Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 28532 HB
Eingetragen
21.3.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Turan Calp
seit 10.2.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Delta Beteiligungs-GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 43.578,52 39.988,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.553,14 39.961,72
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25,38 26,28
Summe Aktiva 43.578,52 39.988,00

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 41.362,34 38.812,28
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.812,28 11.169,76
III. Jahresüberschuss 2.550,06 2.642,52
B. Rückstellungen 1.455,77 1.175,72
C. Verbindlichkeiten 760,41 0,00
Summe Passiva 43.578,52 39.988,00

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

der Firma

Delta Beteiligungs- GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG) vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 800.- € wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt.

Die Vorräte des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zum niedrigeren Teilwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen - und Leistungen wurden mögliche Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

V. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechtes gesichert sind,

bestehen nicht.

VI. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Calp Turan Geschäftsführer Alleinvertretungs-berechtigt

VII. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, wurden zum jeweils gültigen Kurs umgerechnet.

VIII. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

IX. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften oder der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, der Begebung und Übertragung von Wechseln oder aus Gewährleistungsverträgen die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

X. Lagebericht

Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Bremerhaven, den 21.12.2020

Turan Calp

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.12.2020.

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