Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 23016
Vorher
MKG Bank GmbH
Eingetragen
29.12.1987
Branche
Kreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des SparkassensektorsBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
das Betreiben von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG (Einlagengeschäft), § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG (Kreditgeschäft), § 1 Abs. 1 Nr. 3 KWG (Diskontgeschäft) , § 1 Abs. 1 Nr. 8 KWG (Garantiegeschäft) , § 1 Abs. 1 Nr. 9 KWG (Girogeschäft) sowie das Leasinggeschäft. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Versicherungsvermittlungsdienstleistungen gemäß § 59 Abs. 1 VVG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karin Wilczek
seit 30.3.2026
Prokura
Alexander Bühler
seit 3.7.2025
Prokura
Marco Georg Christ
seit 16.5.2024
Geschäftsführer
Ralf Henne
seit 7.3.2024
Prokura
Geschäftsführer
Paola Harder-Meinberg
seit 28.7.2023
Prokura
Björn Hippmann
seit 12.3.2020
Prokura
Ralf Hildebrand
seit 5.7.2007
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
90.01%
Emil Frey Holding AGCHE
9.99%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Santander Consumer Bank Aktiengesellschaft
Germany
36.817.114 €
90.01%
Emil Frey Automobil Holding Deutschland GmbH
Germany
4.086.246 €
9.99%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MCE Bank GmbH

Flörsheim am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Jahresabschluss zum 31. März 2024 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024

Jahresbilanz zum 31. März 2024

der MCE Bank GmbH

Aktivseite

31. März 2024 31. März 2023
EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 5.929,75 9
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 20.002.703,11 19.809
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 20.002.703,11 (Vorjahr: TEUR 19.809)
20.008.632,86 19.818
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 11.669.107,12 12.789
b) andere Forderungen 11.900.000,02 28.978
23.569.107,14 41.767
3. Forderungen an Kunden 930.087.523,30 837.946
darunter: Kommunalkredite EUR 1.615.167,85 (Vorjahr: TEUR 1.473)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen 9.151.027,40 9.151
aa) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 9.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 9.000)
9.151.027,40 9.151
5. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.225.837,62 10.226
6. Vermietvermögen 139.110.530,95 132.451
7. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Lizenzen 56.943,21 41
56.943,21 41
8. Sachanlagen 2.223.900,22 2.036
9. Sonstige Vermögensgegenstände 7.982.018,61 11.710
10. Rechnungsabgrenzungsposten 1.256.324,72 1.240
11. Aktive latente Steuern 4.416.868,49 0
Summe der Aktiva 1.148.088.714,52 1.066.386

Passivseite

31. März 2024 31. März 2023
EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 0,00 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 751.229.646,53 17.776
751.229.646,53 17.776
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 2.595.907,83 2.471
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 165.538.700,78 836.131
168.134.608,61 838.602
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.051.763,45 3.398
4. Rechnungsabgrenzungsposten 79.383.294,37 62.663
5. Passive latente Steuern 4.066.435,81 0
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.665.918,00 1.662
b) Steuerrückstellungen 283.900,97 431
c) andere Rückstellungen 7.522.139,80 9.032
9.471.958,77 11.125
7. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 40.903.360,00 40.903
b) Kapitalrücklage 57.017.378,79 57.017
c) Gewinnrücklagen
ca) andere Gewinnrücklagen 26.814.790,75 26.815
d) Bilanzgewinn 8.015.477,44 8.087
132.751.006,98 132.822
Summe der Passiva 1.148.088.714,52 1.066.386
EUR TEUR
1. Eventualverbindlichkeiten 131.708,10 136
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
26.505.129,52 27.314
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 26.636.837,62 27.450

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

der MCE Bank GmbH

1.4.2023 - 31.3.2024 1.4.2022 - 31.3.2023
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 50.559.527,71 38.381
davon Zinsen für langfristige Rückstellungen EUR 14.942,69 (Vorjahr: TEUR 15)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 157.500,00 166
50.717.027,71 38.547
2. Zinsaufwendungen 29.609.644,20 9.179
davon negative Zinsen aus Geldmarktgeschäften EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2)
21.107.383,51 29.368
3. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 716
4. Provisionserträge 488.177,75 769
5. Provisionsaufwendungen 3.944.404,95 5.038
-3.456.227,20 -4.269
6. Leasingerträge 32.216.242,57 32.732
7. Leasingaufwendungen 731.512,76 739
31.484.729,81 31.993
8. Sonstige betriebliche Erträge 9.334.805,35 13.003
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 12.291.038,71 11.705
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.092.993,09 2.109
darunter:
für Altersversorgung EUR 291.855,31 (Vorjahr: TEUR 321)
14.384.031,80 13.814
b) andere Verwaltungsaufwendungen 8.681.491,02 9.767
23.065.522,82 23.581
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 24.702.209,49 25.021
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 649.530,22 535
25.351.739,71 25.556
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.938.869,28 9.685
davon Zinsen für langfristige Rückstellungen EUR 33.597,00 (Vorjahr: TEUR 33)
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.452.949,95 0
13. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 92
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 1.547.043,67 0
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 114.566,04 12.081
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 170.456,14 3.861
17. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 11. ausgewiesen 15.267,08 133
185.723,22 3.994
18. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -71.157,18 8.087
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 8.086.634,62 60.480
20. Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 73.520
21. Ausschüttung 0,00 134.000
22. Bilanzgewinn 8.015.477,44 8.087

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

der MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 23016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Abschluss für das Geschäftsjahr zum 31. März 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den in der RechKredV vorgeschriebenen Formblättern. Ergänzend werden die Positionen aus dem Leasingvermögen unter dem Posten "Leasingvermögen", die entsprechenden Erträge und Aufwendungen unter dem Posten "Leasingerträge" bzw. "Leasingaufwendungen" ausgewiesen, die dazu gehörigen Abschreibungen sind in dem Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen" enthalten. Der Abschluss wurde auf der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt.

Sofern Angaben wahlweise in der Jahresbilanz oder im Anhang gemacht werden können, werden die Angaben im Anhang dargestellt.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, beträgt 0,0 % (Vorjahr: 0,7 %).

Die Bank veröffentlicht ihren Offenlegungsbericht gemäß Artikel 431 bis 455 CRR auf ihrer eigenen Internetseite http://mce-bank.de/impressum.html.

II. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen an Kunden werden zum Nominalwert zuzüglich anteiliger Kreditgebühren und Zinsen abzüglich der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken (§ 340f Abs. 1 HGB) bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden für akute Ausfallrisiken in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls gebildet. Für latente Risiken werden Pauschalwertberichtigungen auf Basis von statistischen Verfahren angesetzt. Für beide Arten von Wertberichtigungen werden Sicherheiten berücksichtigt.

IDW RS BFA 7 über die Bilanzierung von Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Die erstmalige Umsetzung erfolgte im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023. Die Neukalkulation orientiert sich hier an der Impairment-Kalkulation nach IFRS 9 und berücksichtigt dabei zusätzlich die Unwiderruflichen Kreditzusagen. Die Risikovorsorge für die Unwiderruflichen Kreditzusagen wird bilanziell als Rückstellung ausgewiesen.

Seit August 2013 wurden Forderungen aus dem Ratenkreditgeschäft mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Diversifikation der Refinanzierungsstruktur und der in diesem Zusammenhang von zwei Kreditinstituten gewährten Refinanzierungsfazilität an diese verkauft. Das rechtlich verkaufte Forderungsportfolio (Receivables Purchase Facility; RPF) wurde in der Bilanz unter den Forderungen an Kunden ausgewiesen, da nach IDW RS HFA 8 aufgrund der zurückbehaltenen Bonitätsrisiken das wirtschaftliche Eigentum bei der MCE Bank GmbH verblieb. Mit Amendment Agreement vom 11. Juli 2019 wurde mit den beteiligten Kreditinstituten eine Änderung in der Risikostruktur vereinbart. Durch diese kommt es zu einem bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen.

Aufgrund des "Change of Control" durch die mehrheitliche Übernahme der Gesellschafteranteile durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach endet die vertragliche vereinbarte Verkaufsperiode von Forderungen und es beginnt ab Juni 2023 die Amortisationsphase des RPF-Portfolios.

Für die im Rahmen des Forderungsverkaufs einbehaltenen künftigen Zinsansprüche wird eine Forderung zum Barwert angesetzt (New Asset). Für die Verpflichtung zur Verwaltung und zum Einzug der Kreditforderungen gegenüber den ankaufenden Kreditinstituten, die unentgeltlich erfolgt, wird eine Rückstellung in Höhe der geschätzten anfallenden Aufwendungen abgegrenzt.

Als Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden Wertpapiere der Liquiditätsreserve bilanziert. Aufgrund der Halteabsicht wird das Wertpapier dem Anlagevermögen zugeordnet. Das Wertpapier wurde unter Berücksichtigung der Gewährträgerhaftung des Landes Hessen für den Emittenten gemäß § 253 Abs. 3 HGB bereits im Vorjahr auf den garantierten Rückzahlungsbetrag abgeschrieben.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs

Die Finanzinstrumente des Zinsbuches werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuches nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet.

Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenüberstellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird.

Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. März 2024 war keine Rückstellung zu bilden.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. sofern erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die immateriellen Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Im Wesentlichen sind hier erworbene Software-Lizenzen ausgewiesen.

Die Sachanlagen (ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung) und das Leasingvermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen linear auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen. Das Leasingvermögen wird über die Vertragslaufzeit auf einen vereinbarten Rücknahmewert linear abgeschrieben.

Die im Geschäftsjahr erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Anschaffungskosten bis 1000 EUR voll abgeschrieben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu dem Anhang im Anlagespiegel dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen, die erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag aufwandwirksam werden. Sie werden zeitanteilig linear aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, einschließlich abgegrenzter Zinsen, angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen die Abgrenzung von Kreditzinsen, die die Geschäftsjahre nach dem 31. März 2024 betreffen. Deren Auflösung erfolgt entsprechend der Annuitätenmethode. Die für erhaltene Mietsonderzahlungen aus Leasingverträgen eingestellten passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden linear über die Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected-Unit-Credit-Methode") ermittelt. Dabei sind die jährliche Rentenanpassung mit 2,00 % sowie die jährliche Fluktuation mit 2,00 % entsprechend berücksichtigt. Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie eine Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht angesetzt. Für das Finanzierungsalter wurde die frühestmögliche Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente angenommen. Die langfristig fälligen Altersversorgungsverpflichtungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der verwendete Zinssatz betrug 1,82 % p.a. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt für das Geschäftsjahr 2 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR).

Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen werden in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Verwendung der fristenadäquaten Abzinsungssätze der Deutschen Bundesbank abgezinst. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze je nach Restlaufzeit 1,13 % bis 1,33 % p.a. Für latente Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Leasingverträgen wird auf Basis von statistischen Verfahren und unter Berücksichtigung von Sicherheiten eine Drohverlustrückstellung angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen ermittelt. Dabei werden bei der MCE Bank GmbH nicht nur die Unterschiede der eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bestehen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises von aktuell 29,65 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

Auf Ebene der Organgesellschaft MCE Verwaltung GmbH ergeben sich aktive latente Steuern, die auf temporäre Differenzen im Bereich Gebäude zurückzuführen sind. Die auf Ebene der Organgesellschaft bestehenden aktiven Steuerlatenzen werden dem Organträger, der MCE Bank GmbH, zugewiesen.

