REWE Märkte 9 GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Görgens seit 15.11.2022 | Geschäftsführer |
Sven Gobiet seit 21.1.2021 | Geschäftsführer |
Manfred Struwe seit 9.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REWE-ZENTRALFINANZ eGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Finanzbericht 2022Hinweise: Wir bemühen uns um eine gendersensible und zielgruppengerechte Sprache. Feststehende Begriffe des Konzerns und anderer Organisationen sowie rechtliche Begriffe sind davon jedoch ausgenommen. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Millionen Euro (Mio. €). Aufgrund von Rundungen können in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) Differenzen auftreten. Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, (im Weiteren kurz: "RZF") bildet gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen den RZF Konzern (im Weiteren kurz: "Konzern") und mitsamt dem genossenschaftlich organisierten selbstständigen Einzelhandel (in den RZF Konzern als assoziierte Unternehmen at equity einbezogen) die REWE Group, eine international tätige Unternehmensgruppe im Handels- und Touristikbereich. Der Konzern umfasst zum 31. Dezember 2022 neben dem Mutterunternehmen RZF 300 (Vorjahr: 287) inländische und 169 (Vorjahr: 166) ausländische konsolidierte Tochterunternehmen. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns gliedern sich in sechs sogenannte Geschäftsfelder, die sich weiter in Sparten unterteilen. Der Konzern ist in den unten näher beschriebenen Geschäftsfeldern unter anderem mit den folgenden Marken aktiv:
Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, PENNY Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. Die Sparte REWE ist sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig. So werden unter den Marken REWE und REWE CENTER 1.598 Super- und Verbrauchermärkte betrieben. Im Großhandelsgeschäft werden die 2.803 genossenschaftlich organisierten REWE- und REWE Dortmund-Kaufleute sowie nahkauf-Märkte und andere Großkunden beliefert. Über den REWE Lieferservice auf REWE.de ist REWE zudem im Online-Geschäft aktiv. In der Sparte PENNY Deutschland werden unter der Vertriebsmarke PENNY 2.135 Discountmärkte betrieben. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst neben den inländischen Immobiliengesellschaften auch die Produktion und den Vertrieb von Backwaren unter der Marke Glocken Bäckerei und die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren unter der Marke Wilhelm Brandenburg, in- und ausländische Warengesellschaften sowie Onlinehandel (ZooRoyal und Weinfreunde) und E-Commerce-Services (REWE Digital). Das Geschäftsfeld Handel International umfasst die Sparten Vollsortiment Österreich, Vollsortiment CEE sowie PENNY International. Im Vollsortiment Österreich und CEE werden an insgesamt 2.784 Standorten Super- und Verbrauchermärkte betrieben. In Österreich werden Filialen unter den Marken BILLA und ADEG betrieben. 2022 wurde in Österreich das Kaufleutemodell bei BILLA eingeführt. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden nunmehr in Österreich insgesamt 370 ADEG- und BILLA-Kaufleute beliefert. Mit dem Supermarktformat BILLA ist der Handel International auch in Bulgarien, der Slowakei und Tschechien vertreten. Daneben werden in Kroatien und Österreich unter der Marke BIPA Drogeriefachmärkte und in Litauen Supermärkte unter der Marke IKI betrieben. In der Sparte PENNY International werden die Marken PENNY MARKT und PENNY MARKET an insgesamt 1.703 Standorten in den Ländern Italien, Österreich, Rumänien, Tschechien und Ungarn betrieben. Das Geschäftsfeld Convenience umfasst die Sparten Convenience Deutschland, Convenience International und Convenience Zentralgesellschaften. In den Sparten Convenience Deutschland, der auch die 16 REWE To Go-Filialen zugeordnet sind, und Convenience International erfolgt unter anderem die Belieferung von Tankstellenshops, Kaufhäusern, Lebensmittel- und Getränkemärkten, Fast-Food-Ketten, Kiosken, Kantinen, Bäckereien sowie weiteren Anbietern für den bequemen Genuss on-the-go. Insgesamt werden mehr als 74.000 Verkaufsstellen beliefert. Das Geschäftsfeld Convenience ist in Deutschland und den Niederlanden unter dem Namen Lekkerland sowie in Belgien und Spanien unter der Firmierung Conway aktiv. In der Sparte Convenience Zentralgesellschaften werden zentrale Dienstleistungen sowie IT-Services zusammengefasst. Das Geschäftsfeld Touristik gliedert sich in die Sparten Touristik Zentraleuropa, Touristik Nordeuropa, Touristik Osteuropa, Touristik Zielgebiete und Touristik Zentrale. Esumfasst unter der Dachmarke DER Touristik eine Vielzahl von Reiseveranstaltern, Reisevertrieben (Reisebüro-Ketten, Franchise-Vertriebe und Online-Portale) sowie Zielgebietsagenturen und Hotels. Das Geschäftsfeld ist in den Quellmärkten Deutschland, Österreich, der Schweiz, in Osteuropa und mit den Kuoni-Einheiten auch in Skandinavien, Finnland, Frankreich, Großbritannien sowie den Benelux-Ländern aktiv. Die Touristik tritt vor allem unter den Marken ALDIANA, Apollo, Calimera, DER.COM, DER Reisebüro, DERPART, DERTOUR, Exim Tours, FISCHER Group, Helvetic Tours, ITS, Kuoni, Meier's Weltreisen und Sentido auf. Insgesamt verfügt die Touristik über 709 Reisebüros. Zudem werden 561 Vertriebsstellen durch Franchisenehmer:innen betrieben. Das Geschäftsfeld Baumarkt betreibt in Deutschland unter den Marken toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt 275 Märkte. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden zudem37 Kaufleute und Franchisenehmer:innen beliefert. Unter dem Geschäftsfeld Sonstige werden insbesondere zentrale Dienstleistungen des Mutterunternehmens und verschiedener Tochterunternehmen für Konzernunternehmen und Dritte zusammengefasst. Es handelt sich im Wesentlichen um Beschaffungsfunktionen (Warengroßhandel und Lagerhaltung), Zentralregulierung, Delkredereübernahme, IT-Services, Energiehandel (EHA), die Finanzierung des Konzerns sowie die Koordination konzernübergreifender Werbeaktivitäten. Standortportfolio 31.12.2022
* Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden 2. Steuerungssystem Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sind Umsatz, internes EBITA und Nettoverschuldung. Für die Steuerung des operativen Geschäfts wird eine um IFRS 16-Effekte bereinigte Darstellung des EBITAs verwendet. Ähnliches gilt für alle Effekte, die nicht im Zusammenhang mit der Steuerung des operativen Geschäfts stehen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurde die Definition des Leistungsindikators angepasst. Es handelt sich bei den Bereinigungen des EBITAs im Detail um folgende Effekte:
Die Überleitungsrechnung befindet sich im Kapitel "Darstellung der Lage" - "2. Ertragslage" des Konzerns. Die Nettoverschuldung dient der Steuerung des Finanzierungsbedarfs und der Überwachung des Ratings des Konzerns. Sie gibt an, wie hoch die relevanten Finanzschulden und Nettoschulden aus Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen nach Abzug direkt verfügbarer Finanzmittel sind. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr Anpassungen in der Definition ergeben, die im Schema zur Ermittlung der Nettoverschuldung kenntlich gemacht sind. Die Berechnung der Nettoverschuldung ergibt sich schematisch wie folgt: Finanzschulden * - Sonstige Schulden aus Finanzgeschäften */ ** - Schulden aus Zinsswaps */ ** - Schulden ggü. Beteiligungsunternehmen */ ** + Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen +/- Latente Steuern aus leistungsorientierten Verpflichtungen - Überschüssige Barmittel - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente + abzgl. Kassenbestände und Filialgelder + abzgl. Bankbestände in nicht konvertierbaren Währungen und Währungen mit hohem Risiko = Nettoverschuldung * in den sonstigen finanziellen Schulden enthalten ** Definition der Nettoverschuldung wurde 2022 adjustiert - Posten waren im Vorjahr nicht enthalten Die überschüssigen Barmittel stellen die kurzfristig bzw. ohne Zeitverzug zur Verfügung stehenden Barmittel dar. Hierfür werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um die Kassenbestände und Filialgelder sowie die Bankbestände in nicht konvertierbaren Währungen und Währungen mit hohem Risiko vermindert. Die Überleitungsrechnung befindet sich im Kapitel "Darstellung der Lage" - "3. Finanz- und Vermögenslage" - "Finanzlage" des Konzerns. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind nicht für das Verständnis von Geschäftsverlauf oder Lage von Bedeutung und haben dementsprechend für die Unternehmenssteuerung eine untergeordnete Bedeutung. Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte, freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden. Der Themenkomplex Nachhaltigkeit beinhaltet verschiedene Handlungsfelder für das Unternehmen, die mithilfe definierter KPIs gemonitort werden. Das Thema Nachhaltigkeit ist sowohl in der Unternehmensstrategie als auch in der Unternehmensorganisation fest verankert. Der Grundsatz "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und handeln nachhaltig" wurde in das Unternehmensleitbild aufgenommen; mit der 2010 verabschiedeten "Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften" wurde ein Handlungsrahmen geschaffen, der die Grundlage für das Nachhaltigkeitsengagement darstellt. Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden 2008 vier strategische Säulen eingeführt, die im Folgenden erläutert werden. Im jährlich erscheinenden "REWE Group-Nachhaltigkeitsbericht" (www.rewe-group-nachhaltigkeitsbericht.de) werden die für die strategischen Säulen gesetzten KPIs, die Ziele, der aktuelle Status und die implementierten Maßnahmen detailliert dargestellt. Grüne Produkte Die Herstellung der Eigenmarkenprodukte hat Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Ziel der Säule "Grüne Produkte" ist es, nachhaltigere Sortimente verfügbar zu machen und diese den Konsument:innen in den Märkten anzubieten. Dabei ist die ganzheitliche Betrachtung der Lieferkette ein zentrales Element und integraler Bestandteil der Einkaufsprozesse. Mit dem PRO PLANET-Label für Eigenmarken-Produkte, dem Ausbau des Bio-Sortiments, des Sortiments veganer und regionaler Produkte, mit diversen rohstoffbezogenen Leitlinien sowie eigenen Projekten für nachhaltigere Lieferketten wird konsequent das Ziel verfolgt, den Anteil nachhaltigerer Eigenmarkenprodukte zu steigern. Energie, Klima und Umwelt Die Nachhaltigkeitssäule "Energie, Klima und Umwelt" befasst sich mit umweltrelevanten Aktivitäten, die in den eigenen Geschäftsprozessen liegen. Dazu zählen die Errichtung und der Betrieb der Märkte, Lager-, Verwaltungs- und Produktionsstandorte, die Logistik sowie Ressourcen und Materialien, die für die eigene Geschäftstätigkeit benötigt werden. Die Einsparung von Energie und die Vermeidung klimaschädigender Emissionen haben einen besonderen Stellenwert, sodass - nach dem vorzeitigen Erreichen des bisherigen Klimaziels - das Ziel definiert wurde, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Auf dem Weg dorthin sollen die absoluten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber dem neuen Basisjahr 2019 reduziert werden. Mitarbeiter:innen Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter:innen tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Die Förderung der Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Produktivität ist daher ein zentrales Thema. Im Rahmen der Säule "Mitarbeiter:innen" wird systematisch an einer zukunftsfähigen Aufstellung, der Gewinnung sowie der langfristigen Bindung von Talenten gearbeitet. Dazu gehören unter anderem eine faire Entlohnung, erweiterte betriebliche Leistungen über den Tariflohn hinaus, flexible Arbeitszeitmodelle, die sich an die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen anpassen, und individuelle Angebote, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Gesellschaftliches Engagement Als international agierendes Handelsunternehmen sind wir uns der Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus bewusst. Mithilfe starker und langfristiger Partnerschaften sowie engagierter Mitarbeiter:innen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte und Maßnahmen umgesetzt, die der Gesellschaft zugutekommen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine wichtige Zusammenarbeit stellt auch die Unterstützung von Tafel Deutschland e.V., Berlin, und von Aktion Mensch e.V., Bonn, dar. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Folgenden wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der für den Konzern wesentlichen Wirtschaftsräume eingegangen.
Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook Database Update Januar 2023; Gemeinschaftsdiagnose (Oktober 2022) 1 BIP-Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2 beinhaltet Länder und Ländergruppen aus Europa, Amerika und Asien 3 mittel- und osteuropäische Länder Das Wachstum der Weltwirtschaft, die 2022 vor einer Reihe von Herausforderungen stand, betrug insgesamt 3,4 Prozent. Der im Februar 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg und die westlichen Sanktionen gegen Russland haben die bereits im Jahr 2021 anziehenden Energiepreise nochmals massiv angeheizt - insbesondere Europa, das in vielen Staaten in hohem Maße von den russischen Gaslieferungen abhing, kämpfte mit der Energiekrise. Zusätzlich haben intensive Hitzewellen und Dürreperioden in Europa sowie in Mittel- und Südasien die Lebensmittelpreise in die Höhe getrieben. Beide Entwicklungen führten dazu, dass die Verbraucherpreisinflation in vielen Ländern auf ein jahrzehntelanges Hoch anstieg, was zu einer raschen Straffung der Geldpolitik führte. Die Auswirkungen der Coronapandemie fielen in den meisten Ländern deutlich abgeschwächt aus, ihre anhaltenden Wellen beeinträchtigten aber insbesondere in China weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Hier war die Wirtschaft weiterhin stark beeinflusst durch die Corona-Politik: Über weite Teile des Jahres galt die Null-Covid-Strategie, die mit den daraus resultierenden Lockdowns auch zu Hafenschließungen mit der Folge von Containerstaus führte. Anfang Dezember 2022 wurden die Restriktionen vollständig aufgehoben, was zu einem starken Anstieg der Zahl der Corona-Infektionen führte. Zudem wirkte sich die Krise am Immobilienmarkt weiter bremsend auf die konjunkturelle Entwicklung aus. Die Konjunktur des Euroraums wuchs zu Beginn des Jahres 2022 kräftig - getrieben durch eine starke Wertschöpfung vor allem in Dienstleistungsbereichen wie dem Gastgewerbe und den sonstigen Dienstleistungen, die zuvor von pandemiebedingten Einschränkungen besonders betroffen gewesen waren. Der private Verbrauch wurde zunächst angesichts des Wegfalls von Infektionsschutzmaßnahmen und der damit verbundenen Rückkehr von Konsummöglichkeiten spürbar ausgeweitet, obwohl die Realeinkommen wegen der hohen Inflation sanken. Bedingt durch die steigenden Energiepreise, die als Folge des Ukraine-Kriegs nochmals stark anstiegen, und die deutlich erhöhten Lebensmittelpreise ist die Inflation auf 8,3 Prozent massiv gestiegen und erreichte einen neuen Höchstwert seit Bestehen der Währungsunion. Insgesamt erzielte der Euroraum ein Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wurde von der krisenhaften Zuspitzung auf den Gasmärkten schwer belastet und erzielte 2022 - nach einem prognostizierten Zuwachs von 2,9 Prozent - ein Wachstum von 1,9 Prozent. Als Folge der im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg reduzierten Gaslieferungen aus Russland haben sich die bereits seit 2021 steigenden Energiepreise massiv erhöht. Die gestiegenen Energiepreise wiederum führten zu einem verstärkten Preisauftrieb, der bereits während der Coronapandemie aufgrund der Störung internationaler Lieferketten mit der Konsequenz steigender Preise bei Rohstoffen und Vorprodukten eingesetzt hatte. Neben den gestiegenen Energiekosten war die starke Zunahme der Lebensmittelpreise Ursache für eine unterjährig teilweise zweistellige Verbraucherpreisinflation. Aufgrund der stark anziehenden Verbraucherpreise, deren Anstieg über den Lohnsteigerungen lag, übten sich Konsument:innen im weiteren Verlauf des Jahres in Kaufzurückhaltung, was insbesondere die konsumnahen Wirtschaftsbereiche zu spüren bekamen. Angesichts der hohen Inflation wurden Steuererleichterungen und weitere Entlastungen zur Unterstützung der privaten Haushalte und Unternehmen beschlossen. Nach einer positiven Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 erfasste die globale Konjunkturabschwächung die österreichische Wirtschaft ab dem dritten Quartal. Die Exporte und die Wertschöpfung der österreichischen Industrie schrumpften, während die Wirtschaftsleistung stagnierte. Staatliche Unterstützungen und ein überraschend starker Rückgang der Energiepreise sorgten für eine leichte Entspannung. Insgesamt nahm das Wirtschaftswachstum, das maßgeblich durch die kräftige Konjunktur des ersten Halbjahres gestützt wurde, um 5,0 Prozent zu. In den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern zeigte sich in den ersten Monaten des Jahres 2022 eine deutlich positive Konjunkturentwicklung, auch weil pandemiebedingte Einschränkungen wegfielen. Im zweiten Quartal verlor das Wachstum deutlich an Dynamik. Der Ukraine-Krieg brachte für die Länder Belastungen und Risiken im Hinblick auf eine teure und unsichere Energieversorgung mit sich. Bereits vor Kriegsausbruch war die Inflationsdynamik in der Region besonders hoch, für 2022 waren die Teuerungsraten in allen Ländern zweistellig. Als Reaktion erhöhten die nationalen Zentralbanken die Leitzinsen. Die jeweiligen Regierungen haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, die die privaten Haushalte entlasten sollen. Konjunkturstützend wirkten die EU-Mittel für Investitionsvorhaben aus dem NextGenerationEU-Programm. Insgesamt nahm die Wirtschaftsleistung um 4,1 Prozent zu. 2. Branchenentwicklung Lebensmittelhandel Die Entwicklung der Branche war 2022 insgesamt stark durch die Folgen des Ukraine-Kriegs geprägt, die sich in stockenden Lieferketten und stark gestiegenen Energiepreisen widerspiegelten. In der Folge stiegen die Einkaufspreise für Waren ebenso wie die Sachkosten deutlich an, was unter anderem ein Grund für die stark steigende Inflation ist, die wiederum zu deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen führte. Kund:innen reagierten auf die steigenden Verkaufspreise unter anderem mit der verstärkten Nutzung von Aktionen und Angeboten, aber auch mit der Verlagerung ihres Einkaufs hin zu Discountern und dem vermehrten Kauf von günstigeren Eigenmarken. Deutschland stellt den bedeutendsten Markt im RZF Konzern dar. Nach GfK verzeichnete der Lebensmitteleinzelhandel hier ein Umsatzwachstum von nominal 3,3 Prozent, während sich inflationsbereinigt ein Rückgang von 3,9 Prozent ergab (FMCG Markt). Gemäß NielsenIQ Tradedimensions generierten die 30 größten Lebensmittelhändler in Deutschland 2022 einen Gesamtumsatz von 283,1 Mrd. € und verzeichneten somit einen Zuwachs um 7,7 Prozent. Österreich stellt den zweitstärksten Markt für den Konzern dar. Laut NielsenIQ-Zensus erwirtschaftete der Lebensmitteleinzelhandel 2022 hier einen Umsatz in Höhe von 26,5 Mrd. €. Dies stellt ein Umsatzplus in Höhe von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Der Lebensmitteleinzelhandel in den mittel- und osteuropäischen Ländern, in denen der Konzern vertreten ist, generierte in allen Ländern Umsatzzuwächse, wobei Bulgarien, Ungarn, Rumänien und Kroatien den Vorjahresumsatz im zweistelligen Prozentbereich übertreffen konnten. Maßgeblich hat die enorm hohe Inflation in diesen Ländern zu dieser Entwicklung beigetragen. Insgesamt wurde in den relevanten Ländern ein Umsatz von 56,0 Mrd. € verzeichnet. Convenience In Deutschland zeigt der "Außer-Haus-Markt mit Food" (mit fertig präparierten Speisen und Getränken) 2022 nach Angaben der npdgroup Deutschland ein deutliches Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr. Nach den pandemiebedingten Verlusten 2020 - und teilweise auch noch 2021 - konnte sich der Markt in den letzten Monaten erholen, auch wenn das ursprünglich erwartete Umsatzniveau aufgrund herausfordernder Rahmenbedingungen wie Inflation und Warenknappheit nicht erreicht wurde. Die Umsätze innerhalb von "Tankstellen" - als wesentlichstem Vertriebskanal - entwickelten sich 2022 ebenfalls positiv. Dabei liegt das Umsatzwachstum exklusive Tabakwaren bei rund 5 Prozent. Hierfür hauptverantwortlich zeigen sich die Erholung des Außer-Haus-Markts, die schwache Performance des Vorjahres sowie die gestiegenen Verkaufspreise. Der Umsatz bei den Tabakwaren hat sich nach den coronabedingt massiven Zuwächsen in den letzten beiden Jahren etwas normalisiert und sank 2022 um ca. 1 Prozent. In den Niederlanden und Belgien musste sich die Branche 2022 diversen Herausforderungen in Form von Inflation, den Folgen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise stellen, die sich negativ auf den Außer-Haus-Verzehr auswirkten. Insgesamt werden jedoch 2022 in allen Märkten Umsatzzuwächse im "Außer-Haus-Markt mit Food" und "Tankstellen" erwartet. Touristik Die Bilanz für das Touristikjahr 2021/2022 fällt gemischt aus, da auf eine schwache Wintersaison eine äußerst erfolgreiche Sommersaison folgte. Der Veranstaltermarkt in Deutschland erzielte im Touristikjahr 2021/2022 einen Umsatz von 25,9 Mrd. € und konnte somit im Vergleich zum Touristikjahr 2020/2021 einen Umsatzzuwachs in Höhe von 15,2 Mrd. € erwirtschaften. Auch konnten wieder Marktanteile gegenüber dem nicht-organisierten Markt gewonnen werden (2021/2022: rund 44 Prozent, 2020/2021: rund 36 Prozent). Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fiel der Umsatz hier noch um 26,8 Prozent geringer aus - um das Vor-Corona-Niveau zu erreichen fehlen ca. 9,5 Mrd. € Reiseausgaben im organisierten Markt. Der Trend zu kurzfristigen Buchungen blieb im Touristikjahr 2021/2022 bestehen, auch wenn im aktuellen Touristikjahr 2022/2023 durch attraktive Angebote Frühbucher:innen wieder zurückgewonnen werden. Obwohl viele deutsche Bürger:innen finanzielle Sorgen angesichts steigender Preise und hoher Energiekosten umtreiben, bleibt das Reisen bei den Konsumprioritäten auf dem 2. Platz nach den Ausgaben für Lebensmittel. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich in den europäischen Veranstaltermärkten. Diese verzeichnen einen Umsatzrückgang zu 2018/2019 von durchschnittlich rund 23 Prozent. Baumarkt Der Baumarkthandel verzeichnete nach Aussagen des BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., Köln, 2022 in Deutschland einen Umsatzanstieg von 7,8 Prozent auf 21,9 Mrd. €. Die Steigerung ist maßgeblich inflationsgetrieben. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Branche in den ersten Monaten des Vorjahres durch Lockdowns beeinträchtigt war und deutliche Umsatzeinbußen erlitten hatte. Ursprünglich wurde für 2022 ein Ende der Pandemie und damit eine Rückkehr zur Handels-Normalität erwartet. Der Ukraine-Krieg verstärkte jedoch die Störungen in den Lieferketten, ließ die Energiepreise stark steigen und führte zu einer hohen Inflation, was die Entwicklung insgesamt deutlich negativ beeinflusste. Die steigenden Preise und die Unsicherheit bei der Energieversorgung führten zur Verunsicherung der Kund:innen. Sie investierten vornehmlich in Sortimentsbereiche wie Energieträger, Vorsorge- und Sanierungsprodukte, während Freizeitwaren oder Gartenausstattung/-möbel weniger nachgefragt wurden. Darstellung der Lage Bei der Darstellung der Lage ist folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Zum 30. April 2022 wurden die Anteile an der C&C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf (Österreich, im Weiteren kurz "AGM"), verkauft (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen" im Konzernanhang). Die Entkonsolidierung der AGM hat Einfluss auf die Vergleichbarkeit der Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres. Allgemeiner Hinweis: Bei der Kommentierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in diesem Kapitel variiert die Reihenfolge der aufgeführten Geschäftsfelder in Abhängigkeit von der absoluten Veränderung in den Geschäftsfeldern. 1. Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Im Laufe des Berichtsjahres wurden die Definitionen des internen EBITAs und der Nettoverschuldung angepasst (vgl. oben "Grundlagen des Konzerns" - "2. Steuerungssystem"). Die Aussagen im Prognose-Ist-Vergleich zu den beiden Leistungsindikatoren beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung gültigen Definitionen vor Anpassung. Im Folgenden geben wir an, inwieweit die im Lagebericht 2021 dargestellten Prognosen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, internes EBITA und Nettoverschuldung im Geschäftsjahr erreicht worden sind. Die Entwicklung des Jahres 2022 war im Wesentlichen durch die hohe Lebensmittelpreisinflation und die Energiekostensteigerungen als Folgen des Ukraine-Kriegs geprägt. Insgesamt verlief das Jahr 2022 für den Konzern trotz unsicherer Margen und Kostenentwicklung sehr positiv. Die Umsatzentwicklung des Konzerns hat mit einem Umsatz von 77.209,8 Mio. € die Erwartungen übererfüllt: Für 2022 sind wir von einem Umsatzvolumen deutlich über dem Vorjahresniveau von 69.355,9 Mio. € ausgegangen. Das interne EBITA - ermittelt auf Basis der 2021 gültigen Definition (vgl. Kapitel "Darstellung der Lage" - "2. Ertragslage") - liegt über dem des Vorjahres und hat sich mit 1.296,5 Mio. € [1] besser entwickelt als die Prognose für 2022 vorsah, die eine signifikante Verminderung im Vergleich zum Vorjahr erwartete. Zur positiven Entwicklung trugen im Wesentlichen die umsatzbedingten guten Roherträge bei. Negativ auf die interne EBITA-Entwicklung wirkten sich vor allem die Energiekosten- und weitere Sachkostensteigerungen - vor allem bei den Material- und Instandhaltungskosten - aus, die aber geringer ausfielen als prognostiziert. Im Geschäftsfeld Handel Deutschland konnten die Sparten REWE und PENNY Deutschland ihren Umsatz weiter steigern und liegen über der jeweiligen Prognose. Dies ist im Wesentlichen auf die hohe Lebensmittelpreisinflation zurückzuführen, die weit über den Erwartungen lag. Trotz der hohen Steigerungen der Einkaufspreise bei den Handelswaren und den Sachkosten - vor allem bei den Energiekosten - konnte durch die positive Umsatz- und Rohertragsentwicklung die erwartete interne EBITA-Entwicklung in der Sparte PENNY übertroffen und in der Sparte REWE erfüllt werden, wobei in beiden Sparten das erzielte interne EBITA wesentlich über den Planwerten lag. Im Geschäftsfeld Handel International konnte die Sparte Vollsortiment Österreich die Umsatzerwartungen erfüllen, während PENNY International und Vollsortiment CEE die Erwartungen noch übertreffen konnten. Aufgrund der guten Umsatzentwicklung konnten die Sparten PENNY International und Vollsortiment CEE trotz der hohen Kostensteigerungen die internen EBITA-Erwartungen mehr als erfüllen. Die Sparte Vollsortiment Österreich konnte die hohe Kostenbelastung - vor allem durch die hohen Energiekosten - nicht vollständig durch die Umsatzentwicklung kompensieren und die Prognose des internen EBITAs nur durch Einmaleffekte wie z. B Erträge aus dem Verkauf langfristiger Vermögenswerte erfüllen. Das Geschäftsfeld Convenience konnte durch weiterhin preisbedingt hohe Tabakumsätze, Neukundengewinnung und Verbesserung der Foodumsätze die Umsatzerwartung mehr als erfüllen. Getragen durch die Mehrumsätze wurde die interne EBITA-Erwartung übererfüllt. Die Entwicklung im Geschäftsfeld Touristik war 2022 von gestiegenen Buchungszahlen, vermehrten Buchungen höherpreisiger Reisen sowie inflationsbedingten Preisentwicklungen geprägt, sodass die prognostizierte signifikante Steigerung der Umsätze erreicht wurde und die Planung sogar wesentlich übertroffen wurde. Trotz der guten Umsatzentwicklung konnten bedingt durch den Margenmix und geringere Buchungen von Fern- und Städtereisen die prognostizierten Margen nicht erreicht werden. Zusätzlich belasteten die Auswirkungen des Streiks der Piloten der SAS das interne EBITA wesentlich. Daher konnte das Geschäftsfeld Touristik die prognostizierten Erwartungen an das interne EBITA nicht erfüllen. Das Geschäftsfeld Baumarkt konnte trotz einer merklichen Kaufzurückhaltung inflationsbedingt die erwarteten Umsätze erreichen. Jedoch führten ein höherer Margendruck und steigende Kosten - vor allem bei den Energiekosten - zu einer höheren Belastung als geplant, die nicht durch den Mehrumsatz aufgefangen werden konnte. Daher konnte das Geschäftsfeld Baumarkt seine Prognose des internen EBITAs nicht erfüllen. Die Nettoverschuldung, für die ein geringfügiger Anstieg prognostiziert worden war, erhöhte sich zum Bilanzstichtag maßgeblich aufgrund gestiegener Leasingschulden und lag - auf Basis der 2021 gültigen Definition - mit 15.651,1 Mio. € [2] im Geschäftsjahr über der Prognose.
1 Definition internes EBITA für
Prognose-Ist-Vergleich: Hier wurde das interne EBITA nach
alter Definition zum 31.12.2022, also das interne EBITA
inkl. Abschreibungen auf günstige Verträge,
Kundenbeziehungen und Marken aus Unternehmenserwerben,
herangezogen.
