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1.) Die Bankhaus Max Flessa KG gewährt Kredite an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Privatpersonen, vorwiegend in Deutschland. Die Forderungen an Kunden sind mit Mio. EUR 1.649,9 (Vorjahr: Mio. EUR 1.545,6) der größte Bilanzposten der Bank. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung der Risiken durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu - mit Zwischenstufen - zusammengefasst vier Risikoklassen gebildet. Dieses Klassifizierungssystem lässt sich in die aufsichtsrechtliche Klassifizierung mit drei Risikoklassen überführen. Für ausfallgefährdete Kredite werden Einzelwertberichtigungen gebildet, indem eine vollständige Wertberichtigung des Blankoanteils, also der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw. höheren Zusage eines Kredites und der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des Deckungswerts der Sicherheiten, erfolgt. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach einem von der Bank festgelegten Bewertungsverfahren ermittelt. Bei der Ermittlung zukünftiger Zahlungseingänge bzw. den Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrundeliegenden Sachverhalte und Bewertungsparameter Ermessensspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Einzelwertberichtigungen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Bank ergeben, so dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt. 2.) Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Kundenforderungen haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
Die von der Geschäftsleitung gebildeten Einzelwertberichtigungen sind nachvollziehbar und liegen im Rahmen unserer Erwartungen. 3.) Angaben zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang unter dem Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt III.1.1.2. Risikokategorien - Adressenausfallrisiken enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss und für den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von den persönlich haftenden Gesellschaftern am 15. September 2023 als Abschlussprüfer gewählt und beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Bankhaus Max Flessa KG, Schweinfurt, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an die persönlich haftenden Gesellschafter nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Melchior-Becker.
Nürnberg, 26. März 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Ralph Hüsemann, Wirtschaftsprüfer Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer |
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