Auf Ebene des Organträgers MCE Bank GmbH ergeben sich aktive latente Steuern, die aus temporären Differenzen im Bereich der Forderungen an Kunden, den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen resultieren. Die passiven latenten Steuern sind auf temporäre Differenzen im Bereich des Leasingvermögens zurückzufuhren. Aufgrund des bestehenden Aktivüberhangs sind unter Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 340a HGB erstmals latente Steuern bilanziell angesetzt worden.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der MCE Verwaltung GmbH, Flörsheim am Main. Das Eigenkapital der MCE Verwaltung GmbH in Höhe von 10.226 TEUR ist voll eingezahlt. Im aktuellen Geschäftsjahr erzielte die MCE Verwaltung GmbH einen Verlust von 1.547 TEUR (Vorjahr: Gewinn 716 TEUR), der aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages von der Bank übernommen wurde. Bedingt durch den Gesellschafterwechsel entstand ein Grunderwerbsteueraufwand in Höhe von 1.867 TEUR zu Lasten der MCE Verwaltung GmbH.

Anteile der Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH

Die MCE Bank GmbH hält mittelbar über die MCE Verwaltung GmbH 100 % der Geschäftsanteile an folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft Eigenkapital
TEUR
Anteile
in %
Jahresergebnis zum 31. März 2024
TEUR
AMS Auto Markt am Schieferstem GmbH, Flörsheim am Main 96 100 -185
Midata Service GmbH, Flörsheim am Main 256 100 208
TVG Trappgroup Versicherungsvermittlungs GmbH, Flörsheim am Main 26 100 259

Die MCE Verwaltung GmbH hat als herrschendes Unternehmen mit der AMS Auto Markt Am Schieferstein GmbH, der Midata Service GmbH und der TVG Trappgroup Versicherungsvermittlungs GmbH jeweils einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Barreserve

In dieser Position sind Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 20.003 TEUR (Vorjahr: 19.809 TEUR) enthalten.

Forderungen an Kreditinstitute

Fristengliederung

Forderungen an Kreditinstitute Restlaufzeiten 31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Bis drei Monate 0 17.078
Mehr als fünf Jahre 11.900 11.900
Gesamt 11.900 28.978

In den Forderungen an Kreditinstitute sind keine Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten.

Forderungen an Kunden

Fristengliederung

Forderungen an Kunden Restlaufzeiten 31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Bis drei Monate 297.151 217.778
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 138.410 155.479
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 475.845 444.642
Mehr als fünf Jahre 18.682 20.049
Gesamt 930.088 837.946

Die Forderungen an Kunden enthalten unverbriefte Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2.411 TEUR (Vorjahr: 274 TEUR), darunter 2.156 TEUR (Vorjahr: 274 TEUR) an die Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH. Es bestehen keine Forderungen mehr an Gesellschafter (Vorjahr: 57 TEUR).

In den Forderungen an Kunden sind Kundenfinanzierungen in Höhe von 645.676 TEUR (Vorjahr: 599.430 TEUR) enthalten. Zum 31. März 2024 waren Kundenfinanzierungen in Höhe von 252.933 TEUR (Vorjahr: 399.979 TEUR) verkauft, die aufgrund der vorliegenden Vertragsstruktur auch bilanziell abgegangen sind. Der mit dem Forderungsverkauf im Zusammenhang stehende erworbene Vermögenswert "New Asset" wird mit 2.010 TEUR (Vorjahr: 5.265 TEUR) bilanziert. Die dem Factoringgeschäft zugeordneten Forderungen betragen 252.312 TEUR (Vorjahr: 211.944 TEUR), die der Händlerfinanzierung 41.131 TEUR (Vorjahr: 34.817 TEUR). Die Forderungen aus dem Leasinggeschäft sind in Höhe von 4.726 TEUR (Vorjahr: 2.371 TEUR) in der Position enthalten.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Das in diesem Posten enthaltene Wertpapier in Höhe von 9.151 TEUR (Vorjahr: 9.151 TEUR) ist börsenfähig und vollständig börsennotiert. Der Posten wird dem Anlagevermögen zugeordnet und wird mit dem gemilderten Niederstwert bewertet.

Leasingvermögen

Das Leasingvermögen besteht hauptsächlich aus Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge der Marke Mitsubishi und Isuzu, die als Restwert-Verträge sowie als Kilometer-Verträge abgeschlossen wurden. Die Bestände aus dem Mitsubishi-Geschäft betragen zum Bilanzstichtag 130.172 (Vorjahr: 125.710 TEUR) bzw. aus dem Isuzu-Geschäft 8.903 TEUR (Vorjahr: 6.693 TEUR).

Bezüglich der Entwicklung der dem Anlagevermögen zugeordneten Vermögensgegenstände verweisen wir auf den Anlagespiegel.

Immaterielle Anlagewerte

Dieser Posten beinhaltet Standard-Software sowie für die Bank individuell angepasste Standard-Software.

Bezüglich der Entwicklung der dem Anlagevermögen zugeordneten Vermögensgegenstände verweisen wir auf den Anlagespiegel.

Sachanlagen

Die Sachanlagen setzen sich aus Fuhrpark 2.024 TEUR (Vorjahr: 1.849 TEUR), EDV-Hardware und Büroausstattung 189 TEUR (Vorjahr: 174 TEUR) sowie Geringwertige Wirtschaftsgüter mit 10 TEUR (Vorjahr: 12 TEUR) zusammen.

Bezüglich der Entwicklung der dem Anlagevermögen zugeordneten Vermögensgegenstände verweisen wir auf den Anlagespiegel.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 7.505 TEUR (Vorjahr: 10.870 TEUR) enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr: 720 TEUR), davon keine Forderungen an die Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH (Vorjahr: 716 TEUR).

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten setzt sich überwiegend aus vorausbezahlten Wartungen und Versicherungsprämien zusammen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Fristengliederung

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Restlaufzeiten 31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Bis drei Monate 59.007 17.776
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 77.223 0
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 615.000 0
Gesamt 751.230 17.776

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund des Gesellschafterwechsels Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 737.712 TEUR beinhaltet.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Fristengliederung

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Restlaufzeiten 31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Bis drei Monate 45.510 95.788
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 110.029 269.343
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.000 471.000
Mehr als fünf Jahre 0 0
Gesamt 165.539 836.131

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten aufgrund des Gesellschafterwechsels keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: 829.745 TEUR).

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen folgende Positionen enthalten:

31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Lieferungen und Leistungen 1.116 1.189
Ergebnisübernahme 1.547 0
Finanzamt 192 1.911
Restschuldversicherung 120 118

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.443 TEUR (Vorjahr: 1.036 TEUR), davon Verbindlichkeit gegenüber der Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH in Höhe von 1.547 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungen sind im Wesentlichen folgende Positionen enthalten:

31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
Abzugrenzende Kreditgebühren und Zinsen 69.862 51.762
Mietsonderzahlungen für Leasingverträge 7.126 8.456

Andere Rückstellungen

In den anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen folgende Positionen enthalten:

31. März 2024
TEUR
31. März 2023
TEUR
RPF Servicing 2.555 4.692
Verpflichtungen aus dem Personalbereich 2.464 2.048
Ausstehende Rechnungen für Lieferungen und Leistungen 1.676 1.783
Risikovorsorge für das Leasinggeschäft und unwiderrufliche Kreditzusagen 284 188

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 40.903.360,00 EUR und wird von der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach mit 90,01% sowie der Emil Frey Automobil Holding Deutschland GmbH, Stuttgart eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Emil Frey Automobil Holding AG Zürich/Schweiz mit 9,99% gehalten.

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen belaufen sich auf 132 TEUR (Vorjahr: 136 TEUR). Die Eventualverbindlichkeiten betreffen mit 104 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR) Bürgschaften für Unternehmen. Für die im Berichtsjahr auf Unternehmen entfallenden Verpflichtungen ist aufgrund der regelmäßigen Bonitätsbeurteilung nicht mit einer unerwarteten Inanspruchnahme der Bürgschaften zu rechnen. Die Bürgschaften für Mitarbeiter betreffen 28 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR). Da es sich um Mietavale handelt, ist von einer Inanspruchnahme nicht auszugehen.

Die anderen Verpflichtungen betreffen in Höhe von 26.536 TEUR (Vorjahr: 27.335 TEUR) unwiderrufliche Kreditzusagen aus der Endkundenfinanzierung vermindert um darauf gebildete Risikovorsorge gemäß BFA 7 in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR). Diese Zusagen bilden die möglichen vertraglichen Verpflichtungen bei einer vollständigen Ausnutzung der beantragten Kredite ab, welche üblicherweise bei Lieferung bzw. Zulassung des Fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ist von einer regelmäßigen Inanspruchnahme von durchschnittlich 92 % (Vorjahr: 91 %) auszugehen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

Die wesentliche Aufgliederung der Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften zeigt nachfolgende Tabelle:

1. April 2023 - 31. März 2024
TEUR
1. April 2022 - 31. März 2023
TEUR
Erträge aus Kundenfinanzierungen 30.904 28.692
Erträge aus Factoring 17.238 8.563
Erträge aus Händlerfinanzierungen 1.878 1.009

Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen

In diesem Posten sind die Zinserträge aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve ausgewiesen.

Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind keine negativen Zinsen mehr aus den Guthaben bei der Deutschen Bundesbank enthalten (Vorjahr: 2 TEUR).

Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen

Unter diesem Posten wird der gemäß Ergebnisabführungsvertrag abzuführende Gewinn der Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH aus dem Vorjahr gezeigt.

Provisionserträge

Die Provisionserträge setzen sich im Wesentlichen aus der Vermittlung von Restschuldversicherungen in Höhe von 440 TEUR (Vorjahr: 690 TEUR) zusammen.

Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den an die Händler gezahlten Vermittlungsprovisionen für den Abschluss von Kreditverträgen und Restschuldversicherungen in Höhe von 1.152 TEUR (Vorjahr: 1.867 TEUR) sowie aus Händlerboni in Höhe von 1.614 TEUR (Vorjahr: 1.986 TEUR) zusammen.

Leasingerträge

In den Leasingerträgen sind Erlöse aus der Vereinnahmung der monatlichen Leasingraten und Erträge aus der Auflösung von Mietsonderzahlungen in Höhe von 30.128 TEUR (Vorjahr: 30.510 TEUR) ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die wesentlichen sonstigen betrieblichen Erträge zeigt die nachfolgende Tabelle:

1. April 2023 - 31. März 2024
TEUR
1. April 2022 - 31. März 2023
TEUR
Erträge aus Fahrzeughandel mit Gebrauchtwagen 6.202 9.010
Erträge aus Auslagenersatz und Gebühren 1.381 1.406
Erträge aus Fahrzeugvermietung 431 439
Erträge aus Serviceverträgen Kredit 552 501

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 325 TEUR (Vorjahr: 636 TEUR) enthalten.