2. Ertragslage Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse konnten insgesamt um 11,3 Prozent gesteigert werden. Das Geschäftsfeld Handel Deutschland als volumenstärkstes Geschäftsfeld verzeichnete eine Umsatzsteigerung von 6,8 Prozent und konnte somit das hohe Umsatzniveau des Vorjahres insbesondere inflationsbedingt deutlich übertreffen. Die positive Umsatzentwicklung wurde zusätzlich vor allem durch die Entwicklung des Großhandelsgeschäfts in der Sparte REWE getragen. Es umfasst im Wesentlichen die Belieferung einer gestiegenen Anzahl von REWE-Kaufleuten. Auch bei der Belieferung anderer Großhandelskunden konnten deutliche Zuwächse generiert werden. Die Filialumsätze in der Sparte REWE, in der sich die Anzahl der Filialen verringerte, stiegen im Vergleich zum Vorjahr trotz hoher Lebensmittelpreisinflation nur leicht an: Die Kund:innen greifen in Krisenzeiten verstärkt auf günstige Eigenmarken statt auf Markenartikel zurück oder verlagern ihren Einkauf zum Discounter. Diese Verlagerung spiegelt sich in der positiven Entwicklung der Sparte PENNY Deutschland wider, die - bei nahezu unveränderter Filialzahl - deutliche Umsatzzuwächse verzeichnete. Das Geschäftsfeld Handel International ist mit einem Umsatz von 17.292,9 Mio. € das zweitgrößte Geschäftsfeld des Konzerns. Der Anstieg der Umsatzerlöse um 10,5 Prozent (wechselkursbereinigt: 10,2 Prozent) wurde maßgeblich durch PENNY International generiert: In allen Ländern konnte der Umsatz vor allem inflationsbedingt deutlich gesteigert werden; besonders gut stellt sich das Umsatzwachstum - maßgeblich aufgrund von Expansionstätigkeiten und einer positiven Entwicklung der Stammfilialen - in Rumänien und Tschechien dar, deren Wachstum auch inflationsbereinigt positiv war. In der Sparte Vollsortiment CEE konnten die Umsätze vor allem bedingt durch eine hohe Sortimentsinflation in allen Ländern deutlich gesteigert werden, wobei insbesondere in Bulgarien bei den Stammfilialen ein inflationsbereinigter Anstieg der Umsätze generiert wurde. Die Sparte Vollsortiment Österreich zeigte ebenfalls eine positive Umsatzentwicklung, verzeichnete aber bedingt durch den Verkauf der Anteile an AGM im April 2022 geringere Großhandelserträge. Das Geschäftsfeld Convenience hat einen Umsatz von 14.236,0 Mio. € erzielt, der sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent erhöht hat. Insbesondere in Deutschland und in Spanien konnten deutliche Umsatzsteigerungen erzielt werden. In Deutschland konnte im Foodbereich ein deutlicher Umsatzanstieg in allen Absatzkanälen, insbesondere bei den Systemkunden, generiert werden. In Spanien waren im Vorjahr coronabedingt die Geschäfte vieler Kunden unter anderem aus der Systemgastronomie geschlossen gewesen, was zu einem entsprechenden Umsatzrückgang geführt hatte. Die positive Umsatzentwicklung war nicht nur preis-, sondern auch mengenbedingt. Das Geschäftsfeld Touristik hat einen Umsatz von 4.935,3 Mio. € erzielt, der damit im Vergleich zum Vorjahr um 141,7 Prozent gestiegen ist und nahezu auf dem Umsatzniveau vor Corona (2019) lag. Gründe für den enormen Anstieg sind die inflationsbedingt höheren Preise, die Tatsache, dass im Jahr 2021 zeitweise in vielen Zielgebieten noch coronabedingte Reisebeschränkungen bestanden hatten, und die generell hohe Kundennachfrage im Geschäftsjahr 2022 - und hier insbesondere die Nachfrage nach höherpreisigen Angeboten und Fernreisen. Das Geschäftsfeld Baumarkt verzeichnete einen Umsatzanstieg von 8,7 Prozent. Es hatte im ersten Quartal 2021 verminderte Umsätze ausgewiesen, da Baumärkte aufgrund der Coronapandemie bis Anfang März 2021 weitestgehend vom "Lockdown" betroffen gewesen waren. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich Sortimentsverschiebungen zu günstigeren Waren, aber auch zu Sortimentsposten wie Bau- und Brennstoffen sowie zu Installationen. Der Anstieg der Umsätze ist maßgeblich durch Preissteigerungen getrieben. Ergebniskennzahlen
Der Rohertrag erhöhte sich um 1.296,9 Mio. €. Die Folgen des Ukraine-Kriegs führten unter anderem zu Warenknappheit und anziehenden Energiepreisen, was sich in deutlich gestiegenen Einkaufspreisen widerspiegelte. In der Folge erhöhten sich die Materialaufwendungen stärker als die Umsatzerlöse, was sich in einer verminderten Rohertragsquote von 21,5 Prozent (Vorjahr: 22,0 Prozent) widerspiegelt. Die Entwicklung des Rohertrags zeigt, dass die Preissteigerungen nicht vollumfänglich an die Kund:innen weitergegeben wurden. Auch die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich - ohne Berücksichtigung von Wertaufholungen - um 476,4 Mio. €. Dem standen erhöhte Personalaufwendungen (+436,6 Mio. €) und sonstige betriebliche Aufwendungen (+946,9 Mio. €) gegenüber. Insgesamt stieg das EBITDA um 389,8 Mio. € an. Diese Erhöhung konnte den Anstieg der Abschreibungen und Wertminderungen um 423,9 Mio. € nicht kompensieren, sodass das (externe) EBITA um 34,1 Mio. € auf 1.454,4 Mio. € sank. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultierte im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus Nebenleistungen des Warenverkehrs im Geschäftsfeld Handel Deutschland, die sich unter anderem aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht erhöht haben. Die Erträge aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte erhöhten sich vornehmlich im Geschäftsfeld Handel International durch den Verkauf von Liegenschaften und der Anteile an der AGM (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen" im Konzernanhang). Im Geschäftsfeld Handel Deutschland nahmen die Miet- und Pachterträge, die vornehmlich im Zusammenhang mit der Vermietung an REWE-Kaufleute generiert wurden, zu: Hier stiegen die Anzahl der Märkte und die umsatzabhängigen Mieten. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vornehmlich durch die folgenden Posten verursacht: Die Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten erhöhten sich bedingt durch einen gestiegenen Fremdbezug für Logistikdienstleistungen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens sowie erhöhter Kraftstoffpreise in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland, Handel International und Convenience. Energiepreise, die sich aufgrund des Ukraine-Kriegs stark erhöht haben, führten insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International zu gestiegenen sonstigen Raumkosten. Der Anstieg der Aufwendungen für Warenverkehr im Geschäftsfeld Handel Deutschland ist unter anderem auf die Ausweitung der Pfandpflicht zurückzuführen. Verstärkte Werbeaktivitäten und gestiegene Kosten für Werbemittel ließen im Wesentlichen im Geschäftsfeld Handel Deutschland die Werbeaufwendungen ansteigen. Die Aufwendungen für fremde Dienstleistungen erhöhten sich unter anderem aufgrund gestiegener Kosten für Fremdpersonal in den Geschäftsfeldern Sonstige und Convenience. Die Erhöhung der Personalaufwendungen um 5,4 Prozent resultiert im Wesentlichen aus Tariferhöhungen in den Geschäftsfeldern Handel International und Handel Deutschland und daraus, dass im Geschäftsfeld Touristik im Vorjahr aufgrund von Kurzarbeit geringere Personalkosten angefallen waren. Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhten sich insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel International und Handel Deutschland bei den Nutzungsrechten an Immobilien und den Sachanlagen. Das interne EBITA, das als einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren zur Steuerung genutzt wird, betrug 1.364,4 Mio. €. Die Überleitung vom externen EBITA auf das interne EBITA ergibt sich wie folgt:
* im Vorjahr nicht berücksichtigt - vgl. Anpassung der Definition im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" - "Steuerungssystem" ** zur Ermittlung des EBITAs (interne Definition) vor Anpassung ist der Betrag aus Abschreibungen Kundenbeziehungen und Marken aus Unternehmenserwerben vom dargestellten EBITA (interne Definition) abzuziehen Das EBIT beläuft sich auf 1.362,7 Mio. € und verminderte sich um 125,8 Mio. €. Zusätzlich zu den Effekten, die sich auf das (externe) EBITA auswirkten, ergaben sich Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in den Geschäftsfeldern Sonstige, Touristik und Handel International. Das Finanzergebnis verschlechterte sich von -385,3 Mio. € im Vorjahr auf -569,1 Mio. €. Das sonstige Finanzergebnis verminderte sich um 104,0 Mio. € aufgrund der Abschreibung diverser Beteiligungen auf den jeweiligen aktuellen beizulegenden Zeitwert. Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen verminderte sich insbesondere aufgrund rückläufiger Erträge aus assoziierten Unternehmen um 52,1 Mio. €; im Vorjahr hatte der Posten einen positiven Effekt aus einer disproportionalen Kapitalerhöhung bei einem at equity bilanzierten Unternehmen beinhaltet. Zudem fielen die anteiligen Ergebnisse aus den Beteiligungen an Kaufleuten geringer als im Vorjahr aus. Das Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten verschlechterte sich um 33,7 Mio. € insbesondere aufgrund der Marktwertbewertung freistehender Devisenderivate. Das Zinsergebnis verbesserte sich dagegen um 6,0 Mio. €. Aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich ein Aufwand in Höhe von 290,1 Mio. € (Vorjahr: 310,6 Mio. €). Dieser setzt sich aus einem laufenden Steueraufwand in Höhe von 300,4 Mio. € (Vorjahr: 271,5 Mio. €) und einem Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 10,3 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 39,1 Mio. €) zusammen. Im laufenden Steueraufwand war ein Ertrag in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 1,4 Mio. €) aus Steuern für Vorjahre enthalten. 3. Finanz- und Vermögenslage Finanzlage Für die Steuerung der Finanzierungstätigkeiten des Konzerns ist die RZF zentral verantwortlich. Sie sichert die Zahlungsfähigkeit des Konzerns und reduziert finanzielle Risiken (vgl. hierzu Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" im Konzernanhang). Zudem werden Kredite an die Konzerngesellschaften über die REWE International Finance B. V., Venlo (Niederlande; im Weiteren: "RIF"), vergeben, die organisatorisch dem Zentralbereich Finanzen zugeordnet ist. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Konzerngesellschaften in ausreichender Höhe zu decken. Grundlage für die Finanzaktivitäten ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Im Zuge des Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass die einbezogenen Unternehmen durch ausreichend ungenutzte Kreditlinien, die vom Treasury Committee durch eine Mindestreserve definiert ist und die laufend überwacht wird, über genügend Liquidität verfügen, sodass auch dann keine Liquiditätsrisiken bestehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Die Zahlungsfähigkeit des RZF Konzerns war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Dem Konzern stehen derzeit im Wesentlichen folgende Fremdfinanzierungsmittel zur Verfügung: Fremdfinanzierungsmittel
* mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Fälligkeiten 2022 wurde der bestehende syndizierte Kredit auf 2.500,0 Mio. € erhöht. Die inkludierten Kreditlinien wurden von 500,0 Mio. € auf 540,0 Mio. € angepasst. Der syndizierte Kredit (ohne die inkludierten Kreditlinien) wurde zum aktuellen Bilanzstichtag in Höhe von 700,4 Mio. € (Vorjahr: keine Inanspruchnahme) in Anspruch genommen. Die inkludierten Kreditlinien wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von 285,6 Mio. € (Vorjahr: 297,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Im Januar 2023 wurden bei gleichbleibendem Gesamtvolumen die inkludierten Kreditlinien auf 625,0 Mio. € erhöht. Der zum 31. Dezember 2021 bestehende syndizierte Kredit über 750,0 Mio. € wurde im Oktober 2022 abgelöst. Im Berichtszeitraum erfolgte für das Schuldscheindarlehen über 235,5 Mio. € eine planmäßige Rückzahlung in Höhe von 82,0 Mio. €. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) werden eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften des Konzerns zur internen Finanzierung. Die Nettoverschuldung ergibt sich wie folgt:
* in den sonstigen finanziellen Schulden enthalten ** im Vorjahr nicht enthalten - vgl. "Grundlagen des Konzerns" - "2. Steuerungssystem" Die Nettoverschuldung stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1.560,0 Mio. €. Maßgeblich für die Erhöhung war die Zunahme der Finanzschulden, die im Wesentlichen durch einen Anstieg der Leasingschulden um 1.201,3 Mio. € auf 12.344,1 Mio. € - insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International - sowie der Schulden gegenüber Kreditinstituten aufgrund der Inanspruchnahme des syndizierten Kredits bedingt war. Zudem haben sich die überschüssigen Barmittel vermindert, was vor allem in der Erhöhung der nicht kurzfristig bzw. ohne Zeitverzug zur Verfügung stehenden Barmittel bei nahezu unverändertem Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente begründet ist. Ein gegenläufiger Effekt auf die Nettoverschuldung ergab sich aus einer aufgrund gestiegener Zinsen verminderten Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen und den korrespondierenden latenten Steuern. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Kontokorrentkredite im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Veränderung des Finanzmittelfonds
Weitere Erläuterungen sind dem Punkt 38 "Kapitalflussrechnung" im Konzernanhang zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die weiteren Informationen zur Währungs- und Zinsstruktur unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" im Konzernanhang verwiesen. Vermögenslage Aktiva
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 3.067,9 Mio. € auf 38.258,3 Mio. €. Die Erhöhung des Anlagevermögens resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg aus der Aktivierung von Nutzungsrechten an Immobilien in Höhe von 3.123,8 Mio. € (Vorjahr: 2.195,9 Mio. €), vornehmlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Zudem investierte der Konzern in Höhe von 2.805,4 Mio. € (Vorjahr: 2.288,4 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Investitionen betrafen hauptsächlich die Erweiterung und die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes und der Lagerstandorte sowie der Produktionsunternehmen. Mindernd wirkten sich Wertminderungen und der Abgang von Anlagevermögen aus. Im Berichtsjahr wurden in Nutzung befindliche selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 91,7 Mio. € (Vorjahr: 73,2 Mio. €) ausgewiesen. Daneben bestanden noch in Entwicklung befindliche selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Softwareprodukte. Des Weiteren fielen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 117,6 Mio. € (Vorjahr: 85,7 Mio. €) an, die direkt als Aufwand erfasst wurden. Die übrigen langfristigen Vermögenswerte haben sich insgesamt verringert. Den Rückgängen bei den latenten Steuerforderungen (-88,3 Mio. €), den sonstigen Vermögenswerten (-22,4 Mio. €) und den at equity bilanzierten Unternehmen (-15,8 Mio. €) stand eine Erhöhung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (+10,1 Mio. €) gegenüber. Der Rückgang der langfristigen sonstigen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der unterjährigen Liquidation von drei Gesellschaften (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen" im Konzernanhang). Die at equity bilanzierten Unternehmen verminderten sich aufgrund teilweise rückläufiger Ergebnisanteile. In den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten erhöhten sich die Darlehen an assoziierte Unternehmen, die Gesellschafter- und Starthilfedarlehen sowie Warenkredite an REWE-Kaufleute beinhalten. Diese waren 2021 deutlich gesunken, da Kaufleute aufgrund der positiven Umsatzentwicklung während der Coronapandemie Ausleihungen zurückgezahlt bzw. Kaufpreisstundungen nicht in Anspruch genommen hatten. In dem Posten wirkte sich die Entwicklung der sonstigen Beteiligungen gegenläufig aus: Dem Anstieg aus dem Erwerb von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften stand insbesondere die zum Stichtag erfolgte Anpassung von Beteiligungen an den beizulegenden Zeitwert gegenüber. Zudem verminderten sich die langfristigen Leasingforderungen insbesondere im Geschäftsfeld Handel Deutschland, unter anderem bedingt durch die Beendigung von Verträgen. Die Vorräte erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund einer Zunahme der fertigen Erzeugnisse und Waren in den Geschäftsfeldern Handel International, Sonstige, Handel Deutschland und Baumarkt überwiegend aufgrund von Preissteigerungen; im Geschäftsfeld Handel International führte zusätzlich der Filialaufbau zu einer Bestandserhöhung. Gegenläufig zeigte sich die Entwicklung im Geschäftsfeld Convenience: Hier sank der Bestand deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsfeld Touristik erhöhten sich die Anzahlungen für ausstehende Reiseleistungen aufgrund eines gestiegenen Buchungsvolumens. Die Zunahme der übrigen kurzfristigen Vermögenswerte ist wesentlich bedingt durch einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+473,7 Mio. €), der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (+95,3 Mio. €), der sonstigen Vermögenswerte (+93,6 Mio. €) und der laufenden Ertragsteueransprüche (+16,0 Mio. €). Die stichtagsbedingte Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrifft im Wesentlichen die Geschäftsfelder Handel Deutschland und Convenience. In den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten steigen im Wesentlichen die Ansprüche aus Lieferantenvergütungen - unter anderem inflationsbedingt; der Anstieg betrifft vor allem das Geschäftsfeld Handel Deutschland. Der Anstieg der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte betrifft insbesondere den ausstehenden Kaufpreis aus dem Verkauf einer Immobilie im Geschäftsfeld Handel International (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen" im Konzernanhang), außerdem abgegrenzte Vermögenswerte wie vorausbezahlte Mieten, Dienstleistungsentgelte, Wartungspauschalen und Versicherungsleistungen zur Reisepreisabsicherung. Im Geschäftsfeld Touristik stiegen außerdem die abgegrenzten Provisionen für Reisebüros an. Zur Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich um 3,3 Mio. € verminderten, verweisen wir auf die Ausführungen zur Veränderung des Finanzmittelfonds in der Darstellung der Finanzlage. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte verminderten sich um 35,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden die Anteile an der AGM im Rahmen eines Share Deals ebenso wie die im Zusammenhang mit diesem Verkauf stehenden Liegenschaften veräußert. Die bereits im Vorjahr ausgewiesene Immobilie im Geschäftsfeld Handel Deutschland blieb unverändert in diesem Posten. Passiva
Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital in Höhe von 9.356,5 Mio. € (Vorjahr: 8.619,8 Mio. €) aus; das entspricht einer unveränderten Eigenkapitalquote von 24,5 Prozent. Die Eigenkapitalrendite betrug bezogen auf das Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 5,8 Prozent (Vorjahr: 10,5 Prozent). Die Gewinnrücklagen erhöhten sich um 673,5 Mio. € auf 7.821,8 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund des den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehenden Jahresergebnisses in Höhe von 490,3 Mio. € (Vorjahr: 724,0 Mio. €) und der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungszusagen (+187,4 Mio. €). Der Anstieg der übrigen Rücklagen um 43,4 Mio. € auf 84,1 Mio. € (Vorjahr: 40,7 Mio. €) resultierte überwiegend aus der Rücklage für Cashflow hedges. Die Veränderung der langfristigen Schulden resultierte maßgeblich aus dem Anstieg der langfristigen sonstigen finanziellen Schulden (+915,0 Mio. €), denen eine Verminderung der langfristigen Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer (-345,2 Mio. €) gegenüberstand. Der Abschluss neuer Leasingverträge, insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International, war maßgeblich für den Anstieg der Leasingschulden und der langfristigen sonstigen finanziellen Schulden. Gegenläufig entwickelten sich die langfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten, da die im Jahr 2023 fälligen Tilgungen für ein Schuldscheindarlehen aufgrund der Fristverschiebung unter den kurzfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden. Die durch den Zinsanstieg verursachte Verminderung der langfristigen Pensionsrückstellungen war unter anderem maßgeblich für den Rückgang der langfristigen Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer. Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt um 653,8 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich maßgeblich durch den Anstieg der kurzfristigen finanziellen Schulden (+957,7 Mio. €) sowie der kurzfristigen sonstigen Schulden (+224,5 Mio. €). Die Erhöhung der kurzfristigen finanziellen Schulden resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Schulden gegenüber Kreditinstituten, die sich aufgrund der Inanspruchnahme des syndizierten Kredits und der Fristigkeitsverschiebung der 2023 fälligen Tranchen für ein Schuldscheindarlehen aus den langfristigen sonstigen finanziellen Schulden in diesen Posten erhöhten. In den kurzfristigen sonstigen Schulden spiegelt sich vor allem die Erholung im Geschäftsfeld Touristik wider, in dem aufgrund des gestiegenen Buchungsvolumens die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen deutlich anstiegen. Die Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen verminderten sich aufgrund der erfolgten Veräußerung der AGM um 13,1 Mio. €. Ferner bestanden zum Bilanzstichtag Eventualschulden in Höhe von 752,2 Mio. € (Vorjahr: 614,1 Mio. €), die im Wesentlichen Bürgschaften für Warenschulden beinhalten, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, und zwar in Höhe von 194,5 Mio. € (Vorjahr: 365,0 Mio. €) für Erwerbsverpflichtungen in Sachanlagen und in Höhe von 150,1 Mio. € (Vorjahr: 70,8 Mio. €) gegenüber Leistungsträgern im Geschäftsfeld Touristik. Nachtrags- und Prognosebericht 1. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode werden unter Punkt 43 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang beschrieben. 2. Prognosebericht Künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Folgenden wird auf die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der für den Konzern wesentlichen Wirtschaftsräume eingegangen: Prognose der Wirtschaftsdaten der konzernrelevanten Länder
Quellen: International Monetary Fund, World Economic Outlook Database Update Januar 2023; Gemeinschaftsdiagnose (Oktober 2022) 1 BIP-Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2 beinhaltet Länder und Ländergruppen aus Europa, Amerika und Asien 3 mittel- und osteuropäische Länder Für die Weltkonjunktur wird ein Wachstum von 2,9 Prozent erwartet. Die Entwicklung spiegelt die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation sowie des Kriegs in der Ukraine wider. Der Rückgang des Wachstums im Jahr 2023 gegenüber 2022 ist auf die Entwicklung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften (Prognose: Wachstum 1,2 Prozent) zurückzuführen. In den Schwellen- und Entwicklungsländern geht man davon aus, dass das Wachstum seinen Tiefpunkt bereits 2022 erreicht hat. Die weltweit strengen fiskalpolitischen Eingriffe dürften im Jahr 2023 die Nachfrage etwas schwächen und damit ein Abebben der Rohstoffpreise verursachen, was sich auf die Inflationsentwicklung positiv auswirken sollte. Die weltweite Inflation wird für den Prognosezeitraum aufgrund sinkender Preise für Energie und andere Rohstoffe sowie der Auswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen vom IMF auf 6,6 Prozent (Durchschnitt 2022: 8,8 Prozent) geschätzt und wird bei der Mehrheit der Volkswirtschaften auch 2024 noch über dem Niveau vor der Coronapandemie liegen. Es wird erwartet, dass die Folgen des Ukraine-Kriegs die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum in den kommenden Monaten weiter beeinflussen werden. Die anhaltenden Engpässe bei der Versorgung mit Energie, Rohstoffen und Vorprodukten werden die Produktion weiter einschränken. Eine hohe Inflation bremst - trotz erheblicher fiskalpolitischer Unterstützung - den Konsum der privaten Haushalte, der zusätzlich durch steigende Zinssätze belastet wird. Die erwartete starke Zunahme der öffentlichen Investitionen und eine erwartete rückläufige Inflation dürften das Wachstum der Realeinkommen und der Wirtschaftsleistung im Jahresverlauf positiv beeinflussen. Da die Stützungsmaßnahmen im Rahmen der Energiekrise trotz anhaltend hoher Energiepreise nach und nach auslaufen werden und sich die Realzinsen stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken dürften, wird der Aufschwung mit einem Wirtschaftswachstum von 0,7 Prozent jedoch verhalten ausfallen. Die Konjunktur in Deutschland wird 2023 mit einer Wachstumsrate von 0,1 Prozent stagnieren. Ursachen sind unter anderem sowohl der für die Wintermonate erwartete Preisauftrieb, der die verfügbaren Einkommen weiter belasten und die Nachfrage der privaten Haushalte sinken lassen wird, als auch die hohen Baupreise und steigenden Zinsen, die sich beide negativ auf das Baugewerbe auswirken werden. Das Verarbeitende Gewerbe hingegen dürfte seine Produktion aufgrund der hohen Auftragsbestände zunächst moderat ausweiten und im Jahresverlauf mit den nach und nach auslaufenden Lieferengpässen wieder deutlich expandieren und somit ebenso zu einer positiveren Entwicklung beitragen wie die privaten Haushalte, für die in der zweiten Jahreshälfte reale Lohnsteigerungen erwartet werden. Nach einer Inflationsrate von 7,8 Prozent im Jahr 2022 prognostiziert das ifo Institut für 2023 eine Verringerung der Inflationsrate auf 6,4 Prozent, wobei sich die Verbraucherpreise von Waren und Dienstleistungen ohne Energie zunächst noch erhöhen werden. Nachdem der weltweite Konjunkturabschwung im zweiten Halbjahr 2022 auch die österreichische Wirtschaft erfasst hat, wird für das Winterhalbjahr bedingt durch anhaltend hohe Energiepreise und eine kräftige Preisdynamik ein deutlich sinkendes Bruttoinlandsprodukt erwartet. Im weiteren Verlauf dürfte sich die Wirtschaft aber erholen, da aus dem Ausland ab dem Frühjahr positive Impulse auf den Außenhandel erwartet werden und der private Konsum und die Investitionen sich angesichts abnehmender Unsicherheit und einer erwarteten Entspannung auf den Energiemärkten stabilisieren werden. Zudem wird ein Anstieg der Reallöhne erwartet, der sich zusätzlich belebend auf die Nachfrage der privaten Haushalte auswirken dürfte. Insgesamt wird - nach einem deutlichen Produktionswachstum von 5,0 Prozent im Jahr 2022 - mit einer nahezu stagnierenden Wirtschaftsleistung gerechnet (Prognose: Wachstum 0,3 Prozent). Für die mittel- und osteuropäischen Länder wird im Winterhalbjahr 2022/2023 eine technische Rezession als Folge sinkender Kaufkraft und Auslandsnachfrage, strenger fiskalpolitischer Eingriffe und eines geringeren privaten Konsums erwartet. Eine Erholung wird ab der zweiten Jahreshälfte prognostiziert, wenn die Wirtschaftsleistung in Europa insgesamt wieder leicht Fahrt aufnehmen wird. Insgesamt wird für 2023 ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent erwartet. Die Inflation war in den Ländern bereits vor Kriegsausbruch hoch, weshalb die nationalen Zentralbanken mit der Straffung der Fiskalpolitik begonnen hatten. Die Inflation ist weiterhin durchgängig massiv erhöht; von einer weiteren Anhebung der Leitzinsen durch die EZB ist auszugehen. Erwartete Entwicklung von Umsatz, internem EBITA und Nettoverschuldung Die Prognose basiert auf dem bis zum 26. April 2023 erlangten Kenntnisstand. Die im Risiko- und Chancenbericht dargestellten Risiken und Chancen können zu einer Abweichung zwischen der Prognose und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, führen. Weiterhin können sich Abweichungen aus den für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Annahmen ergeben. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den Geschäftsverlauf sind - soweit quantifizierbar - berücksichtigt. Sie werden laufend überwacht. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-Lageberichts haben sich keine neuen Erkenntnisse mit Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Vergleich zur Prognose ergeben. Aufgrund der Entwicklung der Coronalage - von der Pandemie zur Endemie - sind in der Prognose keine wesentlichen coronabedingten Einflüsse berücksichtigt. Handel Deutschland Für die Sparte REWE stehen im Geschäftsjahr 2023 weiterhin die Stärkung der Preis- und Leistungswahrnehmung im stationären Geschäft, die Weiterentwicklung des Online-Handels sowie die Stärkung der Kaufleute im Vordergrund. Investitionen in das bestehende Ladennetz und in die Logistik sowie die verstärkte Investition in die Expansion sichern langfristig die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Aufgrund der im laufenden Jahr zu erwartenden Verkaufspreissteigerungen im Lebensmittelhandel erwarten wir deutliche Umsatzzuwächse, die über die geplanten Mengensteigerungen hinausgehen. Steigende Einkaufspreise bei unseren Handelswaren, Tarifanpassungen sowie zunehmende Sachkosten können nicht durch die Verkaufspreisentwicklung aufgefangen werden und werden damit zu einem internen EBITA signifikant unter Vorjahresniveau führen. Für die Sparte PENNY Deutschland planen wir für 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigende Umsätze. Diese Entwicklung wird maßgeblich durch die weiterhin anhaltende Lebensmittelpreisinflation geprägt. Wir gehen weiterhin von einem positiven internen EBITA aus, das aber signifikant unter Vorjahresniveau liegen wird. Ursachen hierfür sind die verstärkte Wettbewerbsentwicklung im Discountbereich, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenwahrnehmung in den bestehenden Standorten sowie stark steigende Personal- und Sachkosten. Handel International In der Sparte Vollsortiment Österreich erwarten wir durch die weiterhin erhöhte Lebensmittelpreisinflation sowie Mengensteigerungen solide steigende Umsätze. Bedingt durch inflationsangleichende Tarifanpassungen und steigende Preisentwicklungen bei den Sachkosten sowie Sondererträge aus Portfolioabgängen im Vorjahr erwarten wir für 2023 ein internes EBITA, das signifikant unter dem des Vorjahres liegen wird. In der Sparte Vollsortiment CEE erwarten wir aufgrund steigender Lebensmittelpreise, verstärkter Aktivitäten in die Preis- und Leistungswahrnehmung sowie der leichten Forcierung der Expansionsaktivitäten ein signifikantes Umsatzwachstum. Steigende Personal- und Energiekosten sowie Sondereffekte aus Immobilienverkäufen im Vorjahr führen im Vergleich zum Vorjahr zu einem signifikant rückläufigen internen EBITA. In der Sparte PENNY International erwarten wir ein deutliches Umsatzwachstum gegenüber 2022. Dies ist vor allem auf die positive Entwicklung bestehender Märkte - geprägt durch Mengenwachstum und eine weiterhin hohe Inflation, die sich in steigenden Verkaufspreisen niederschlägt - und auf die weitere Expansion - vor allem in Rumänien - zurückzuführen. Trotz steigender Preise insbesondere bei den Energiekosten erwarten wir ein internes EBITA, das leicht über dem des Vorjahres liegen wird. Convenience Im Geschäftsfeld Convenience erwarten wir für 2023 solide steigende Umsätze, die wesentlich durch preisbedingt hohe Tabakumsätze sowie durch steigende Food-Umsätze geprägt sind. Trotz steigender Umsätze kann aufgrund inflationsbedingt hoher Tarifanpassungen und vor allem Energiekostensteigerungen das interne EBITA des Vorjahres nicht erreicht werden. Insgesamt erwarten wir ein internes EBITA, das signifikant unter dem des Vorjahres liegen wird. Touristik Für das Geschäftsfeld Touristik erwarten wir für 2023 in den Quellmärkten und den Zielgebieten aufgrund steigender Buchungszahlen, inflationsbedingter Preissteigerungen sowie vermehrter Buchungen höherpreisiger Reisen signifikant steigende Umsätze. Wir gehen davon aus, dass die Buchungszahlen im Laufe des Jahres weiter steigen und auf dem Jahresniveau von 2019 liegen werden. Trotz starker Kostensteigerungen erwarten wir aufgrund der positiven Umsatz- und einer verbesserten Margenentwicklung im Jahr 2023 ein signifikant steigendes internes EBITA. Baumarkt Für 2023 erwarten wir für das Geschäftsfeld Baumarkt solide steigende Umsätze. Die Entwicklung der Umsätze ist im Wesentlichen preisgetrieben, von einem mengengetriebenen Wachstum wird aufgrund einer zu erwartenden Kaufzurückhaltung nicht ausgegangen. Aufgrund des verstärkten Wettbewerbsdrucks und starker Preiserhöhungen, vor allem bei den Energiekosten, erwarten wir für das Geschäftsfeld Baumarkt für 2023 ein gegenüber dem Vorjahr signifikant abnehmendes internes EBITA. Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Entwicklung von Umsatz, internem EBITA und Nettoverschuldung Insgesamt gehen wir im Konzern für 2023 von deutlich steigenden Umsätzen im Vergleich zum Vorjahr aus. Auch wenn alle Geschäftsfelder zu der positiven Entwicklung beitragen, sind es vor allem die Umsatzentwicklung in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International sowie die weitere Erholung im Geschäftsfeld Touristik, die diese Entwicklung maßgeblich stützen. Aufgrund der starken Kostensteigerungen - vor allem bei den Personal- und Energiekosten - erwarten wir hingegen ein signifikant vermindertes internes EBITA im Vergleich zum Vorjahr. Die Nettoverschuldung wird bis zum Jahresende 2023 maßgeblich aufgrund steigender Leasingschulden deutlich zunehmen. Der Konzern verfügt über ausreichende Kreditlinien, um im Prognosezeitraum Zahlungssicherheit zu gewährleisten. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Als international tätiger Handels- und Touristik-Konzern sind wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten den unterschiedlichsten Risiken mit zum Teil kurzen Reaktionszeiten ausgesetzt. Mit dem Einsatz eines konzernweiten und einheitlichen Risikomanagements begegnen wir diesem Gefahrenpotenzial und sichern nachhaltig unser Chancenpotenzial. Dabei verstehen wir Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der als regelmäßiger Vorgang in unsere betrieblichen Abläufe fest integriert ist. Für den Umgang mit Risiken gelten die vier Risikostrategien: Vermeidung, Verminderung, Transfer und Akzeptanz. Alle Risiken unterliegen im Konzern einer Steuerungspflicht und werden, soweit möglich, durch operative Maßnahmen in ihrer Schadensauswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzt. Der Umfang des damit verbundenen Handlungsbedarfs und der Zeitpunkt für die Einleitung entsprechender Maßnahmen richten sich dabei nach der Dringlichkeit (Eintrittswahrscheinlichkeit und frühestmöglicher Risikoeintritt) sowie dem Bedrohungspotenzial (Schadenspotenzial, ermittelt aus der monetären, reputativen und rechtlichen Auswirkung) des Risikos. Die Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse für ein konzerneinheitliches Risikomanagement werden zentral durch den Bereich Konzerncontrolling in Abstimmung mit den Zentralbereichen Governance & Compliance, Finanzen, Betriebswirtschaft, Steuern, IT-Strategy, Governance & Information Security und Sicherheit Konzern erarbeitet. Risiken werden über einen Bottom-up-Ansatz in unseren Risikofeldern von Risikoverantwortlichen ganzjährlich identifiziert, bewertet und eigenverantwortlich gesteuert. Einmal im Jahr geben die Risikofelder identifizierte Risiken klassifiziert nach konzerneinheitlichen Vorgaben über eine Risikofeldinventur ab. Dabei werden Einzelrisiken unter Berücksichtigung ihrer Schadenserwartung im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das interne EBITA sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Dafür gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:
Risiken, die zwischen den jeweiligen Risikoinventuren auftreten, sind bei wesentlichen Konzernauswirkungen über eine Ad-hoc-Meldung anzuzeigen. Risiko-Checklisten in Form von Konzernempfehlungen werden von unseren Zentralbereichen erarbeitet und den Risikoverantwortlichen in den Risikofeldern zur Unterstützung ihrer Risikoidentifikation und -analyse im Vorfeld der jährlichen Risikoinventur zur Verfügung gestellt. Dieser Top-down-Ansatz sichert die konzernweite Berücksichtigung zentralseitig gesehener möglicher Risikoereignisse mit Konzernrelevanz. Die Risikoanalyse erstreckt sich analog zum Zeitraum unserer Mittelfristplanung auf einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren. Dabei erfolgt die Bewertung der Risiken für jedes der drei Jahre getrennt. Risiken mit relevanter Bedeutung für den Konzern werden von ausgewählten Zentralbereichen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz kontrolliert und überwacht. Im Fokus stehen dabei neben operativen Geschäftsbetriebsrisiken mit wesentlichem Bedrohungspotenzial auch bedeutende Risiken aus den Kategorien: Recht und Compliance, Finanzen, Rechnungswesen und IKS, Steuern, IT-GRC und Informationssicherheit, Datenschutz und Sicherheit Konzern. Risikoeinschätzungen werden anlassbezogen von den zentralen Fachbereichen mit den Risikoverantwortlichen in den Risikofeldern nach Beendigung der Risikoinventur und vor Erstellung des Risikoberichts diskutiert und abgestimmt. Abbildung: Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements der REWE Zentralfinanz eG
Jährlich werden Vorstand und Aufsichtsrat über die aktuelle Risikolage des Konzerns in standardisierter Form unterrichtet. Risiken mit ähnlichen Inhalten und Ursachen werden dabei zu Risikoarten gruppiert und ihrem Bedrohungspotenzial gemäß für unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Cashflows sowie unsere Reputation bezüglich der Konzernrelevanz aggregiert. Chancen bewerten und steuern wir im Zuge unserer turnusmäßigen operativen und strategischen Planungen. Eine Saldierung von Chancen und Risiken auf Ebene des Konzerns findet nicht statt. Darüber hinaus wurden verbindliche Regelungen getroffen, nach denen eine Ad-hoc-Berichterstattung zeitnah und auf direktem Wege an unsere operativ verantwortlichen Führungsgremien sowie an das zuständige Vorstandsressort und den Vorstandsvorsitzenden zu erfolgen hat. Die implementierten Vorgaben gelten für neu identifizierte bedeutende Risiken sowie für bestehende Risiken mit wesentlichen Auswirkungen, Entwicklungsänderungen und hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten in den Risikofeldern. Unsere Konzernrevision prüft als Kontrollinstanz in regelmäßigen Abständen die Qualität und Funktionsfähigkeit unseres Risikomanagementsystems. Das vorhandene Risikomanagementsystem unterliegt einem stetigen Weiterentwicklungs- und Optimierungsprozess, um sich an die neuen internen und externen Veränderungen anpassen zu können. Innerhalb des Geschäftsjahres wurden weitere methodische Optimierungen umgesetzt: In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Berücksichtigung von Interdependenzen zu nennen. So wurden Korrelationen zwischen Einzelrisiken innerhalb ausgewählter Risikocluster bestimmt und in das Simulationsmodell eingearbeitet. Darstellung der Risiken Die Risikobewertung erfolgt auf der Basis von gegebenen bzw. realistisch erwartbaren Umständen. Risiken werden prinzipiell netto bewertet (= monetärer Schaden abzüglich auswirkungsreduzierender Maßnahmen zuzüglich entstehender Maßnahmenkosten). Das Risikoportfolio ist entsprechend dem Risikoartenbericht ausgerichtet. Um eine Gesamtrisikoposition zu ermitteln, wird eine Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation durchgeführt, bei der eine große Anzahl risikobedingt möglicher Zukunftsszenarien berücksichtigt wird. Aus dieser Simulation ergibt sich ein Value at Risk. Dieser wird für jedes der drei Bewertungsjahre im Einzelnen ermittelt. Der von uns verwendete Value at Risk sagt aus, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent innerhalb von zwölf Monaten ein bestimmter Schaden nicht überschritten wird. Die sich für die Risikoarten ergebenden Values at Risk werden in folgende sechs Auswirkungsklassen untergliedert:
