HelSe Systementwicklung GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Schade seit 24.9.2020 | Prokura |
Daniel Schade seit 20.7.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Innascor GmbH(vormals: Innascor UG (haftungsbeschränkt))JenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20101. Allgemeine Angaben Dieser Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach § 267 Abs.1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Maßgebend für die Aufstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bilanziert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zur steuerlichen Wertgrenze von 410 €, die im Jahr 2010 angeschafft worden sind, wurden sofort abgeschrieben. In 2009 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden weiterhin entsprechend der Vorgaben des § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Der sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zu Anschaffungskosten angesetzt und beinhaltet Beträge, die gemäß § 250 Abs.1 HGB Aufwand für Zeiträume nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotierte erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterung zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht besichert. 4. Sonstige Angaben Haftungsverpflichtungen Es sind keine Haftungsverpflichtungen im Sinne des § 251 HGB zu nennen. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Daniel Schade, Diplom-Wirtschaftsinformatiker. Jena, den 09.03.2011 D. Schade Geschäftsführer WEITERE DATENDer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Innascor UG (haftungsbeschränkt), Jena, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Jena, den 10. März 2011 Dipl.-Kff. Doreen Gürtzsch Wirtschaftsprüferin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.03.2011 |
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