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind neben den Personalaufwendungen die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen wesentlichen anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten:

1. April 2023 - 31. März 2024
TEUR
1. April 2022 - 31. März 2023
TEUR
IT-Kosten 5.275 4.219
Raumkosten und Geschäftsausstattung 1.109 1.131
Gebühren, Beiträge und Versicherungen 675 800
Beratungs- und Prüfungskosten 622 1.047
Personalnebenkosten 725 242

Für Abschlussprüferleistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Geschäftsjahres 2023-2024 wurden exklusive Auslagenersatz vor Umsatzsteuer 257 TEUR (Vorjahr: 271 TEUR) berücksichtigt. Es wurden andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und keine sonstigen Leistungen erbracht. Das Gesamthonorar ist in Höhe von 269 TEUR (Vorjahr: 271 TEUR) in der Position Beratungs- und Prüfungskosten beinhaltet.

Aufgrund der Amortisationsphase des laufenden RPF-Vertrags ab Juni 2023 ergibt sich ein Verbrauch von gebildeter Rückstellung für die Servicing-Verpflichtung und damit eine Entlastung der Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 2.137 TEUR.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Fahrzeughandel mit Gebrauchtwagen in Höhe von 6.202 TEUR (Vorjahr: 9.010 TEUR).

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Unter diesem Posten wird der gemäß Ergebnisabführungsvertrag abzuführende Verlust der Tochtergesellschaft MCE Verwaltung GmbH gezeigt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Ertragssteuern betreffen in Höhe von 272 TEUR (Vorjahr: 3.670 TEUR) das laufende Geschäftsjahr, darüber hinaus sind noch Aufwendungen in Höhe von 249 TEUR (Vorjahr: 192 TEUR) für Vorjahre beinhaltet. Der Überhang der aktiven latenten Steuern führte zu einem Ertrag in Höhe von 350 TEUR.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen jährliche Verpflichtungen aus Mietverträgen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 995 TEUR (Vorjahr: 995 TEUR), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 967 TEUR (Vorjahr: 967 TEUR).

Darüber hinaus bestehen jährliche Verpflichtungen aus IT-Rahmenverträgen in Höhe von 4.260 TEUR (Vorjahr: 2.376 TEUR).

Durchschnittlicher Personalstand

Der Personalstand gliedert sich wie folgt:

Durchschnittlich 1. April 2023 - 31. März 2024 1. April 2022 - 31. März 2023
Männlich Weiblich Männlich Weiblich
Geschäftsführer 2 0 2 0
Angestellte 78 85 80 85
Gesamt 80 85 82 85
davon
Vollzeitbeschäftigte 76 64 79 62
Teilzeitbeschäftigte 4 21 3 23
zusätzlich
Auszubildende 4 6 2 5

Nachtragsbericht

Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres zum 31. März 2024 keine weiteren Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates

Geschäftsführung

Herr Dr. Christoph Reuter, Vorsitzender der Geschäftsführung; Geschäftsführer Marktfolge - Bereiche Personal, Rechnungswesen/Meldewesen, Controlling, Risikomanagement, Organisation/IT, Compliance, Revision, Treasury/Refinanzierung (Abwicklung und Kontrolle) und Debitorenverwaltung (ab 01. Oktober 2023)

Herr Marco Christ, Geschäftsführer Markt - Bereiche Absatz- und Händlerfinanzierung, Vertrieb, Produktmanagement, Marketing, Treasury/Refinanzierung (Geldhandel) und Immobilienverwaltung (ab 01. Mai 2024)

Herr Franz Plesser, Vorsitzender der Geschäftsführung; Geschäftsführer Marktfolge - Bereiche Personal, Rechnungswesen/Meldewesen, Controlling, Risikomanagement, Organisation/IT, Compliance, Revision, Treasury/Refinanzierung (Abwicklung und Kontrolle) und Debitorenverwaltung (bis 30. September 2023)

Herr Volker Hammer, Geschäftsführer Markt - Bereiche Absatz- und Händlerfinanzierung, Vertrieb, Produktmanagement, Marketing, Treasury/Refinanzierung (Geldhandel) und Immobilienverwaltung (bis 30. April 2024)

Die Mitglieder der Geschäftsführung üben keine Aufsichtsratsmandate in großen Kapitalgesellschaften aus.

Auf die Angabe der Bezüge aktueller und ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für ehemalige Geschäftsführer sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.013 TEUR (Vorjahr: 1.023 TEUR) gebildet.

Aufsichtsrat

Herr Walter Donat, Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 01. Juni 2023)

Mitglied des Vorstandes der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

Herr Pedro Agüero (ab 01. Juni 2023)

Executive Vice President der Santander Consumer Finance S.A., Madrid

Herr Thomas Hanswillemenke (ab 01. Juni 2023)

Mitglied des Vorstandes der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

Herr Wolfgang Kopplin (ab 12. August 2023)

Mitglied der Geschäftsleitung und Direktor der Emil Frey AG, Zürich, Schweiz

Herr Takahiro Yoshitatsu, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31. Mai 2023)

General Manager Automotive Business Division, Mitsubishi Corporation, Tokio

Herr Kan Fukuchi, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31. Mai 2023)

Team Leader Automotive Department, Mitsubishi Corporation, Tokio

Herr Dr. Albert X. Kirchmann (bis 31. Mai 2023)

Mitglied des Aufsichtsrats, Lindau/Bodolz

Herr Takuya Yoshino (bis 31. Mai 2023)

General Manager, Solutions & Operations Department, Mitsubishi Corporation, Tokio

Herr Manabu Fujita (bis 31. Mai 2023)

Deputy General Manager, Automotive & Mobility Administration Dept., Mitsubishi Corporation, Tokio,

Für Bezüge des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. Mai 2023 9 TEUR (Vorjahr: für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 53 TEUR) gezahlt.

Konzernabschluss

Die MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main macht nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB von der befreienden Wirkung zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts Gebrauch.

Unmittelbare Muttergesellschaft der MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main ist die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach. Sie wird in den Konsolidierungskreis der Banco Santander S.A., Santander Spanien mit einbezogen.

Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Banco Santander S.A., Santander, Spanien. Dieser Konzernabschluss wird beim spanischen Handelsregister hinterlegt.

Die Santander Consumer Finance S.A. erstellt einen befreienden Konzernabschluss, der nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt ist. Unterste Muttergesellschaft, die einen Konzernabschluss aufstellt, ist die Santander Consumer Finance S.A., Spanien, die in den Konsolidierungskreis der Banco Santander S.A., Santander, Spanien, mit einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den vollständigen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Flörsheim am Main, 17. Juni 2024

Geschäftsführung

Dr. Christoph Reuter

Marco Christ

Entwicklung des Anlagevermögens:

Anschaffungskosten Stand 1. April 2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31. März 2024
EUR
Leasingvermögen 183.210.081,29 58.633.725,36 50.453.158,08 191.390.648,57
Immaterielle Anlagewerte 8.560.371,76 120.291,66 0,00 8.680.663,42
Sachanlagen 12.097.402,23 1.005.473,18 392.386,33 12.710.489,08
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.225.837,62 0,00 0,00 10.225.837,62
214.093.692,90 59.759.490,20 50.845.544,41 223.007.638,69
Aufgelaufene Abschreibung
Leasingvermögen 50.758.621,82 24.702.209,49 23.180.713,69 52.280.117,62
Immaterielle Anlagewerte 8.519.374,73 104.345,48 0,00 8.623.720,21
Sachanlagen 10.061.739,56 545.184,74 120.335,44 10.486.588,86
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
69.339.736,11 25.351.739,71 23.301.049,13 71.390.426,69
Nettobuchwerte
Leasingvermögen 132.451.459,47 139.110.530,95
Immaterielle Anlagewerte 40.997,03 56.943,21
Sachanlagen 2.035.662,67 2.223.900,22
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.225.837,62 10.225.837,62
144.753.956,79 151.617.212,00

Die Sachanlagen beinhalten nur Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

der MCE Bank GmbH

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Gesellschaft

Die MCE Bank GmbH mit Sitz in Flörsheim am Main (MCE Bank) bietet mit ihren Zweigniederlassungen MKG Bank, Flörsheim am Main und ISD Bank, Flörsheim am Main auf dem deutschen Markt Finanzdienstleistungsprodukte im Automobilbereich für den deutschen MITSUBISHI MOTORS-Importeur, MMD Automobile GmbH (MMDA) sowie ISUZU Sales Deutschland GmbH (ISD) und deren Endkunden an.

1.2 Gesellschafter

Mit Closing vom 31. Mai 2023 hat die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach 100% der Anteile an der MCE Bank GmbH von der MC Automobile (Europe) N. V., Amsterdam, der Mitsubishi International GmbH, Düsseldorf und der MC-V Beteiligung Verwaltungsgesellschaft mbH, Trebur erworben.

Seit der Anteilsübernahme durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach wird die MCE Bank GmbH in den Konsolidierungskreis der Banco Santander S.A., Santander, Spanien mit einbezogen. Mit Wirkung vom 11. August 2023 wurde durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach im Rahmen einer strategischen Partnerschaft ein Minderheitsanteil von 9,99% an die Emil Frey Automobil Holding Deutschland GmbH, Stuttgart, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Emil Frey Automobil Holding AG, Zürich/ Schweiz veräußert.

1.3 Geschäftsbereiche

1.3.1 Finanzierungspartner von MITSUBISHI MOTORS

Die Mehrheitsbeteiligung des deutschen Importeurs für MITSUBISHI MOTORS Fahrzeuge wird von der Emil Frey Automobil Holding Deutschland GmbH, Stuttgart, gehalten. Die Importeursgesellschaft firmiert unter dem Namen MMD Automobile GmbH (MMDA). Die MCE Bank bietet mit ihrer Zweigniederlassung MKG Bank ihre Finanzdienstleistungsprodukte im Automobilbereich für den deutschen Importeur, dessen Händler und Endkunden an.

Schwerpunkte stellen einerseits die als Factoring-Geschäft mit der MMDA betriebene Neuwageneinkaufsfinanzierung für den Mitsubishi-Handel sowie die Finanzierung der Gebrauchtwagenbestände der Mitsubishi-Händler im Rahmen von eingeräumten Finanzierungslinien und andererseits Finanzierungsangebote für die Endkunden der Mitsubishi Händler in Form von Ratenkredit- und Leasingverträgen dar.

1.3.2 Finanzierungspartner von ISUZU

Die ISUZU Sales Deutschland GmbH (ISD) ist der Importeur für ISUZU Fahrzeuge in Deutschland und Österreich. Das Unternehmen ist für den Vertrieb im Nutzfahrzeug- und Pick-Up-Segment auf dem deutschen und einigen ausgewählten europäischen Märkten zuständig und gehört seit 01. Februar 2023 zu ISUZU Benelux N.V. und somit nicht mehr mehrheitlich zum Konzern der Mitsubishi Corporation, Tokio/Japan.