Die aggregierten Risiken, die einen Value at Risk mit der Auswirkung "wesentlich", "hoch" oder "bedeutend" aufweisen, werden als Top-Risiken bezeichnet. Diese sind für das Jahr 2022 in folgender Tabelle aufgeführt:
Im Risikoportfolio haben sich zum Vorjahr die folgenden Änderungen ergeben: Die Risiken IT-Delivery, Kundenmarketing, Bewertung und Energieversorgung finden sich nicht mehr unter den Top-Risiken. Die mit der Energiekrise verbundenen Preisentwicklungen hinsichtlich Gas und Strom sind ausreichend in der Mittelfristplanung berücksichtigt und dadurch in der Inventur als Risiken nicht enthalten. Neu hinzugekommen ist das Risiko IT-Compliance, das aufgrund der engen Themenverwandtschaft zusammenfassend mit den Risiken zu Datenschutz und Informationssicherheit dargestellt wird. Die Risikoarten Katastrophen, Compliance und Warenbeschaffung bleiben auch in diesem Jahr als Top-Risiken bestehen. Risiken mit der Auswirkung "hoch" liegen nicht vor. Im Folgenden werden die Top-Risiken dargestellt: IT-Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit Bei der Planung, Entwicklung und dem Betrieb von IT-Leistungen sind diverse externe und interne Regularien sowie Performance-Ziele einzuhalten und zu erreichen. Die Regularien ergeben sich im Einzelfall aus dem Einsatzgebiet, in dem die IT genutzt wird. Die steigende Anzahl von neuen Business-Modellen, neuen Gesetzen durch die EU sowie Verschärfungen bei bestehenden Gesetzen führt zu einer Erhöhung des Risikos für den Konzern im Bereich IT-Compliance. Neben den Geschäftsprozessen ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung des Konzerns immer mehr durch IT-Rahmenparameter sicherzustellen. Aufgrund der Größe, Heterogenität und Komplexität unserer Organisation ist es eine steigende Herausforderung, die Sicherstellung und Einhaltung solcher Regularien vollständig zu gewährleisten. Verstöße könnten zu eventuellen Strafzahlungen, Bußgeldern, Einstellung von Geschäftsbetrieben und Personenhaftungen durch Regulierungsbehörden führen. Um solche Risiken zu minimieren, werden umfassende IT-Governance-Rahmenvorgaben, IT-IKS- Kontrollen und IT-Compliance-Strategien entwickelt und implementiert, die sowohl technische Maßnahmen, wie die regelmäßige Überprüfung der IT-Systeme, als auch die Einhaltung von Prozessen und die Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen umfassen. Zur pragmatischen und wirtschaftlichen Steuerung wird hierzu das IT-Risikomanagement zusätzlich kontinuierlich weiterentwickelt und in die Geschäftseinheiten integriert. Eine unzureichende Sicherstellung von IT-Regularien kann zudem im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder der KRITIS-Verordnung direkt zu strafrechtlichen Risiken, Sanktionen oder Haftungsfällen führen, wenn z. B. personenbezogene Daten im Konzernumfeld nicht gesetzeskonform verarbeitet werden. Weitere Folgen sind Verluste von vertraulichen Daten und Finanzverluste durch Cyberangriffe oder Datenlecks. Die von uns beobachtete Zunahme von Bedrohungen für die Cybersicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten. Risiken durch Hackerangriffe und vergleichbare Bedrohungen erhöhen sich massiv. Zu den Folgen zählen Betriebsunterbrechungen und Produktionsstopps, aber auch eine massive Beschädigung von Reputation und Image. Durch die Schaffung von Schutzmechanismen und Sicherheitsstandards sowie deren laufende Weiterentwicklung versuchen wir, das Risiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren, da sich andernfalls erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis ergeben können. Katastrophen Die Coronapandemie hat gezeigt, dass die Entstehung und Ausbreitung von Pandemien starke wirtschaftliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Konzernunternehmen haben können. Einschränkungen im Produktions-, Handels- und Touristikbereich können sich auf die einzelnen Unternehmensbereiche unterschiedlich auswirken. Die Entstehung weiterer Pandemien kann nicht ausgeschlossen werden, sodass bei einer erneuten pandemischen Lage die Möglichkeit besteht, dass Länder zur Eindämmung der Pandemie Maßnahmen und Restriktionen verhängen können, die je nach Situationseinschätzung der jeweiligen Regierung in ihrer Intensität unterschiedlich ausfallen können. Im Geschäftsfeld Touristik können regionale Reisebeschränkungen und Reisewarnungen die Reise- und Urlaubsaktivitäten zum Erliegen bringen und somit die Ertragslage des Unternehmens wesentlich verschlechtern. Aufgrund eventuell steigender Krankenstände können in den Handels- und Produktionsbereichen betriebsnotwendige Prozesse nicht oder nicht mehr umfänglich gewährleistet werden. Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden umfangreiche Maßnahmen eingeführt, um die Ausbreitung von Krankheitserregern einzudämmen. Somit gewährleisten wir neben einer Gesundheitsvorsorge für unsere Mitarbeiter:innen die Aufrechterhaltung unserer Kernprozesse. Intensive Analysen der Coronapandemie helfen uns bei Simulationen, mit denen Auswirkungen künftig besser bewertet und Entscheidungen schneller und mit höherer Qualität getroffen werden können. Auf Basis von effizienten und flexiblen Prozessen und Strukturen können wir zielgerichteter auf Veränderungen reagieren und somit den Auswirkungen des Ertragsverlusts entgegenwirken. Auch mit einem Krisenmanagement können die Auswirkungen gemildert, aber nicht verhindert werden. Compliance Für den Konzern als international tätiges Unternehmen bestehen grundsätzlich Compliance-Risiken im Hinblick auf Wettbewerbsbestimmungen, sodass Verfahren durch Wettbewerbsbehörden eingeleitet werden können. Entsprechende Verfahren wären mit einem Reputationsverlust verbunden, können zum Erlass von hohen Bußgeldern führen und zusätzlich Ersatzansprüche von Dritten nach sich ziehen. Ferner bestehen Korruptions- und Bestechungsrisiken darin, dass Organe oder Mitarbeiter:innen des Konzerns gegen Gesetze oder interne Regelungen verstoßen und in der Folge der Konzern Vermögens- und Imageschäden erleidet. Zur Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben verfügt der Konzern über ein Compliance-Management-System (CMS). Das CMS umfasst insbesondere präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Verstößen mit dem Fokus auf Kartell- und Korruptionsrisiken und wird fortlaufend weiterentwickelt. Die dezentral strukturierte Compliance-Organisation verfügt auf Holdingebene durch den bei der RZF angesiedelten Zentralbereich Compliance über einen unmittelbaren Berichtsweg zum Vorstandsvorsitzenden der RZF. Auf REWE-internen Plattformen stehen den Mitarbeiter:innen weiterhin wesentliche Compliance-Informationen verständlich und aktuell zur Verfügung. Dort werden auch das Hinweismanagementsystem des Konzerns vorgestellt und verschiedene Kontaktdaten für eine Hinweismeldung veröffentlicht. Wesentliche Informationen zum CMS sowie der Verhaltenskodex sind darüber hinaus auch auf den Internetseiten der REWE Group verfügbar. Warenbeschaffung Die Lieferketten von Waren und Dienstleistungen sind in einem Handels- und Touristikunternehmen von grundsätzlicher Bedeutung. Auftretende Engpässe in der Beschaffungslogistik können dazu führen, dass Waren nicht rechtzeitig geliefert werden, was zur Folge hat, dass Waren nicht verkauft und Umsätze nicht realisiert werden können. Auf unseren weltweiten Beschaffungsmärkten achten wir bei der Auswahl unserer Lieferanten sehr genau auf die Einhaltung sozialer Standards und Rahmenbedingungen. Trotz strenger Vorgaben und regelmäßiger Kontrollen können wir nicht vollständig sicherstellen, dass alle Regeln durch unsere Lieferanten zu jeder Zeit eingehalten werden. Daher besteht das Risiko, dass Verstöße unserer Lieferanten auch uns einen Imageschaden zufügen können. Darstellung der Chancen Markt und Kund:innen Der Konzern ist in den Ländern West-, Süd- und Osteuropas mit erfolgreichen Marken und Vertriebsstrategien vertreten. Durch die Weiterentwicklung innovativer Vertriebskonzepte sowie die konsequente Ausrichtung des Handels auf die Bedürfnisse der Kund:innen kann der Konzern seine Chancen im Markt nutzen. Hierbei stehen die Kund:innen im Mittelpunkt des Handelns. Durch den Fokus der Sortimente auf regionale und nachhaltige Produkte sieht sich der Konzern in einer Vorreiterrolle im Lebensmittelhandel, die zu einer deutlichen Differenzierung von den Wettbewerbern führt. Im internationalen Geschäft steht der Konzern im Handel für Marken wie BILLA, BIPA, PENNY und IKI, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben. Unsere Stärke ist ein landesspezifisches und innovatives Sortiment, das es ständig zu verbessern und auszubauen gilt. Verbesserungen im Bereich Qualität und Frische stehen im Fokus und sollen durch eine positive Kundenwahrnehmung unsere Position im Wettbewerb weiter stärken. Investitionen in ein modernes und flächendeckendes Filialnetz und die Fokussierung auf starke Marken und Vertriebskonzepte verstärken unsere Chancen, unseren Marktanteil zu verbessern. Durch den verstärkten Ausbau unseres Touristikgeschäfts können wir unsere starke Position im europäischen Markt behaupten. Der Ausbau der Wertschöpfungskette und die Expansion in weitere Quellmärkte führen zu zusätzlichen Wertbeiträgen und erhöhen das Potenzial, Chancen im Markt zu realisieren. Durch den weiteren Ausbau unserer Onlineaktivitäten wollen wir weiterhin die Chancen nutzen, vom Wachstum des Onlinehandels bzw. Onlinegeschäfts zu profitieren. Gleichzeitig können wir unsere Marktposition durch eine sinnvolle Verknüpfung unserer starken stationären Handelsaktivitäten und Dienstleistungsaktivitäten in der Touristik weiter ausbauen. Durch die Stärkung unserer Geschäftsmodelle werden wir unsere Chancen nutzen, um weiteres stetiges Wachstum zu generieren und Synergien zu nutzen. Preise Unsere Umsätze unterliegen einer marktabhängigen Preisentwicklung. So können steigende Verkaufspreise zu einem Umsatzwachstum und somit zu einem positiven Einfluss auf unseren Rohertrag führen. Der Erfolg unserer Handelsunternehmen ist in erheblichem Maße von den Einkaufspreisen abhängig. Um den wachsenden Herausforderungen des Wettbewerbs im Handel und der zunehmenden Internationalisierung des Lebensmitteleinzelhandels gerecht zu werden, haben wir in der Vergangenheit eine Einkaufsgesellschaft mit E.Leclerc in Brüssel gegründet. Weiterhin besteht mit weiteren europäischen Handelsunternehmen die strategische Allianz COOPERNIC. Durch den gemeinsamen Einkauf und die Konditionsverhandlungen können wir dem Risiko der Einkaufspreisvolatilität entgegenwirken und internationale Einkaufspotenziale heben. Kosten Kontinuierliche Prozess- und Kostenoptimierungen führen zu Produktivitätsverbesserungen, die sich positiv auf die Kosten und somit auf das Ergebnis auswirken. Negative Preisentwicklungen im Bereich Dienst- und Bauleistungen können ergebnisentlastend wirken. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Vorstand und Aufsichtsrat der RZF werden regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Der Konzern stellt unter Berücksichtigung von Interdependenzen innerhalb seines Risikoportfolios sicher, dass die im Risikotragfähigkeitskonzept aufgenommenen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Insgesamt sind keine Risiken, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit, erkennbar, deren Eintritt in den nächsten zwölf Monaten den Fortbestand des Konzerns gefährden könnte. Ergänzende Angaben für die RZF (HGB) Der Lagebericht der REWE-ZENTRALFINANZ eG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2022 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst (zusammengefasster Lagebericht). Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem gesetzlichen Jahresabschluss des Mutterunternehmens des REWE-Konzerns, der RZF, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Genossenschaftsgesetzes sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung aufgestellt wurde. Der Jahresabschluss wird gemeinsam mit dem zusammengefassten Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht. Die RZF übt ihre Geschäftstätigkeit in der Konzernzentrale in Köln aus. Sie umfasst im Wesentlichen das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft, konzerninterne Dienstleistungen sowie den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die in den in der Konzernstruktur dargestellten Geschäftsfeldern tätig sind. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der RZF als Einzelgesellschaft sind Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus der Zentralregulierung resultieren, und das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. 1. Darstellung der Lage Vergleich der im Vorjahr berichteten Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Umsatzerlöse Die Vorjahresprognose für die RZF, nach der im Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus der Zentralregulierung stammen, auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2021 erwartet wurden, konnte übertroffen werden. Die Umsatzentwicklung der RZF ist hierbei wesentlich von der Umsatzentwicklung ihres Konzerns geprägt, da sie für ihre Zentralregulierungsleistungen gegenüber Zentralregulierungsmitgliedern eine Vergütung erhält, die quotal von deren Umsatz abhängt. Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag Da das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der RZF in überwiegendem Maße nicht aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit, sondern aus ihrem Finanz- und insbesondere Beteiligungsergebnis resultiert, muss zur Analyse der Geschäftsentwicklung der RZF die Entwicklung ihres Finanzergebnisses im Geschäftsjahr 2022 betrachtet werden: Trotz der hohen Unsicherheit der Vorjahresprognose, die von den schwer abschätzbaren Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine geprägt war, konnten Umsatzsteigerungen in nahezu allen Geschäftsfeldern des Konzerns erzielt werden. Wie erwartet haben jedoch insbesondere die laufenden betrieblichen Aufwendungen, vor allem Energie-, Transport- und Baukosten, deutlich zugenommen. Die als signifikant erwarteten Ergebniseinbußen spiegelten sich auf Ebene der RZF vor allem in einem deutlich rückläufigen Beteiligungs- und Finanzergebnis wider. Die RZF hat vor diesem Hintergrund, der Vorjahresprognose entsprechend, im Geschäftsjahr 2022 ein signifikant verringertes, aber positives Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erzielt. Ertragslage Die RZF weist im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss von 348,2 Mio. € (Vorjahr: 611,5 Mio. €) aus, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die leichte Steigerung des Betriebsergebnisses um 2,1 Mio. € resultiert vorrangig aus den Zuwächsen der Umsatzerlöse um 72,9 Mio. € auf insgesamt 491,0 Mio. €, im Wesentlichen infolge des erhöhten Zentralregulierungsumsatzes. Den Umsatzzuwächsen stehen auf der Aufwandsseite vor allem die um 37,1 Mio. € erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen, im Wesentlichen als Folge gestiegener Wertberichtigungen auf Forderungen, und die um 30,0 Mio. € erhöhten Materialaufwendungen gegenüber. Das Beteiligungsergebnis hat gegenüber dem Vorjahr um 195,9 Mio. € auf 544,4 Mio. € merklich abgenommen. Hierbei sind sowohl rückläufige Gewinnabführungen als auch erhöhte Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften ursächlich, die im Wesentlichen infolge von Wertkorrekturen (Abschreibungen auf Beteiligungen und Firmenwerte) im Jahr 2022 Ergebnisminderungen erlitten haben; weiterhin haben die zuvor bereits erwähnten gestiegenen Energie-, Transport- und Baukosten das Ergebnis der Tochtergesellschaften belastet. Ergebnisverbesserungen hingegen sind im Geschäftsjahr 2022 durch Zuschreibungen auf Finanzanlagen entstanden, während im Vorjahr lediglich Abschreibungen auf Beteiligungen aufgrund erwarteter dauerhafter Wertminderung angefallen sind. Das Zinsergebnis hat sich um 61,3 Mio. € auf -38,2 Mio. € verringert. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen veränderte Ergebniseffekte aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens: Ergaben sich im Vorjahr noch Erträge von 30,6 Mio. €, resultierte aus der Bewertung im Geschäftsjahr 2022 ein Aufwand von 29,3 Mio. €. Für das Geschäftsjahr ergibt sich aus den zuvor beschriebenen Effekten ein im Vergleich zum Vorjahr um 255,1 Mio. € vermindertes Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 530,3 Mio. € (Vorjahr: 785,4 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand hat gegenüber 2021 von 173,9 Mio. € auf 182,0 Mio. € leicht zugenommen, was vor allem durch die Ertragsteuerbelastung des laufenden Geschäftsjahres bedingt ist. Finanz- und Vermögenslage Finanzlage Der RZF stehen über den Konzern die im Kapitel "3. Finanz- und Vermögenslage" - "Finanzlage" des Konzerns dargestellten Fremdfinanzierungsmittel - mit Ausnahme des USPP - zur Verfügung. Die RZF ist wie die übrigen Konzernunternehmen in den Cash Pool der REWE Group eingebunden und kann somit bedarfsbezogen auf die Refinanzierungsmittel der RIF zugreifen. Vermögenslage und Verbindlichkeiten Infolge des im Geschäftsjahr 2017 eingeführten Inhouse-Bank-Verfahrens erfolgt die Liquiditätsversorgung des Konzerns über die RIF. Es zeigen sich in der Bilanz der RZF vor allem folgende Entwicklungen:
Eventualverbindlichkeiten Im Geschäftsjahr 2022 sind die Eventualverbindlichkeiten der RZF von 3.889,1 Mio. € auf 3.603,7 Mio. € leicht gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf verringerte Haftungsrisiken aus Gewährleistungsverträgen zurückzuführen. 2. Risiko- und Chancenbericht Durch die mittel- und unmittelbaren Investitionen in ihre Tochterunternehmen ist die Risikosituation der RZF im Wesentlichen von der Risikosituation des Konzerns abhängig. Deshalb gelten die Ausführungen in der Risiko- und Chancenberichterstattung zum Konzern gleichlautend für die RZF. Zusätzlich ist für die RZF folgendes Risiko von Bedeutung: Bewertungsrisiken Unerwartete Budget- oder Prognoseabweichungen sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass Vermögensgegenstände, wie Beteiligungen, Immobilien, Geschäfts- oder Firmenwerte, neu bewertet werden müssen. Dies kann das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der RZF - direkt oder indirekt über das Beteiligungsergebnis - als Einzelgesellschaft wesentlich beeinflussen. Der Vorstand strebt an, notwendige strategische Maßnahmen zur Reduzierung des Wertminderungsrisikos rechtzeitig zu treffen. Insgesamt sind keine Risiken, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit, erkennbar, deren Eintritt in den nächsten zwölf Monaten den Fortbestand der RZF gefährden könnten. 3. Angaben zur Frauenquote Die RZF ist die Konzernobergesellschaft des Konzerns. Der REWE Group als genossenschaftlich organisierter Unternehmensgruppe ist es wichtig, Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern, um ihnen potenzialgerechte Karrierechancen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Initiativen gestartet wie etwa das Entwicklungsprogramm für Frauen "Women's Drive", das berufsbezogene Netzwerk "f.ernetzt" oder entsprechende Mentoring-Angebote. Zudem wird die weitreichende Auditierung nach den Standards von "berufundfamilie" fortgeführt, woraus flexible Arbeitszeitangebote, der gezielte Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen und die Erweiterung der Homeoffice-Möglichkeiten resultieren. Zudem erfolgt eine permanente Weiterentwicklung aller Angebote rund um die Kinderbetreuung (z. B. Betriebs-Kita, Vermittlungs- und Beratungsangebote) oder Pflege von Angehörigen. Zum 1. Januar 2022 wurde eine Neuordnung der Führungsebenen FE1 bis FE3 durch den Konzern-Vorstand beschlossen. Die Neuordnung der Führungsebenen hat aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbasen zur Folge, dass ein Vergleich zwischen Ist- und Zielquote für das Jahr 2022 nicht möglich ist. Die Ist-Quote per 31. Juli 2022 auf Basis der aktuellen Leitungsebenen beträgt für die FE1 0 Prozent, für die FE2 41,7 Prozent und für die FE3 18,0 Prozent. Der Frauenanteil liegt damit insgesamt bei 20,6 Prozent. 2022 wurden folgende neue Zielquoten für 2027 definiert: FE1 14,3 Prozent, FE2 41,7 Prozent und FE3 20,0 Prozent. Insgesamt wurde damit für die Führungsebenen FE1 bis FE3 eine Frauenquote von 23,2 Prozent festgelegt. 4. Prognosebericht Wie bei der Analyse der Ertragslage sowie bei der Risiko- und Chancenberichterstattung muss auch bei der Prognose von Umsatz und Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beachtet werden, dass die RZF als Einzelgesellschaft von der Konzernentwicklung abhängt, da sie im Wesentlichen durch ihr Beteiligungsergebnis ihren Unternehmenserfolg erzielt. Für diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich folgende Prognosen: Basierend auf den Annahmen für die einzelnen Geschäftsfelder erwarten wir für die RZF für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt deutlich steigende Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus der Zentralregulierung resultieren. Bei dem Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag deutet sich eine signifikante Verringerung gegenüber 2022 an. Dennoch erwarten wir auch für das Geschäftsjahr 2023 ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Prognose basiert auf dem Kenntnisstand vom 26. April 2023. Die im Risiko- und Chancenbericht des Konzerns dargestellten Chancen und Risiken können zu einer Abweichung zwischen der Prognose und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, führen. Weiterhin können sich Abweichungen aus den für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Annahmen ergeben. Mögliche Auswirkungen werden laufend überwacht; bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 im Vergleich zur Prognose ergeben.
Köln, den 26. April 2023 Konzern-Abschluss für das Geschäftsjahr 2022Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
*) Gegenüber dem Vorjahr erweiterte Untergliederung gemäß Erstanwendung IFRS 9 (Erläuterung siehe Punkt 32 "Eigenkapital") Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
(Erläuterung siehe Punkt 38 "Kapitalflussrechnung") Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022
* Gegenüber dem Vorjahr erweiterte Untergliederung gemäß IFRS 9 (Erläuterungen siehe Punkt 32 "Eigenkapital") Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 1. Grundlagen Die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, (im Weiteren kurz "RZF") ist eine eingetragene Genossenschaft nach deutschem Recht. Die RZF hat ihren Sitz in der Domstraße 20 in Köln (Deutschland) und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 631 eingetragen. Sie ist nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als "Konzern" bezeichnet). Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind (im Weiteren kurz "IFRS"), den nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung der RZF im Hinblick auf die Ergebnisverwendung aufgestellt. Er wurde am 26. April 2023 vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat freigegeben. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden finden sich in Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr der RZF und ihrer Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns gliedern sich in sechs sogenannte Geschäftsfelder, die sich weiter in Sparten und Geschäftseinheiten unterteilen. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten liegt im filialisierten Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortiment und Discount) sowie im Großhandel mit Unterwegsversorgung. Das Geschäftsfeld Handel Deutschland umfasst die Sparten REWE, PENNY Deutschland und Handel Deutschland Zentralgesellschaften. Die Sparte REWE ist sowohl im Einzel- als auch im Großhandel tätig. Im Einzelhandel werden unter den Marken REWE und REWE CENTER Super- und Verbrauchermärkte betrieben. Im Großhandel werden REWE- und REWE Dortmund-Kaufleute, nahkauf-Märkte und andere Großkunden beliefert. Die Sparte umfasst mit dem REWE Lieferservice auf REWE.de zudem Online-Aktivitäten. In der Sparte PENNY Deutschland werden unter der Vertriebsmarke PENNY Discountmärkte betrieben. Die Sparte Handel Deutschland Zentralgesellschaften umfasst inländische Immobiliengesellschaften, Gesellschaften zur Produktion und zum Vertrieb von Backwaren (Glocken Bäckerei) und zur Produktion von Fleisch- und Wurstwaren (Wilhelm Brandenburg). Zudem finden sich hier auch in- und ausländische Warengesellschaften (EUROGROUP-Gesellschaften, REWE Group Fruchtlogistik GmbH, Köln, REWE Wein online GmbH, Köln, u. a.), Gesellschaften des Onlinehandels (ZooRoyal und Weinfreunde) und der E-Commerce-Service (REWE Digital). Das Geschäftsfeld Handel International umfasst die Sparten Vollsortiment Österreich, Vollsortiment CEE und PENNY International. In den Sparten Vollsortiment Österreich und Vollsortiment CEE werden Super- und Verbrauchermärkte sowie Drogeriefachmärkte betrieben, und zwar:
Im Großhandelsgeschäft werden zudem in Österreich ADEG-Märkte und seit 2022 BILLA-Kaufleute beliefert. In der Sparte PENNY International werden die Marken PENNY MARKT und PENNY MARKET in den Ländern Italien, Österreich, Rumänien, Tschechien und Ungarn betrieben. Das Geschäftsfeld Convenience umfasst die Sparten Convenience Deutschland, Convenience International und Convenience Zentralgesellschaften. In den Sparten Convenience Deutschland und Convenience International erfolgt unter der Marke Lekkerland u. a. die Belieferung von Tankstellenshops, Kaufhäusern, Lebensmittel- und Getränkemärkten, Fast-Food-Ketten, Kiosken, Kantinen, Bäckereien sowie weiterer Anbieter für den bequemen Genuss-On-the-go. Mit dem Konzept REWE To Go wird in Deutschland sowohl in eigenen Stores als auch in vielen ARAL-Tankstellen ein breites Sortiment für die Unterwegsversorgung angeboten. Das Geschäftsfeld Convenience ist in Deutschland und den Niederlanden unter dem Namen Lekkerland sowie in Belgien und Spanien unter der Firmierung Conway aktiv. In der Sparte Convenience Zentralgesellschaften erfolgen zentrale Dienstleistungen sowie IT-Services. Das Geschäftsfeld Touristik gliedert sich in die Sparten Touristik Zentraleuropa, Touristik Nordeuropa, Touristik Osteuropa, Touristik Zielgebiet und Touristik Zentrale. Es umfasst unter der Dachmarke DER Touristik eine Vielzahl von Reiseveranstaltern, Reisevertrieben (Reisebüro-Ketten, Franchise-Vertriebe und Online-Portale) sowie Zielgebietsagenturen und Hotels. Der Konzern ist hier in den Quellmärkten Deutschland, Österreich, der Schweiz, in Osteuropa und mit den Kuoni-Einheiten auch in den Benelux-Ländern, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Skandinavien aktiv. Die Touristik tritt vor allem unter den Marken ALDIANA, Apollo, Calimera, DER.COM, DER Reisebüro, DERPART, DERTOUR, Exim Tours, FISCHER Group, Helvetic Tours, ITS, Kuoni, Meier's Weltreisen und Sentido auf. Das Geschäft wird über eigene Reisebüros, Franchisenehmer und über Online-Portale betrieben. Das Geschäftsfeld Baumarkt betreibt in Deutschland Baumärkte unter der Marke toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt. Im Rahmen des Großhandelsgeschäfts werden zudem toom Baumarkt-Kaufleute und Franchisenehmer beliefert. Unter dem Geschäftsfeld Sonstige werden insbesondere zentrale Dienstleistungen des Mutterunternehmens und verschiedener Tochterunternehmen für Konzernunternehmen und Dritte zusammengefasst. Es handelt sich im Wesentlichen um Beschaffungsfunktionen (Warengroßhandel und Lagerhaltung), Zentralregulierung, Delkredereübernahme, IT-Services, Energiehandel (EHA), die Finanzierung des Konzerns sowie die Koordination gruppenübergreifender Werbeaktivitäten. Eine vollständige Übersicht über alle Tochtergesellschaften des Konzerns enthält die Anteilsbesitzliste in der Anlage zum Anhang. 2. Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmalig angewandt:
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation resultieren keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen. Die Änderungen des IAS 12 - Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzelnen Transaktion - wurden bereits im Vorjahr angewendet. 2022 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend aufgeführten neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen an bestehenden Standards wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2022, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wurde - mit Ausnahme der Änderungen des IAS 12 - nicht in Anspruch genommen.
1 Aus dem Standard, der Standardänderung oder der Interpretation resultieren keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen. 2 Da der Standard, die Änderung oder die Interpretation noch nicht in europäisches Recht übernommen ist, besteht kein verbindlicher Anwendungstermin innerhalb der Europäischen Union. Gegenüber dem für die Zuordnung zu Geschäftsjahren zugrunde gelegten Erstanwendungstermin, wie er vom IASB vorgesehen ist, können sich daher noch Änderungen ergeben. 3. Konsolidierung Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden aufgestellt. a) Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind vom Konzern (hier: RZF als Mutterunternehmen des Konzerns) beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem die Beherrschung direkt oder indirekt auf die RZF übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Tochterunternehmen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nach den Regelungen für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanziert. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden stets als Aufwand behandelt, unabhängig davon, ob sie direkt zurechenbar sind oder nicht. Die bei dem Erwerb übertragene Gegenleistung und die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete anteilige erworbene Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein etwaiger Gewinn aus dem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" erfasst. b) Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, auf die der Konzern einen maßgeblichen Einfluss hat, jedoch über keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, zu denen auch Transaktionskosten zählen. Danach verändert sich dieser Ansatz um den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis dieser Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. c) Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Effekte aus konzerninternen Geschäftsvorfällen eliminiert; das betrifft Salden aus internen Forderungen und Verbindlichkeiten und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der Aufwendungen und Erträge aus Fremdwährungstransaktionen. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit einem Unternehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, werden in Höhe des Anteils des Konzerns an diesem Unternehmen gegen den Beteiligungsansatz ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt. d) Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Der Konzern bilanziert Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der Ausweis der Anteile erfolgt unter den langfristigen Vermögenswerten. Konsolidierungsgrundsätze im Rahmen von Auf- und Abstockungen a) Erlangung einer Beherrschung durch sukzessive Anteilserwerbe Wird durch einen sukzessiven Anteilserwerb erstmals ein Beherrschungsverhältnis begründet, erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Aufwärtskonsolidierung. Dabei werden zunächst die bisher gehaltenen Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Anschließend erfolgt eine Erstkonsolidierung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte aller erworbenen Anteile. Zusammen mit der übertragenen Gegenleistung für die zuletzt erworbenen Anteile, dem Betrag aller Anteile anderer Gesellschafter sowie dem Nettovermögen des Tochterunternehmens bildet der neubewertete Anteil die Berechnungsgrundlage für einen zu ermittelnden Geschäfts- oder Firmenwert bzw. negativen Unterschiedsbetrag. Wurden die bisher gehaltenen Anteile als Eigenkapitalinstrumente eingestuft, für die die fair value-Option ausgeübt wurde, so sind die im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umzugliedern. Beim Übergang von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung wird der bisher nach der Equity-Methode bilanzierte Anteil ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neubewertet. Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Rücklagen werden so aufgelöst, als wäre die bisher gehaltene Beteiligung veräußert worden. Bei einer Veräußerung bestimmt sich die Auflösung dieser Rücklagen nach den Regeln der Einzelstandards, nach denen sie gebildet wurden. b) Verlust der Beherrschung mit Rückbehalt von Anteilen Bei Verlust der Beherrschung erfolgt eine erfolgswirksame Entkonsolidierung der abgehenden Anteile. Gleichzeitig werden auch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Rücklagen, die diese Beteiligung betreffen, abhängig von den Regeln der Einzelstandards, nach denen sie gebildet wurden, entweder erfolgswirksam realisiert oder in andere Gewinnrücklagen umgegliedert. Ein verbleibender Anteil an dem Unternehmen wird zum Zeitpunkt des Abwärtswechsels im Konzernabschluss erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Seine Bilanzierung in den Folgeperioden erfolgt nach den Regelungen für Finanzinstrumente, für assoziierte Unternehmen oder für Gemeinschaftsunternehmen. c) Aufstockungen oder Abstockungen ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit i) Aufstockungen der Anteile an beherrschten Unternehmen Erwerbe von Anteilen an einem Tochterunternehmen, dessen Beherrschung dem Mutterunternehmen bereits vor dem Erwerbsvorgang direkt oder indirekt möglich war, werden als Eigenkapitaltransaktionen zwischen den Gesellschaftern bilanziert. Ein aus solchen Erwerben resultierender Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Anteil, der den Anteilen anderer Gesellschafter bisher am Nettovermögen zuzurechnen war, wird erfolgsneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. ii) Abstockungen von Anteilen an beherrschten Unternehmen Die Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird analog zur Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen als reine Eigenkapitaltransaktion behandelt. Infolgedessen werden aus Verkäufen an andere Gesellschafter resultierende Differenzen, die sich zwischen Verkaufserlös und dem entsprechenden Anteil am Buchwert des Reinvermögens der Tochtergesellschaft ergeben, ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr insgesamt 469 (Vorjahr: 453) Tochterunternehmen einbezogen, davon 300 (Vorjahr: 287) inländische und 169 (Vorjahr: 166) ausländische. Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2022
Erläuterung zu Veränderungen des Konsolidierungskreises Im Berichtsjahr erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen Nr. - Name, Sitz Inland 1. ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main * 2. DESUMA Immobilien 1 GmbH, Köln 3. DESUMA Immobilien 2 GmbH, Köln 4. Expres Verkaufsförderungs-GmbH, Frechen 5. GAROL GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 6. Perwenitz Fleisch- & Wurstwaren GmbH, Köln 7. REWE Märkte 100 GmbH, Köln 8. REWE Märkte 101 GmbH, Köln 9. REWE Märkte 102 GmbH, Köln 10. REWE Märkte 103 GmbH, Köln 11. REWE Märkte 104 GmbH, Köln 12. REWE Märkte 105 GmbH, Köln 13. REWE Märkte 106 GmbH, Köln 14. REWE Märkte 107 GmbH, Köln 15. REWE Märkte 94 GmbH, Köln 16. REWE Märkte 95 GmbH, Köln 17. REWE Märkte 96 GmbH, Köln 18. REWE Regiemarkt Oldenburg GmbH, Köln 19. toom Baumarkt Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Köln Ausland 1. AHRC Aldiana Hotel Resort Consulting SARL, Midoun * 2. ALDIANA Clubhotel Bad Mitterndorf GmbH, Bad Mitterndorf * 3. ALDIANA Management + Consulting AG, Pfäffikon * 4. Aldiana Management GmbH, Bad Mitterndorf * 5. Billa Beteiligungs GmbH, Wiener Neudorf 6. Billa Regiemarkt GmbH, Wiener Neudorf 7. Blue Dolphin Hotel and Administration Fuerteventura S.L., Morro Jablepajara * 8. Hoteles y Resorts ALDIANA S.L., Cádiz * 9. KB Ampflwang Management GmbH, Ampflwang * 10. Lekkerland Beteiligungs-Management GmbH, Wien * 11. Mühlbach am Hochkönig Clubhotel GmbH, Mühlbach am Hochkönig * 12. pay.cetera B.V., Venlo * Erwerbe Im Berichtsjahr aufgrund von Veräußerungen entkonsolidierte oder aufgrund von Verschmelzungen, Anwachsungen und Liquidationen untergegangene Unternehmen Nr. - Name, Sitz Inland 1. AD Clubreisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München * 2. Avigo GmbH, Köln 3. NeuMarkt Lebensmittel GmbH, Köln 4. NeuMarkt Lebensmittel-Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 5. REWE Systems GmbH, Köln 6. REWE-Zentral-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln Ausland 1. BILLA Import EOOD, Sofia 2. C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf * 3. Conway Services - The Convenience Comp., Luxemburg 4. DERTOUR Romania S.R.L, Bukarest 5. Europrocurement AG, Basel 6. ITS BILLA TRAVEL s.r.o., Prag 7. VP-Bau Hungaria Ipari és Szolgáltáto Kft., Alsónémedi 8. Lekkerland AG, Wien 9. REWE Projektentwicklung Kft., Budapest * Veräußerungen Der Konzern ist an insgesamt 1.376 (Vorjahr: 1.339) Gesellschaften der REWE- und toom Baumarkt-Kaufleute beteiligt, die als assoziierte Unternehmen at equity einbezogen werden. Darüber hinaus bestehen Beteiligungen an 14 (Vorjahr: 13) weiteren assoziierten Unternehmen und an 7 (Vorjahr: 10) Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß der Equity-Methode einbezogen werden. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Diese wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt gemacht. Akquisitionen Zum 1. Juni 2022 erwarb der Konzern die restlichen 50 Prozent der Anteile an der ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, und wurde somit alleiniger Eigentümer der ALDIANA-Gruppe. Es handelt sich um einen Veranstalter von Cluburlauben in Europa und Afrika. Der Kaufpreis für die restlichen Anteile betrug 7,1 Mio. €. Die Kaufpreiszahlung erfolgte durch Abtretung eines von der REWE International Finance B.V., Venlo (Niederlande; im Weiteren kurz "RIF"), an den Verkäufer gewährten Darlehens zuzüglich angefallener Zinsen. Die zuvor bereits gehaltenen 50 Prozent der Anteile wurden bisher mit 7,0 Mio. € at equity bewertet. Im Rahmen des sukzessiven Erwerbs erfolgte eine Aufwertung der at equity bilanzierten Anteile von 0,1 Mio. €, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst ist. Bei dem Erwerb handelt es sich um einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3. Nachstehend sind die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt der gesamten Gruppe zusammengefasst.
