Schwutke-Bau GmbH
Melle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.106,00 |
44.475,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.105,00 |
44.474,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
581.229,83 |
697.844,11 |
| I.
Vorräte |
12.965,82 |
10.798,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.944,55 |
270.038,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
342.319,46 |
417.007,29 |
| Aktiva |
611.335,83 |
742.319,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
270.734,13 |
351.966,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
225.967,84 |
281.712,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.766,29 |
44.254,67 |
| B.
Rückstellungen |
244.171,00 |
242.074,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.430,70 |
148.278,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
96.430,70 |
148.278,26 |
| Passiva |
611.335,83 |
742.319,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HBG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Nr. 2, 266 ff HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt ( 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, welche Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250
I HGB).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 II S. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist als Anlage zum Anhang nachfolgend
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· Rechnungssatz in Höhe von
1,78 % p.a.
· Rentensteigerung von 0,5 % nach
den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Sonstige Angaben
In der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2024 wurde
der Jahresabschluss 2023 festgestellt. Der Jahresabschluss
2023 wurde gem. § 268 I HGB unter
Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Maurer- und Betonbaumeister Ulrich Schwutke
Maurer- und Betonbaumeister Mathias Buß
Maurer- und Betonbaumeister Simon Thöle
Der Geschäftsführer Ulrich Schwutke ist
alleinvertretungsberechtigt, die Geschäftsführer
Mathias Buß und Simon Thöle sind
gesamtvertretungsbefugt mit einem weiteren
Geschäftsführer und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde bis auf die Erstellung eines Anlagenspiegels
Gebrauch gemacht.
Melle, den 26.04.2024
gez.
Ulrich Schwutke, Schwutke Bau GmbH
Ulrich Schwutke
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024
festgestellt.
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