Die MCE Bank steht durch ihre Zweigniederlassung ISD Bank mit ihrer gesamten Finanzdienstleistungspalette dem ISUZU-Importeur, seinem Händlernetz sowie deren Endkunden in Deutschland zur Verfügung.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Steuerung

Die Steuerung der MCE Bank erfolgt im Rahmen einer zusammengefassten Geschäfts-, Risiko- und Ertragssteuerung auf Basis der Risikotragfähigkeit sowie einer mehrjährigen Erfolgs- und Kostenplanung. Die im Laufe des Berichtsjahrs erstellte Budgetierung wird in einer monatlichen Ergebnisanalyse überwacht.

Die Entwicklung des Neugeschäftsvolumens, die Penetration und als finanzielle Kennzahlen die Cost Income Ratio (CIR) sowie der Return on Equity (RoE) gelten als wichtige Steuerungsgrößen. Der Return on Equity ist der Quotient aus dem Gewinn und dem Eigenkapital. Dabei ist der Gewinn gleichzusetzen mit dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres und das Eigenkapital mit dem Buchwert des durchschnittlichen Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.

Darüber hinaus ist zukünftig die Betrachtung des RoRWA (Return on Risk Weighted Assets) von Bedeutung. Diese Kennzahl, bei der das IRFS-Ergebnis nach Steuern ins Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva gesetzt wird, stellt im Santander-Konzern einen wichtigen Leistungsindikator dar und ist wesentlicher Bestandteil des regelmäßigen Reportings.

2.2 Geschäftsverlauf

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden extremen Preiserhöhungen im Energie- und Nahrungsmittelsektor. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, der Fachkräftemangel und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % (Vorjahr: +1,9 %) gesunken. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 war im Automobilbereich ein Zugang an Neuzulassungen im deutschen Gesamtmarkt von 6,7 % (Vorjahr: 3,9 %) zu verzeichnen. Entgegen dieser Entwicklung ging der Anteil der PKW-Neuzulassungen von Mitsubishi um 9,3 % zurück. Im Vorjahr war ein Rückgang an PKW-Neuzulassungen von Mitsubishi in Höhe von 26,1 % zu verzeichnen. Der Anteil der privaten Fahrzeughalter in Deutschland erhöhte sich insgesamt von 35,9 % auf nunmehr 36,3 %. Das Privatkundengeschäft bei MMDA beläuft sich auf 44,1 % (Vorjahr: 51,9 %).

Die Neuzulassungen von Mitsubishi-Fahrzeugen gingen im Kalenderjahr 2023 um 44,8 % (Vorjahr: -6,8 %) von 34.430 Einheiten auf 19.020 Einheiten zurück. Trotz einer leicht höheren Penetrationsrate von 41 % (Vorjahr: 38 %) führte dies erwartungsgemäß zu Bestandsreduktionen im Endkundenbereich. In der Händlerfinanzierung ergaben sich durch längere durchschnittliche Standdauern der Fahrzeuge in den Finanzierungslinien Erhöhungen der Bestände.

Beim Neugeschäft wurden in allen Finanzierungsbereichen geringere Volumina verzeichnet. Aufgrund der veränderten Modellpalette, bei der tendenziell höherpreisige Modelle (Outlander, Eclipse Cross) durch günstigere (Space Star, Colt) ersetzt wurden, ergaben sich dabei teilweise sogar höhere Stückzahlen (siehe nachfolgende Kennzahlen).

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen schwierigen Rahmenbedingungen kann letztendlich noch von einem zufriedenstellenden Geschäftsverlauf gesprochen werden.

Wesentliche Kennzahlen: 2023/2024 Vorjahr
Kreditverträge * Anzahl 12.865 16.469
Mio. € 222,4 303,8
Leasingverträge Anzahl 3.010 2.363
Mio.€ 54,8 58,1
Factoring Anzahl 29.572 28.008
Mio.€ 624,6 768,7
Neuwagen-/Einkaufsfinanzierung Anzahl 5.056 5.106
Mio.€ 92,0 94,3
Neuwagen-Penetration 41 % 38%

* Die im Rahmen des RPF bis zu dessen durch den Gesellschafterwechsel bedingten Eintritt in die Amortisationsphase verkauften Bestände sind in den vorgenannten Kennzahlen mit dargestellt.

Die steigende Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten hatte im Geschäftsjahr 2023/2024 starke negative Auswirkungen auf das Ergebnis der MCE Bank GmbH.

2.3 Vermögenslage

2.3.1 Wesentliche Aktiva

Für 2023/2024 weisen wir Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 23,6 Mio. € (Vorjahr: 41,8 Mio. €) aus. Diese beinhalten die Sicherheitsreserven bei den Vertragspartnern des RPF in Höhe von 11,9 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €).

Die Forderungen an Kunden betrugen zum 31. März 2024 930,1 Mio. € (Vorjahr: 837,9 Mio. €) und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Der Bestand des Retailgeschäftes in Höhe von 644,6 Mio. € (Vorjahr: 602,5 Mio. €) resultiert aus einem Anstieg von 7,0 % (Vorjahr: -7,6 %). Der Bestand des Factoring- und Händlergeschäftes in Höhe von 291,0 Mio. € (Vorjahr: 245,1 Mio. €) resultiert aus einem Anstieg von 18,7 % (Vorjahr: -0,8 %).

Das Leasingvermögen stieg auf 139,1 Mio. € (Vorjahr: 132,5 Mio. €) an.

Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen zum 31. März 2024 reduzierte sich auf 8,0 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €). Dies beinhaltet Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €).

2.3.2 Wesentliche Passiva

Die Entwicklung der Passiva gestaltete sich wie folgt:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus noch weiterzuleitenden Tilgungsraten der verkauften Forderungen reduzierten sich um 24,0 % (Vorjahr: -8,8 %) auf 13,5 Mio. € (Vorjahr: 17,8 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Refinanzierungsgeschäft betrugen zum 31. März 2024 737,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gingen um 80,0 % (Vorjahr: +14,3 %) auf 168,1 Mio. € (Vorjahr: 838,6 Mio. €) zurück.

Die in den passiven Rechnungsabgrenzungen enthaltenen Finanzierungsgebühren aus dem Endkundengeschäft sind um 35,0 % (Vorjahr: 3,8 %) auf 69,9 Mio. € (Vorjahr: 51,8 Mio. €) gestiegen. Die erhaltenen Mietsonderzahlungen im Leasinggeschäft reduzierten sich um 15,7 % (Vorjahr: +27,4 %) auf 7,1 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €).

Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 31. August 2023 wurde der Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 8,1 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4 Finanz- und Liquiditätslage

2.4.1 Finanzlage

Die Zusagen von originären Kreditlinien von Kreditinstituten beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1.014,0 Mio. € (Vorjahr: 539,0 Mio. €). Der weitaus größte Anteil der zur Verfügung stehenden Linien kommt vom neuen Mehrheitsgesellschafter, der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach (1.000 Mio. €). Die Kreditlinie der beiden Kreditinstitute in Verbindung mit dem Forderungsverkauf reduzierte sich zum Stichtag 31. März 2024 auf 265 Mio. € (Vorjahr: 400 Mio. €). Der Grund hierfür ist, dass das erstmalig am 2. August 2013 aufgelegte und mehrmalig verlängerte und angepasste Forderungsverkaufsprogramms der MCE Bank mit Wirkung der Übernahme der MCE Bank durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach zum 31. Mai 2023 aufgrund des "Change of Control" automatisch in die Amortisationsphase eingetreten ist. Das bis zu diesem Zeitpunkt verkaufte und im Programm verbliebene Retail-Forderungsportfolio amortisiert sich monatlich bis zur vollständigen Tilgung. Bei den verkauften Forderungen handelt es sich um Darlehensforderungen aus Kfz-Finanzierungen. Da sich die Kreditlinie der beiden Kreditinstitute für den Forderungsverkauf analog zum sich amortisierenden verkauften Forderungsportfolio reduziert, wurde sie automatisch zu 100,0 % (Vorjahr: 99,6 %) in Anspruch genommen.

Die Kreditlinie des Mitsubishi Corporation-Konzerns besteht lediglich für die restlichen, bis zum Frühjahr 2025 vollständig auslaufenden Kredite, neue Ziehungen sind ausgeschlossen. Zum Stichtag 31. März 2024 belief sich die Höhe dieser Kreditlinie auf 165,0 Mio. € (Vorjahr: 1.000 Mio. €). Die Inanspruchnahme zum 31. März 2024 liegt daher bei 100,0 % (Vorjahr: 82,8 %). Die Kreditlinie des Mitsubishi Corporation-Konzerns wurde durch eine Kreditlinie der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach in gleicher Höhe (1.000 Mio. €) ersetzt. Die Auslastung dieser Linie zum Stichtag lag bei 721 Mio. € und somit bei 72,1 %.

Die gesamte Inanspruchnahme der Linien von Kreditinstituten (inkl. Forderungsverkauf) liegt bei 77,1 % (Vorjahr: 42,5 %).

2.4.2 Liquiditätslage

Den durchschnittlichen monatlichen Zahlungsausgängen von 100,0 Mio. € (Vorjahr: 124,6 Mio. €) standen im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittliche monatliche Zahlungseingänge von 94,9 Mio. € (Vorjahr: 122,7 Mio. €) gegenüber. Der Bedarf der Refinanzierungsdarlehen ohne Liquiditätsreserve erhöhte sich durchschnittlich um 3,4 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) im Monat und führte zu einer erhöhten Aufnahme von Refinanzierungsmitteln.

Die MCE Bank ist im Rahmen ihrer Liquiditätsplanung auch für die Liquiditätsdisposition der MCE Verwaltung GmbH und deren Tochtergesellschaften verantwortlich. Die Überwachung wird durch tägliche Zahlungskonzentrationen auf den entsprechenden Konten der Hausbank vereinfacht.

2.5 Ertragslage

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 0,1 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €). Die Reduzierung des Ergebnisses ist im Wesentlichen auf den stark gestiegenen Zinsaufwand zurückzuführen.

Dies geht einher mit der Entwicklung des Return on Equity. Diese Kennziffer reduzierte sich auf rund 0 %.

Das Zinsergebnis hat sich einerseits durch das schwächere Retail-Neugeschäft, zum anderen durch die stark gestiegenen Refinanzierungskosten im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert (21,1 Mio. €, Vorjahr: 29,4 Mio. €).

Das Provisionsergebnis beträgt -3,5 Mio. € (Vorjahr: -4,3 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den dargestellten Geschäftsverlauf zurückzuführen.

Die Entwicklung des Leasingbestandes in diesem und den vergangenen Geschäftsjahren führt zu einem geringen Rückgang des Leasingergebnisses auf 6,8 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €).

Die Veränderungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen auf 9,3 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 6,9 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €) spiegeln in erster Linie die geringeren Umsätze im Gebrauchtwagenhandel wider.