Es ist kein steuerlich abzugsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert entstanden. Der Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt die zum Erwerbszeitpunkt erwarteten zukünftigen Synergien für den Konzern aus der Ausweitung des Geschäftsbetriebs im Veranstalter- und Hotelsegment wider und wurde zum Bilanzstichtag einem Wertminderungstest unterzogen. Das Ergebnis des Tests ist dem Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte" unter Punkt 21 "Immaterielle Vermögenswerte" zu entnehmen. In der Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2022 trug die ALDIANA-Gruppe mit 49,5 Mio. € zum Umsatz und mit 3,5 Mio. € zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2022 stattgefunden, wären zusätzlich konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 34,3 Mio. € und ein Ergebnis von -8,0 Mio. € im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögenswerte sind mit ihren Bruttobeträgen von 6,2 Mio. € bzw. 13,1 Mio. € erfasst, von denen zum Erwerbszeitpunkt keine als uneinbringlich eingeschätzt wurden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb sind im Berichtsjahr 0,4 Mio. € Anschaffungsnebenkosten angefallen, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Aus dem Erwerb ergab sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ein Zahlungsmittelzufluss von 19,8 Mio. €. Desinvestitionen a) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden Im Geschäftsfeld Handel Deutschland wird im Berichtsjahr weiterhin eine Immobilie als ein zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert ausgewiesen. Der Buchwert beträgt 1,4 Mio. €. Eine im Vorjahr unter diesem Bilanzposten ausgewiesene Liegenschaft in Kroatien wurde im Berichtsjahr zum Buchwert von 1,5 Mio. € verkauft. b) Veräußerungen im Geschäftsjahr C&C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H. Die zum 31. Dezember 2021 als Veräußerungsgruppe erfassten Anteile an der C&C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf (Österreich, im Weiteren kurz "AGM"), wurden zum 30. April 2022 veräußert. Nachstehend sind die zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfassten Beträge der veräußerten Vermögenswerte und Schulden der AGM zusammengefasst:
Bei einem Veräußerungspreis von 38,3 Mio. € verbleibt ein Entkonsolidierungserfolg in Höhe von 12,8 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst ist. Zudem waren zum Vergleichsstichtag im Rahmen einzelner Asset Deals fünf Immobilien als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der AGM standen. Der Veräußerungspreis betrug 25,4 Mio. €. Aus der Veräußerung resultierte ein Gewinn in Höhe von 16,0 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst ist. Aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen ergab sich ein Veräußerungsverlust von 3,7 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist. AD Clubreisen Im Juni 2022 veräußerte die DER Touristik Deutschland GmbH, Köln, ihre Anteile von insgesamt 51,1 Prozent an der AD Clubreisen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, für 0,5 Mio. € an die ADAC SE, München. Der Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 2,8 Mio. € ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Nachstehend sind die zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfassten Beträge der veräußerten Vermögenswerte und Schulden zusammengefasst:
Der Geschäfts- oder Firmenwert war der ZGE-Gruppe Touristik Zentraleuropa zugeordnet. SELEGGT-Gruppe Zum 30. September 2022 tauschte die RZF ihre Anteile von je 50,0 Prozent an der SELEGGT GmbH, Köln, und der respeggt GmbH, Köln, die gemäß der Equity-Methode bilanziert waren, zu Buchwerten gegen Anteile in Höhe von 15,0 Prozent an der HatchTech Group B.V., Veenendaal (Niederlande; im Weiteren kurz "HatchTech"). Zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bestand eine Darlehensforderung der RZF gegenüber der SELEGGT GmbH in Höhe von 3,4 Mio. €, die im Rahmen des Anteilstauschs ebenfalls als Gegenleistung in die HatchTech eingebracht wurde. Das Entkonsolidierungsergebnis ergibt sich wie folgt:
Der beizulegende Zeitwert der Anteile an HatchTech betrug zum Tauschzeitpunkt 10,5 Mio. €. Nach dem Anteilstausch wird diese Beteiligung gemäß IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei entsprechen die Anschaffungskosten annähernd dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. c) Liquidationen Die unten aufgeführten Gesellschaften, die mangels Wesentlichkeit nicht konsolidiert bzw. at equity in den Konzern einbezogen wurden, wurden im Geschäftsjahr liquidiert; die Immobilien der Gesellschaft wurden vorab veräußert.
Aus der Liquidation resultierte ein Gewinn von 18,2 Mio. €, das in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst ist. 4. Zuwendungen der öffentlichen Hand Einige Konzerngesellschaften in Deutschland und in anderen Ländern erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr nach den jeweiligen landesspezifischen Regelungen Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Coronapandemie. In Deutschland erfolgten Zuwendungen für konkrete Personalaufwendungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen zu Kurzarbeit und Infektionsschutz. Der Konzern hat
Die ausländischen Konzernunternehmen erfassen diese Leistungen nach Maßgabe der landesspezifischen Vorgaben. Die Erstattungen bzw. Zuwendungen für Personal an in- und ausländische Konzernunternehmen, die im Zusammenhang mit Erleichterungen im Rahmen der Coronapandemie stehen, betragen inkl. der Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 26,2 Mio. € (Vorjahr: 52,3 Mio. €). Zudem erhielt der Konzern weitere Zuwendungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. € (Vorjahr: 23,6 Mio. €), die im Wesentlichen im Ausland im Rahmen von Härtefallentschädigungen gewährt wurden. Diese wurden hauptsächlich von den entsprechenden Aufwandsposten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (vgl. Punkt 14 "Sonstige betriebliche Aufwendungen") abgezogen und sind größtenteils nicht rückzahlbar. Ende 2022 wurden die Gesetze zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Diese gelten von Januar 2023 bis April 2024. Als Überbrückung bis zu deren Inkrafttreten wurde die sogenannte Dezember-Soforthilfe umgesetzt. Hierdurch entfielen im Dezember für die Letztverbraucher die Abschläge für Gas und Fernwärme. Den Energieversorgern steht zum finanziellen Ausgleich aus dem Wegfall des Dezember-Abschlags durch den Letztverbraucher ein Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland zu. Der Konzern ist über sein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen, die -EHA- Energie-Handels-Geschäftsführungs-Gesellschaft mbH, Hamburg, auch als Energieversorger tätig und weist daher zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 3,4 Mio. € einen entsprechenden Anspruch unter den Forderungen aus. 5. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Umrechnung von Geschäftsvorfällen im Einzelabschluss In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen des Konzerns werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Berichtswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden erfolgswirksam erfasst. Umrechnung von Abschlüssen von Tochterunternehmen mit abweichender Währung in die Berichtswährung Euro Abschlüsse von Tochterunternehmen in Fremdwährung werden gemäß dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet: Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung werden vereinfachend mit dem monatlichen Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung werden im sonstigen Ergebnis und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Umrechnungsdifferenz wird erst dann realisiert, wenn der entsprechende ausländische Geschäftsbetrieb entkonsolidiert wird. Abschlüsse, die der Equity-Bewertung zugrunde liegen und in Fremdwährung aufgestellt sind, werden für die Eigenkapitalfortschreibung ebenfalls nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Währungsumrechnungskurse der Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen
*Für das Jahr 2022 wurde letztmalig zum 1. März 2022 ein offizieller Kurs der EZB festgelegt. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die nachfolgend dargestellten wesentlichen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung sind einheitlich für alle in diesem Abschluss dargestellten Rechnungslegungsperioden angewendet worden. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten setzt der Konzern den positiven Unterschiedsbetrag an, der sich aus der Gegenüberstellung seiner Anschaffungskosten für ein Unternehmen und seinem Anteil am erworbenen Nettovermögen ergibt, das zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Geschäfts- oder Firmenwerte, die auf ausländische Gesellschaften entfallen, werden in lokaler Landeswährung geführt und unterliegen der Fremdwährungsumrechnung. Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, das im Konzern nach der Equity-Methode einbezogen wird, ist im jeweiligen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens enthalten. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Im Konzernabschluss betrifft dies eigenentwickelte Software. Die Herstellungs- und Entwicklungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die zur Vorbereitung und Herstellung der Softwareprodukte erforderlich sind. Neben externen Kosten umfassen diese auch interne Personalkosten. Forschungsausgaben werden in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Die begrenzte Nutzungsdauer bestimmt sich nach der kürzeren Nutzungsdauer aus den vertraglichen oder gesetzlichen Rechten und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich im Rahmen eines Werthaltigkeitstests auf Werthaltigkeit überprüft. Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand wird in nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Fremdkapitalkosten werden ausschließlich bei der Herstellung von wertmäßig bedeutsamen Vermögenswerten aktiviert, deren Versetzung in einen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand mehr als zwölf Monate erfordert. Dies betrifft im Konzern insbesondere Lager und Verwaltungsgebäude. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Erhaltene öffentlich-rechtliche Investitionszuschüsse sowie freie Investitionszulagen werden berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses bzw. der Zulage gekürzt werden. In den Sachanlagen werden auch die Nutzungsrechte, die aus Leasingverhältnissen (Anmietverträge) resultieren, ausgewiesen. Als Anschaffungskosten dieser Nutzungsrechte werden der Barwert der Leasingverpflichtung sowie weitere Nebenkosten angesetzt. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die voraussichtliche Mietvertragslaufzeit. Die Ausübung von Kündigungs- und Verlängerungsoptionen wurde dann berücksichtigt, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist. Die Abschreibungen der übrigen Sachanlagen erfolgen linear über die jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den Abschreibungen zugrunde liegende wirtschaftliche Nutzungsdauern
Rückbauverpflichtungen betreffen Nutzungsrechte an Immobilien und werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Mietereinbauten mit einbezogen. Die Abschreibung dieser aktivierten Rückbaukosten erfolgt ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Aufwendungen für Arbeiten, die das Maß für reine Instandhaltung übersteigen, werden gesondert gemäß den Ansatzkriterien für Sachanlagen auf Aktivierung hin geprüft. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und erfolgswirksam erfasst. Wertminderungstest von Vermögenswerten Der in diesem Abschnitt beschriebene Werthaltigkeitstest gilt nicht für Vorräte, Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer, finanzielle Vermögenswerte aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 sowie latente Steuern. a) Wertminderungstest von Geschäfts- oder Firmenwerten Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr zum Bilanzstichtag - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch vorzeitig - auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (im Folgenden kurz "ZGE-Gruppe") mit der Summe der zugehörigen Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hier wird angenommen, dass der ermittelte beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten in etwa dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (im Folgenden kurz "ZGE") entspricht bzw. darüber liegt. Auf eine separate Ermittlung eines Nutzungswerts für den Wertminderungstest wird infolgedessen verzichtet. Eine Wertminderung für den einer ZGE-Gruppe zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der relevanten Buchwerte dieser Gruppe ist. Eine Wertaufholung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. i) Zuordnung zahlungsmittelgenerierende Einheit Die Zuordnung eines Geschäfts- oder Firmenwerts zu einer ZGE-Gruppe orientiert sich an der niedrigsten Ebene, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte unter Beachtung der Einheiten, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. ii) Bewertungsmodell und wesentliche Bewertungsparameter Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf Level 3-Inputfaktoren, bestimmt. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten, die im Diskontierungszinssatz für die ewige Rente berücksichtigte nachhaltige Wachstumsrate sowie die Entwicklung der prognostizierten Cashflows der ZGE im Planungszeitraum. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer ZGE-Gruppe basiert auf den prognostizierten Cashflows, die aus der Dreijahresplanung abgeleitet werden. Der Detailplanungszeitraum wird ausgeweitet, wenn das dritte Planungsjahr kein nachhaltiges Ergebnis als Grundlage für die ewige Rente widerspiegelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RZF genehmigten einstimmig und ohne Enthaltungen die vorgestellte einjährige Budget- und Investitionsplanung und nahmen ebenfalls die vorgestellten Mittelfristplanungen für die Planjahre zwei und drei zustimmend zur Kenntnis. Die Dreijahresplanung wird auf Grundlage unternehmensinterner Erfahrungswerte und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung erstellt und wird für interne Steuerungszwecke verwendet. Länderspezifische wirtschaftliche Rahmendaten wie Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreise, privater Konsum und Arbeitslosenquote werden dabei berücksichtigt. Das letzte Planjahr wird als Basis für die ewige Rente im Bewertungsmodell angesetzt. Für die ewige Rente wird im Bewertungsmodell ein Wachstumsabschlag im Diskontierungszinssatz berücksichtigt. Bei der Bestimmung der landesspezifischen Wachstumsabschläge wurden die von internationalen Organisationen prognostizierten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2025 herangezogen. Die verwendeten Diskontierungszinssätze spiegeln die speziellen Risiken der entsprechenden ZGE wider. Die Ermittlung der Kapitalkosten (WACC) basiert auf Marktwerten. Die spezifischen Beta-Faktoren wurden aus Kapitalmarktdaten mehrerer vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. b) Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen und Nutzungsrechte Bestehen bei sonstigen immateriellen und materiellen Vermögenswerten - bzw. einer ZGE oder ZGE-Gruppe - Anhaltspunkte für eine Wertminderung, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) durchgeführt. Liegt hierbei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätten, wenn in früheren Perioden keine Wertminderungen erfasst worden wären. i) Zuordnung zahlungsmittelgenerierende Einheit Ist die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert nicht isoliert möglich, wird der Wertminderungstest auf Ebene der ZGE durchgeführt. Eine ZGE ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die zusammen separate Zahlungsmittelzuflüsse generieren. Die ZGE stellt die jeweilige operative Vertriebsstelle (also Markt, Baumarkt oder Reisebüro) dar, dem der Vermögenswert zugeordnet werden kann. Gemeinschaftlich genutzte Vermögenswerte, wie z. B. Logistik- und Verwaltungsstandorte, können nicht einer einzelnen operativen Vertriebsstelle (Markt, Baumarkt oder Reisebüro) zugeordnet werden. Bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung wird der Wertminderungstest auf Ebene der niedrigsten ZGE-Gruppe vorgenommen, auf der diese Vermögenswerte für Managementzwecke überwacht werden und für die separate Cashflows identifiziert werden können. Sofern eine Wertminderung auf Ebene einer ZGE oder einer ZGE-Gruppe ermittelt wird, wird sie nach den Vorschriften des IAS 36 auf die Vermögenswerte der ZGE bzw. der ZGE-Gruppe verteilt. ii) Bewertungsmodell und wesentliche Bewertungsparameter Der erzielbare Betrag einer ZGE oder ZGE-Gruppe ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, die beide unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf Level 3-Inputfaktoren, bestimmt werden. Der Konzern ermittelt den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der ZGE. Hier wird angenommen, dass der ermittelte beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten in etwa dem Nutzungswert der ZGE entspricht bzw. darüber liegt. Auf eine separate Ermittlung eines Nutzungswerts für den Wertminderungstest wird infolgedessen verzichtet. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags basiert auf den prognostizierten Cashflows, die aus der Planung auf Ebene der ZGE oder der ZGE-Gruppe abgeleitet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RZF genehmigten einstimmig und ohne Enthaltungen die vorgestellte Budget- und Investitionsplanung und nahmen ebenfalls die vorgestellten Mittelfristplanungen zustimmend zur Kenntnis. Die Planungen werden auf Grundlage unternehmensinterner Erfahrungswerte ebenso wie aufgrund von Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung erstellt und werden für interne Steuerungszwecke verwendet. Länderspezifische wirtschaftliche Rahmendaten wie Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreise, privater Konsum und Arbeitslosenquote werden berücksichtigt. Zudem werden zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts eines Nutzungsrechts länderspezifische Untervermietungsquoten sowie zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts von Eigentumsimmobilien länderspezifische Liegenschaftszinssätze, Bodenrichtwerte und marktübliche Mieten angesetzt. Die im Diskontierungszinssatz berücksichtigten Kapitalkosten spiegeln die speziellen Risiken der entsprechenden ZGE bzw. ZGE-Gruppe wider. Die Ermittlung der Kapitalkosten (WACC) basiert auf Marktwerten. Die spezifischen Beta-Faktoren wurden aus Kapitalmarktdaten mehrerer vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Immobilien (Grundstücke, Gebäude bzw. Teile von Gebäuden), die
Sie werden entsprechend dem Anschaffungskostenmodell mit den um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen verringerten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben und bei Vorliegen von Anhaltspunkten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hinsichtlich der Nutzungsdauer wird auf die Ausführungen zu den Sachanlagen verwiesen. Jeder Gewinn oder Verlust beim Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands) wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anhand des Anteils der Eigennutzung eingestuft. Beträgt dieser mehr als fünf Prozent, handelt es sich um keine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Sonstige finanzielle Vermögenswerte a) Klassifizierung Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
Zunächst sind sonstige finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 32 als Eigenkapital- oder Schuldinstrument einzustufen. Sofern es sich um ein Schuldinstrument handelt, ist die Klassifizierung anschließend abhängig von:
Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen, werden der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Schuldinstrumente, die zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten werden, das sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, sind in die Bewertungskategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral" einzuordnen. Der Konzern hält keine finanziellen Vermögenswerte, die dieser Kategorie zuzuordnen sind. Eine Klassifizierung als "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" ist gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 unter den folgenden Voraussetzungen notwendig:
Eine Umklassifizierung von Schuldinstrumenten erfolgt nur bei einer Änderung des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht nach IFRS 9 beim erstmaligen Ansatz das unwiderrufliche Wahlrecht, die zum beizulegenden Zeitwert bemessenen Bewertungseffekte erfolgsneutral zu erfassen (FVOCI-Option). Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. b) Ansatz und Ausbuchung Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung zum am Handels- bzw. Erfüllungstag beizulegenden Zeitwert. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Eine Ausbuchung erfolgt dann, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird. Finanzielle Vermögenswerte zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb des finanziellen Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten bewertet. Bei originären Finanzinstrumenten entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Soweit der Transaktionspreis vom beizulegenden Zeitwert abweicht, wird die Differenz erfolgswirksam vereinnahmt. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit der Bewertungskategorie: Schuldinstrumente
Eigenkapitalinstrumente Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden einschließlich ihrer Dividendenerträge in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte werden bei einem späteren Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden hingegen sind erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. d) Wertminderungen Das Ausfallrisiko von Schuldinstrumenten, die der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet werden, wird anhand eines dreistufigen Wertminderungsmodells bemessen. Das Modell beinhaltet zukunftsgerichtete Inputfaktoren und spiegelt signifikante Erhöhungen von Kreditrisiken wider. Bereits bei Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte ist eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Verluste, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden, zu ermitteln und erfolgswirksam anzusetzen (Stufe 1). Weisen Finanzinstrumente am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos auf, ist die Risikovorsorge in Höhe aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments zu bilden (Stufe 2). Indikationen für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos sind unter anderem erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners sowie eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Liegen neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich objektive Hinweise auf Wertminderung wie z. B. ein Vertragsbruch im Rahmen eines Ausfalls oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen vor, gilt der finanzielle Vermögenswert als in seiner Bonität beeinträchtigt und die Bemessung der individuellen Wertminderung erfolgt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Hinweise, ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit (Stufe 3). Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Erwartung keine Rückzahlung erfolgen wird. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt der Konzern weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Vermögenswerte in die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten", da diese zur Vereinnahmung der vertraglichen Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bis zur Fälligkeit gehalten werden. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert oder, soweit keine signifikante Finanzierungskomponente vorhanden ist, zum Transaktionspreis. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vorgenommen. Hiernach wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust bereits bei Erstansatz erfolgswirksam erfasst. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens sowie ein Vertragsbruch (wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen) gelten als objektive Hinweise für eine Wertminderung. Das Vorliegen solcher objektiven Hinweise führt zu einer individuellen Wertminderung der Forderungen im vereinfachten stufenbasierten Modell. Sonstige Vermögenswerte Unter den sonstigen Vermögenswerten werden alle sonstigen Ansprüche bilanziert. Alle sonstigen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden bei Anzeichen von Wertminderungen auf den niedrigeren erzielbaren Betrag wertberichtigt. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller nachträglichen Anschaffungskostenminderungen oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Als nachträgliche Anschaffungskostenminderungen gelten insbesondere auch von Lieferanten gewährte Leistungskonditionen, die einen Bezug zur Ware haben und nicht im Austausch für ein eigenständig abgrenzbares Gut oder eine eigenständige Dienstleistung gewährt werden. Entgelte für entstandene Kosten ohne Bezug zur Ware, die durch den Verkauf der Produkte des Lieferanten entstanden sind, werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Sofern das Entgelt für entstandene Kosten die durch den Lieferanten verursachten Kosten übersteigt, wird der überschüssige Betrag als Anschaffungskostenminderung der Vorräte behandelt - vorausgesetzt die Vorräte sind noch im Bestand; andernfalls wird der Materialaufwand entsprechend um diesen Betrag gemindert. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu gleitenden Durchschnittspreisen. Für Bestandsrisiken werden im Einzelfall zum Bilanzstichtag ermittelte Wertabschläge berücksichtigt, um den niedrigeren Nettoveräußerungswert anzusetzen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Fertigstellungs- und Verkaufskosten angesetzt. Wertminderungen bei den Handelswaren auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert werden in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei Wegfall des Abwertungsgrundes oder bei einem Anstieg des Nettoveräußerungswerts wird der Betrag der Wertminderung rückgängig gemacht. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Sie enthalten alle dem Herstellungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie anteilige Kosten des sozialen Bereichs. Da zur Herstellung der Vorräte nur in Ausnahmefällen langfristige Produktionsprozesse erforderlich sind, werden Finanzierungskosten regelmäßig nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Angetretene Reiseleistungen beinhalten konkrete Reiseleistungen, die noch nicht in Gänze im Rahmen der Leistungserbringung auf die Kund:innen übertragen wurden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, erhaltene Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder - sofern sie dem Ziel dienen, kurzfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen - innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Derzeit liegen im Konzern keine Zahlungsmitteläquivalente vor. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls wie sonstige finanzielle Vermögenswerte den allgemeinen Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Laufende und latente Steuern Der laufende Steueraufwand bzw. Steuerertrag wird auf Basis der jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnisse des Jahres (zu versteuerndes Einkommen) unter Anwendung der gesellschaftsbezogenen nationalen Steuervorschriften ermittelt. Die Schulden oder die Forderungen der Konzernunternehmen aus laufenden Steuern werden auf Grundlage der geltenden Steuersätze der Länder, in denen die Unternehmen ansässig sind, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, berechnet. Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden werden angesetzt, sobald die Eintrittswahrscheinlichkeit höher als 50 Prozent ist. Für den Ansatz und die Bewertung von ertragsteuerlichen Unsicherheiten sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Unternehmen des Konzerns unterliegen in diversen europäischen Ländern den jeweiligen steuerlichen Rechtsvorschriften. Bei der Beurteilung der europaweiten Steueransprüche und Steuerschulden kann insbesondere die Interpretation steuerlicher Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Vorschriften kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen fließen in die Bilanzierung ungewisser Ertragsteueransprüche und -schulden ein. Diese und mögliche rechtliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Steuerschulden bzw. durch eine Wertberichtigung von Ansprüchen bilanziell berücksichtigt. Bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen werden mit dem wahrscheinlichsten Wert angesetzt. Steuerliche Risiken werden durch die intensive Betreuung und Information der operativen Bereiche durch ausgebildete Steuerexpert:innen, die Einbindung dieser Expert:innen in Veränderungsprojekte und Vertragsangelegenheiten und durch das interne Kontrollsystem (insbesondere das Tax-Compliance-Management-System) vermindert. Im Dezember 2021 hat die OECD mit Beschluss und Veröffentlichung des Regelungsrahmens "Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy - Global Anti-Base Erosion Model Rules" (Pillar Two) Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (GloBE Model Rules) zur Sicherstellung einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent in allen Steuerhoheitsgebieten beschlossen. Am 22. Dezember 2022 hat die EU die OECD-Regelungen mit der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen übernommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die GloBE Model Rules sehen vor, dass eine Ergänzungssteuer auf der Grundlage eines Tests des effektiven Steuersatzes (ETR) für ein Steuerhoheitsgebiet erhoben wird, wenn die ETR der Konzernunternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet unter dem Mindeststeuersatz liegt. Mit der zu entrichtenden Ergänzungssteuer wird die ETR dieses Landes auf den Mindestsatz angehoben. Die Vorschriften sind voraussichtlich für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Infolge der in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und der aus diesem Grunde nicht ausreichenden Informationen kann der Konzern die quantitativen Auswirkungen auf den Gewinn nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nicht verlässlich bestimmen. Latente Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern in Form der Ergänzungssteuern der Pillar-Two-Regelungen werden weder bilanziert noch angegeben. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode (bilanzorientierte Verbindlichkeiten-Methode). Danach werden temporäre Differenzen von Vermögenswerten und Schulden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen bilanziert. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge unter Berücksichtigung einer Mindestbesteuerungsregelung sowie für Zinsvorträge und Realisierungsvorträge stiller Lasten aus Verpflichtungsübertragungen gebildet. Es werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, resultieren und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRS-Ergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst wird. Dies gilt nicht, wenn sich bei einem solchen Geschäftsvorfall zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen in gleicher Höhe ergeben. Zudem werden keine passiven latenten Steuern bilanziert, welche im Zusammenhang mit der erstmaligen Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts stehen. Passive latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen aus Anteilen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gebildet, es sei denn, die RZF ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und die temporären Differenzen werden sich wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht umkehren. Eine Umkehrung der temporären Differenzen wird angenommen, soweit eine Ausschüttung, eine Beteiligungsveräußerung oder die Liquidation geplant ist. Latente Steuern werden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierbarkeit der latenten Steuerforderungen bzw. der Begleichung der latenten Steuerschulden erwartet wird. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis des gleichen Steuersubjekts auf Ebene der gleichen Steuerbehörde verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz verrechnet werden kann. Künftig zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen und Zinsvorträgen werden aktiviert, wenn es in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist, dass in ausreichendem Umfang steuerpflichtiges Ergebnis erzielt wird oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sind, die sich künftig umkehren werden und mit denen die Verlustvorträge in der betroffenen Periode verrechnet werden könnten. Für die Prognose der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse und der zu versteuernden temporären Differenzen wird auf die Planung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt weder direkt im Eigenkapital noch über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital berücksichtigt wird. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgsneutral erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird nicht vorgenommen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen höchstwahrscheinlichen Verkauf innerhalb der nächsten zwölf Monate oder durch ein bereits abgewickeltes Veräußerungsgeschäft statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung realisiert wird. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sofern Anlagevermögen mit bestimmbarer Nutzungsdauer veräußert wird, wird dieses ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Diese Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz gesondert in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen" bzw. "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen" erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen und Umsätze sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe gilt für die Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich. Die Ergebnisse eines Unternehmensbestandteils werden als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen, wenn dieser einen wesentlichen Geschäftszweig oder einen gesonderten wesentlichen geografischen Geschäftsbereich darstellt. Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" erfasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst. Die Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Kapitalflussrechnung gesondert von denen der fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst. Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer Einbezogene Unternehmen haben sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen leisten einbezogene Unternehmen aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder freiwillig Beiträge an öffentliche oder private externe Pensionssicherungspläne. Die einbezogenen Unternehmen haben über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Beitragszahlungen besteht. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den Mitarbeitende bei Renteneintritt erhalten werden, dessen Höhe im Regelfall von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne (Nettopensionsverpflichtung) entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, kurz DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachtern unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Die DBO wird berechnet durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen. In den Fällen, in denen Beiträge in ein leistungsorientiertes, gemeinschaftliches Planvermögen mehrerer Arbeitgeber geleistet werden, jedoch dieses Planvermögen den einzelnen Unternehmen nicht zuverlässig zugeordnet werden kann, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan behandelt. Somit wird hierfür keine Rückstellung bilanziert, sondern die Beitragszahlungen werden als laufender Aufwand erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in den Gewinnrücklagen erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Zeitpunkt seines Anfalls unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Die in den Pensionsaufwendungen enthaltenen Zinsanteile bestehen aus der Aufzinsung der DBO und der Verzinsung des Planvermögens. Diese werden zu einer Nettozinskomponente zusammengefasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Nettozinskomponente ermittelt sich unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Auch die erwarteten Erträge aus Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Diese ermitteln sich ebenfalls unter Anwendung des oben beschriebenen Zinssatzes. Die übrigen Bestandteile der Pensionsaufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Abfertigungen und Trattamento di Fine Rapporto (TFR) sind einmalige Zahlungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften in Österreich und Italien bei Kündigung von Arbeitnehmenden sowie regelmäßig bei Pensionseintritt zu leisten sind. Als leistungsorientierte Pensionspläne werden sie entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen zur Erfassung solcher Pläne bilanziert. Bei Ruhestandsbeihilfen handelt es sich um Leistungen an Arbeitnehmer, die unter bestimmten Voraussetzungen bei Austritt in den Ruhestand gezahlt werden. Hinterbliebenenbezüge sind Zahlungen, die in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erbberechtigten geleistet werden. Da es sich bei Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen um leistungsorientierte Versorgungspläne handelt, werden diese entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen zur Erfassung leistungsorientierter Pensionspläne bilanziert. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Deutschland erfolgt entsprechend den versicherungsmathematischen Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines angemessenen Zinssatzes. Die Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverpflichtungen werden über den Zeitraum des Erdienens der Ansprüche angesammelt. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines angemessenen Fluktuationsabschlags und Zinssatzes ermittelt. Die Bewertung in Deutschland erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck für das frühestmögliche Bezugsalter der gesetzlichen Rentenversicherung. In die Bewertung der Urlaubsrückstellung wird die Höhe der im Folgejahr erwarteten Tagessätze bzw. durchschnittlichen Stundensätze einschließlich erwarteter zusätzlicher Bezüge (z. B. Sachbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen) und anfallender Sozialabgaben einbezogen. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert, deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist und deren Höhe hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem besten Schätzwert des Erfüllungsbetrags. Es findet keine Verrechnung mit Rückgriffsansprüchen statt. Sollte es mehrere mögliche Ereignisse geben, die die Höhe der Rückstellung beeinflussen, wird der Betrag als Erwartungswert geschätzt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige finanzielle Schulden a) Klassifizierung Sonstige finanzielle Schulden im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden aufgrund der Charakteristika der Schulden grundsätzlich der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Davon ausgenommen sind beispielsweise derivative finanzielle Schulden, die der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" zugeordnet werden. Eine Umklassifizierung von finanziellen Schulden ist nicht möglich. b) Ansatz und Ausbuchung Der Konzern erfasst eine finanzielle Schuld in dem Zeitpunkt, wenn er Vertragspartei wird. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Schulden zählen zu den kurzfristigen Schulden, soweit ihre Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden ausgewiesen. c) Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich bzw. abzüglich der direkt auf den Erwerb der finanziellen Schuld entfallenden Transaktionskosten bewertet. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden werden erfolgswirksam erfasst. In der Folgebewertung werden grundsätzlich alle finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Davon ausgenommen sind folgende finanzielle Schulden:
