BPR-Engineering GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
258.477,00 |
190.780,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.620,00 |
53.186,00 |
| II.
Sachanlagen |
204.857,00 |
137.594,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.762.812,46 |
1.380.167,95 |
| I.
Vorräte |
2.410.000,00 |
897.187,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
270.130,05 |
243.913,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82.682,41 |
239.067,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.612,11 |
6.841,05 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.054.080,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.097.981,69 |
1.577.789,00 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
159.455,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
109.455,87 |
56.735,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.213.535,99 |
-52.720,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.054.080,12 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
404.037,00 |
61.311,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.693.944,69 |
1.357.022,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.097.981,69 |
1.577.789,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der BPR-Engineering GmbH zum 31.
Dezember 2015 ist nach den Vorschriften der §§
242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt worden. Dabei ist das
für mittel- große und große
Kapitalgesellschaften vorgeschriebene
Gliederungsschema für die
Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 275 HGB) zugrunde
gelegt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB handelt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs.
5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den in
§§ 252 ff. HGB niedergelegten Grund-
sätzen.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von
Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von
Ausweiswahlrechten, beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den
Anschaffungskosten sind sowohl Nebenkosten als auch
gewährte Skonti und Rabatte berücksichtigt. Die
Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von
60 € bis 410 € werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben, gleichzeitig wird von der Fiktion des
sofortigen Abganges Gebrauch gemacht.
Die unfertigen Erzeugnisse sind entsprechend dem
Fertigstellungsgrad zu Herstellungskosten bewertet.
Der Wertansatz für die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und für die sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch angemessene
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert
bilanziert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt.
Sie decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in
angemessener Höhe ab.
Die Erhaltenen Anzahlungen und die Verbindlichkeiten
werden mit dem Erfüllungs-
betrag passiviert.
Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen haben wir in Form eines
Anlagespiegels gemäß § 268 Abs. 2 HGB
dargestellt.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine
Forderungen. Alle Forderungen haben generell eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Stammkapital beträgt € 50.000,00 und
ist voll eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der Verbindlichkeit
zum
|
Gesamt
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
31.12.2015
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
573,0
|
376,8
|
196,2
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
2.314,8
|
2.314,8
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
696,0
|
696,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
63,7
|
63,7
|
0,0
|
0,0
|
aus Steuern
|
36,3
|
36,3
|
0,0
|
0,0
|
aus sozialer Sicherheit
|
0,7
|
0,7
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
11,5
|
11,5
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
3.695,9
|
3.499,7
|
196,2
|
0,0
|
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2015 der Kaufmann Frank
Herkenräder, Delbrück. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt
und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN
77/16) vom 01.04.2016 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Norbert
Küpper, Verl bestellt.
Verl, 17.11.2017
|
Dr. Norbert Küpper
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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