Die MCE Verwaltung GmbH (MCE-V) weist in der Regel ein aus Vermietungstätigkeiten resultierendes positives Ergebnis aus. Im Geschäftsjahr 2023/24 war dagegen ein negativer Sondereffekt infolge der Übernahme durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach zu verzeichnen (Anfall von Grunderwerbsteuer aufgrund der mitübernommenen Immobilien). Die Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften der MCE-V konnten diesen Sondereffekt nicht ausgleichen, so dass insgesamt ein Verlust in die MCE Bank GmbH transferiert wurde.

3. Personal

Die MCE Bank beschäftigte zum Bilanzstichtag 160 Vollzeitäquivalente (Vorjahr: 159). Das durchschnittliche Alter lag bei ca. 48 Jahren (Vorjahr: 49 Jahre). Der Anteil der Mitarbeiterinnen belief sich auf 51 % (Vorjahr: 49 %).

Insgesamt beschäftigte die MCE Bank GmbH am Ende des Berichtsjahres 9 Auszubildende (Vorjahr: 9).

4. Chancen- und Risikobericht

Die Geschäftsleitung der MCE Bank trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Überwachung des Risikos aller Geschäfte sowie die Risikosteuerung. Darüber hinaus hat die Geschäftsleitung eine angemessene Risikokultur vorgegeben, die durch die Leitungsebene vorgelebt und zur Weiterentwicklung einer gemeinsamen Risikokultur in der Bank beiträgt. Klare Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter, eine transparente und offene Kommunikation sowie angemessene Anreizstrukturen sind Bestandteile der Risikokultur der Bank.

Der Bereich Risikomanagement ist auf der operativen Ebene für die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken, als auch für das Risikocontrolling zuständig. Der Chief Risk Officer ist Leiter der Risikocontrolling-Funktion und organisatorisch dem Vorsitzenden der Geschäftsführung zugeordnet. Er berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Als wesentliche Risiken wurden von der MCE Bank das Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko sowie das operationelle Risiko identifiziert.

Sonstige wesentliche Risikoarten der MCE Bank umfassen das strategische Risiko, das Ertrags- und Geschäftsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko. Basis für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist die jährlich durchgeführte Risikoinventur.

Die Zuständigkeit für das Auslagerungsmanagement ist im Risikomanagement angesiedelt. Für die Auslagerungsüberwachung gemäß AT 9 Tz 2 MaRisk wurde ein Auslagerungsbeauftragter zentral benannt. Für die prozessabhängige Überwachung sind fachlich dezentral die jeweiligen Hauptansprechpartner in den einzelnen Bereichen sowie formal zentral der Auslagerungsbeauftragte zuständig. Die Auslagerungen sind über Rahmenverträge sowie Service Level Agreements geregelt.

Die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems wird durch die Innenrevision in angemessenen Abständen kontrolliert. Die Prüfung schließt auch den Bereich Risikomanagement ein. Der Aufsichtsrat wird durch die Geschäftsleitung regelmäßig über die Risikosituation der Bank informiert.

4.1 Strategien und Risikotragfähigkeit

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat die MCE Bank eine Risikostrategie erstellt, die konsistent mit der Geschäftsstrategie ist, alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt sowie wesentliche und nicht wesentliche Risikoarten beinhaltet. Darüber hinaus sind in der Risikostrategie die risikopolitische Ausrichtung und der Risikoappetit der Bank dargelegt, welche die Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist.

In der Geschäftsstrategie sind Ziele und die geplanten Maßnahmen zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolges beschrieben. Für vorgenannte Risiken sind entsprechende Teilstrategien in der Risikostrategie verbindlich festgelegt. Die Strategien werden jährlich überprüft und dem Aufsichtsrat der Bank zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Bedingt durch die Fokussierung auf den deutschen Markt sind das Länderrisiko sowie das Währungsrisiko für die Bank von untergeordneter Bedeutung.

Das Risikotragfähigkeitskonzept der MCE Bank basiert auf Grundlage des von der Aufsicht veröffentlichten Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte. Die steuerungsrelevanten Ansätze sind die normative und die ökonomische Perspektive.

Normative Perspektive

Die normative Perspektive setzt auf dem Säule I-Steuerungskreis auf, welcher eine Erfüllung der regulatorischen Anforderungen verfolgt. Diese Perspektive umfasst eine mindestens dreijährige Betrachtung von verschiedenen Szenarien. Neben einem wahrscheinlichen Basisszenario (erwartete Entwicklung gemäß Geschäftsplanung) wird ein institutsindividuelles adverses Szenario herangezogen. Das Ziel ist die Einhaltung regulatorischer Mindestkapitalanforderungen im Basis- und dem adversen Szenario, letzteres geht von einem schweren konjunkturellen Abschwung aus, der sich mehrere Jahre hinaus hinzieht. Im Rahmen der im jährlichen Turnus durchgeführten Geschäfts- und Kapitalplanung werden die regulatorischen Kapitalquoten sowohl im Basisszenario als auch in einem adversen Szenario unter Berücksichtigung der Volumenentwicklung, der Ergebnisentwicklung und der zu erwartenden Änderungen der Regulatorik für die nächsten drei Jahre berechnet und der Risikotragfähigkeit gegenübergestellt.

Normative RTF Zielgröße: Gesamtkennziffer Zielgröße: Gesamtkennziffer
Basisszenario Mindestanforderung Adverses Szenario Mindestanforderung
31.03.2024 15,9 % 12,75 % 15,9 % 9,5 %
31.03.2025 15,0 % 12,75 % 13,9 % 9,5 %
31.03.2026 14,9 % 12,75 % 13,6 % 9,5 %

Ökonomische Perspektive

Die ökonomische Perspektive entspricht einer intern definierten Perspektive gemäß dem ökonomischen Substanzwertprinzip. Ziel ist dabei die Sicherstellung einer vollständigen Unterlegung aller wesentlichen Kapitalrisiken mit dem ökonomischen Kapital der MCE Bank. Ziel der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung der Kapitaladäquanz aus ökonomischer Sicht, d.h. Abdeckung aller in der ökonomischen Sicht quantifizierten Risiken durch internes Kapital. Im Gegensatz zur normativen Perspektive erfordert die ökonomische Perspektive eine stichtagsbezogene Ermittlung des internen Kapitals (gemäß Zeitwertbetrachtungen) sowie eine hiermit im Einklang stehende interne barwertnahe Quantifizierung aller wesentlichen Risiken.

Der positive Abstand zwischen internem, ökonomischem Kapital und dem ökonomischen Gesamtrisiko der MCE Bank wird als freie Risikodeckungsmasse bezeichnet. Insgesamt steht zum Stichtag 31.03.2024 eine Risikodeckungsmasse von 70,1 Mio. € zur Verfügung.

Dem gegenüber stehen geschätzte Risikopotenziale (i.H.v. 44,8 Mio. €, welche im Normalszenario zum 99,9 %-Quantil gerechnet werden. Im Stressszenario (ebenfalls 99,9 %-Quantil) steigt das Risikopotenzial auf 60,9 Mio. €. Die vorhandene Deckungsmasse reicht somit aus, um das vorhandene Risikopotential aufzufangen. Bei der Verteilung der Deckungsmasse auf die Limite wird seit dem Fiskaljahr 2023/24 ein Managementpuffer i.H.v. 5 % abgezogen.

Ökonomische Risikotragfähigkeit 31.03.2024 Risikopotenzial
in Mio. €
Limitauslastung
in %
Adressenausfallrisiko 24,7 70,6 %
Zinsänderungsrisiko 3,1 31,0 %
Operationelles Risiko 17,0 85,3 %
Liquiditätsrisiko 0,0 0,0 %
Gesamtrisiko 44,9 67,3 %

Die Risikotragfähigkeit der MCE Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr in der normativen Perspektive sowohl im Basis- als auch im adversen Szenario jederzeit sichergestellt. Das gleiche gilt ebenso in der ökonomischen Perspektive.

Die Geschäftsleitung der Bank hat, abgeleitet aus dem Risikodeckungspotenzial, Limite auf Gesamtbankebene sowie Verlustobergrenzen für die einzelnen Risikoarten bestimmt, die im Berichtsjahr eingehalten wurden. Die Einhaltung der Verlustobergrenzen wird vom Risikomanagement quartalsweise überprüft. Die Auslastung der Verlustobergrenzen im Normalszenario lag im Berichtsjahr im Durchschnitt bei 62,6 %.

4.2 Risikokommunikation

Die Berichterstattung über die Risikosituation erfolgt vierteljährlich in einem MaRisk-konformen, standardisierten Risikobericht. Im Rahmen der Risikokommunikation wird dieser der Geschäftsleitung vorgelegt. Der Bericht enthält einen Überblick über die Entwicklung der Bank und der Teilportfolios. Die Kreditrisiken werden u.a. strukturiert nach Rating, Größenklassen und Laufzeiten. Darüber hinaus enthält der Risikobericht Angaben zu allen weiteren wesentlichen Risiken, Ergebnisse der Stresstests, Risikokonzentrationen sowie zur Entwicklung der Risikovorsorge. Die ad hoc-Berichterstattung an die Geschäftsleitung ist in Abhängigkeit von der Risikoart festgelegt. Des Weiteren hat die Bank Frühwarnindikatoren bzw. Schwellenwerte eingerichtet, die eine Informationspflicht an die Geschäftsleitung auslösen.

Darüber hinaus hat die Bank zur Risikokommunikation und -Steuerung ein Risikokomitee eingerichtet. In den quartalsweisen oder anlassbezogenen Sitzungen erfolgt durch das Risikomanagement eine Bewertung der aktuellen Risikosituation sowohl auf Portfolio- als auch auf Engagementebene. Hieraus werden unmittelbar Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kreditbereiche abgeleitet.

4.3 Risikosteuerung und Stresstests

Die Risikobegrenzung und operative Risikosteuerung findet in der Bank auf Gesamtbank-, Portfolio- und auf Einzelengagementebene statt. Weiterhin sind für Handelsgeschäfte (Refinanzierung / Aktivgeschäfte) Verlustobergrenzen und Schwellenwerte festgelegt. Die Steuerung der Risiken erfolgt in den Marktbereichen des Kredit- bzw. Handelsgeschäftes. Die Überwachung der Risiken obliegt der Marktfolge auf Einzelengagementebene bzw. dem Bereich Risikomanagement auf Portfolioebene. Werden die festgelegten Obergrenzen überschritten, so wird die Geschäftsleitung durch den Bereich Risikomanagement zeitnah unterrichtet. Die Einhaltung der Obergrenzen ist mindestens quartalsmäßig zu überprüfen.

Der Aufgabenbereich des Risikomanagements, der sich aus den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie den internen Richtlinien ergibt, umfasst neben der Risikosteuerung die Votierung von risikorelevanten Kreditengagements im Rahmen der Marktfolge, die Betreuung von Problemkreditengagements, die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen und die Ein- bzw. Federführung von Methoden zur Messung und Bewertung von Risiken. Das Backtesting und die Validierung der Rating- und Scoringverfahren erfolgt auf Basis statistischer Methoden. Die Instrumente zur Risikofrüherkennung, Risikoanalyse, Risikosteuerung und der Risikominimierung werden entsprechend sich ändernder Anforderungen kontinuierlich angepasst.