Das Wahlrecht der freiwilligen erfolgswirksamen Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert wird vom Konzern nicht ausgeübt (FV-Option). Schulden aus Lieferungen und Leistungen Schulden aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Schulden unter die Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Der Konzern nimmt an einem Supply-Chain-Finance-Programm (SCF) teil - Näheres siehe Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen". Sonstige Schulden Die sonstigen Schulden werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verträge, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen werden und deren Vertragsbedingungen ungünstiger als die Marktbedingungen zum Erwerbszeitpunkt sind, werden unter den sonstigen Schulden ausgewiesen. Die Schuldposten für ungünstige Verträge werden über die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Vertrags linear aufgelöst. Leasing Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. a) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Im Konzern wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Im Konzern werden die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst. b) Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponente gemeinsam zu bilanzieren. Am Bereitstellungszeitpunkt erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. In den Fällen, in denen hinreichend sicher ist, dass das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht (Kaufoption), ist das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben, die nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem landesspezifischen, laufzeitadäquaten und assetspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz. In der Regel nutzt der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes greift der Konzern auf Finanzinformationen aus externen Quellen zu. Das gilt auch für den risikofreien Zins, den der Konzern um verschiedene Faktoren (etwa Kreditrisiko und Laufzeit/Duration) anpasst. Darüber hinaus werden immobilienspezifische Faktoren bzgl. Lage, Zustand und Art der Immobilie berücksichtigt, bei denen der Konzern Ermessen ausübt. Bei der Einschätzung, ob die Ausübung von Optionen in einem Leasingvertrag für Immobilien als hinreichend sicher angenommen werden kann, wird geprüft, ob das Vertragsobjekt in der Planung Berücksichtigung findet und ob wesentliche Mietereinbauten für die Immobilie budgetiert sind. Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Bewertung von Leasingverhältnissen, die sich auf Verträge beziehen, die keine Optionen beinhalten, aber mit einer automatischen Verlängerung versehen sind, solange keine Kündigung ausgesprochen wird. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat. In der Bilanz werden Nutzungsrechte in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesen. c) Leasinggeber Wenn die Konzerngesellschaften als Leasinggeber auftreten, stufen sie bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung eines Leasingverhältnisses wird eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob mit dem Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen werden. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuft; wenn nicht, handelt es sich um ein Operating-Leasingverhältnis. Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswerts ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wenden die Konzerngesellschaften IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgelts an. Erfolgt die (Unter-)Vermietung im Rahmen eines Finanzierungsleasings, werden die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis angewendet. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden im Konzern regelmäßig überprüft. Die Zugangsbewertung erfolgt zum Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Die Folgebewertung erfolgt durch Berücksichtigung planmäßiger Zins- und Tilgungsleistungen. Wertminderungen bei Leasingforderungen werden unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vorgenommen. Hiernach wird der über die Restlaufzeit erwartete Kreditverlust bereits bei Erstansatz erfolgswirksam erfasst. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens sowie ein Vertragsbruch (wie z. B. ein Ausfall oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen) gelten als objektive Hinweise für eine Wertminderung. Das Vorliegen solcher objektiven Hinweise führt zu einer individuellen Wertminderung der Forderungen im vereinfachten stufenbasierten Modell. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag) erfasst. Eventualschulden und -forderungen Eine Eventualschuld ist eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten von künftigen Ereignissen, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird. Daneben zählen auch bestehende Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, zu den Eventualschulden, wenn für diese keine Rückstellung passiviert wurde, weil der Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht wahrscheinlich ist oder nicht verlässlich geschätzt werden kann. Sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe im Anhang. Eventualschulden werden ausschließlich im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen passiviert. Eventualforderungen werden nicht bilanziert, sondern nur im Anhang erläutert. Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen Im Konzernabschluss werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den sonstigen finanziellen Schulden neben originären Finanzinstrumenten unter anderem auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die erfolgswirksame oder erfolgsneutrale Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument in einer Sicherungsbeziehung unter Anwendung von hedge accounting designiert wurde und, wenn dies der Fall ist, von dem abgesicherten Grundgeschäft. Die einbezogenen Unternehmen designieren bestimmte Derivate als Sicherung der Cashflows eines bilanzierten Vermögenswerts, einer bilanzierten Schuld oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion (Cashflow hedge). Bei Designation der Derivate werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie die Risikomanagementstrategie und -ziele dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit (Effektivität) der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsbeziehungen werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nicht mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung umgehend aufgelöst. a) Cashflow hedge Der Konzern setzt Cashflow hedges zur Absicherung gegen das Risiko erfolgswirksamer Schwankungen von Zahlungsströmen aus erfassten Vermögenswerten, erfassten Schulden oder höchstwahrscheinlich vorgesehenen Transaktionen ein. Der effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows bestimmt sind und qualifizierte Sicherungsinstrumente darstellen, wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Dabei wird zwischen Änderungen aus designierten und aus der Sicherungsbeziehung ausgeschlossenen Wertkomponenten der Sicherungsinstrumente unterschieden. Für Devisenderivate wurde neben den Fremdwährungs-Basis-Spreads die Terminkomponente des Sicherungsgeschäfts nicht designiert. Die effektiven Wertänderungen der ausgeschlossenen Komponenten des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral in der Rücklage für Absicherungskosten erfasst. Die effektiven Wertänderungen der designierten Komponenten werden in der Rücklage für designierte Risikokomponenten erfasst. Resultierende Ineffektivitäten der designierten und ausgeschlossenen Komponenten werden dagegen direkt erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Führt das gesicherte Grundgeschäft zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfassten effektiven Wertänderungen des Sicherungsinstruments direkt in die ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. in den Buchwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld einbezogen. Kommt es nicht zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die im Eigenkapital erfassten Beträge in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder die Sicherungsbeziehung nicht mehr die Kriterien gemäß IFRS 9 für die Bilanzierung als Cashflow hedge erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital. Der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende erwartete Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Das Ersetzen oder Fortsetzen eines Sicherungsinstruments durch ein anderes gilt nicht als Auslaufen oder Beendigung der Sicherungsbeziehung, vorausgesetzt die dokumentierte Sicherungsstrategie sieht ein derartiges Ersetzen oder Fortsetzen vor. Die Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei führt ebenfalls nicht zu einer Auflösung der Sicherungsbeziehung, wenn die Novation aufgrund gesetzlicher Änderungen erfolgt oder durch die Novation die zentrale Gegenpartei der Vertragspartner aller Parteien des jeweiligen Derivatvertrags wird. Weiterhin darf es keine Änderungen an den Vertragsbedingungen des ursprünglichen Derivats geben, abgesehen von Änderungen, die notwendige Folge der Novation sind. b) Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind Bestimmte derivative Finanzinstrumente wie geschriebene Optionen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting nach IFRS 9. Zudem bestehen derivative Finanzinstrumente, wie Devisentermingeschäfte und -swaps, die nicht oder nur teilweise als Sicherungsgeschäft unter Anwendung von hedge accounting designiert sind. Etwaige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht designierter Derivate oder Anteile hiervon werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei richtet sich der Ausweis des Bewertungsergebnisses nach dem Ergebnisausweis der ökonomisch zugrunde liegenden gesicherten Geschäfte. Sofern Devisenderivate zur ökonomischen Sicherung von Fremdwährungsdarlehen eingesetzt werden, werden die Ergebnisse aus der Marktwertveränderung der freistehenden Derivate im Finanzergebnis erfasst. Bewertungsergebnisse aus freistehenden Derivaten, die zur ökonomischen Sicherung von Wareneinkäufen in Fremdwährung oder zur Sicherung von Fremdwährungsschulden aus Hoteleinkäufen abgeschlossen werden, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Der beizulegende Zeitwert eines spezifischen Vermögenswerts bzw. einer Schuld ist der Veräußerungspreis einer zum Bewertungsstichtag angenommenen hypothetischen Transaktion (Verkauf/Übertragung) zwischen Marktteilnehmern zu den vorherrschenden Marktbedingungen auf dem vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind markt-, kosten- und ertragsorientierte Bewertungsmodelle anwendbar. Hierbei wird eine dreistufige Bewertungshierarchie für die zugrunde gelegten Inputfaktoren unterstellt: Level 1-Inputfaktoren sind nicht-angepasste börsennotierte Kurse und Marktpreise auf dem aktiven vorrangigen oder vorteilhaftesten Markt für identische Vermögenswerte und Schulden, auf die die bilanzierende Einheit zum Bewertungsstichtag zugreifen kann. Level 2-Inputfaktoren sind über die gesamte Laufzeit des Vermögenswerts oder der Schuld direkt oder indirekt beobachtbare Marktdaten. Level 3-Inputfaktoren sind nicht-beobachtbare Parameter (nicht marktbasiert) und nur einzusetzen, wenn keine beobachtbaren Parameter vorliegen. Der beizulegende Zeitwert von Fremdwährungstermingeschäften wird unter Anwendung der Devisenterminkurse am Bilanzstichtag ermittelt und abgezinst. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps berechnet sich aus dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme. Bei Rohstoffderivaten leitet sich der beizulegende Zeitwert aus der Volatilität und den Forward-Preisen des jeweiligen Rohstoffs (z. B. Flugbenzin) ab. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Termingeschäfte und Zinsswaps, werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der fair value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die Optionen auf Währungspaare werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen bewertet. Bei Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abzinsungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der Einfluss des Kreditrisikos berücksichtigt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden anerkannte kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren angewendet. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Erlöse werden nach dem fünfstufigen Modell des IFRS 15 erfasst:
Die Erlöse werden erst realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an die Kund:innen übertragen wurde. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren an Groß- und Einzelhändler:innen sowie an die einzelnen Kund:innen werden erfasst, wenn Produkte an die Kund:innen geliefert wurden und diese die Ware angenommen haben. Boni, Skonti sowie Rabatte werden vom Transaktionspreis in Abzug gebracht, die entsprechenden Umsatzerlöse werden somit netto ausgewiesen. Die variablen Bestandteile des Preises beinhalten einkaufsabhängige Boni, die an die Kund:innen im Großhandel anhand von vergangenheitsorientierten und prognostizierten Umsatzschwellen weitergegeben werden. Die Erträge aus Dienstleistungen und der Vermietung von Immobilien gegenüber den Kaufleuten werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen, weil es sich um Nebentätigkeiten des Groß- und Einzelhandels handelt. Im Geschäftsfeld Touristik werden Umsätze aus dem Reiseveranstaltergeschäft und aus dem Reisevermittlungsgeschäft generiert. Im Reiseveranstaltergeschäft werden Reisen verkauft, für die mehrere Einzelleistungen, die voneinander abhängig bzw. miteinander verbunden sind, zu einer Reise gebündelt werden und die somit unter das Pauschalreiserecht fallen. Solche Reisen werden für die Umsatzlegung als jeweils eine einzige Leistungsverpflichtung behandelt. Die Umsatzerlöse werden gleichmäßig über die Dauer der Reise realisiert, da der Konzern die Dienstleistung gegenüber den Kund:innen zeitanteilig erbringt und die Kund:innen die Reise zeitanteilig konsumieren. Daneben werden Reiseleistungen auch als Einzelleistungen verkauft. Hier erfolgt die Umsatzrealisierung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wird. In beiden Fällen agiert der Veranstalter als Prinzipal. Bei Buchung erfolgt eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises, die unter den Vertragsverbindlichkeiten erfasst wird. Der Restbetrag wird bis zu vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Reisen, bei denen der Reisebeginn innerhalb von vier Wochen nach Buchung liegt, erfolgt eine Zahlung des vollen Reisepreises bei Buchung. Im Reisevermittlungsgeschäft werden die Vermittlungsprovisionen netto vereinnahmt, da der Vermittler hier als Agent handelt. Die Leistung ist mit Reiseantritt der Kund:innen erbracht und wird zu diesem Zeitpunkt realisiert. Die Zahlung der Reiseprovision erfolgt in Abhängigkeit von den einzelvertraglichen Regelungen mit den Leistungsträgern zu einem Zeitpunkt zwischen Reisebuchung und des auf den Reiseantritt folgenden Monats. Bei den Erlösen aus Strom und Gas im Geschäftsfeld Sonstige handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen. Der Nutzen fließt den Kund:innen durch den kontinuierlichen Verbrauch zu. Der Leistungsfortschritt wird branchenüblich auf Basis von historischen Verbrauchsmengen rollierend ermittelt. Kundenbindungsprogramme gelten gemäß IFRS 15 als wesentliches Recht, eine Vergünstigung auf einen zukünftigen Einkauf zu erhalten. Der Konzern ordnet einen Teil der erhaltenen Vergütung den Treuepunkten zu. Die Zuordnung basiert auf den relativen Einzelveräußerungspreisen. Der dem Kundenbindungsprogramm zugeordnete Betrag wird abgegrenzt und dann als Umsatz erfasst, wenn die Treuepunkte im Konzern eingelöst werden oder die Wahrscheinlichkeit der Einlösung der Treuepunkte durch die Kund:innen als gering einzustufen ist. Der abgegrenzte Umsatz ist in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten solange die Einlösung durch die Kund:innen noch nicht erfolgt ist. Soweit Waren mit einer Verpflichtung zur Rücknahme verkauft werden, werden die Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 zu jedem Stichtag mit der potenziellen Rückgabewahrscheinlichkeit als Rückerstattungsverpflichtung basierend auf Erfahrungswerten (Erwartungswertmethode) in den sonstigen finanziellen Schulden angesetzt. Im Gegenzug wird ein Recht auf Rückerhalt dieser Waren in den sonstigen Vermögenswerten aktiviert. Mit dem Auslaufen des Rückgaberechts werden beide zuvor abgegrenzten Posten realisiert. Vertragsverbindlichkeiten aus Gutscheinen resultieren hauptsächlich aus an Kund:innen verkauften Geschenkgutscheinen. Da davon ausgegangen wird, dass Gutscheine vollständig eingelöst werden, wird keine Nicht-Einlösequote ("Breakage") berücksichtigt. Sofern es zu Änderungen in dieser Schätzung kommt, werden diese in laufender Rechnung berücksichtigt. Der Konzern gewährt keine wesentlichen Finanzierungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Die durchschnittlichen Zahlungsziele variieren dabei zwischen den Geschäftsfeldern. Während im Handel durchschnittliche Zahlungsziele von bis zu acht Tagen gewährt werden, werden im Geschäftsfeld Touristik Vorauszahlungen bei Bestellungen von ein bis vier Wochen vor Reiseantritt verlangt, die sofort fällig sind. Im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Rückvergütungen von Lieferanten danach zu unterscheiden, ob es sich um warenbezogene Anschaffungskostenminderungen der Handelswaren oder um andere Vergütungen des Lieferanten, wie Entgelte für entstandene Kosten oder Vergütungen für erbrachte Dienstleistungen, handelt. Die Kategorisierung hat Auswirkungen auf die Bewertung der Handelswaren und den Rohertrag. Grundsätzlich handelt es sich bei Lieferantenvergütungen um Anschaffungskostenminderungen der Vorräte gemäß IAS 2.11. Hingegen handelt es sich um sonstige betriebliche Erträge, wenn Lieferantenvergütungen an konkrete, nachzuweisende Marketingaufwendungen geknüpft sind oder Vergütungen für vertraglich eigenständige abgrenzbare Dienstleistungen vereinbart wurden. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Dividenden werden zu dem Zeitpunkt im Gewinn oder Verlust erfasst, in dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht. 7. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume sowie Schätzungen und Beurteilungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen und Beurteilungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Folgende Ermessensentscheidungen haben die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflusst:
Schätzungen und Beurteilungen Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag, durch die ein erhebliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 11,3 Prozent gestiegen. Sie resultieren alle aus Verträgen mit Kunden (Details zur Umsatzentwicklung siehe Konzernlagebericht). Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsätze des Geschäftsfelds Sonstige beinhalten Erträge aus Energielieferungen und Zentralregulierung. Die Umsatzrealisation bei Energielieferungen erfolgt über einen Zeitraum. Zum Stichtag bestehen konzernweit keine Vertragsvermögenswerte, aber folgende Vertragsverbindlichkeiten: Vertragsverbindlichkeiten
Von den Vertragsverbindlichkeiten, die am 1. Januar 2022 bestanden, sind 499,8 Mio. € (Vorjahr: 283,3 Mio. €) im Berichtsjahr als Umsatzerlöse vereinnahmt worden. Die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen aufgrund des zunehmenden Buchungsvolumens im Geschäftsfeld Touristik. Die Vertragsverbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der sonstigen Schulden ausgewiesen - eine Ausnahme stellen die Gutscheine dar, die an eigene Mitarbeiter:innen ausgegeben werden: Diese werden unter den Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten stellen den wesentlichen Teil der Gesamthöhe der Transaktionspreise der zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen dar. Die auf Kundenbindungsprogramme entfallenden Vertragsverbindlichkeiten werden dann als Umsatz erfasst, wenn die Treuepunkte bei Konzerngesellschaften eingelöst werden. Dies wird für den überwiegenden Teil des ausgewiesenen Betrages erwartet. Die Umsatzrealisierung aus den zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Vertragsverbindlichkeiten wird im Wesentlichen innerhalb der kommenden zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erwartet. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für gesetzliche Garantien ausgewiesen, die keine eigenständige Vertragsverbindlichkeit im Sinne des IFRS 15 darstellen (vgl. Punkt 34 "Sonstige Rückstellungen"). 9. Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen Gliederung der Bestandsveränderung und der aktivierten Eigenleistungen
Die Bestandsveränderung betrifft im Wesentlichen das Geschäftsfeld Touristik. Die aktivierten Eigenleistungen resultieren vornehmlich aus den Geschäftsfeldern Sonstige, Handel Deutschland sowie Handel International und entstanden aus IT-Projekten. 10. Sonstige betriebliche Erträge Gliederung der sonstigen betrieblichen Erträge
Die positive Entwicklung der Miet- und Pachterträge resultiert überwiegend aus dem Anstieg der Erträge aus der Vermietung an REWE-Kaufleute im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Hier wirkten sich sowohl die gestiegene Anzahl der Märkte als auch die infolge höherer Umsatzerlöse gestiegenen umsatzabhängigen Mieten positiv aus. Die Erträge aus Nebenleistungen des Warenverkehrs beinhalten Erstattungen aus der für Lieferanten übernommenen Entsorgung von Einweg-Getränkeverpackungen (Pfand). Diesen Erstattungen stehen entsprechende betriebliche Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber (vgl. Punkt 14 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Der Anstieg im Berichtsjahr resultiert insbesondere aus der Ausweitung des Pfandsystems. Die Erträge aus Werbedienstleistungen resultieren vornehmlich aus Lieferantenvergütungen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Die Zunahme der Erträge aus sonstigen Leistungen ist auf erhöhte Erträge aus Wertstoffentsorgungen im Geschäftsfeld Handel Deutschland aufgrund gestiegener Rohstoffpreise zurückzuführen. Zudem wirkte sich der Abschluss eines Logistikdienstleistungsvertrags in diesem Geschäftsfeld erhöhend auf die Erträge aus. Eine weitere Ursache sind gestiegene Erträge aus Provisionsvergütungen im Geschäftsfeld Touristik. Durch Wegfall der im Vorjahr coronabedingten Reisebeschränkungen kam es zu einer Geschäftsausweitung, weshalb sich die Vergütungen erhöhten. Die Erträge aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Veräußerungen von Liegenschaften und Teilen des Großhandelsgeschäfts im Geschäftsfeld Handel International. Ferner wurde im Geschäftsfeld Sonstige ein Veräußerungsgewinn aus der Liquidation von Gesellschaften erzielt (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen"). Die Erträge aus der Wertaufholung aus langfristigen Vermögenswerten betreffen Sachanlagevermögen - insbesondere Nutzungsrechte an Immobilien und Eigentumsimmobilien (vgl. Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen"). 11. Materialaufwand Gliederung des Materialaufwands
Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ist im Wesentlichen auf die Geschäftsfelder Handel Deutschland und Handel International zurückzuführen. Hier führten die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs in Form von Warenknappheit und stark anziehenden Energiepreisen zu einer deutlichen Steigerung der Einkaufspreise. Der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist primär auf das Geschäftsfeld Touristik zurückzuführen. Hier stieg die Anzahl der durchgeführten Reisen im Geschäftsjahr 2022 deutlich an. Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr mit 12,2 Prozent überproportional zu den Umsatzerlösen (11,3 Prozent) gestiegen. Aus diesem Grund ist die Rohertragsmarge - unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung - von 22,0 Prozent auf 21,5 Prozent gesunken. 12. Personalaufwand Gliederung des Personalaufwands
Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die Lohn- und Gehaltssteigerungen in den Geschäftsfeldern Handel International und Handel Deutschland zurückzuführen. Im Geschäftsfeld Touristik resultiert der Anstieg im Wesentlichen aus dem Wegfall der im Vorjahr übergangsweise eingeführten Kurzarbeit. Für beitragsorientierte Versorgungspläne fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 642,9 Mio. € (Vorjahr: 625,4 Mio. €) an. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung betrug hierbei 621,6 Mio. € (Vorjahr: 607,1 Mio. €). Bei dem Versorgungsplan eines niederländischen Tochterunternehmens handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan mit gemeinschaftlichem Planvermögen mehrerer Arbeitgeber. Da das Planvermögen nicht zuverlässig den einzelnen Unternehmen zugeordnet werden kann, wird keine Pensionsrückstellung bilanziert. Stattdessen werden die laufenden Beitragszahlungen im Personalaufwand erfasst (vgl. Punkt 33 "Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer"). Im Geschäftsjahr wurden für diesen Plan Beiträge in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) erfasst. Im folgenden Geschäftsjahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden
Der Rückgang der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden resultiert im Wesentlichen aus Restrukturierungen im Geschäftsfeld Handel International und dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs BILLA Russland im Vorjahr, dessen Mitarbeitende noch in den durchschnittlichen Zahlen des Vorjahres enthalten waren. 13. Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Gliederung der Abschreibungen und Wertminderungen
Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte (Leasing) und Sachanlagen beziehen sich auf ergebnisschwache ZGEs. Trotz positiver Gesamtentwicklung der REWE- und PENNY-Filialen sowie der Baumärkte und des Großhandelsgeschäfts wird keine positive Entwicklung über die restliche Nutzungsdauer ergebnisschwacher Filialen und Baumärkte erwartet. Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte (Leasing) entfielen im Geschäftsjahr mit 252,6 Mio. € (Vorjahr: 171,3 Mio. €) auf Immobilien. Die Wertminderungen auf übrige Sachanlagen entfielen mit 71,9 Mio. € (Vorjahr: 31,2 Mio. €) auf Eigentumsimmobilien, vornehmlich im Geschäftsfeld Handel International, außerdem mit 70,6 Mio. € (Vorjahr: 40,7 Mio. €) auf Einbauten in fremde Gebäude sowie mit 8,3 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Posten enthält ferner Wertminderungen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie technische Anlagen und Maschinen. Die Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen auf die ZGE-Gruppen IKI Baltikum, Touristik Hotels und PENNY Italien. Bei IKI Baltikum wurde eine Wertminderung des gesamten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 80,3 Mio. € erfasst. Dies gilt auch für Touristik Hotels mit einer Wertminderung in Höhe von 7,6 Mio. € sowie für PENNY Italien. Bei PENNY Italien wurden die aus unterjährigen Asset Deals entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 3,7 Mio. € wertgemindert (vgl. Punkt 21 "Immaterielle Vermögenswerte" - "Geschäfts- oder Firmenwerte"). Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen selbst erstellte Software und erfolgten aufgrund eingeschränkter bzw. eingestellter Nutzung. Sie entfielen in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 17,7 Mio. €) auf das Geschäftsfeld Handel Deutschland und in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) auf das Geschäftsfeld Touristik. Die Schätzung der erzielbaren Beträge basierte auf den Nutzungswerten der Software. Gliederung der Wertaufholungen
Eine Wertaufholung erfolgt, sobald substanzielle Hinweise vorliegen bzw. die Annahme begründet ist, dass die wirtschaftliche Ertragskraft der ZGE (des einzelnen Vermögenswerts) besser ist oder sein wird als ursprünglich zum Zeitpunkt der Wertminderung erwartet wurde. Die Wertaufholungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (vgl. Punkt 10 "Sonstige betriebliche Erträge"). Die Wertaufholungen auf Nutzungsrechte (Leasing) entfielen mit 81,6 Mio. € (Vorjahr: 170,8 Mio. €) auf Immobilien. Die Wertaufholungen auf übrige Sachanlagen entfielen mit 13,8 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) auf Einbauten in fremde Gebäude und mit 11,1 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €) auf Eigentumsimmobilien. Zu den wesentlichen Bewertungsparametern verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Der erzielbare Betrag wurde für jede ZGE (jeden Vermögenswert), für die (den) Anhaltspunkte auf eine Wertminderung oder Anhaltspunkte auf den Wegfall eines in der Vergangenheit erfassten Wertminderungsaufwands identifiziert wurden, zum 31. Dezember 2022 geschätzt und auf Basis prognostizierter Cashflows bestimmt. Weitere Informationen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags sind unter Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Am 31. Dezember 2022 beliefen sich die erzielbaren Beträge der ZGEs (Vermögenswerte) auf folgende Werte: Gliederung des erzielbaren Betrags auf ZGE-Ebene nach ZGE-Gruppen
Die erzielbaren Beträge wurden unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Diskontierungszinssätze Handel im Vorjahresvergleich nach Ländern
Diskontierungszinssätze Touristik im Vorjahresvergleich nach Ländern
14. Sonstige betriebliche Aufwendungen Gliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Höhere Inflation, gestiegene Preise für Papier und für Dienstleister sowie verstärkte Werbeaktivitäten führten zu einem Anstieg des Werbeaufwands im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Im Geschäftsfeld Sonstige ergab sich ein Rückgang der Werbeaufwendungen, der den Anstieg im Geschäftsfeld Handel Deutschland jedoch nicht kompensieren konnte. Die aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten trugen insbesondere in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International zu erhöhten Raumkosten bei. Der Anstieg der Aufwendungen für Fuhrpark und Frachten beruht auf einem höheren Fremdbezug für Logistikdienstleistungen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens sowie erhöhter Kraftstoffpreise in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland, Handel International und Convenience. Der Anstieg der Aufwendungen für Instandhaltung und Verbrauchsmaterial beruht auf baulichen Veränderungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Sonstige. Der Aufwand aus Nebenleistungen des Warenverkehrs beinhaltet Aufwendungen für die für Lieferanten übernommene Entsorgung von Einweg-Getränkeverpackungen (Pfand). Diesen Aufwendungen stehen entsprechende betriebliche Erträge in gleicher Höhe gegenüber (vgl. Punkt 10 "Sonstige betriebliche Erträge"). Der Aufwand für fremde Dienstleistungen hat sich insbesondere in den Geschäftsfeldern Sonstige und Handel International aufgrund fremdbezogener IT-Dienstleistungen erhöht. In den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Sonstige wurden vermehrt Beratungsleistungen in Anspruch genommen, was unter anderem zu höherem Verwaltungsaufwand führte. Daneben stiegen die Aufwendungen für Kreditkartengebühren im Geschäftsfeld Handel International an. Aufgrund des Wegfalls zahlreicher coronabedingter Einschränkungen erhöhten sich ferner die Aufwendungen für Tagungen und ähnliche Veranstaltungen. Der Anstieg der sonstigen Steuern resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Sondersteuern in Ungarn. Der sonstige Personalaufwand erhöhte sich unter anderem aufgrund gestiegener Aufwendungen für Personalrekrutierung. Der Anstieg des übrigen sonstigen betrieblichen Aufwands resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen aufgrund von Bewertungsänderungen gemäß IFRS 16, aus gestiegenen Aufwendungen aus Schadensfällen sowie für Lagerkosten. 15. Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen At Equity-Ergebnis
Der Rückgang des Ergebnisses aus assoziierten Unternehmen ist auf einen Sondereffekt aus einer disproportionalen Kapitalerhöhung im Vorjahr und auf die anteiligen Ergebnisse aus Beteiligungen an den Gesellschaften der REWE und toom Baumarkt-Kaufleute zurückzuführen (vgl. Punkt 25 "At equity bilanzierte Unternehmen"). Im Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen ist im Vorjahr der anteilige Verlust der ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, die im Berichtsjahr zu einem vollkonsolidierten Unternehmen wurde, enthalten. 16. Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten Zur Absicherung gegen Zinsänderungs-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente sind unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" erläutert. Aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente ergab sich im Berichtsjahr insgesamt ein Aufwand in Höhe von 39,6 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Dieser resultiert aus der Marktwertbewertung freistehender Devisenderivate der RIF. Diese dienen der Währungssicherung von Fremdwährungsdarlehen. Die Bewertungsergebnisse aus freistehenden Derivaten, die zur Sicherung von Fremdwährungsschulden aus Hoteleinkäufen und der Währungssicherung von Wareneinkäufen dienen, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. 17. Zinsergebnis Gliederung des Zinsergebnisses
Die Zinsaufwendungen aus Leasing sind ungeachtet des Anstiegs der Leasingschulden um 10,8 Mio. € zurückgegangen. Dies ist auf den weiterhin sinkenden durchschnittlichen Zinssatz zurückzuführen. Dieser verringerte sich bezogen auf die durchschnittlichen Leasingschulden im jeweiligen Jahr von 4,79 Prozent auf 4,34 Prozent. 18. Sonstiges Finanzergebnis Gliederung des sonstigen Finanzergebnisses
Die Veränderung des sonstigen Finanzergebnisses resultiert vornehmlich aus gestiegenen Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten (vgl. Punkt 41 "Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten"). Ein gegenläufiger Effekt ergab sich aus der Neubewertung bedingter Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenserwerben im Geschäftsfeld Touristik in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Gliederung des Gesamtbetrags der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In folgenden Ländern wurden die Körperschaftsteuersätze geändert: In
Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden, die erwartungsgemäß in den nächsten Jahren realisiert oder erfüllt werden, wurden auf Grundlage der anzuwendenden Steuersätze für Großbritannien (24,8 Prozent), Österreich (23,0 Prozent) und die Türkei (20,0 Prozent) bewertet. Die Auswirkung der Änderung des Steuersatzes wurde erfolgswirksam im Steueraufwand erfasst, es sei denn, latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden wurden zuvor erfolgsneutral bilanziert. Überleitung von der rechnerischen Ertragsteuer zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand
Der Konzernsteuersatz für das Jahr 2022 beläuft sich unverändert auf 30,0 Prozent, bestehend aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 Prozent und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die effektive Steuerquote 36,6 Prozent (Vorjahr: 29,4 Prozent). Die Auswirkungen der permanenten Effekte beruhen im Wesentlichen auf steuerunwirksamen Wertberichtigungen von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie auf nicht konsolidierte Kapitalbeteiligungen. Der latente Steueraufwand ist infolge der Aufhebung früherer Abwertungen latenter Steueransprüche in Höhe von 22,2 Mio. € gesunken. Im Vorjahreszeitraum ist der latente Steueraufwand infolge von Abwertungen von latenten Steueransprüchen um 21,8 Mio. € gestiegen. In Höhe von 97,9 Mio. € (Vorjahr: 72,8 Mio. €) werden bei Gesellschaften, die aufgrund nicht wiederkehrender Sondereffekte in der laufenden Periode oder in der Vorperiode steuerliche Verluste aufweisen, ohne dass eine Verlusthistorie vorliegt, latente Steuerforderungen auf in zukünftigen Perioden abzugsfähige temporäre Differenzen und Verlustvorträge gebildet, welche höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Für den Ansatz latenter Steuerforderungen liegen aufgrund bestehender Steuerplanungsrechnungen ausreichende substanzielle Hinweise vor, dass sie in zukünftigen Perioden unter anderem infolge von strukturellen Maßnahmen realisiert werden können. Herkunft der latenten Steuerforderungen und -schulden
Der Rückgang der latenten Steuerschulden auf Sachanlagen und der latenten Steuerforderungen auf Schulden resultiert im Wesentlichen aus Leasingverhältnissen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Der Anstieg der latenten Steuerforderungen bei den Verlust- und Zinsvorträgen betrifft im Wesentlichen Gesellschaften im Geschäftsfeld Handel International, Sonstige sowie im geringeren Umfang auch im Geschäftsfeld Touristik. Der Rückgang latenter Steuerforderungen auf Pensionsrückstellungen kommt hauptsächlich aus den Geschäftsfeldern Handel Deutschland, Handel International, Touristik und Sonstige. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 225,2 Mio. € (Vorjahr: 309,8 Mio. €) wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert. Übersicht der Vorträge, der außerbilanziellen Steuervorteile und der Steuergutschriften
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge sind um 36,4 Mio. € auf 1.132,5 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr angewachsen. Die Erhöhung dieser Verlustvorträge basiert im Wesentlichen mit 37,3 Mio. € auf dem Geschäftsfeld Touristik und mit 11,5 Mio. € auf dem Geschäftsfeld Handel Deutschland. Demgegenüber sind körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Geschäftsfeld Sonstige mit 14,7 Mio. € infolge von Nutzung bzw. Abgang zurückgegangen. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind gegenüber dem Vorjahr um 13,2 Mio. € auf 417,1 Mio. € überwiegend im Geschäftsfeld Handel Deutschland gestiegen und betreffen dort im Wesentlichen Gesellschaften im Bereich Produktion und Immobilien. Im laufenden Geschäftsjahr ist durch die Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge in Höhe von 12,1 Mio. € (Vorjahr: 11,8 Mio. €) der tatsächliche Ertragsteueraufwand gemindert worden. Bilanzveränderung latenter Steuerforderungen und -schulden