Die Bank fuhrt quartalsweise und jährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen sowohl Risikokonzentrationen als auch die Analyse eines schweren konjunkturellen Abschwungs. Die Ergebnisse der Stresstests werden im Risikobericht zusammengefasst. Die potenziellen Auswirkungen der Stresstests auf die Risikosituation und die Risikotragfähigkeit der Bank werden in regelmäßigen Abständen im Risikobericht dargestellt. Gemäß den Anforderungen der MaRisk führt die Bank mindestens einmal jährlich einen sogenannten "inversen Stresstest" durch. Bei einem inversen Stresstest geht die Bank von der Nichtfortführbarkeit ihres bisherigen Geschäftsmodells aus und analysiert, welche Ereignisse die Bank in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten.

Das Asset und Liability Committee (ALCO) bewertet die im Zusammenhang mit den Aktiva und Passiva der Bank verbundenen Chancen und Risiken. Das ALCO steuert das gemäß Risikostrategie vorgegebene Zinsänderungsrisiko bei gleichzeitiger Optimierung von Liquidität und Rendite. Die Sitzungen des ALCO finden anlassbezogen, mindestens jedoch einmal im Quartal, statt.

4.4 Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken werden von der Bank als mögliche Wertverluste definiert, die durch bonitätsbedingte Veränderungen oder durch die Zahlungsunwilligkeit bzw. vollständige oder teilweise Zahlungsunfähigkeit (z.B. Insolvenz) eines Geschäftspartners entstehen. Das Adressenausfallrisiko ist für die Bank aufgrund ihrer Geschäftsausrichtung als wesentlich anzusehen.

Die Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiken der Bank betreffen insbesondere den Retailbereich (Absatzfinanzierung) und die Händlerfinanzierung. Das Adressenausfallrisiko wird von der Bank auf Ebene des einzelnen Kredits (basierend auf Rating- und Scoringmodellen) sowie bezogen auf das gesamte Kreditportfolio gemessen. Zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditnehmer kommen mathematisch-statistische Verfahren zur Anwendung. Zur Berechnung der Verlustquote (LGD = Loss Given Default) werden die Verwertungsquoten auf Basis mehrjähriger Datenhistorien geschätzt. Im Rahmen der Risikosteuerung wird die Limitauslastung der kumulierten Adressenausfallrisiken ermittelt und der Geschäftsleitung quartalsweise bzw. unverzüglich bei Überschreitungen berichtet. Das sich aus der Risikotragfähigkeitsberechnung ergebende Risikopotenzial für Adressenausfallrisiken beträgt zum Stichtag 24,7 Mio. €. Die durchschnittliche Limit Auslastung im Normalszenario betrug 70,1 % im Geschäftsjahreszeitraum.

Die Gesamtsumme der Eventualverbindlichkeiten aus unwiderruflichen Kreditzusagen und Garantien betrug zum Stichtag 31. März 2024 26,7 Mio. €.

Gemäß dem Ifo-Institut trat die Konjunktur in Deutschland über das Jahr 2023 auf der Stelle. Im Verlauf des Jahres hatte der Anstieg der Inflationsraten wieder nachgelassen und im zweiten Halbjahr hat sich der Anstieg der Lohneinkommen, im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt. Dennoch ist ein Teil des Kaufkraftplus verloren gegangen.

Das IFO Institut wies aus, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2023 bei -0,1 % angekommen ist. Für 2024 wird mit einem BIP in Höhe von 0,3 % gerechnet. Die Inflationsrate war im Jahr 2023 mit durchschnittlich 6,0 % nur wenig niedriger als im Vorjahr.

Basierend auf den im Prognosebericht aufgeführten volkswirtschaftlichen Daten wurden Szenarien berechnet, um mögliche Adressausfallrisiken abzuschätzen. Ein Anstieg der Risikovorsorge war im Geschäftsjahr 2023/24 weder feststellbar noch erforderlich. Die Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) der MCE Bank betrug bezogen auf die Kundenforderungen im Berichtsjahr 0,66 % (Vorjahr 0,48 %). Die NPL-Quote der MCE Bank liegt damit deutlich unter dem aufsichtsrechtlichen Schwellenwert von 5 %.

4.4.1 Absatzfinanzierung (Retailgeschäft)

Die Kreditrisiken sind im Retailgeschäft breit gestreut. Die Kreditvergabe erfolgt nach Legitimations- und Bonitätsprüfung der Kreditnehmer. Der Kreditvergabeprozess sowohl im privaten als auch im gewerblichen Retailbereich wird jeweils durch ein selbst entwickeltes Scoring-Verfahren unterstützt, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt sowie einem Backtesting unterzogen wird. Die statistischen Erkenntnisse aus den Scoringbewertungen dienen zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten eines Kreditnehmers bzw. eines Kredits.

Zur Vermeidung von erhöhten Risiken sind IT-gestützte Mahn- und Überwachungssysteme in Verbindung mit Frühwarnparametern im Einsatz, die das rechtzeitige Eingreifen der Mitarbeiter unterstützen sollen. Daneben stehen statistische Auswertungsmöglichkeiten zur Risikoanalyse und Risikosteuerung zur Verfügung. Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt monatlich automatisiert in Abhängigkeit der Rückstandssituation des Vertragspartners durch Bildung einer pauschalisierten Einzelwertberichtigung auf Einzelkontenbasis. Die erforderliche Einzelwertberichtigung wird anhand des Soll-/Ist-Vergleichs für den jeweiligen Kredit ermittelt. Hierbei werden die anzuwendenden Wertberichtigungssätze einer Matrix entnommen. Die Matrix gibt für verschiedene Ausprägungen der Faktoren Saldorealisation und Zahlungsrealisation den jeweiligen Wertberichtigungssatz vor. Die nach dieser Methode ermittelten Wertberichtigungssätze können Schätzungsungenauigkeiten beinhalten.

Die Stundungen aus wirtschaftlichen Gründen lagen in etwa auf Vorjahresniveau (Durchschnitt 0,8 Stundungen pro Monat). Die Anzahl der Rücklastschriften ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % gesunken.

4.4.2 Händlerfinanzierung

Die MCE Bank führt die Bonitätsbeurteilung der Händler mittels Einsatzes eines Ratingverfahrens durch. Das Ratingverfahren enthält sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale. Das Ergebnis der Bonitätsbeurteilung wird in einem Rating zusammengefasst, das abgeleitet aus den vorgenannten Merkmalen zu einem individuellen Ratingergebnis und einer damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeit führt und zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit dient. Die Bonitätsbeurteilung des Händlers erfolgt sowohl anlassbezogen als auch im jährlichen, turnusmäßigen Abstand. Sollte sich die wirtschaftliche Situation des Händlers verändern, so kann dies auch eine unterjährige Ratinganpassung zur Folge haben.

Der Einblick in die finanzielle Situation der Händler und die vorhandenen Kreditprozesse der Bank sollen Fehlentwicklungen bereits im frühen Stadium identifizieren und gegensteuernde Maßnahmen ermöglichen. Frühwarnindikatoren und regelmäßige Portfolioanalysen durch das Risikomanagement tragen zur Begrenzung der Risiken in der Händlerfinanzierung bei.

Die MCE Bank erhält ferner durch die Zusammenarbeit mit den Importeuren Informationen, die ggf. auf erhöhte Risiken bei einem Händlerengagement hinweisen. Risikorelevante Engagements setzen zudem das Votum der Marktfolge voraus. Einzelwertberichtigungen werden für Intensiv- bzw. Problemkredithändler und für ausgefallene Händler in Abhängigkeit des geschätzten Blankoanteils gebildet, wobei diese für die Abwicklungsengagements noch um die zu erwarteten Abwicklungskosten bzw. Verwertungserlöse angepasst werden. Die Höhe des Blankoanteils bemisst sich hauptsächlich aus der Verwertung der Fahrzeugsicherheiten, die Marktwertschwankungen unterliegen. Die Schätzung der Verwertungserlöse basiert auf eigenen Datenhistorien und langjähriger Expertenerfahrung.

Eine generelle Verschiebung von Fälligkeiten von Abschlagszahlungen bzw. Schlussraten war, wie im vorherigen Geschäftsjahr, nicht erforderlich. Im Geschäftsjahr 2023/24 gab es drei Händlerinsolvenzen, welche zu keinem nennenswerten Ausfall führen werden.

4.5 Liquiditätsrisiken

Für die MCE Bank können sich Liquiditätsrisiken ergeben, soweit sie ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht, bzw. nicht in voller Höhe nachkommen kann. In erster Linie besteht für die MCE Bank ein Refinanzierungsrisiko, wenn bei Bedarf die erforderliche Liquidität nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Die aktive Steuerung der Liquiditätsrisiken ist für die Bank aufgrund ihrer Geschäftsausrichtung zwar von überschaubarer Komplexität, gleichwohl von hoher Priorität. Die Ermittlung der Liquiditätslage erfolgt durch das Rechnungswesen täglich anhand erwarteter Zahlungseingänge und -ausgänge, unter Einbindung der Tochtergesellschaft sowie der Enkelgesellschaften der MCE Bank. Darüber hinaus erstellt die Bank eine monatliche Darstellung der mittelfristigen Liquiditätsplanung (Zwölf-Monats-Zeitraum) unter Berücksichtigung der gleichen Faktoren, die in die kurzfristige Liquiditätsplanung einfließen. Die Abteilung Refinanzierung steuert und überwacht die Liquiditätserfordernisse der Bank. Weiterhin erstellt die Abteilung Refinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement in regelmäßigen Abständen angemessene Szenariobetrachtungen und Stresstests, die auf die Bereitstellung zusätzlicher, konkreter Liquiditätsmittel abzielen und auf mögliche Liquiditätsrisiken hinweisen. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über die Liquiditätssituation, die Ergebnisse der Stresstests und im Falle eines Liquiditätsengpasses ad hoc informiert. Die Maßnahmenplanung für den Fall eines Liquiditätsengpasses und die Risikotoleranz für Liquiditätsrisiken ist in den Organisationsrichtlinien des Hauses festgelegt.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Liquidität gemäß § 11 KWG hat die MCE Bank im Berichtsjahr stets erfüllt. Banken sind seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zu 100 % zu erfüllen. Zur Einhaltung der LCR-Kennziffer hat die MCE Bank hochliquide Aktiva der Stufe 1 im Bestand. Weiterhin werden bei der Deutschen Bundesbank Guthaben unterhalten. Zum Stichtag 31. März 2024 erfüllte die MCE Bank die LCR-Kennziffer mit 301,8 %. Die Liquiditätssteuerung wird durch die Abteilung Treasury der MCE Bank auf Basis einer kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung durchgeführt.

Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderung hat die Bank ein einfaches Kostenverrechnungssystem zur verursachungsgerechten Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten eingeführt.

Die Mindestanforderung für die Net Stable Funding Ratio (NSFR) liegt ebenfalls bei 100 %. Die Mindestanforderung wurden auch bei der NSFR jederzeit eingehalten. Die NSFR betrug zum 31. März 2024 119,9%.

4.6 Ertrags- und Geschäftsrisiko

Das Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko entsteht durch eine nicht adäquate Diversifizierung der Ertragsstruktur oder durch das Unvermögen der Bank, ein ausreichendes und andauerndes Niveau an Profitabilität zu erzielen. Chancen werden als positive unerwartete Abweichungen von der erwarteten Ertragslage verstanden. Vor dem Hintergrund der im Prognosebericht beschriebenen wirtschaftlichen Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Risikovorsorge ausreichend sein wird, um die Ertrags- und Geschäftsrisiken abzufedern.

4.7 Konzentrationsrisiken

Als Konzentrationsrisiken werden Risiken bezeichnet, die aus einer ungleichmäßigen Verteilung der Geschäftspartner in Kredit- oder sonstigen Geschäftsbeziehungen beziehungsweise aus Branchen- oder geographischer Geschäftsschwerpunktbildung entstehen und geeignet sind, so große Verluste zu generieren, dass die Solvenz eines Instituts gefährdet sein kann. Als Spezialinstitut für Fahrzeugfinanzierung unterliegt die MCE Bank dem Branchenrisiko. Im Risikotragfähigkeitskonzept der MCE Bank werden, soweit quantifizierbar, Konzentrationsrisiken mit einbezogen, andernfalls wird ein Puffer vorgehalten. Als wesentliche Konzentrationsrisiken sind das Adressausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko definiert. Zur Begrenzung und Reduzierung von Konzentrationen im Adressenausfallrisiko hat die MCE Bank Limitierungen auf Kreditnehmereinheiten wie auch Verlustobergrenzen auf Branchen festgelegt. Risikokonzentrationen bezogen auf das Liquiditätsrisiko ergeben sich im Rahmen der Refinanzierung als auch auf der Ertragsseite. Diese Risikokonzentrationen sind aufgrund der Geschäftsausrichtung strategisch gewollt und werden bewusst in Kauf genommen. Die Berichterstattung über Konzentrationsrisiken ist Bestandteil des Risikoberichts.

4.8 Marktpreisrisiken (Zinsänderungsrisiken)

Zinsrisiken ergeben sich, wenn für zinstragende Aktiva und Passiva unterschiedliche Laufzeitbänder in der Zinsbindung bestehen. Die Steuerung der Zinsänderungsrisiken wird anhand der monatlich erstellten Zinsbindungsbilanz durchgeführt. Zur Berechnung des Zinsänderungsrisikos greift die MCE Bank auf die Ergebnisse der Zinsrisikostatistik zurück. Zur Refinanzierung ihres Aktivgeschäfts im mittel- und langfristigen Bereich strebt die MCE Bank grundsätzlich die Aufnahme laufzeitkongruenter Darlehen mit festen Zinssätzen an. Bedingt durch das Factoringgeschäft erfolgt auch die Aufnahme von kurzfristigen Termingeldern. Nennenswerte Zinsänderungsrisiken werden aufgrund der kurzen Laufzeiten nicht eingegangen. Für das Zinsänderungsrisiko führt der Bereich Risikomanagement monatlich Szenariorechnungen durch.

Gemäß Rundschreiben 06/2019 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12. August 2019 werden neben der Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 bp nach oben und unten, Szenarien zur Versteilung und Verflachung der Zinskurve sowie jeweils ein Szenario zum Kurzfristschock aufwärts und abwärts berechnet. Dabei kommt eine laufzeitabhängige Zinsuntergrenze zum Einsatz. Für die Berechnung der barwertigen Veränderung wird eine risikolose Zinsstrukturkurve verwendet.

Die Veränderung des Barwerts der Zinsposition des Bankbuchs beträgt zum Stichtag 31. März 2024 im Szenario "Parallele Zinserhöhung um 200 BP 2,93 Mio. € bzw. 2,36 % des regulatorischen Kernkapitals und -3,10 Mio. € bzw. -2,49 % im Szenario "Parallele Zinssenkung um 200 BP". Die Veränderungen der anderen Szenarien betragen: "Versteilung": -1,00 Mio. € bzw. -0,80 %; "Verflachung": 1,48 Mio. € bzw. 1,19%; "Kurzfristschock aufwärts": 2,24 Mio. € bzw. 1,80 %; "Kurzfristschock abwärts": -2,41 Mio. € bzw. -1,94 %. Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf das regulatorische Kernkapital.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Parallelverschiebung um 200 BP nach unten das Szenario ist, das den höchsten Barwertverlust für die Bank bedeutet. Dieser Wert fließt in die Risikotragfähigkeitsrechnung für das Zinsänderungsrisiko ein. Im Berichtszeitraum kam es mehrfach zu weiteren inflationsbedingten Anhebungen der Zinssätze durch die Europäische Zentralbank (EZB). Ein auschlaggebender Grund für die hohe Inflation ist der Anstieg der Energiekosten die unmittelbar auf den Russland -Ukraine Krieg zurückzuführen sind.

Wie im Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsanteile vorgesehen, wird die bisher vom Finanzierungspartner MC Finance gestellte Refinanzierung sukzessive durch den neuen Gesellschafter Santander Consumer Bank AG abgelöst. Dadurch wird das Zinsänderungsrisiko beeinflusst und die neue Risikolage wird in den Risikomanagementprozess einbezogen. Künftig wird die Refinanzierung weitgehend durch den neuen Gesellschafter (SCB) gestellt werden. Im Berichtszeitraum wurde der Gesellschafterwechsel zur SCB vollzogen und zum 31.05.2023 erfolgte ein umfangreicher Austausch der Refinanzierung, bei dem insbesondere mittel- und langfristige Refinanzierung aufgenommen wurde. Dies führte zu einem deutlichen Sinken des Zinsänderungsrisikos.

4.9 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken bezeichnen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten können. Vorgenannte Definition schließt Rechtsrisiken ein; Reputations- und strategische Risiken bleiben hierbei unberücksichtigt. Rechtsrisiken von Bedeutung hatte die MCE Bank im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Der Bereich Risikomanagement ist für die Identifikation, Messung, Analyse, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken sowie für die zentrale Erfassung der Schadensfälle zuständig. Zur Erhebung der operationellen Risiken werden jährlich Self-Assessments durchgeführt. Die Ergebnisse der Self-Assessments dienen der Feststellung eines etwaigen Handlungsbedarfes, der sich in Bezug auf unbewältigte operationelle Risiken ergeben könnte.

Zum Stichtag 31. März 2024 betrug die gemeldete Eigenkapitalanforderung 6,0 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €). Die Reduzierung der Eigenkapitalanforderung ergibt sich primär aus dem reduzierten Zinsergebnis der Bank im abgelaufenen Fiskaljahr.

4.10 Aufsichtsrechtliche Anforderungen

4.10.1 Eigenmittelanforderungen

Die Bank ermittelt ihre Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko nach dem Standardansatz gemäß den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für die Berechnung der Eigenmittelanforderung im operationellen Risiko verwendet die Bank den Basisindikatoransatz. Aufgrund des erheblichen Mengengeschäfts der Bank ergibt sich, unter Berücksichtigung der Kapitalhinterlegung für das operationelle Risiko, für den Meldestichtag zum 31. März 2024 eine Gesamtkapitalquote von 16,4 % (Vorjahr: 17,4 %).

4.10.2 Vergütungssysteme

Mit Wirkung ab den 25. September 2021 ist die Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft getreten, mit der hauptsächlich die Anforderungen der europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie V (CRD V) umgesetzt werden. Die Neuerungen der InstitutsVergV betreffen alle Institute. Die InstitutsVergV hat sich dahingehend geändert, dass nunmehr alle Institute Risikoträger identifizieren müssen. Bedeutende Institute sind nach wie vor Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Mrd. €. Die MCE Bank stuft sich aufgrund ihrer Bilanzsumme nicht als bedeutendes Institut i.S. der vorgenannten Verordnung ein.

Das Vergütungssystem der Bank steht im Einklang mit den in den Strategien niedergelegten Zielen und ist so ausgerichtet, dass schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden werden. Die Mitarbeiter werden entsprechend ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung angemessen vergütet; das Vergütungssystem ist mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und wird jährlich auf seine Angemessenheit hin überprüft. Der Pflicht zur Identifizierung von Risikoträgem ist die MCE Bank im laufenden Geschäftsjahr nachgekommen.

4.10.3 Regulatorische Anforderungen und sonstige Entwicklungen

Die Eigenmittelanforderungen aus dem Basel III-Rahmenwerk, wie sie sich aus der Capital Requirements Regulation (CRR), der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) sowie den ergänzenden Verordnungen ergeben, erfüllt die MCE Bank seit Inkrafttreten der Vorschriften.

Zum Stichtag 31. März 2024 verfugt die MCE Bank über hartes Kernkapital (Tier I) in Höhe von 124,5 Mio. € (15,3 %). Der durch hartes Kernkapital abzudeckende Kapitalerhaltungspuffer beträgt seit 1. Januar 2019 2,5 % der risikogewichteten Aktiva. Der ebenfalls durch hartes Kernkapital abzudeckende antizyklische Kapitalpuffer wurde von der BaFin mit Wirkung zum 1. Februar 2023 auf 0,75% des ermittelten Gesamtrisikobetrags erhöht.

Die MCE Bank weist eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio), Quotient aus dem Kernkapital durch die Gesamtrisikopositionsmessgröße, zum 31. März 2024 i.H.v. 11,3 % aus und liegt somit deutlich über der einzuhaltenden Quote i.H.v. 3,0 %.

Mit dem Rundschreiben 05/2023 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk veröffentlichte die BaFin am 26.09.2023 die siebte MaRisk-Novelle.

Die wesentlichen Änderungen der siebten Novelle des MaRisk-Rundschreibens betreffen:

Die umfangreichen Anforderungen der EBA-Leitlinien (EBA/GL/2020/06) zur Kreditvergabe und -Überwachung werden in deutsches Aufsichtsrecht übertragen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Anforderungen an das Immobiliengeschäft

Management von Modellrisiken

Um die neuen Vorgaben effizient umzusetzen, hat die MCE Bank eine Gap-Analyse erstellt.

Auch künftig ist mit weiteren regulatorischen Vorgaben durch den Gesetzgeber und der Aufsicht zu rechnen. Wesentlichen Einfluss auf das Risikomanagement der MCE Bank werden die Regularien zu Basel IV, die achte MaRisk-Novelle, welche im wesentlichen Neuerungen zur Behandlung von Zinsänderungsrisiken und Credit Spread Risiken beinhalten, und die DORA (Digital Operational Resilience Act) Verordnung haben.