Die Veränderung latenter Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang latenter Steuerforderungen auf Pensionsrückstellungen hauptsächlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland, Handel International, Touristik und Sonstige. Die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen resultiert hauptsächlich aus Leasingverhältnissen in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Verlust- und Zinsvorträgen betrifft im Wesentlichen den Ansatz latenter Steuerforderungen bei Gesellschaften im Geschäftsfeld Handel International, Sonstige sowie im geringeren Umfang auch im Geschäftsfeld Touristik. Die erfolgsneutral direkt im Gesamtergebnis erfassten latenten Steuerforderungen und -schulden sowie die entsprechenden Grundgeschäfte haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Im Vergleich hierzu stellt sich die Entwicklung der erfolgsneutral im Gesamtergebnis erfassten latenten Steuerforderungen und -schulden im Vorjahr wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2022 ergeben sich aus bereits geplanten Ausschüttungen und Veräußerungen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen auf temporäre Differenzen latente Steuerschulden in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €), die entsprechend bilanziert werden. Für darüberhinausgehende zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen (outside Basis Differenzen) in Höhe von 1.175,2 Mio.€ (Vorjahr 1.114,5 Mio.€) wurden keine latenten Steuerschulden bilanziert, da die Realisierung auch in absehbarer Zukunft nicht beabsichtigt oder erkennbar ist und die Muttergesellschaft in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern. In diesem Zusammenhang bestehende aktive temporäre Differenzen, für die keine latenten Steuererträge bilanziert wurden, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 130,3 Mio. € (Vorjahr: 18,3 Mio. €). 20. Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnendes Konzernergebnis Das den Anteilen anderer Gesellschafter zuzurechnende Konzernergebnis beträgt 13,2 Mio. € (Vorjahr: 31,6 Mio. €). Erläuterungen zur Bilanz 21. Immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Bei den selbst erstellten und in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Software. Im Berichtsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 117,6 Mio. € (Vorjahr: 85,7 Mio. €) entstanden, die nicht die Kriterien für eine Aktivierung als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte erfüllen. Die Umbuchungen zwischen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten und in Entwicklung befindlichen Vermögenswerten beinhalten insbesondere diverse Softwarepakete, die im Rahmen der Einführung eines neuen ERP-Systems erfasst wurden. Im Vorjahr beinhalteten die Umbuchungen auch aufgelaufene Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. aufgelaufene Abschreibungen, die auf Vermögenswerte entfielen, die aus anderen Positionen des Anlagevermögens stammten oder in anderen Positionen auszuweisen waren. Zu den immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer zählen die Geschäfts- oder Firmenwerte. Das Verfahren zur Ermittlung der Wertminderungen ist im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte" beschrieben. Zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderungen verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen". Geschäfts- oder Firmenwerte Gliederung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach ZGE-Gruppen
* Die Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE Gruppen Touristik Hotels und PENNY Italien sind im Laufe des Geschäftsjahres zugegangen und wurden zum 31.12.2022 wertgemindert. Vorteilhafte Wechselkursentwicklungen führten zu einem Anstieg der Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE-Gruppen PENNY Tschechien, BILLA Tschechien sowie der ZGE-Gruppe Touristik Zentraleuropa. Die vorteilhafte Wechselkursentwicklung aus dem Vorjahr bei der ZGE-Gruppe Touristik Nordeuropa hat sich im Berichtsjahr umgekehrt, was zu einer Verminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 3,9 Mio. € geführt hat. Die Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE-Gruppe REWE in Höhe von 2,3 Mio. € resultiert aus gegenläufigen Effekten aus diversen Asset Deals mit Gesellschaften der REWE-Kaufleute. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts Bei der ZGE-Gruppe IKI Baltikum hat im Rahmen des jährlichen Wertminderungstests die Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu einer Wertminderung des gesamten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 80,3 Mio. € geführt. Der erzielbare Betrag in Höhe von 276,6 Mio. € entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der ZGE-Gruppe IKI Baltikum (vgl. Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" - "Wertminderungstest von Vermögenswerten"). Über den Geschäfts- oder Firmenwert hinaus wurden keine weiteren der ZGE-Gruppe zugeordneten Vermögenswerte wertgemindert (vgl. Punkt 13 "Abschreibungen und Wertminderungen"). Litauen ist durch den anhaltenden Ukraine-Krieg wegen seiner geographischen Nähe und der aktuellen geopolitischen Entwicklungen stark betroffen. Hauptrisikofaktoren bilden die Energieabhängigkeit sowie die hohe Inflationsrate. Die Wirtschaftstätigkeit wird voraussichtlich weiterhin von wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten, der sich verschlechternden Finanzlage der Unternehmen und der schwächeren Kaufkraft der Haushalte beeinflusst werden, was die grundsätzlich positiven Erwartungen abgeschwächt hat. An der Zusammensetzung der ZGE-Gruppe gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem unterjährigen Erwerb der restlichen Anteile an der ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen") wurde zum Erwerbszeitpunkt der ZGE-Gruppe Touristik Hotels zugeordnet. Bei der ZGE-Gruppe Touristik Hotels hat die Abschwächung der Ertragserwartungen zu einer Wertminderung des gesamten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 7,6 Mio. € geführt. Der erzielbare Betrag in Höhe von 142,7 Mio. € entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der ZGE-Gruppe (siehe dazu auch Punkt 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" - "Wertminderungstest von Vermögenswerten"). Über den Geschäfts- oder Firmenwert hinaus wurden keine weiteren der ZGE-Gruppe zugeordneten Vermögenswerte wertgemindert (vgl. Punkt 13 "Abschreibungen und Wertminderungen"). Wesentliche Bewertungsparameter Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Potenzielle Änderungen der gewichteten Kapitalkosten (WACC), der länderspezifischen nachhaltigen Wachstumsraten oder des EBITs des letzten Planungsjahres wurden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse simuliert (vgl. folgenden Abschnitt "Sensitivitäten der wesentlichen Bewertungsparameter"). Diskontierungszinssätze und nachhaltige Wachstumsraten im Vorjahresvergleich
Aufgrund abweichender Währungen innerhalb der ZGE-Gruppe wurden bei den ZGE-Gruppen Touristik Zentraleuropa, Touristik Osteuropa, Touristik Nordeuropa und Touristik Hotels die Wertminderungstests in Euro durchgeführt und gewichtete durchschnittliche Diskontierungszinssätze und nachhaltige Wachstumsraten genutzt; der Durchschnitt über die länderspezifischen Parameter wurde auf Basis der Umsatz-Relationen gewichtet. Für die Prognose der zukünftigen Cashflows der ZGE-Gruppen wird auf die Dreijahresplanung für interne Managementzwecke zurückgegriffen. Für die ZGE-Gruppen der Touristik wurde der Detailplanungszeitraum ausgeweitet. Aufgrund der Nachwirkungen der Coronapandemie und der hohen Inflationsraten bedingt durch den andauernden Ukraine-Krieg kann nicht unterstellt werden, dass das dritte Planungsjahr ein nachhaltiges Ergebnis als Grundlage für die ewige Rente widerspiegelt. Für die ZGE-Gruppe IKI Baltikum wurde der Planungshorizont nicht ausgeweitet, da aufgrund der länderspezifischen Risiken durch den andauerenden Ukraine Krieg keine nachhaltige Verbesserung der abgeschwächten Ertragserwartungen erwartet wird. Für die einzelnen ZGE-Gruppen wurden die nachfolgenden Annahmen bezogen auf die zukünftige Entwicklung von EBIT und Umsatz im Detailplanungszeitraum getroffen: Tendenzaussagen zur Entwicklung von EBIT und Umsatz
Grundlage für die Umsatzplanung sind Annahmen aus der zu erwartenden Preis- und Wettbewerbsentwicklung zum Zeitpunkt der Planung. Die Umsätze wurden ausgehend von einer abgeschwächten, aber weiterhin hohen Inflationsentwicklung in den einzelnen Ländern und den zu erwartenden Wettbewerbs- und Expansionseinflüssen geplant. Bei der Touristik wurde eine weitere Steigerung der Umsätze unterstellt. Für die Planung des EBITs sind zusätzlich zur Rohertragsentwicklung in den Personalkosten Tariferwartungen und Lohnanpassungen abgebildet. Für die Budgetierung der Sachkosten wurden eine verstärkte, aber unter dem Vorjahr liegende Kosteninflation sowie die Realisierung geplanter Projekte und Maßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen zu Kosteneinsparungen sind geplant und im Budget abgebildet. Sensitivitäten der wesentlichen Bewertungsparameter Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden die potenziellen Auswirkungen von Änderungen der gewichteten Kapitalkosten (WACC), der länderspezifischen nachhaltigen Wachstumsraten oder des EBITs des letzten Planungsjahres sowie Kombinationen dieser wesentlichen Bewertungsparameter auf die zukünftigen Cashflows analysiert. Bei der ZGE-Gruppe Baumarkt würden sich bei Veränderung der wesentlichen Parameter aus den Sensitivitätsanalysen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertminderungen ergeben:
22. Sachanlagen Entwicklung der Sachanlagen
Die Zugänge bei den Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Nutzungsrechten an Immobilien. Weitere Zugänge bei den Grundstücken und Bauten umfassen insbesondere Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Abgänge resultieren überwiegend aus dem Abgang von Nutzungsrechten innerhalb der Grundstücke und Bauten und aus der Veräußerung bzw. der Verschrottung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderungen auf Sachanlagen verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen". Sachanlagen dienen in Höhe von 566,3 Mio. € (Vorjahr: 619,1 Mio. €) der Besicherung finanzieller Schulden. Für Sachanlagen wurden in Höhe von 194,5 Mio. € (Vorjahr: 365,0 Mio. €) Erwerbsverpflichtungen eingegangen. Es wurden keine Entschädigungen für wertgeminderte, untergegangene oder außer Betrieb genommene Sachanlagen erfolgswirksam vereinnahmt. In den Grundstücken und Bauten sind Nutzungsrechte in Höhe von 10.873,9 Mio. € (Vorjahr: 9.777,5 Mio. €) enthalten. Davon werden 3.589,6 Mio. € (Vorjahr: 3.708,2 Mio. €) vermietet und die übrigen in Höhe von 7.284,3 Mio. € (Vorjahr: 6.069,3 Mio. €) selbst genutzt. Die Untervermietung betrifft im Wesentlichen Vermietungen an die REWE-Kaufleute im Geschäftsfeld Handel Deutschland. Zudem werden eigene Objekte in den Grundstücken und Bauten in Höhe von 495,2 Mio. € (Vorjahr: 487,5 Mio. €) vermietet, 6.053,2 Mio. € (Vorjahr: 5.216,6 Mio. €) werden selbst genutzt. 23. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Die Veränderung des Postens ergibt sich durch Wertminderungen und planmäßige Abschreibungen sowie den Abgang von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Geschäftsfeld Handel International. Die Mieteinnahmen aus den Immobilien betragen im Berichtsjahr 4,5 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €). Die betrieblichen Aufwendungen für diese Objekte belaufen sich auf 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Betriebsaufwendungen für Objekte ohne Mieteinnahmen betragen 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 19,4 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €). Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts werden anerkannte Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren) angewendet. Basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungsverfahren wird die Bewertung der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte zugeordnet. Neben angemessenen Bewirtschaftungskosten und marktüblichen Mieten werden auch die Mieterträge aus den gegenwärtigen Mietverhältnissen als wesentliche Bewertungsparameter einbezogen. Der Liegenschaftszinssatz berücksichtigt die individuelle Lage und den Zustand des jeweiligen Objekts. Weitere Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen" enthalten. In Einzelfällen erfolgen Bewertungen durch externe, unabhängige Immobiliengutachter, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrungen mit Lage und Art der zu bewertenden Immobilien verfügen. 24. Leasing REWE als Leasingnehmer Im Konzern werden Immobilien (insbesondere Standorte für den Einzelhandel sowie Verwaltungs- und Lagerstandorte), Fahrzeuge und andere Betriebs- und Geschäftsausstattung angemietet. Im Geschäftsfeld Touristik liegen neben Leasingverhältnissen für Immobilien (einschließlich Reisebüros) auch Leasingverhältnisse für Hotel- und Flugkontingente vor. Die Laufzeiterwartungen der Mietverträge betragen in Abhängigkeit vom jeweiligen Leasinggegenstand bis zu 18 Jahre bei Mobilien und bis zu 89 Jahre bei Immobilien. Die Verträge beinhalten in einer Vielzahl von Fällen Laufzeitoptionen. Zudem existieren Leasingvereinbarungen mit mietvertragstypischen Indexkoppelungen, die sich im Wesentlichen an der Entwicklung von Verbraucherpreisindizes oder anderen mietvertragstypischen Indizes orientieren. Die entsprechenden Leasingvereinbarungen sehen vor, dass in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der vereinbarten Indizes überprüft werden muss. In Abhängigkeit von der Entwicklung der vereinbarten Indizes kann sich die Miete um einen prozentualen Anteil der Indexanpassung erhöhen. Insgesamt bestehen zum 31. Dezember 2022 10.495 Leasingverträge (Vorjahr: 10.327) mit Leasingschulden von 11.653,0 Mio. €, bei denen Konditionen an Indizes oder Zinssätze gekoppelt sind (Vorjahr: 10.266,3 Mio. €). Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten häufig Verlängerungsoptionen, die vertragsindividuell ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss von Leasingverhältnissen die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität sicherzustellen. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Tritt während der Vertragslaufzeit ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen ein, wird die Ausübung einer Verlängerungsoption erneut beurteilt. Eine Vielzahl von Leasingverträgen beinhaltet die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit durch aktive Ausübung von Optionen oder durch Unterlassen einer Kündigung - quasi automatisch - zu verlängern. Diese Möglichkeiten stehen teils nur dem Leasingnehmer, teils nur dem Leasinggeber, teils beiden Vertragsparteien zu. Aufgrund der heterogenen Vertragsgestaltungen und der insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten oftmals üblichen zusätzlichen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien sind potenziell zukünftige Leasingzahlungen aus solchen Verträgen schwer abzuschätzen, soweit sie nicht bereits unter den Leasingschulden bilanziell erfasst sind. Unter der Annahme, dass sämtliche Verlängerungsoptionen, deren Ausübung zum Abschlussstichtag als nicht hinreichend sicher eingestuft wurde, genutzt werden, und der Annahme einer Laufzeit von 99 Jahren bei Verträgen mit einer automatischen Verlängerung, soweit nur durch den Leasingnehmer kündbar, gehen wir zum Bilanzstichtag von potenziellen zukünftigen zusätzlichen Leasingzahlungen von ca. 11.375,8 Mio. € aus. In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen: Nutzungsrechte nach Anlagenklassen
Die Zugänge von Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 3.137,1 Mio. € (Vorjahr: 2.273,9 Mio. €), davon resultierten 795,5 Mio. € aus Neuverträgen (Vorjahr: 675,6 Mio. €). 99,6 Prozent (Vorjahr: 96,6 Prozent) der gesamten Zugänge bzw. 3.123,8 Mio. € (Vorjahr: 2.195,9 Mio. €) entfallen auf Nutzungsrechte an Immobilien inklusive Hotelkontingente, vornehmlich in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Aus Unternehmenserwerben resultierten Zugänge in Höhe von 52,5 Mio. €. Sie betreffen die ALDIANA-Gruppe (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen"). Leasingverbindlichkeiten nach Fristigkeit
Die gesamten Auszahlungen für Leasingverhältnisse betrugen im Berichtsjahr 2.220,0 Mio. € (Vorjahr: 2.111,2 Mio. €). Künftige undiskontierte Zahlungen aus bilanzierten Leasingverbindlichkeiten
Künftige Zahlungsverpflichtungen aus bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossenen Verträgen, die erst nach dem Bilanzstichtag beginnen, betragen 1.574,5 Mio. € (Vorjahr: 1.585,8 Mio. €). In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Eine Übersicht der Wertminderungen und Wertaufholungen von Nutzungsrechten ist in Punkt 13 "Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen" dargestellt. Übrige in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
REWE als Leasinggeber Der Konzern vermietet Immobilien, bestehend aus eigenen Geschäftsgrundstücken und gemieteten Immobilien. Aus Leasinggebersicht werden die Leasingverhältnisse im Wesentlichen als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft; hiervon ausgenommen sind einige Untermietverhältnisse, die der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuft hat. Das Risiko aus zurückbehaltenen Rechten aus den vermieteten Vermögenswerten (Immobilien) besteht vor allem in der Beschädigung oder der Rückgabe in einem Zustand, der für REWE keine unmittelbare Wiederverwertbarkeit ermöglicht. Diesem Risiko wird vor allem durch die Vereinbarung von Instandhaltungs-, Wiederherstellungs- und Rückbauverpflichtungen entgegengewirkt. Finanzierungsleasing Künftige undiskontierte Zahlungen aus Finanzierungsleasing
Die Nettoinvestition entspricht dem Buchwert der Leasingforderung und berücksichtigt eine kumulierte Wertminderung in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €). Folgende Erträge ergaben sich im Zusammenhang mit Leasingforderungen: In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge aus Finanzierungsleasing
Operating Leasing In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge aus Operating Leasing
Künftige undiskontierte Zahlungen aus Operating Leasing
25. At equity bilanzierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen Der Konzern hält Anteile an einer Vielzahl von assoziierten Unternehmen. Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und Anteil am Gewinn und sonstigen Ergebnis dieser assoziierten Unternehmen auf. Informationen zu assoziierten Unternehmen
Bei den assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um 1.376 (Vorjahr: 1.339) Gesellschaften der REWE- und toom Baumarkt-Kaufleute, die jeweils nicht wesentlich sind. Die Minderung des Konzernanteils am Gesamtergebnis um 61,4 Mio. € auf 65,9 Mio. € ist maßgeblich auf den einmaligen Ertrag aus einer disproportionalen Kapitalerhöhung bei der commercetools GmbH, München, im Vorjahr zurückzuführen. Die commercetools GmbH ist ein für den Konzern wesentliches assoziiertes Unternehmen, an dem der Konzern mit 36,17 Prozent beteiligt ist. Als Software-Unternehmen unterstützt sie den Konzern bei der Digitalisierung seiner Kernkompetenzen. Die Gesellschaft hat neun ausländische Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten disproportionale Kapitalerhöhungen, die zu einer Minderung der Beteiligungsquote des Konzerns um 0,48 Prozentpunkte führten. Demgegenüber partizipiert der Konzern quotal an der Kapitalerhöhung durch konzernfremde Gesellschafter. Nachfolgend werden konsolidierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der commercetools GmbH und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Der Buchwert der Beteiligung beträgt 111,7 Mio. € (Vorjahr: 122,7 Mio. €). Die Minderung resultiert aus dem anteiligen Jahresergebnis, dem sonstigen Ergebnis sowie aus der disproportionalen Kapitalerhöhung. Gemeinschaftsunternehmen Informationen zu Gemeinschaftsunternehmen
Die ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main, inklusive ihrer neun Tochterunternehmen wurde im Vorjahr als Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen. Nach Erwerb der restlichen 50,0 Prozent zum 1. Juni 2022 wird die ALDIANA GmbH inklusive ihrer Tochterunternehmen vollkonsolidiert (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen"). Die im Vorjahr erworbenen Gemeinschaftsunternehmen DR Hospitality GmbH & Co. KG, Rostock, und DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock (im Weiteren kurz "DR Hospitality"), inklusive 17 Tochterunternehmen sollen als strategische Partner Hotels und Resorts im Bereich des nachhaltigen erdgebundenen Tourismus entwickeln. Nachfolgend werden konsolidierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DR Hospitality und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Der Buchwert der Beteiligung beträgt 42,0 Mio. € (Vorjahr: 42,6 Mio. €) inklusive eines Geschäfts- oder Firmenwerts von 37,0 Mio. €. 26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Gliederung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte
Die Darlehen an assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Gesellschafter- und Starthilfedarlehen sowie Warenkredite an REWE-Kaufleute. Die sonstigen Darlehen beinhalten unter anderem Warenkredite, Darlehen an Vermieter:innen sowie Starthilfedarlehen an sonstige nahestehende Unternehmen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang von Darlehen an nahestehende Unternehmen. Die sonstigen Forderungen aus Finanzgeschäften beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem laufenden Finanz- und Verrechnungsverkehr. Der Rückgang der sonstigen Beteiligungen resultiert im Wesentlichen aus Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte zum Stichtag. Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen im Wesentlichen Zinsswaps zur Absicherung variabler Zinszahlungen aus bestehenden und geplanten Finanzierungen sowie Devisenderivate zur Währungssicherung in den Geschäftsfeldern Touristik und Sonstige (Wareneinkauf). Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" zu entnehmen. Die Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen beinhalten im Wesentlichen Ausleihungen an die EURELEC TRADING SCRL, Brüssel (Belgien). 27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt. 28. Sonstige Vermögenswerte Gliederung der sonstigen Vermögenswerte
In den abgegrenzten Vermögenswerten sind unter anderem vorausbezahlte Mieten, Dienstleistungsentgelte, Wartungspauschalen sowie aus dem Geschäftsfeld Touristik Abgrenzungen von Versicherungsleistungen zur Reisepreisabsicherung enthalten. Die Forderungen aus sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Die abgegrenzten Provisionen für Reisebüros betreffen bereits gezahlte Provisionen aus dem Reisevermittlungsgeschäft für noch nicht angetretene Reisen. Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen betreffen solche Beteiligungsverhältnisse, die entsprechend Punkt 3 "Konsolidierung" - "Konsolidierungsgrundsätze" wegen untergeordneter Bedeutung unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten bilanziert werden. Die diversen Vermögenswerte beinhalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten, wobei der Anstieg im Wesentlichen aus einer Kaufpreisforderung in Höhe von 54,8 Mio. € aus dem Verkauf einer Immobilie im Geschäftsfeld Handel International und aus abschlägigen, noch nicht abgerechneten Forderungen aus Energielieferungen resultiert. 29. Vorräte Gliederung der Vorräte
Der Anstieg des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren ist in nahezu allen Geschäftsfeldern im Wesentlichen auf Preissteigerungen sowie im Handel International auf Filialaufbau zurückzuführen; zudem waren teilweise die Filialbestände im Vorjahr aufgrund der coronabedingten Lieferengpässe auf einem niedrigen Niveau. Im Geschäftsfeld Convenience reduzierte sich dagegen der Bestand. Die Anzahlungen für ausstehende Reiseleistungen erhöhten sich aufgrund des gestiegenen Buchungsvolumens nach der Coronapandemie. Die Wertabschläge für schlecht gängige Waren und für Einzelrisiken betragen zum Bilanzstichtag 389,9 Mio. € (Vorjahr: 320,2 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 49,5 Mio. € (Vorjahr: 80,4 Mio. €) erfasst. Daneben wurden Wertaufholungen in Höhe von 17,2 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €) auf wertgeminderte Vorräte vorgenommen und als Minderung des Materialaufwands erfasst. Zum 31. Dezember 2022 bestanden verpfändete Vorräte zur Besicherung von finanziellen Schulden in Höhe von 38,2 Mio. € (Vorjahr: 29,0 Mio. €). 30. Laufende und latente Steuern Zu den laufenden und latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 19 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag". 31. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Gliederung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Kassenbeständen und Filialgeldern werden im Wesentlichen Kassenbestände in Filialen und unterwegs befindliche Gelder bei Geldtransportunternehmen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten neben laufenden Guthaben und Tages- und Termingeldern (mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) auch Guthaben bei Zahlungsdienstleistern. Die hier aufgeführten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Kontokorrentkredite bilden den Finanzmittelfonds im Sinne der Kapitalflussrechnung. Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt (siehe Punkt 38 "Kapitalflussrechnung"). 32. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. In den davon-Vermerken innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden die Beträge ausgewiesen, die während des Geschäftsjahres in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden. Das Geschäftsguthaben der RZF wird als Fremdkapital unter den finanziellen Schulden ausgewiesen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beinhaltet das Aufgeld aus der Kapitalerhöhung der RZF zum 30. April 2019 im Rahmen des Erwerbs von 77,4 Prozent der Anteile an der REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln, (im Weiteren kurz "RZAG") abzüglich erworbener eigener Anteile in Höhe von 146,5 Mio. €. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzlichen Rücklagen, die anderen Gewinnrücklagen, den Konzernbilanzgewinn, die Rücklage für die Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne, die Rücklage für Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Eigenkapitalinstrumenten und die Rücklagen aus den Anpassungsbuchungen beim Übergang von der nationalen Rechnungslegung zur Rechnungslegung nach IFRS. In den Gewinnrücklagen ist mit 827,9 Mio. € (Vorjahr: 561,6 Mio. €) die gesetzliche Rücklage der RZF enthalten, die für Ausschüttungen nicht zur Verfügung steht. Die Veränderung der Gewinnrücklagen setzt sich im Wesentlichen aus dem im Geschäftsjahr erwirtschafteten, den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehenden Konzernergebnis in Höhe von 490,3 Mio. € (Vorjahr: 724,0 Mio. €) und der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungszusagen inklusive der darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von 187,3 Mio. € (Vorjahr: 119,0 Mio. €) zusammen. Übrige Rücklagen Die Ergebniswirksamkeit von Veränderungen dieser Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Die Rücklage für Cashflow hedges beinhaltet die Effekte aus der ergebnisneutralen Bewertung der unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" dargestellten Sicherungsinstrumente in einer Cashflow hedge-Beziehung. Die Rücklage für Absicherungskosten beinhaltet die Wertänderung des Zeitwerts der Terminkomponente und des Fremdwährungs-Basis-Spreads von Devisenderivaten in einer Cashflow hedge-Beziehung. Die Rücklage für Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung resultiert aus der Umrechnung abweichender Währungen in die Berichtswährung Euro (vgl. Punkt 5 "Währungsumrechnung"). Die Rücklage für ergebnisneutrale Bestandteile der Equity-Bewertung beinhaltet das kumulierte sonstige Ergebnis assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Rücklage für latente Steuern beinhaltet die im Eigenkapital erfassten kumulierten latenten Steuern auf die vorstehend erläuterten, in den übrigen Rücklagen erfassten Sachverhalte. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochtergesellschaften. Die unterjährige Veränderung der Anteile anderer Gesellschafter ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Sie resultiert im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen aus den Anteilen anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis, am Anteil an der Neubewertungsrücklage für Pensionsverpflichtungen sowie aus Dividendenausschüttungen. Die Anteile anderer Gesellschafter betragen zum 31. Dezember 2022 230,8 Mio. € (Vorjahr: 211,0 Mio. €) und betreffen mit 153,8 Mio. € (Vorjahr: 135,9 Mio. €) im Wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter an der ReDo; auf diese Gesellschafter entfallen ein Gewinn nach Konsolidierung von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €) sowie eine Dividende von 13,5 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €). Nachfolgend werden konsolidierte Informationen (basierend auf IFRS-Meldedaten) zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ReDo und ihrer Tochtergesellschaften gegeben. Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Gewinnverwendung Nach Verzinsung der Geschäftsguthaben und satzungsgemäßer Einstellung von 52,2 Mio. € (Vorjahr: 93,2 Mio. €) in die gesetzlichen Rücklagen verbleibt bei der RZF ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 von 295,9 Mio. € (Vorjahr: 528,1 Mio. €). Der Vorstand der RZF wird der Generalversammlung am 17. Juni 2023 vorschlagen, aus diesem Bilanzgewinn 2,4 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) an die Mitglieder zu verteilen, 121,9 Mio. € (Vorjahr: 217,5 Mio. €) in die gesetzliche Rücklage einzustellen und einen Betrag von 171,7 Mio. € (Vorjahr: 306,0 Mio. €) den anderen Ergebnisrücklagen zuzuführen. 33. Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer Gliederung der Leistungen an Arbeitnehmer
Angaben zu leistungsorientierten Versorgungsplänen Den Arbeitnehmenden der einbezogenen Unternehmen stehen abhängig vom jeweiligen Landesrecht unterschiedliche Alterssicherungssysteme zur Verfügung. Diese Versorgungssysteme können sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert sein. Wesentliche leistungsorientierte Versorgungspläne bestehen derzeit für einbezogene Unternehmen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Österreich und Italien. a) Beschreibung der leistungsorientierten Versorgungspläne Die leistungsorientierten Verpflichtungen setzen sich aus Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wie Abfertigungen und Trattamento di Fine Rapporto (TFR), Hinterbliebenenbezügen und Ruhestandsbeihilfen zusammen. Gliederung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung nach Ländern
Die wesentlichen Versorgungspläne lassen sich wie folgt unterteilen: Deutschland Handel Deutschland Der wesentliche Anteil der Verpflichtungen resultiert aus einer Versorgungszusage in drei unterschiedlichen Ausprägungen: Zum einen besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage, die für Neueintritte zum 30. Juni 2021 geschlossen wurde, zum anderen eine bereits im Jahr 2009 geschlossene Leistungszusage. Beide Zusagen sehen eine Garantieverzinsung vor. Für die einbezogenen Unternehmen besteht damit das Risiko, langfristig nicht den Garantiezins der Leistungszusage zu erwirtschaften. Die Finanzierung der 2009 geschlossenen Leistungszusage erfolgte ausschließlich aus Entgeltumwandlungen. Zur Reduzierung des Langlebigkeitsrisikos wurde für diese Zusage eine Kapitaloption eingeführt. Die Finanzierung der 2021 geschlossenen Leistungszusage erfolgte sowohl durch Entgeltumwandlungen als auch durch Arbeitgeberbeiträge. Risiken wurden durch die Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage minimiert. Das Langlebigkeitsrisiko wurde durch liberal gestaltete Kapitaloptionen zu Beginn der Rentenzahlung reduziert. Zusätzlich wurde das Inflationsrisiko für diese Leistungszusage durch eine festgelegte Rentenanpassung minimiert. Für die Leistungszusage besteht ein gesichertes Treuhandvermögen, das sich auf die hier beschriebene Leistungszusage sowie auf Einzelzusagen an einen ausgewählten Personenkreis verteilt. Für die beitragsorientierte Leistungszusage besteht gesichertes Treuhandvermögen in der Höhe, in der die Zusage nicht durch den PSVaG gegen Insolvenz gesichert ist (exzedente Zusagen). Da es sich bei dem Treuhandvermögen um Planvermögen handelt, erfolgt eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen. Zum 1. Januar 2022 wurde eine neue beitragsorientierte Leistungszusage eröffnet, die sich im Wesentlichen durch den Wegfall der Garantie- und Bonusverzinsung von der oben beschriebenen, 2021 geschlossenen Zusage unterscheidet. Für die neue Leistungszusage besteht Planvermögen in Form einer kongruenten Rückdeckung durch die im Contractual Trust Arrangement (CTA) eingebrachten Beiträge. Die Finanzierung der Zusage erfolgt durch Bruttoentgeltumwandlung, Zuschüsse des Arbeitgebers auf die umgewandelten Beträge und Arbeitgeberbeiträge. Es besteht eine Garantie seitens des Arbeitgebers für eine Mindestleistung in Höhe der eingebrachten Beiträge und Zuschüsse im Versorgungsfall. Das hierdurch für den Arbeitgeber verbleibende Risiko wird durch die Anlagestrategie in einem Lebenszyklusmodell minimiert. Bei den übrigen, i. d. R. durch Übernahmen von einbezogenen deutschen Unternehmen erworbenen Leistungszusagen besteht ein Inflationsrisiko aufgrund der nach § 16 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geforderten Rentenanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Der Anteil der Leistungsempfänger:innen liegt bei rund 70 Prozent. Es besteht ein geringes Langlebigkeitsrisiko. Touristik Im Geschäftsfeld Touristik liegen zudem gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen vor, die überwiegend als Leistungszusagen, teilweise aber auch als Gesamtversorgungszusagen ausgestaltet sind. Hierbei besteht für die einbezogenen Unternehmen aufgrund des Bestands an aktiven Begünstigten das Risiko einer überproportionalen Erhöhung der Verpflichtung aus Gehaltserhöhungen. Da die Auszahlung der Zusagen ausschließlich in Form von Rentenzahlungen vorgesehen ist, besteht zudem ein Langlebigkeitsrisiko. Daneben bestehen im Geschäftsfeld Touristik bereits im Jahr 2004 für Neuzugänge geschlossene, dienstzeitabhängige Leistungszusagen. Für diese ergibt sich aufgrund vorgesehener Rentenzahlungen ebenfalls ein Langlebigkeitsrisiko. Zur Sicherung dieser Leistungszusagen liegt Planvermögen vor. Das im Geschäftsfeld Touristik in Deutschland vorliegende Planvermögen besteht überwiegend aus Immobilien und zu einem geringen Teil aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Sonstige Verpflichtungen Neben den unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen existieren noch pensionsähnliche Verpflichtungen in Form von Ruhestandsbeihilfen und Hinterbliebenenbezügen. Die Höhe der entsprechenden Einmalzahlungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit der begünstigten Arbeitnehmenden. Schweiz Die Altersvorsorge, der Hinterbliebenenschutz und die Vorsorge für Erwerbsausfall in der Schweiz basieren auf einem Drei-Säulen-System mit unterschiedlicher Finanzierung. Gemäß dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sichert die zweite Säule alle volljährigen Berufstätigen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 21.330 Schweizer Franken bzw. deren Hinterbliebenen bei Invalidität oder Tod der Versorgenden ab. Ab einem Alter von 25 Jahren besteht zudem eine obligatorische Altersabsicherung. Die Finanzierung dieser Absicherung erfolgt durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden nach dem Kapitaldeckungsverfahren in Prozent des versicherten Einkommens. Das Gesetz schreibt Minimalleistungen vor. Die berufliche Vorsorge wird bei den einbezogenen schweizerischen Unternehmen über die Pensionskasse BonAssistus, die BVG-Sammelstiftung Swiss Life und die Sammelstiftung Zusatzvorsorge Swiss Life abgewickelt. Die oben genannten Pensionskassen und Stiftungen können jederzeit ihr Finanzierungssystem (Beiträge und Leistungen) ändern. Im Fall einer Unterdeckung können von den Arbeitgebern Sanierungsbeiträge erhoben werden. Das in der Pensionskasse und den Sammelstiftungen eingelegte Planvermögen deckt den Großteil der Verpflichtungen aus den gemäß dem BVG bestehenden Vorsorgeverpflichtungen. Das Vermögen der einbezogenen Unternehmen in der Pensionskasse und den Stiftungen wird wie bei einer Teilliquidation unter Mitgabe von Wertschwankungsreserven bestimmt, indem die einzelnen Rückstellungen den Begünstigten zugeordnet werden und anschließend das Vermögen aller aktiven Versicherten im Verhältnis der Altersguthaben auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wird, während das Vermögen der Pensionär:innen diesen direkt zugeordnet wird. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen haben die Pensionskassen und Stiftungen Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Großbritannien Im Geschäftsfeld Touristik besteht eine Versorgungszusage, die bereits seit 2002 für Neuzugänge geschlossen ist, bei der jedoch für die bestehenden Begünstigten weiter angesammelt wird. Es handelt sich um eine gehalts- und dienstzeitabhängige Zusage, die derzeit durch Planvermögen gedeckt ist. Bei Renteneintritt können bis zu 25,0 Prozent des Rentenanspruchs als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Aufgrund der vorgesehenen lebenslangen Rentenzahlungen von mindestens 75,0 Prozent besteht jedoch ein Langlebigkeitsrisiko. In Großbritannien wird das Planvermögen in den Trusts mindestens alle drei Jahre neu bewertet. Die Treuhänder des entsprechenden Trusts bestimmen dabei die meist sehr vorsichtig angesetzten Bewertungsparameter und legen dadurch gegebenenfalls bestehende Finanzierungsüberschüsse oder -defizite und damit die künftigen Einzahlungen der Arbeitgeber fest. Österreich In Österreich besteht aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften für alle Dienstverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 geschlossen wurden und mindestens ununterbrochen drei Jahre angedauert haben, ein leistungsorientiertes Versorgungssystem (altes Abfertigungsmodell), das im Falle der Kündigung der Arbeitnehmenden (außer bei Eigenkündigung) oder spätestens bei Renteneintritt eine Einmalzahlung vorsieht. Die Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom durchschnittlichen Monatsentgelt und der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmenden und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsentgelten. Die Zahlungsmodalitäten reichen von einer sofortigen Auszahlung bis zu einer Auszahlung in halben Monatsraten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurde das oben beschriebene Modell dahingehend geändert, dass Arbeitgeber nun verpflichtet sind, 1,5 Prozent vom Monatsentgelt der Arbeitnehmenden in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Das neue Abfertigungsmodell ist daher als beitragsorientiertes Vorsorgemodell ausgestaltet. Italien Ähnlich wie in Österreich besteht für Arbeitnehmende in Italien im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf eine Abfindung, die als "Trattamento di Fine Rapporto" (TFR) bezeichnet wird. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlich geregelten Zusatzanspruch zur Altersversorgung. Der Anspruch ist mit einer Entgeltumwandlung vergleichbar und nimmt Bezug auf die Einkommenshöhe und die Anzahl der Dienstjahre. Vor der Reform der TFR im Jahr 2005 handelte es sich um einen leistungsorientierten Versorgungsplan. Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurden alle bestehenden Pläne geschlossen und in ein beitragsorientiertes Versorgungssystem überführt. Die Änderung galt sowohl für Neueintritte als auch für zukünftige Dienstjahre der aktiven Arbeitnehmenden. In der leistungsorientierten Verpflichtung einbezogener italienischer Unternehmen spiegelt sich daher der Verpflichtungsumfang für aktive Begünstigte der Dienstjahre bis 2007 wider. Da es sich bei den Vorsorgemodellen in der Schweiz, Österreich und Italien um gesetzlich geregelte Vorsorgesysteme handelt, bestehen keine unternehmensspezifischen Risiken. Niederlande Bei dem im Geschäftsfeld Convenience vorliegenden Versorgungsplan handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan mehrerer Arbeitgeber. Für diesen liegen allerdings keine ausreichenden Informationen vor, um den Anteil des einbezogenen Unternehmens am Barwert der Verpflichtung, am Planvermögen und an den Kosten zu ermitteln. Da eine solche Zuordnung nicht möglich ist, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden für diesen Plan Beiträge in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) erfasst. Im folgenden Geschäftsjahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Die gezahlten Beiträge machen etwa 4,5 Prozent (Vorjahr: 4,3 Prozent) am Gesamtplan aus. 2015 wurden für den betroffenen Fonds die Regularien geändert, woraus sich eine neue Berechnung des Deckungsbeitrags auf Basis eines 12-Monats-Durchschnitts ergab. Sofern der aktuelle Deckungsbeitrag unterhalb des derzeit geforderten Deckungsbeitrags von 117,4 Prozent (Vorjahr: 114,4 Prozent) liegt, hat der Fonds einen Plan zur Wiederherstellung des geforderten Deckungsbeitrags aufzustellen, um diesen dann innerhalb der nächsten zwölf Jahre wieder zu erreichen. Der im Rahmen des Abschlusses festgestellte Deckungsgrad liegt mit 117,2 Prozent (Vorjahr: 114,3 Prozent) unter dem zur Abdeckung der Verpflichtung benötigten Deckungsgrad. Der Fonds befindet sich aufgrund der weiterhin bestehenden Unterschreitung seit Dezember 2015 in einem solchen Wiederherstellungszeitraum. Sollten die Maßnahmen nicht greifen, kann der Fonds im Wesentlichen zwei Maßnahmen ergreifen: Er kann die Prämie heraufsetzen oder die Pensionsregelungen anpassen. b) Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen Den in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Für die Bewertungen der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen wurden folgende Parameter verwendet: Landesspezifische Parameter zur Bewertung der wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen
Die Bewertungsparameter für Deutschland, die Schweiz und Großbritannien beziehen sich auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertungsparameter für Österreich und Italien auf die Bewertung von Abfertigungen und TFR. Die Berechnungen für die deutschen Zusagen basieren auf den biometrischen Grundwerten (Wahrscheinlichkeiten für Todes- und Invaliditätsfälle) der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Schweiz wurden die Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der technischen Grundlagen BVG 2020, für Großbritannien die Standardsterblichkeitstafeln S3PxA, für Österreich die Tafeln AVÖ 2018 P von Pagler & Pagler und für Italien die Tavole IPS55 und Tavole INPS 2000 angewendet. c) Entwicklung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung und der Erstattungsansprüche gegen Treuhandvereine Ermittlung der in der Bilanz ausgewiesenen Nettoschuld
Die unter den Rückstellungen ausgewiesene Nettoschuld aus pensionsähnlichen Verpflichtungen enthält Verpflichtungen aus Abfertigungen und TFR in Höhe von 183,1 Mio. € (Vorjahr: 218,6 Mio. €), aus Ruhestandsbeihilfen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) und aus Hinterbliebenenbezügen in Höhe von 6,0 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Die sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsüberschüssen leistungsorientierter Pläne der DER Touristik Suisse AG, Zürich (Schweiz), und der DER Touristik UK Limited, Dorking (Großbritannien). Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen im Berichtsjahr
Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung im Berichtsjahr
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens im Berichtsjahr
Planvermögen besteht überwiegend in Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Zusammensetzung des Planvermögens der einbezogenen Unternehmen
Entwicklung der Auswirkungen der Vermögensobergrenze im Berichtsjahr
d) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Auswirkungen leistungsorientierter Versorgungspläne Auswirkungen aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erstattungsansprüchen gegen Treuhandvereine auf die Gewinnrücklagen
Zusammensetzung der Aufwendungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Der Dienstzeitaufwand und die Auswirkungen aus Planabgeltungen werden im Personalaufwand erfasst, während der Nettozinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen wird. e) Mengengerüst Hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen teilen sich die Planteilnehmenden und der dazugehörige Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wie folgt nach Gruppen auf: Aufteilung nach Gruppen von Planteilnehmenden
f) Auswirkungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Die folgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen einer isolierten Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter auf die Höhe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen für die Pensionen und die pensionsähnlichen Verpflichtungen. Dabei wird jeweils eine Veränderung des Rechnungszinses, des Lohn- und Gehaltstrends und des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte unterstellt. Zudem wird eine Veränderung der Lebenserwartung aller Begünstigten unabhängig vom jeweiligen Alter durch eine Verschiebung des Betrachtungsstichtags um ein Jahr fingiert. Vor Anpassung der jeweiligen Parameter beträgt der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für Pensionen 933,2 Mio. € (Vorjahr: 1.240,2 Mio. €) und für pensionsähnliche Verpflichtungen 197,4 Mio. € (Vorjahr: 235,6 Mio. €). Auswirkungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf Pensionen
Auswirkungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf pensionsähnliche Verpflichtungen
Um die Veränderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in Abhängigkeit von den oben aufgeführten Bewertungsparametern zu ermitteln, wird wie zur Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in der Bilanz das Anwartschaftsbarwertverfahren verwendet. Die erwarteten Auszahlungen im Rahmen der leistungsorientierten Pläne für das folgende Geschäftsjahr betragen für Pensionen 36,3 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €) und für pensionsähnliche Verpflichtungen 11,6 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €). Der Anstieg der erwarteten Auszahlungen für Pensionen resultiert im Wesentlichen aus hohen erwarteten Rückzahlungen aus dem Planvermögen im Vorjahr. Angaben zu den übrigen Leistungen an Arbeitnehmer Die Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 184,8 Mio. € (Vorjahr: 175,6 Mio. €) beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern in Höhe von 76,2 Mio. € (Vorjahr: 69,9 Mio. €). Des Weiteren werden hier überwiegend Verbindlichkeiten aus noch abzurechnenden Löhnen und Gehältern sowie Verbindlichkeiten aus Waren- und Reisegutscheinen an Mitarbeitende ausgewiesen. Die einbezogenen Unternehmen haben sich durch Betriebsvereinbarung zur Zahlung von Jubiläumszuwendungen verpflichtet. Die Schuld in Höhe von 148,6 Mio. € (Vorjahr: 181,5 Mio. €) entspricht dem vollen Verpflichtungsumfang und wurde im Inland nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von 3,51 Prozent (Vorjahr: 0,2 Prozent) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Schulden aus Jahressonderzahlungen in Höhe von 129,1 Mio. € (Vorjahr: 165,2 Mio. €) beinhalten Zusagen aus langfristig angelegten Incentivierungsprogrammen für leitende Mitarbeitende. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen daraus, dass das Programm 2020 für Neuzusagen geschlossen wurde und somit nur noch bestehende Zusagen angesammelt und ausgezahlt werden. Den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 34,6 Mio. € (Vorjahr: 32,0 Mio. €) liegen versicherungsmathematische Gutachten der Hamburger Pensionsverwaltung e.G., Hamburg, zugrunde. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines laufzeitadäquaten Rechnungszinses von 3,03 Prozent (Vorjahr: -0,3 Prozent). Trotz des generellen Auslaufens der Altersteilzeitmodelle stieg der Rückstellungsbetrag an. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Tatsache, dass weiterhin vereinzelt neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden. Die sonstigen Leistungen an Arbeitnehmende beinhalten unter anderem Rückstellungen für Sozialplankosten und Entgeltfortzahlungen im Rahmen von Restrukturierungen. 34. Sonstige Rückstellungen Entwicklung der sonstigen Rückstellungen
Die Rückstellungen für Vergütungen an Großhandelskunden umfassen zum Bilanzstichtag noch offene Abrechnungen aus zumeist umsatzabhängigen Vergütungsvereinbarungen. Die Rückstellungen wurden auf Basis des Umsatzes und eines vorläufigen Verteilungsschlüssels geschätzt. Es handelt sich um Rückerstattungsverpflichtungen im Sinne von IFRS 15.55. Die Rückstellungen für Rückbaukosten resultieren im Wesentlichen aus den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Handel International. Diese werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags angesetzt. Der Erfüllungsbetrag unterliegt aufgrund der notwendigen Schätzung künftiger Kostenentwicklungen, insbesondere bei längeren Laufzeiten, Unsicherheiten. Daher wird dieser zu jedem Bilanzstichtag neu geschätzt. Die Rückstellungen für sonstige drohende Verluste umfassen im Wesentlichen Risiken aus Beschaffungsgeschäften in den Geschäftsfeldern Handel Deutschland und Touristik. Die Rückstellungen für sonstige Steuern betreffen im Wesentlichen Gewerbesteuern. In den Rückstellungen für Mietrisiken werden noch nicht eingeforderte Mietindexanpassungen sowie Risiken aus offenen Mietabrechnungen ausgewiesen. Die drohenden Verluste aus Haftungsrisiken resultieren aus der Mitgesellschafterhaftung an Personenhandelsgesellschaften. Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. Gliederung der erwarteten Fälligkeiten der sonstigen Rückstellungen
35. Sonstige finanzielle Schulden Gliederung der sonstigen finanziellen Schulden
Erläuterungen zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten sind dem Punkt 24 "Leasing" zu entnehmen. Von den ausgewiesenen Schulden gegenüber Kreditinstituten sind 487,0 Mio. € (Vorjahr: 411,4 Mio. €) grundpfandrechtlich gesichert. Zinsstruktur der festverzinslichen Schulden gegenüber Kreditinstituten
Die Zinsbindung der mittelfristigen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen finanziellen Schulden gegenüber Kreditinstituten entsprechen den dargestellten Zinsbindungsfristen. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen Schuldscheindarlehen zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung, Darlehen zur Immobilienfinanzierung und die Inanspruchnahme kurzfristiger Kreditlinien. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme des syndizierten Kredits. Der syndizierte Kredit (ohne die inkludierten Kreditlinien) wurde zum aktuellen Bilanzstichtag in Höhe von 700,4 Mio. € (Vorjahr: keine Inanspruchnahme) in Anspruch genommen. Die inkludierten Kreditlinien wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von 285,6 Mio. € (Vorjahr: 297,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Das 2018 aufgenommene Schuldscheindarlehen über ursprünglich 1.000,0 Mio. € beträgt wie im Vorjahr 938,0 Mio. €. Der Ausweis erfolgt in Höhe von 820,0 Mio. € unter den Schulden gegenüber Kreditinstituten und in Höhe von 118,0 Mio. € unter den Schulden aus sonstigen Darlehen. Das 2019 aufgenommene Schuldscheindarlehen über ursprünglich 537,0 Mio. € wird zum Abschlussstichtag mit 153,5 Mio. € (Vorjahr: 235,5 Mio. €) ausgewiesen. Das Darlehen wurde im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 82,0 Mio. € getilgt. Die Schulden aus sonstigen Darlehen beinhalten zudem ein Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 175,0 Mio. € (Vorjahr: 175,0 Mio. €) sowie eine in den USA platzierte Anleihe über 30,0 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €). Erläuterungen zu den im Wesentlichen zur Verfügung stehenden Fremdfinanzierungsmitteln sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" - "Liquiditätsrisiko" zu entnehmen. Die Schulden gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen sowohl Darlehensschulden gegenüber den Gesellschaften der REWE-Kaufleute als auch Schulden gegenüber weiteren assoziierten Unternehmen. Die Anteile fremder Gesellschafter am Reinvermögen von Gesellschaften betreffen Anteile an einbezogenen Gesellschaften, die den jeweiligen Inhabern das Recht zur Rückgabe an den Emittenten gegen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder andere finanzielle Vermögenswerte verbriefen. Hierunter fallen Anteile an Personengesellschaften und das Geschäftsguthaben der RZF. Die Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten betreffen im Wesentlichen Devisenderivate. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente sind dem Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" - "Währungsrisiko" zu entnehmen. Die sonstigen Schulden aus Finanzgeschäften beinhalten im Wesentlichen Schulden aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit nahestehenden Unternehmen und mit verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht vollkonsolidiert werden. Alle finanziellen Schulden mit Ausnahme der Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 36. Schulden aus Lieferungen und Leistungen Gliederung der Schulden aus Lieferungen und Leistungen
Der Anstieg der Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten ist stichtagsbedingt. Der Konzern bietet ausgewählten Lieferanten Supply-Chain-Finance-Programme (SCF) an. Die Lieferanten können durch den Verkauf ihrer Forderungen gegen die Konzerngesellschaften an einen Factor eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen bewirken. Die Konzerngesellschaften zahlen die Verbindlichkeit zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin an den Factor. Die Zielsetzung des SCF ist, diesen Lieferanten eine effizientere Gestaltung ihrer Zahlungsziele durch Verkauf entsprechender Forderungen vor Fälligkeit zu ermöglichen. Der Konzern wiederum strebt damit eine bessere Lieferantenbindung an. Der Ausweis erfolgt weiterhin unter den kurzfristigen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die Schuld wesentlich durch diese Vereinbarung verändert wurde. Da sich der Charakter der Zahlungen aus Sicht des Konzerns nicht geändert hat, werden sie weiterhin im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Zum Stichtag belief sich der Wert, zu dem Lieferanten diverse SCF-Vereinbarungen in Anspruch genommen haben, auf 103,5 Mio. € (Vorjahr: 97,3 Mio. €). Aufgrund der Auswahl verschiedener Factoring-Unternehmen ist eine Risikokonzentration nicht erkennbar. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken". 37. Sonstige Schulden Gliederung der sonstigen Schulden
Die Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ist vor allem auf die Erholung im Geschäftsfeld Touristik zurückzuführen. Die Schulden aus sonstigen Steuern beinhalten Umsatzsteuer mit 182,8 Mio. € (Vorjahr: 119,4 Mio. €), Lohnsteuer mit 72,4 Mio. € (Vorjahr: 68,6 Mio. €) und sonstige Steuern mit 31,0 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Die Schulden aus Kundenbindungsprogrammen beziehen sich hauptsächlich auf das Kundenbindungsprogramm "PAYBACK" in Deutschland und das Kundenbindungsprogramm "jö Bonus Club" in Österreich. Bei den Schulden aus Reisevorleistungen handelt es sich um ausstehende Rechnungen für Fremdleistungen, die von den Reiseveranstaltern im Rahmen der Durchführung eigener Reisen in Anspruch genommen und zum Bilanzstichtag von den Leistungsträgern noch nicht abgerechnet wurden. Die diversen Rückstellungen mit Schuldcharakter wurden unter anderem für Maklerprovisionen, Verpflichtungen aus Mietverhältnissen, Verwaltungsaufwendungen und Abgrenzungen für Strom- und Gasrechnungen gebildet. Die Schulden aus Rechnungsabgrenzung beinhalten unter anderem Baukostenzuschüsse und abgegrenzte Dienstleistungsentgelte. Für die Einhaltung der REWE-Qualitätsstandards werden den REWE-Kaufleuten gesonderte Vergütungen gezahlt. Die diversen Schulden beinhalten eine Vielzahl an Einzelsachverhalten. 38. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der Kontokorrentkredite im Berichtsjahr. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungsmittelflüsse der aufgegebenen Geschäftsbereiche aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit sind gemäß IFRS 5 getrennt von denen der fortgeführten Geschäftsbereiche angegeben. Diese betreffen im Vorjahr den aufgegebenen Geschäftsbereich BILLA Russland. Nachfolgend werden die Zahlungsmittelflüsse der fortgeführten Geschäftsbereiche erläutert. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Im Berichtsjahr beträgt der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 3.770,4 Mio. € (Vorjahr: 3.187,1 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 583,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus einer Verbesserung des EBITDAs um 389,8 Mio. € und den um 304,8 Mio. € verminderten gezahlten Ertragsteuern. Zudem trugen die Zunahme der Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, und gegenläufig die Zunahme der Vorräte, Liefer- und Leistungsforderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, insgesamt zu einem Anstieg des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 122,9 Mio. € bei. Zu den gezahlten Ertragsteuern siehe auch Punkt 19 "Steuern vom Einkommen und Ertrag". Die sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge in Höhe von 304,5 Mio. € (Vorjahr: 199,1 Mio. €) betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen Neubewertungen von Verpflichtungen aus Pensionen und pensionsähnlichen Zusagen (vgl. Punkt 33 "Schulden aus Leistungen an Arbeitnehmer"), Wertberichtigungen auf Vorräte und Wertminderungen von Beteiligungen. Die gezahlten Zinsen in Höhe von 541,4 Mio. € (Vorjahr: 547,9 Mio. €) resultieren in Höhe von 497,6 Mio. € (Vorjahr: 508,4 Mio. €) aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Die erhaltenen Zinsen in Höhe von 15,7 Mio. € (Vorjahr: 20,3 Mio. €) enthalten Zinsen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen beim Leasinggeber in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €). Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -2.683,3 Mio. € (Vorjahr: -2.237,5 Mio. €). Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 445,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die Einzahlungen aus den Abgängen finanzieller Vermögenswerte und at equity bilanzierter Unternehmen resultieren in Höhe von 414,5 Mio. € (Vorjahr: 375,7 Mio. €) aus der Tilgung von kurz- und langfristigen Darlehen. Davon betreffen 213,7 Mio. € (Vorjahr: 99,0 Mio. €) Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen und 137,1 Mio. € (Vorjahr: 122,9 Mio. €) Darlehen an assoziierte Unternehmen. Die Einzahlungen aus dem Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten in Höhe von 34,1 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) resultieren mit 30,8 Mio. € aus dem Verkauf der Anteile an der C&C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H., Wiener Neudorf (Österreich); vgl. hierzu auch Punkt 3 "Konsolidierung" - "Desinvestitionen". Die Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 2.805,4 Mio. € (Vorjahr: 2.288,4 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Expansionsinvestitionen in das Filialnetz sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen bei Filialen, Lagerstandorten und Produktionsunternehmen. Die Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte und at equity bilanzierte Unternehmen betreffen in Höhe von 493,1 Mio. € (Vorjahr: 264,7 Mio. €) gewährte kurz- und langfristige Darlehen. Davon betreffen Auszahlungen in Höhe von 221,1 Mio. € (Vorjahr: 106,1 Mio. €) Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen und Auszahlungen in Höhe von 195,8 Mio. € (Vorjahr: 81,5 Mio. €) Darlehen an assoziierte Unternehmen. Die Einzahlungsüberschüsse aus der Übernahme der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten in Höhe von 20,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) resultieren mit 19,8 Mio. € aus dem Erwerb der restlichen Anteile an der ALDIANA-Gruppe (vgl. Punkt 3 "Konsolidierung" - "Akquisitionen"). Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -1.019,9 Mio. €. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr um 332,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten. Die gezahlten Dividenden in Höhe von 24,7 Mio. € (Vorjahr: 18,6 Mio. €) resultieren mit 20,0 Mio. € aus Auszahlungen an Minderheitsgesellschafter (Vorjahr: 18,6 Mio. €). Insgesamt führten die Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten zu Zahlungsmittelzuflüssen in Höhe von 666,4 Mio. € (Vorjahr: 214,9 Mio. €). Die Zahlungsmittelzuflüsse resultieren im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme des syndizierten Kredits in Höhe von 700,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Gegenläufig hierzu führte die Inanspruchnahme und Tilgung von Kreditlinien zu Einzahlungen von 130,1 Mio. € (Vorjahr: 347,6 Mio. €) und Auszahlungen von 142,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und damit insgesamt zu einem Zahlungsmittelabfluss. Zudem wurde im Berichtsjahr das im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lekkerland-Gruppe aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von 82,0 Mio. € (Vorjahr: 301,5 Mio. €) getilgt. Im Rahmen der Aufnahme und Tilgung von Immobilienfinanzierungen ergaben sich im Berichtsjahr Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 116,9 Mio. € (Vorjahr: 230,1 Mio. €) und Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 45,4 Mio. € (Vorjahr: 39,1 Mio. €). Dagegen führten Einzahlungen von 85,2 Mio. € (Vorjahr: 186,7 Mio. €) und Auszahlungen von 100,3 Mio. € (Vorjahr: 96,7 Mio. €) aus der Aufnahme und Tilgung von Darlehen gegenüber (nicht konsolidierten) verbundenen und assoziierten Unternehmen insgesamt zu Zahlungsmittelabflüssen aus der Finanzierungstätigkeit. Weiterhin führten die unterjährige Aufnahme und Tilgung von Darlehen von nahestehenden Unternehmen zu Einzahlungen in Höhe von 32,1 Mio. € (Vorjahr: 24,3 Mio. €) und Auszahlungen in Höhe von 39,1 Mio. € (Vorjahr: 92,1 Mio. €). Zu den Auszahlungen für die Reduzierung von Schulden aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.672,3 Mio. € (Vorjahr: 1.578,5 Mio. €) vgl. Punkt 24 "Leasing". Die Auszahlungen betreffen den Tilgungsanteil des Leasingnehmers. Die Zinszahlungen werden unter den gezahlten Zinsen im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Die Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden im Konzernergebnis und damit ebenfalls im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Schulden aus Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus Finanzierungstätigkeit betreffen insbesondere Leasingverbindlichkeiten, Darlehen sowie Tages- und Termingelder von Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen. Daneben liegen auch Darlehen von verbundenen, assoziierten, nahestehenden und Gemeinschaftsunternehmen vor. Überleitung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -8,5 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €) resultieren mit -10,9 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) aus bedingten Kaufpreisbestandteilen aus Unternehmenserwerben im Geschäftsfeld Touristik (vgl. Punkt 18 Sonstiges Finanzergebnis). Sonstige Angaben 39. Angaben zum Kapitalmanagement Die finanzwirtschaftliche Steuerung des Konzerns dient der nachhaltigen Wahrung einer größtmöglichen finanziellen Flexibilität und ist darauf ausgerichtet, die jederzeitige Handlungsfreiheit hinsichtlich der operativen, finanziellen und strategischen Unternehmensentwicklung des Konzerns zu sichern. Der Konzern hat sich einem starken Finanzprofil und der Wahrung einer guten Bonitätseinschätzung verpflichtet. Zur Erhaltung dieses Finanzprofils orientiert sich der Konzern an international akzeptierten, für das Rating relevanten Finanzrelationen. Für den Konzern wurde eine Finanzpolitik definiert, deren maßgebliche Kennzahl sich wie folgt darstellt:
Der Verschuldungsfaktor ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Nettoverschuldung und dem EBITDA gemäß folgender Definition: Die Nettoverschuldung berücksichtigt die folgenden Bestandteile:
Daneben berücksichtigt das EBITDA die folgenden Bestandteile:
* neuer bzw. angepasster Bestandteil der Kennzahl Auf Basis dieser Berechnungsgrundlage wurde als Maximalwert für den Verschuldungsfaktor eine Bandbreite von 3,0 bis 3,3 festgelegt. Das Management erstellt Strategien und Planungen so, dass die Kennzahl für den Konzern in der Regel unterhalb der Untergrenze und jedenfalls unterhalb der Obergrenze dieser Bandbreite liegt. Sollte die Grenze des Verschuldungsfaktors aufgrund außerordentlicher Entwicklungen verletzt werden, werden Maßnahmen entwickelt, ihn schnellstmöglich wieder auf das angestrebte Niveau zurückzusteuern. Zum 31. Dezember 2022 liegt die entsprechende Kennzahl nach dieser Berechnungsmethode bei 2,9 (Vorjahr: 2,7). Die Finanzierungsstruktur, die Liquidität und die Finanzrisikopositionen werden im Konzern zentral gesteuert. Das Kapitalmanagement beinhaltet darüber hinaus Entscheidungen über variable oder festverzinsliche Kreditaufnahmen. Beispielsweise wird bei niedrigem Zinsniveau durch die Aufnahme von festverzinslichen Darlehen das Risiko gegenüber Zinssteigerungen abgesichert. Bei hohem Zinsniveau bietet sich eine Aufnahme variabler Darlehen an, um Chancen aus sinkenden Zinsen zu nutzen. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung für den Konzern erfolgt für das Folgejahr auf monatlicher Basis und wird fortlaufend aktualisiert. Der mittelfristige Liquiditätsbedarf wird für das jeweilige Kalenderjahr auf Basis der Mittelfristplanung ermittelt und dient somit als Grundlage für die Finanzierungsstrategie. Zur Steuerung finanzwirtschaftlicher Risiken (z. B. Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Bonitätsrisiken) im Konzern ist ein zentrales Treasury-Committee eingesetzt. Darüber hinaus existieren Treasury-Committees auf Ebene der Geschäftsfelder. Diese Gremien dienen insbesondere der wechselseitigen Information und Meinungsbildung sowie einer engen Abstimmung der unterschiedlichen Konzerneinheiten zu Fragen und Strategien. Des Weiteren wird das im Konzern gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften im In- und Ausland in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Akquisitions- und Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der lokalen Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. 40. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Währungsrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Zinsrisiko, dem Rohstoffpreisrisiko sowie dem Adressenausfallrisiko. Diese Risiken werden der Konzernrichtlinie zum Finanzmanagement gemäß systematisch gesteuert. Die finanziellen Risiken werden in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Über Risikopolitik und -strategie berät und entscheidet ein zentrales Treasury-Committee. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind in Richtlinien detailliert festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung. Das übergreifende Management finanzwirtschaftlicher Risiken ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Finanzlage zu minimieren. Hierbei hat die Risikobegrenzung generell Vorrang vor Rentabilitätsaspekten. Zur Absicherung gegen Zinsänderungs-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden Termingeschäfte, Swaps und Optionen eingesetzt. Diese werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen. Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente
Währungsrisiko Der Konzern ist international tätig und infolgedessen einem potenziellen Währungsrisiko ausgesetzt. Währungsrisiken, d. h. potenzielle Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der funktionalen Währung des Konzerns, die der Berichtswährung entspricht, bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Der Konzernrichtlinie zum Finanzmanagement gemäß sind Fremdwährungsforderungen und -schulden nach den definierten Strategien durch Derivate zu sichern. Die Vertragspartner des Konzerns bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken bester Bonität. Zur Absicherung der Währungsrisiken dürfen ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung in den Treasury-Systemen sichergestellt sein muss. Im Geschäftsfeld Touristik und bei der RZAG werden zukünftige Fremdwährungszahlungen durch den Abschluss von entsprechenden Derivaten gesichert und - bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Anwendung von hedge accounting - als Cashflow hedge abgebildet. In beiden Fällen handelt es sich um eine Plansicherung (Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen). Im Rahmen des touristischen Devisenrisikomanagements werden die aus dem Einkauf touristischer Leistungen resultierenden Fremdwährungsschulden (Grundgeschäfte) durch den Einsatz von Kurssicherungsgeschäften gegen die Gefahr ergebnismindernder Währungseinflüsse abgesichert. Diese Devisentransaktionsrisiken entstehen zum Zeitpunkt der Festlegung der Kalkulationskurse für die verschiedenen Saisonbereiche. Zu diesen Zeitpunkten handelt es sich bei den Grundgeschäften um geplante Fremdwährungsschulden, die sich erst im Zuge der später eingehenden Buchungen sukzessive konkretisieren. Den Grundgeschäften werden im Rahmen der Währungssicherung Devisentermingeschäfte, -swaps und -optionen gegenübergestellt. Deren Ziel ist es, die Grundgeschäftsposition gegen ergebniswirksame Devisenkursveränderungen zu sichern. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting gemäß IFRS 9 erfolgt die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbilanzierung im Rahmen eines Cashflow hedge. Bei Abschluss der Devisentermingeschäfte und -swaps werden 100,0 Prozent des Nominalvolumens designiert. Sofern die Unternehmen davon ausgehen, dass keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr hinsichtlich des Eintritts des erwarteten Grundgeschäfts besteht (dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Zahlungen um mehr als zwei Monate verschieben), wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet und die kumulierten Gewinne oder Verluste, die bis dahin im Eigenkapital erfasst wurden, werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die im Rahmen des touristischen Devisenrisikomanagements abgeschlossenen Devisenoptionen, die keine Plain-Vanilla-Optionen darstellen, werden als freistehende Derivate abgebildet. Bei der RZAG werden ebenfalls Devisentermingeschäfte und -swaps abgeschlossen. Diese dienen der Absicherung von Währungskursschwankungen aus warenwirtschaftlichen Kontrakten. Zum Zeitpunkt der Sicherung handelt es sich bei den Grundgeschäften um geplante Einkäufe in Fremdwährung, die sich im Zeitablauf von Rahmenkontrakten zu einzelnen Bestellungen konkretisieren. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung von hedge accounting gemäß IFRS 9 erfolgt eine Bilanzierung der Sicherungsbeziehung im Rahmen eines Cashflow hedge. Dies gilt jedoch nur für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte. Bei Abschluss und Designation der Derivate werden 90,0 Prozent des Nominalvolumens designiert. 10,0 Prozent des Nominalvolumens der Derivate werden nicht in die Sicherungsbeziehung designiert und freistehend erfasst. Sofern die RZAG davon ausgeht, dass erwartete Grundgeschäfte nicht mehr eintreten (dies ist beispielsweise bei einer Verschiebung einer Lieferung in den Folgemonat oder bei Wegfall einer Lieferung der Fall), wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet und die kumulierten Gewinne oder Verluste, die bis dahin im Eigenkapital erfasst wurden, werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Devisenswaps bei der RZAG werden als freistehende Derivate bilanziert. Zusätzlich werden zur Absicherung des Währungsrisikos aus bereits entstandenen Fremdwährungsforderungen und -schulden kurzfristig fällige Devisentermingeschäfte und Devisenswaps abgeschlossen. Diese werden als freistehende Derivate ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung freistehender Derivate werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Währungsumrechnungseffekte aus den gesicherten Grundgeschäften werden ebenfalls im Betriebsergebnis gezeigt. Dadurch, dass bereits Bewertungseffekte aus den freistehenden Derivaten entstehen können, bevor entsprechende Grundgeschäfte (wie Reisevorleistungen im Vorjahr) bilanziert werden, können Ergebnisverschiebungen im Betriebsergebnis entstehen. Der mit den oben beschriebenen freistehenden Derivaten verbundene Ergebniseffekt in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen beläuft sich insgesamt auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €). Darüber hinaus werden Aufwendungen von 39,6 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) für die Währungssicherung von Fremdwährungsdarlehen im Finanzergebnis ausgewiesen (vgl. Punkt 16 "Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten"). Die Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung freistehender Derivate enthalten auch Effekte aus der Beendigung zuvor bestehender Sicherungsbeziehungen. Hieraus resultieren unwesentliche Ergebniseffekte. Die Buchwerte der Sicherungsinstrumente sind der obigen Tabelle unter Punkt 40 "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken" zu entnehmen. Aufgrund der Coronapandemie lag Anfang 2021 keine ausreichende Planungssicherheit bezüglich des Einkaufs touristischer Leistungen vor. Erst in der zweiten Hälfte des Vorjahres wurden aufgrund zunehmender Planungssicherheit wieder Sicherungsgeschäfte abgeschlossen und designiert. Daher sind die folgenden Nominalvolumina und Geschäftskurse nur bedingt vergleichbar: Nominalvolumina der Devisenderivate im Cashflow hedge pro Währung
Die eingesetzten Devisenderivate haben zum Stichtag insgesamt eine Laufzeit von bis zu 14 Monaten. Im Berichtsjahr ergaben sich hierfür folgende durchschnittliche Geschäftskurse: Durchschnittliche Geschäftskurse der Devisenderivate im Cashflow hedge
Weitere Angaben zu Devisenderivaten im Cashflow hedge
Ineffektivitäten aus Wertänderungen der designierten Komponente von Sicherungsgeschäften können aus Kreditwertanpassungen resultieren. Diese Kreditwertanpassungen beziehen sich auf das eigene Ausfallrisiko bzw. das Risiko der Gegenpartei (Debit bzw. Credit Valuation Adjustments). Außerdem können diese aus Gewinnen oder Verlusten bei Ersteinbuchung resultieren, die durch Kursschwankungen zwischen Handelszeitpunkt und Abschluss des Geschäfts mit der Bank entstehen können (sogenannte "Day one Gains or Losses"). Die Auswirkungen aus diesen Ineffektivitäten werden ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen gezeigt. Die daraus resultierenden Ergebniseffekte sind für den Konzern unwesentlich. Das Ergebnis aus Währungsgeschäften würde um rund 41,4 Mio. € (Vorjahr: 47,7 Mio. €) geringer ausfallen, wenn der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen am Bilanzstichtag um zehn Prozentpunkte stärker gewesen wäre. Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen um zehn Prozentpunkte schwächer gewesen, dann wäre das Ergebnis aus Währungsgeschäften um rund 41,4 Mio. € (Vorjahr: 47,7 Mio. €) höher ausgefallen. Zinseffekte wurden nicht berücksichtigt. Davon entfallen 33,4 Mio. € (Vorjahr: 33,0 Mio. €) auf Veränderungen des Euros gegenüber dem Rumänischen Leu. Das Eigenkapital aus Währungsgeschäften würde um rund 25,1 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) geringer ausfallen, wenn der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen am Bilanzstichtag um zehn Prozentpunkte stärker gewesen wäre. Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Fremdwährungen um zehn Prozentpunkte schwächer gewesen, dann wäre das Eigenkapital aus Währungsgeschäften um rund 25,1 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) höher ausgefallen. Davon entfallen 30,0 Mio. € (Vorjahr: 29,9 Mio. €) auf Veränderungen des Euros gegenüber dem US-Dollar. Zinseffekte wurden nicht berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Im Zuge des Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass die einbezogenen Unternehmen jederzeit über die RIF durch ausreichend ungenutzte Kreditlinien über genügend Liquidität verfügen, sodass auch dann keine Liquiditätsrisiken bestehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Als Finanzinstrumente werden Darlehen sowie Fest- und Tagesgelder eingesetzt. Dem Konzern stehen derzeit im Wesentlichen folgende Fremdfinanzierungsmittel zur Verfügung:
*mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Fälligkeiten Dem Konzern steht ein syndizierter Kredit in Höhe von 2.500,0 Mio. €, in dem Kreditlinien in Höhe von 540,0 Mio. € inkludiert sind, zur Verfügung. Der syndizierte Kredit (ohne die inkludierten Kreditlinien) wurde zum aktuellen Bilanzstichtag in Höhe von 700,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €),die inkludierten Kreditlinien wurden in Höhe von 285,6 Mio. € (Vorjahr: 297,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Im Januar 2023 wurden bei gleichbleibendem Gesamtvolumen die inkludierten Kreditlinien auf 625,0 Mio. € erhöht. Der syndizierte Kredit enthält Auflagen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann dazu führen, dass in Anspruch genommene Linien sofort fällig gestellt werden. Entsprechend der Vereinbarungen werden die Auflagen systematisch durch die Treasury-Abteilung des Konzerns beobachtet. Der zum 31. Dezember 2021 bestehende syndizierte Kredit über 750,0 Mio. € wurde im Oktober 2022 abgelöst. Daneben bestehen weitere bilaterale Kreditlinien zwischen einzelnen Gesellschaften und Banken. Wie unter Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen" beschrieben, hat der Konzern mehrere SCF-Vereinbarungen abgeschlossen, deren Zweck insbesondere die Stärkung der Lieferantenbindung ist. Der Konzern schließt diese Vereinbarungen nur mit Factoring-Anbietern sehr guter Bonität ("Investment Grade") ab. Sollte dennoch ein Factoring-Anbieter nicht willens oder nicht mehr in der Lage sein, die SCF-Vereinbarung weiterhin einzuhalten, und sollten die Lieferanten auf kürzere oder der Konzern auf verlängerte Zahlungsfristen angewiesen sein, könnte sich in dieser Situation ein potenzielles Liquiditätsrisiko ergeben. Wir schätzen dieses Risiko jedoch als gering ein. Durch den internen Finanzausgleich (Cash pooling) wird eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen erreicht. Das Cash pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften zur internen Finanzierung des Geldbedarfs anderer einbezogener Unternehmen. Durch die Finanzsteuerung wird die optimale Verwendung der Finanzressourcen der Konzernunternehmen sichergestellt. Der Konzern hat keine wesentlichen Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden mit konzernfremden Gesellschaften vorgenommen. Globalaufrechnungsvereinbarungen bestehen im Zusammenhang mit dem Zentralregulierungsgeschäft und derivativen Finanzinstrumenten. Die folgenden Übersichten geben Aufschluss über die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Schulden. Sofern ein Kündigungsrecht besteht, wurde der Zahlungsmittelabfluss zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt unterstellt. Liquiditätsanalyse finanzieller Schulden
Im Berichtsjahr lagen keine Kreditzusagen vor.