4.11 Zusammenfassender Überblick über die Risikolage

Zusammenfassend stellt die Geschäftsführung der MCE Bank den wesentlichen Risiken -Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko, strategisches Risiko sowie Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko - vorhandene Eigenmittel von 124,5 Mio. € sowie eine bilanzielle Risikovorsorge von 18,8 Mio. € (inklusive §340f HGB-Vorsorge) gegenüber. Die Risikotragfähigkeit der Bank war jederzeit gegeben und die im Geschäftsjahr geltenden Eigenmittelanforderungen wurden zu jedem Zeitpunkt erfüllt.

Die Unsicherheit über den anhaltenden Russland-Ukraine Krieges und die damit verbundenen Auswirkungen haben sich dämpfend auf die deutsche Wirtschaft und auf den Konsum niedergeschlagen. Insbesondere die hohen Energiepreise führten zu einem deutlichen Anstieg der Inflationsraten und damit zu geldpolitischen Reaktionen der EZB in Form von Zinserhöhungen, welche sich langsam wieder stabilisieren. Wie sich die daraus resultierenden Unwägbarkeiten auf den Fahrzeugabsatz und somit auf die Finanzierung von Fahrzeugen auswirken können, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen.

Gleiches gilt auch für die damit verbundenen Risiken. Im Hinblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung könnten sich somit Änderungen an der Risikosituation für die Bank ergeben.

In der Zusammenarbeit mit dem Importeur MMDA bestehen Chancen für eine risikoadäquatere und nachhaltige Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten i.S. der Geschäfts- und der Risikostrategie. Darüber hinaus bieten sich Chancen aus der Erschließung von Ertragspotenzialen durch die Fokussierung auf das Kerngeschäft im Inland. Die hohe Kundenzufriedenheit des Mitsubishi-Handels mit der MCE Bank bietet weiterhin die Chance für ein stabiles Wachstum.

Durch die Übernahme der MCE Bank durch die Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach zum 31.05.2023 und die Beteiligung der Emil Frey Gruppe zum 11.08.2023 wird erwartet, dass die Fahrzeugpalette der zu finanzierenden Fahrzeuge weiter ausgebaut wird. Durch die Übernahme können sich weitere Chancen für die zukünftige Geschäftsentwicklung ergeben. Insbesondere können Synergien und Potenziale durch die Optimierung der Prozessabläufe in den diversen Bereichen der Bank und speziell der IT erreicht werden.

Sollte es zu einer verbesserten wirtschaftlichen Entwicklung kommen, können sich bei unseren Kreditnehmern Bonitätsverbesserungen ergeben. Hieraus leitet die MCE Bank Chancen aus dem Adressenausfallrisiko ab, sofern die zu erwartenden Verluste aus der Bildung von Wertberichtigungen geringer ausfallen als die im Vorfeld auf Basis konservativer Annahmen berechnete Risikovorsorge.

5. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 erwarten wir gemäß der jüngsten vorliegenden Konjunkturprognose des Sachverständigenrates ein moderates Wirtschaftswachstum von 0,7 %, nachdem im Jahr 2023 ein Rückgang von 0,3 % verzeichnet wurde. Die Inflation sollte sich abschwächen und wird für 2024 mit 2,6 % erwartet. Der Rückgang dürfte sich in sämtlichen Bereichen zeigen, besonders stark aber die Preise für Energie und Nahrungsmittel betreffen.

Die Automobilindustrie rechnet gemäß Verband der Automobilindustrie (VDA) nach neuesten Prognosen für 2024 mit einem Rückgang um 1 % auf ca. 2,8 Mio. Pkw-Neuzulassungen. Im vergangenen Jahr waren 2,84 Millionen Pkw neu zugelassen worden. Damit erholte sich der Markt von den Krisen der vergangenen Jahre, lag aber weiterhin deutlich unter dem Niveau von 2019. Die Anzahl neu zugelassener SUVs ist dabei nach dem Einbruch im Jahr 2022 in Deutschland wieder stark gestiegen und erreichte 2023 mit rund 855.700 einen neuen Höchstwert.

Der VDA erwartet für das aktuelle Jahr für den Absatz der rein batterieelektrischen Pkw (BEV) einen Rückgang der Verkäufe um 14 Prozent auf rund 451.000 Einheiten. Bei den Plug-In-Hybriden geht der VDA davon aus, dass der Absatz nach dem starken Rückgang im Vorjahr aufgrund der zum Jahresende 2022 gestrichenen Förderung nun wieder um etwa 5 Prozent auf 185.000 Einheiten steigen dürfte. Im Ergebnis rechnet der VDA für den gesamten Absatz von Elektro-Pkw (BEV sowie PHEV) für das Jahr 2024 mit etwa 635.000 Einheiten. Das entspricht einem Rückgang von etwa 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil von E-Pkw an den gesamten Pkw-Zulassungen dürfte 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 leicht um einen Prozentpunkt auf 23 Prozent sinken.

Mitsubishi Motors hat, wie angekündigt, im Jahr 2023 die Modellpalette mit der Einführung der Modelle ASX im Frühjahr und Colt im Herbst erweitert. Neben einer umfangreichen Ausstattung zeichnen sich beide neuen Modelle durch ein breites Angebot an modernen Antriebsarten aus, darunter unter anderem auch eine Hybridversion. In 2024/2025 sollen durch die Einführung des neuen Outlander weitere Marktanteile im wichtigen SUV-Segment generiert werden.

Wie erwartet sehen wir uns mit geringeren Geschäftsvolumina konfrontiert, die aber durch die Einführung der neuen Mitsubishi Modelle sukzessive ansteigen sollten. Nach der Übernahme durch die SCB wurde der Fokus auf gemeinsame Vertriebsaktionen gelegt und somit konnte eine angesichts des deutlich erhöhten Zinsniveaus zufriedenstellende Penetrationsrate erzielt werden.

Für das kommende Geschäftsjahr erwarten wir steigende Volumina, die neben dem klassischen Mitsubishi-Geschäft auch aus der Übernahme neuer Marken und Finanzierungssparten resultieren sollen. Dennoch dürfte das Ergebnis auch weiterhin durch die angespannte Refinanzierungssituation sowie hohe Sondereffekte auf der Kostenseite (insbesondere Anpassung der IT-Infrastruktur) geprägt sein.

An dieser Stelle möchten wir allen unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, insbesondere im Refinanzierungsbereich, unseren Dank für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aussprechen.

Dank und Anerkennung gelten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrer Arbeit und ihrem persönlichen Engagement wesentlich zum Ergebnis der Bank beigetragen haben.

 

Flörsheim am Main, 17. Juni 2024

Geschäftsführung

Dr. Christoph Reuter

Marco Christ

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf die Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf die Abschnitte II "Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung" und III "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs sowie Abschnitte 1 "Grundlagen der Gesellschaft" und 4.4 "Adressenausfallrisiken" des Lageberichts.

a. Relevanz für den Jahresabschluss

Die MCE Bank GmbH bietet auf dem deutschen Markt Finanzdienstleistungsprodukte im Automobilbereich für den deutschen MITSUBISHI MOTORS-Importeur, MMD Automobile GmbH (MMDA) sowie ISUZU Sales Deutschland GmbH (ISD) und deren Endkunden an. Die Forderungen an Kunden betragen 930,1 Mio. € und betreffen im Wesentlichen das Retailgeschäft sowie das Factoring- und Händlergeschäft.

Adressenausfallrisiken werden von der Bank als mögliche Werteverluste definiert, die durch bonitätsbedingte Veränderungen oder durch die Zahlungsunwilligkeit bzw. vollständige oder teilweise Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners entstehen. Das Adressenausfallrisiko ist für die Bank aufgrund ihrer Geschäftsausrichtung als wesentlich anzusehen.

Die Bewertung der Forderungen an Kunden ist ermessensbehaftet und erfordert insbesondere Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer, der zukünftigen Zahlungseingänge sowie der Sicherheiten.

Hieraus ergibt sich das Risiko, dass die Forderungen an Kunden zum Bilanzstichtag nicht entsprechend der für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Grundsätze bewertet werden und die den Wertberichtigungen zugrundeliegenden Schätzwerte nicht sachgerecht ermittelt werden.

b. Unser Vorgehen in der Prüfung

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Zunächst haben wir uns einen umfassenden Einblick in die Entwicklung des Kreditportfolios, die damit verbundenen adressenausfallbezogenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft verschafft. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems haben wir Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen. Darüber hinaus haben wir uns von der Angemessenheit und Wirksamkeit relevanter Kontrollen im Kreditgeschäft überzeugt. Gegenstand unserer Prüfung waren insbesondere die Kontrollprozesse im Rahmen der Kreditgewährung, Kreditüberwachung, Risikoklassifizierung, Sicherheitenbewertung und der Identifizierung und Bemessung der Risikovorsorge. Für die zum Einsatz kommenden IT-Systeme haben wir die Wirksamkeit der allgemeinen IT-Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten geprüft. Abschließend haben wir die zum Bilanzstichtag erfolgte Abstimmung der im Nebenbuch auf Kreditengagementebene gebuchten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen mit dem Hauptbuch nachvollzogen.

Bezüglich der Bewertung der Forderungen an Kunden haben wir uns anhand von unter Risikoaspekten sowie weiteren Kriterien ausgewählten Einzelfällen davon überzeugt, dass die Kreditbearbeitung, Risikoklassifizierung, Sicherheitenbewertung sowie die Risikovorsorgebildung unter Berücksichtigung angemessener Ausfallwahrscheinlichkeiten und erwarteter zukünftiger Zahlungseingänge sachgerecht erfolgt.

c. Unsere Schlussfolgerungen

Die der Bewertung der Forderungen an Kunden zugrundeliegenden Schätzwerte zu Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer, der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge sowie der Sicherheiten sind sachgerecht ermittelt und im Einklang mit den anzuwendenden handelsrechtlichen Bewertungsgrundlagen verwendet worden.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 31. August 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2023 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 als Abschlussprüfer der MCE Bank GmbH, Flörsheim am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Schmidt.

 

Berlin, den 11. Juli 2024

Dohm ▪ Schmidt ▪ Janka Revision und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

signiert Iris Abraham, 16.07.2024, Wirtschaftsprüferin

signiert Matthias Schmidt, 16.07.2024, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

der MCE Bank GmbH

Der Aufsichtsrat befasste sich im Geschäftsjahr 2023 (1. April 2023 bis 31. März 2024) regelmäßig und eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung der MCE Bank GmbH hat den Aufsichtsrat während des Berichtszeitraumes stets zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über alle unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikosituation und -strategie, des Risikomanagements, der strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben und sonstige Sachverhalte von grundsätzlicher Bedeutung informiert. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu zwei (2) Aufsichtsratssitzungen zusammengetreten; außerordentliche Sitzungen fanden nicht statt.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (1. April 2023 bis 31. März 2024) sind von der als Abschlussprüfer gewählten Prüfungsgesellschaft Dohm, Schmidt, Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Berichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Anlass zu Einwendungen besteht nicht.

Der Aufsichtsrat hat auch den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Damit hat er den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht gebilligt.

 

29. August 2024

Der Aufsichtsrat

Walter Donat, Vorsitzender

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