Die Zahlungsmittelabflüsse der originären Finanzinstrumente enthalten neben den Tilgungsanteilen auch den Zinsanteil, sodass die Summe der Zahlungsmittelabflüsse gegebenenfalls den Buchwert des betrachteten Geschäftsjahres übersteigt. Die künftigen undiskontierten Zahlungen bilanzierter Leasingverhältnisse sind in Punkt 24 "Leasing" dargestellt. Die finanziellen Schulden in der Liquiditätsanalyse beinhalten ausschließlich originäre Finanzinstrumente. Zusätzlich sind in der Bilanz derivative Finanzinstrumente in Höhe von 31,0 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €) ausgewiesen. Liquiditätsanalyse der Derivate
Zinsrisiko Zinsrisiken entstehen grundsätzlich durch Änderungen der Marktzinssätze für verzinsliche Vermögenswerte sowie verzinsliche Schulden. Alle Vermögenswerte und Schulden mit variabler Verzinsung bzw. kurzfristigen Zinsfestschreibungen setzen den Konzern einem Cashflow-Risiko aus. Aus den festverzinslichen Schulden mit längerer Zinsfestschreibung entsteht ein fair-value-Zinsrisiko. Zum Jahresende waren 19,2 Prozent (Vorjahr: 21,0 Prozent) der Bankschulden festverzinslich. Aus verzinslichen Vermögenswerten und Schulden können sich Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital durch Zinsschwankungen ergeben. Diese Risiken werden in Form einer Sensitivitätsanalyse ermittelt. Aus dieser geht hervor, welche Auswirkungen sich durch Änderungen der relevanten Parameter - insbesondere des Zinssatzes - ergeben würden. Mit Vereinbarungen vom 28. Februar 2018 hat die RIF vier Zinsswaps mit unterschiedlichen externen Banken zur Absicherung variabler Zinszahlungen auf verschiedene Tranchen eines Schuldscheindarlehens abgeschlossen. Zudem wurden mit Vereinbarungen vom 7. Februar und 25. März 2022 weitere Zinsswaps abgeschlossen. Diese dienen der Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus noch abzuschließenden Refinanzierungen verschiedener festverzinslicher Tranchen zweier Schuldscheindarlehen. Für die neu abgeschlossenen Swaps mit Laufzeiten bis 20. Dezember 2029 und 28. Februar 2030 besteht zum 30. Juni 2023 eine "Mandatory Break Clause" (bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses an einem definierten Termin erfolgt eine automatische vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlung ohne gesonderte Erklärung). Konditionen der abgeschlossenen Zinsswaps
Die Bilanzierung dieser Zinsswap-Vereinbarungen erfolgt als Cashflow hedge. Da die wesentlichen Vertragskonditionen (Critical Terms) von (erwarteten) Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten wie Laufzeit und Nominalvolumen übereinstimmen, kommt es nicht zur Erfassung von Ineffektivitäten. Weitere Angaben zu den Zinsswaps im Cashflow hedge
Hinsichtlich der Zinssicherungsgeschäfte im Rahmen der Cashflow hedge-Bilanzierung würde das Eigenkapital um rund 24,6 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) höher ausfallen, wenn das Zinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher wäre. Da eine Absenkung um 50 Basispunkte aufgrund der aktuellen Leitzinserhöhungen der EZB nicht erwartet wird, wurde für 2022 nicht mehr zusätzlich mit einer Senkung um 50 Basispunkte gerechnet. Wäre das Zinsniveau um 100 Basispunkte geringer ausgefallen, würde das Eigenkapital um rund 26,2 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) geringer ausfallen. Es besteht ferner ein Zinsrisiko aus originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte ein um 30,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) schlechteres Zinsergebnis , eine Verringerung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte ein um 30,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) besseres Zinsergebnis zur Folge. Da eine Absenkung um 50 Basispunkte aufgrund der aktuellen Leitzinserhöhungen der EZB nicht erwartet wird, wurde für 2022 nicht mehr zusätzlich mit einer Senkung um 50 Basispunkte gerechnet. Rohstoffpreisrisiko Im Vorjahr wurde im Geschäftsfeld Touristik eine Vereinbarung im Rahmen der Veräußerung eines Unternehmens abgeschlossen, die unter anderem den Ausgleich von Rohstoffpreisrisiken bei dem veräußerten Unternehmen vorsieht. Durch diese Vereinbarung ist der Konzern einem (indirekten) Rohstoffpreisrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko wird durch Warentermingeschäfte abgesichert. Die Sicherung basiert dabei auf gemeldeten Netto-Exposures des Vertragspartners. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2023. Im Berichtsjahr wurde durch die abgeschlossenen Rohstoffderivate insgesamt ein Volumen von 17.525 metrischen Tonnen (Vorjahr: 4.400 metrische Tonnen) Flugbenzin gesichert. Die eingesetzten Derivate hatten eine maximale Laufzeit von 14 Monaten (Vorjahr: 16 Monate). Die Sicherungsbeziehungen wurden als Cashflow hedge bilanziert. Da die Kraftstoffpreise in anderen Beförderungsverträgen im Geschäftsfeld Touristik zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung vor einer Saison bereits festgesetzt werden, bestehen keine weiteren abzusichernden Rohstoffpreisrisiken. Ausfallrisiko Das Bonitäts- oder Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten entsteht dann, wenn eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen teilweise oder vollständig nicht nachkommen kann und dadurch bei der anderen Partei finanzielle Verluste verursacht. Eventuelle Ausfallrisiken bestehen im Bereich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Ausleihungen und Darlehen, der sonstigen Forderungen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Kreditrisiken aufgrund von Geldanlagen, Verträgen über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden gemindert, indem derartige Transaktionen im Rahmen festgelegter Limits und nur mit Banken guter bis sehr guter Bonität, was einem unabhängigen Mindestrating von "Investment Grade" entspricht, abgeschlossen werden. Auch der Zahlungsverkehr wird über solche Banken abgewickelt. Die Bonität und Risikotragfähigkeit der Partnerbanken werden fortlaufend und systematisch überprüft. Die Festlegung und Überwachung der Limits erfolgen funktional getrennt zwischen Handel und Abwicklung. Im Zuge des Debitorenmanagements, der betriebswirtschaftlichen Überwachung der Debitoren sowie der laufenden Überwachung der Forderungen sind Mindestanforderungen an die Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das finanzielle Engagement festgelegt. Das Geschäft mit Großkunden unterliegt einer gesonderten Bonitätsüberwachung. Gemessen an dem gesamten Risikoexposure aus dem Ausfallrisiko sind die Forderungen gegen diese Kontrahenten im Einzelnen jedoch nicht so groß, dass sich außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Verkäufe an Kund:innen des Einzelhandels werden in bar, über EC-Cash, PayPal oder gängige Kreditkarten abgewickelt. Die Bargeldlogistik im Einzelhandel unterliegt einer gesonderten Überwachung. Wesentliche Ausleihungen und Darlehen werden durch externe Ratings überwacht, um potenzielle Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus bestehen erhaltene Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften, abgetretenes Vorratsvermögen) in Höhe von 384,1 Mio. € (Vorjahr: 138,0 Mio. €). Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern wendet die Vorschriften des mehrstufigen Wertminderungsmodells nach IFRS 9 auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte an. Zum Erstansatz solcher finanziellen Forderungen wird eine Wertminderung in Höhe des 12-monatigen Kreditverlusts angesetzt. Soweit eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit Zugangszeitpunkt identifiziert wird, wird der erwartete Kreditverlust über die Restlaufzeit abgebildet. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Leasingforderungen wird unter Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, die auf historischen Ausfallraten basiert, die um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen ergänzt werden. Über die laufende Überwachung der Debitoren werden objektive Hinweise für eine Wertminderung identifiziert und über individuelle Wertkorrekturen abgebildet. Soweit nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung ausgebucht. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis des Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten. Aufgrund der großen Anzahl von Kund:innen an unterschiedlichen Standorten besteht keine Konzentration von Kreditrisiken. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Wertberichtigung der Stufe 2, die einen Großhandelskunden betrifft, in Höhe von 25,0 Mio. € enthalten. Die nicht individuell wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie zuvor beschrieben, anhand einer Wertminderungsmatrix mit ihrem erwarteten Kreditverlust angesetzt. Die Altersstruktur der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Gliederung der Altersstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen nach IFRS 9
Die Leasingforderungen belaufen sich zum Stichtag auf 34,4 Mio. € (Vorjahr: 48,0 Mio. €). Diesbezüglich wurde anhand der erwarteten Verlustquote von 1,0 Prozent ein Ausfallrisiko der Bewertungsstufe 1 in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) ausgewiesen. Wertminderungen der Stufe 2 und 3 erfolgten weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des allgemeinen Wertminderungsmodells haben grundsätzlich ein geringes Ausfallrisiko. Aufgrund der großen Anzahl an Lieferanten an unterschiedlichen Standorten besteht keine Risikokonzentration, was dazu führt, dass der identifizierte 12-Monats-Kreditverlust von sonstigen Forderungen gegen Lieferanten unwesentlich ist. Zur Übersicht der finanziellen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte verweisen wir auf die Bilanz nach Klassen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte
Auf Stufe 3 wird im Berichtsjahr der Abgang eines wertberichtigten Darlehens gegenüber einer Gesellschaft dargestellt, die erstmalig zum Stichtag vollkonsolidiert wird. Zum Stichtag bestehen Forderungen aus Darlehen in Höhe von 157,2 Mio. € (Vorjahr: 63,0 Mio. €), die aufgrund von Abtretungsvereinbarungen auf Vorratsvermögen nicht wertgemindert wurden. Aufwendungen aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden zusammen mit Erträgen aus Zuschreibungen aus in Vorjahren vorgenommenen Wertminderungen im Betriebsergebnis ausgewiesen. 41. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2022 IFRS 7 schreibt für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente verpflichtend deren Einstufung in eine Bewertungshierarchie vor. Es wird zwischen drei Stufen der Bewertung unterschieden. Stufe 1 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte aus notierten Preisen abgeleitet werden können. Stufe 2 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte nicht aus notierten Preisen abgeleitet werden können, deren bewertungsrelevante Inputfaktoren aber direkt oder indirekt am Markt beobachtet werden können. Finanzinstrumente, die weder Stufe 1 noch Stufe 2 zugeordnet werden können, werden in Stufe 3 eingeordnet. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden hier nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren herangezogen. Buchwerte und Wertansätze nach Klassen und Bewertungskategorien
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente nach Klassen und Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2021 Buchwerte und Wertansätze nach Klassen und Bewertungskategorien
* keine Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Die finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, beinhalten: Gesellschafterdarlehen an REWE-Kaufleute: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz. Wesentliche nicht beobachtbare Parameter, die bei der Level 3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Gesellschafterdarlehen verwendet werden, basieren auf zukünftigen Geschäftsentwicklungen und vergangenheitsorientierten Ausfallquoten unter Berücksichtigung von tatsächlichen Tilgungsleistungen. Der Rückzahlungsanspruch jedes Gesellschafterdarlehens bildet die Wertobergrenze. Bei diesen Vermögenswerten ergeben sich zum 31. Dezember 2022 keine wesentlichen Bewertungseffekte. Der geschätzte beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte würde steigen bzw. sinken, wenn die erwarteten Zahlungsströme höher bzw. niedriger oder die Ausfallquoten niedriger bzw. höher wären. Anteile an Kapitalgesellschaften und Wertpapiere sowie Anteile an Personengesellschaften: Die Bewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral. Die Ausübung des Wahlrechts zur erfolgsneutralen Bewertung wird in jedem Einzelfall entschieden. Im Wesentlichen erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß der Bewertungshierarchie der Stufe 2. In Einzelfällen wird die Ausnahmeregelung des IFRS 9.B5.2.3 angewendet, nach der die Anschaffungskosten den besten Schätzwert des beizulegenden Zeitwerts darstellen. Bei den Beteiligungen HatchTech Group B.V., Veenendaal (Niederlande), und Wingcopter GmbH, Darmstadt, wurde die Eigenkapitaloption zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausgeübt. Bei der HatchTech Group B.V. ergab sich kein Bewertungseffekt, da die Anschaffungskosten nahezu dem beizulegenden Zeitwert (10,5 Mio. €) entsprechen. Die Wingcopter GmbH wurde um 0,3 Mio. € erfolgsneutral auf einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 9,6 Mio. € abgewertet. Die übrigen im Berichtsjahr bilanzierten Eigenkapitaltitel sind zum Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wurde aus der Entwicklung von Vergleichsunternehmen (Peergroup) abgeleitet. Hieraus ergab sich bei einer Beteiligung an einem Online-Lieferdienst zum 31. Dezember 2022 eine Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von 68,4 Mio. € (Vorjahr: Aufwertung 37,0 Mio. €). Der Buchwert beträgt 44,5 Mio. € (Vorjahr: 112,9 Mio. €; vgl. Punkt 18 "Sonstiges Finanzergebnis"). Die Forderungen und Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die übrigen finanziellen Schulden enthalten eine im Rahmen eines Erwerbs abgeschlossene bedingte Kaufpreiszahlung. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz. Wesentliche nicht beobachtbare Parameter, die bei der Level 3-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der bedingten Kaufpreiszahlung verwendet werden, basieren auf den Vertragsbedingungen (hauptsächlich EBITDA-bezogene Leistungsindikatoren), auf der diesbezüglich vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsbewertung verschiedener Szenarien zur möglichen Geschäftsentwicklung und darauf, wie sich das aktuelle wirtschaftliche Umfeld voraussichtlich darauf auswirkt. Diese Schuld wird der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen bzw. sinken, wenn die erwarteten Zahlungsströme höher bzw. niedriger wären. Aus der Bewertung bedingter Kaufpreiszahlungen ergab sich im Berichtsjahr ein Ertrag von 10,9 Mio. €, der im sonstigen Finanzergebnis erfasst wurde. Angaben zum beizulegenden Zeitwert Gegenüberstellung der Buchwerte und der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente in den jeweiligen Klassen
Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Langfristige Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst und entsprechen der Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden wird grundsätzlich auf Börsenkurse zurückgegriffen. Soweit kein Börsenkurs vorhanden ist, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels anerkannter Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren. Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurven und Wechselkurse zugrunde gelegt. Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Gliederung der Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Die Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Verluste aus Wertberichtigungen finanzieller Forderungen. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf höheren Wertberichtigungen auf Stufe 2 gegenüber dem Vorjahr. Gegenläufig sind Währungskursgewinne und -verluste sowie Erträge aus vormals wertberichtigten Forderungen in diesem Posten enthalten. Das Ergebnis der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden umfasst die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sowie Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen. Die Aufwendungen aus finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten im Wesentlichen Währungskursverluste. Der Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 5,2 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €); die entsprechenden Zinsaufwendungen betragen 33,1 Mio. € (Vorjahr: 26,3 Mio. €). Globalnettingvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen Der Konzern schließt gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) Derivategeschäfte ab. In bestimmten Fällen - zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Verzug eintritt - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet und der Wert zur Beendigung ermittelt. Dieser ist als einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Das Recht auf eine Saldierung ist nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Verzug oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar. Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen.
42. Eventualschulden/-forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualschulden zum Bilanzstichtag
Die Eventualschulden aus Bürgschaften betreffen im Wesentlichen eine Bürgschaft der RIF für offene Warenschulden der EURELEC TRADING SCRL, Brüssel (Belgien), in Höhe von 496,5 Mio. € (Vorjahr: 424,7 Mio. €). Diese erhöhten sich aufgrund der Ausweitung des Geschäftsvolumens. Daneben existieren Bürgschaften in größerem Umfang im Geschäftsfeld Touristik. In einigen Ländern, in denen Touristik-Gesellschaften tätig sind, sind nach den dort gültigen Gesetzen Reisegarantien und Bürgschaften des Veranstalters abzugeben, um die Ausfallrisiken des Veranstalters gegenüber den Kund:innen abzusichern. Die Eventualschulden aus Gewährleistungsverträgen beinhalten im Wesentlichen Patronatserklärungen im Geschäftsfeld Touristik. Die Erhöhung resultiert aus der Übernahme von Verpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen. Die sonstigen Eventualschulden enthalten im Wesentlichen Eventualschulden aus der Delkredere-Übernahme. Diese betreffen die mit Vertragslieferanten vereinbarte Schuldmitübernahme aus Warenbezügen von Mitgliedsbetrieben, deren Abrechnung erst im Folgejahr erfolgt. Im Berichtsjahr und im Vorjahr lagen keine wesentlichen Eventualforderungen vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Des Weiteren bestehen im Geschäftsfeld Touristik Verpflichtungen aus Garantie-Kontingentverträgen mit Hotels und verschiedenen Fluggesellschaften sowie Verpflichtungen aus Vorauszahlungsvereinbarungen mit Hotels in Höhe von 150,1 Mio. € (Vorjahr: 70,8 Mio. €). 43. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Derzeit sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt. 44. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als dem Konzern nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen mitsamt ihren Tochterunternehmen sowie wie folgt definierte sonstige Unternehmen und Personen: Vorstand und Aufsichtsrat der RZF sowie von diesen Personen oder deren nahen Familienangehörigen beherrschte, gemeinsam beherrschte bzw. maßgeblich beeinflusste Unternehmen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Im Wesentlichen zählen die FÜR SIE Handelsgenossenschaft eG Food - Non Food, Köln, die REWE Dortmund Großhandel eG, Dortmund, die Gesellschaften der REWE-Kaufleute ohne Beteiligung sowie die Regionalgenossenschaften der REWE über die Aufsichtsratsmitglieder der RZF zum Kreis der sonstigen nahestehenden Unternehmen. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die RZF mittelbar oder unmittelbar in Ausübung ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen und assoziierten Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Der Konzern unterhält wesentliche Geschäftsbeziehungen zu den Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute. Hierbei handelt es sich um assoziierte Unternehmen, an denen die RZF indirekt beteiligt ist. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten Lieferungen und Leistungen beinhalten Warenlieferungen, Vermietungen sowie Dienstleistungen. Lieferungen und Leistungen von bzw. an nahestehende Unternehmen und Personen
Der Rückgang der erbrachten Lieferungen und Leistungen bei den nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultiert aus der Anpassung der Verbundgradeinstufung eines nicht konsolidierten in ein konsolidiertes Tochterunternehmen. Das Volumen der erbrachten Lieferungen und Leistungen an Gemeinschaftsunternehmen resultiert im Wesentlichen aus Warenlieferungen in Höhe von 333,1 Mio. € (Vorjahr: 243,4 Mio. €). Bei den erbrachten Lieferungen und Leistungen an assoziierte Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Warenlieferungen in Höhe von 9.920,7 Mio. € (Vorjahr: 9.238,4 Mio. €) sowie um Vermietungs- und Dienstleistungen in Höhe von 885,3 Mio. € (Vorjahr: 856,0 Mio. €) an die Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute. Das Volumen der erbrachten Lieferungen und Leistungen an sonstige nahestehende Unternehmen und Personen resultiert im Wesentlichen aus Warenlieferungen. Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von Gemeinschaftsunternehmen beinhalten im Wesentlichen Dienstleistungsaufwendungen. Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen. Die erhaltenen Lieferungen und Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen resultieren in Höhe von 13,6 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) aus Anmietungen. Zusammensetzung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen
Die Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen sind in den Sonstigen Forderungen aus Finanzgeschäften und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen enthalten (vgl. Punkt 26 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und Punkt 27 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen"). Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Warenlieferungen an Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute in Höhe von 555,2 Mio. € (Vorjahr: 415,4 Mio. €) sowie Ausleihungen an assoziierte Unternehmen in Höhe von 182,1 Mio. € (Vorjahr: 130,1 Mio. €). Hierbei handelt es sich größtenteils um Gesellschafterdarlehen und Starthilfedarlehen an die Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute (vgl. Punkt 26 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte"). Die Forderungen gegen sonstige nahestehende Unternehmen und Personen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Zentralregulierung in Höhe von 62,4 Mio. € (Vorjahr: 64,1 Mio. €) sowie Darlehensforderungen in Höhe von 29,0 Mio. € (Vorjahr: 30,4 Mio. €). Zusammensetzung der Schulden gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Schulden gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind in den Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen und den Schulden aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten (vgl. Punkt 35 "Sonstige finanzielle Schulden" und Punkt 36 "Schulden aus Lieferungen und Leistungen"). Die Schulden gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen sowohl kurzfristige Darlehensschulden gegenüber den Gesellschaften der REWE- bzw. toom Baumarkt-Kaufleute als auch kurz- und langfristige Schulden gegenüber weiteren assoziierten Unternehmen. Die Schulden gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten Darlehen bzw. Tages- und Termingelder in Höhe von 106,4 Mio. € (Vorjahr: 100,0 Mio. €). Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Gesamtbezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der RZF sowie der Aufsichtsräte (Angaben nach HGB)
Aufgliederung der Bezüge für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der RZF sowie der Aufsichtsräte (Angaben nach IAS 24)
* laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand Für noch nicht ausgezahlte übrige Vergütungen wurden zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen in Höhe von 14,7 Mio. € (Vorjahr: 14,9 Mio. €) passiviert. Diese betreffen insbesondere langfristige erfolgsabhängige Vergütungen. Jedem Mitglied der Arbeitnehmendenvertretung, das in den Aufsichtsrat der RZF gewählt wurde, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen seines Arbeitsvertrags zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den entsprechenden dienstvertraglichen Regelungen. Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Für aktuelle Vorstandsmitglieder sind Pensionsverpflichtungen in Höhe von 14,2 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €) und für ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von 41,0 Mio. € (Vorjahr: 40,2 Mio. €) dotiert. An die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Rentenzahlungen in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) geleistet. 45. Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der RZF als Genossenschaft ist nach § 14 Abs. 2 PublG grundsätzlich der zuständige Prüfungsverband. Für das Berichtsjahr hat der zuständige Prüfungsverband DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., Berlin, unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG diese Prüfung auf die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln (im Weiteren kurz "KPMG"), übertragen. Die folgende Übersicht zeigt das für die KPMG als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Berichtsjahr erfasste Gesamthonorar im Inland. Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer im Berichtsjahr
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Honorare für die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse sowie alle für freiwillige Abschlussprüfungen erforderlichen Leistungen bei der RZF und ihrer einbezogenen Konzernunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen Honorare für Umsatzmietbescheinigungen und Werthaltigkeitsbescheinigungen. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend Honorare für Due Diligence-Leistungen und Beratung im Bereich IT-Analytik. Bei den ausländischen Konzernunternehmen betrugen die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 3,8 Mio. € - davon betreffen 0,1 Mio. € Leistungen des Vorjahres - (Vorjahr: 3,3 Mio. € - davon Leistungen des Vorjahres betreffend 0,3 Mio. €) und Honorare für Steuerberatungsleistungen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Im Konzern haben einbezogene inländische Unternehmen, die andere Abschlussprüfer als KPMG beauftragt haben, von der Befreiungsvorschrift des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht. Von diesen Unternehmen erhielten andere Abschlussprüfer (DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.) im Geschäftsjahr 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) als Honorar für Abschlussprüfungsleistungen - davon betreffen 0,1 Mio. € Leistungen der Vorjahre - und 0,1 Mio. € als Honorar für Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Im Vorjahr erhielt der DGRV jeweils 0,1 Mio. € als Honorar für andere Bestätigungsleistungen und für sonstige Leistungen. 46. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3, 264b und 291 HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse 2022 sowie auf die Erstellung des Lageberichts und überwiegend auch auf die Erstellung des Anhangs verzichten. Die Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 291 HGB ist durch eine Fußnote kenntlich gemacht: Nr.- Gesellschaft, Sitz 1. Ademus Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 2. AK Diskont Beteiligungs-GmbH, Dortmund 3. akzenta GmbH & Co. KG, Wuppertal * 4. ALDIANA GmbH, Frankfurt am Main * 5. Amero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln 6. Amtliches Allgäuer Reisebüro, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart 7. Becker Projektierungsgesellschaft mbH, Köln * 8. Campina Verde Deutschland GmbH, Köln * 9. clevertours.com GmbH, Köln 10. cofact financial services GmbH, Elz 11. DEGOR Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 12. DELUS GmbH & Co. Objekt Frankfurt KG, Pullach i. Isartal 13. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Buttenheim KG, Pullach i. Isartal 14. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Dreieich KG, Pullach i. Isartal 15. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Gießen KG, Pullach i. Isartal 16. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Großbeeren KG, Pullach i. Isartal 17. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Köln-Langel KG, Pullach i. Isartal 18. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neuhausen KG, Pullach i. Isartal 19. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Norderstedt oHG, Pullach i. Isartal 20. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rosbach oHG, Pullach i. Isartal 21. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rüsseina KG, Pullach i. Isartal 22. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Stelle KG, Pullach i. Isartal 23. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Wiesloch KG, Pullach i. Isartal 24. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Dietzenbach KG, Pullach i. Isartal 25. DELUS Verwaltung GmbH & Co. Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 26. DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main * 27. DER Reisebüro OTTO GmbH, Hof 28. DER Reisebüro Service GmbH, Köln 29. DER Reisebüro Südwest GmbH, Stuttgart 30. DER Touristik Airport Services GmbH, Düsseldorf 31. DER Touristik Central Europe GmbH, Köln * 32. DER Touristik Deutschland GmbH, Köln * 33. DER Touristik DMC GmbH, Köln * 34. DER Touristik Group GmbH, Köln * 35. DER Touristik Hotels & Resorts GmbH, Köln * 36. DER Touristik Immobilien GmbH, Köln 37. DER Touristik Online GmbH, Frankfurt/Main 38. DER Touristik Partner-Service Verwaltungs GmbH, Köln 39. Dienstleistungszentrum Südmarkt GmbH & Co. oHG, Starbach 40. -EHA- Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg * 41. Entsorgungsgesellschaft Handel "Pro Umwelt" mbH, Köln 42. Eurogroup Deutschland GmbH, Langenfeld 43. GAROL GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 44. GBI Gesellschaft für Beteiligungs- und Immobilienverwaltung mbH, Köln * 45. Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. Immobilien KG, Pullach i. Isartal 46. Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. oHG, Köln * 47. Glockenbrot Bäckerei Verwaltungs GmbH, Köln * 48. Glockenbrot Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Köln 49. HD Handelsdienstleistungs GmbH, Köln 50. Heiliger & Kleutgens Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 51. HLS Handel und Lager Service Gesellschaft mbH, Köln 52. IMPULS Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekte Nord mbH, Köln 53. IMPULS Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekte Süd mbH, Köln 54. ITS Reisen GmbH, Köln 55. ja-Lebensmittelvertriebsgesellschaft mbH, Köln 56. Koban Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. Objekt Egelsbach KG, Köln 57. KOBAN Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Köln 58. Latscha Filialbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 59. Lekkerland information systems GmbH, Frechen 60. Lekkerland SE, Köln * 61. MEDIAPOINT GmbH, Frechen 62. Meister feines Fleisch - feine Wurst GmbH, Gäufelden 63. Michael Brücken Kaufpark GmbH & Co. OHG, Hagen 64. Motorhome Bookers GmbH & Co. oHG, München 65. NORIL Verwaltung GmbH & Co. Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 66. OC fulfillment GmbH, Köln 67. OC Payment GmbH, Köln 68. OVO Vertriebs-GmbH, Köln 69. Penny Dienstleistung GmbH, Köln 70. Penny Immobilien EINS GmbH, Köln 71. PENNY Markt GmbH, Köln * 72. Penny Spedition GmbH, Köln 73. Perwenitz Fleisch- & Wurstwaren GmbH, Köln 74. Pro Tours GmbH, Köln * 75. Reisebüro Rominger actionade GmbH, Baden-Baden 76. Rema Beteiligungs-GmbH, Dortmund * 77. REMUS Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 78. REWE Berlin Logistik GmbH, Köln 79. REWE Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln * 80. REWE-Beteiligungs-Holding International GmbH, Köln * 81. REWE-Beteiligungs-Holding National GmbH, Köln * 82. REWE-Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH, Köln * 83. REWE Card GmbH, Köln 84. REWE-Centermanagement und Verwaltungs GmbH, Köln 85. REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln * 86. REWE Digital Fulfilment Services GmbH, Köln * 87. REWE Digital GmbH, Köln * 88. REWE Digital Verticals GmbH, Köln * 89. REWE Dortmund Markt GmbH, Dortmund 90. REWE Dortmund SE & Co. KG, Dortmund * 91. REWE DORTMUND Vertriebsgesellschaft mbH, Dortmund * 92. REWE Großflächengesellschaft mbH, Köln * 93. REWE Group Buying GmbH, Köln 94. REWE Group Fruchtlogistik GmbH, Köln 95. REWE Group Marketing GmbH, Köln 96. REWE Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln * 97. REWE Immobilien 1 GmbH, Köln 98. REWE Immobilien 2 GmbH & Co. KG, Köln 99. REWE Immobilien 3 GmbH & Co. KG, Köln 100. REWE-Immobilien-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Köln 101. REWE International Warenhandels GmbH, Köln 102. REWE LOG 1 GmbH, Köln 103. REWE LOG 11 GmbH, Köln 104. REWE LOG 12 GmbH, Köln 105. REWE LOG 13 GmbH, Köln 106. REWE LOG 14 GmbH, Köln 107. REWE LOG 3 GmbH, Köln 108. REWE LOG 30 GmbH, Köln 109. REWE LOG 31 GmbH, Köln 110. REWE LOG 32 GmbH, Köln 111. REWE LOG 33 GmbH, Köln 112. REWE LOG 34 GmbH, Köln 113. REWE LOG 36 GmbH, Köln 114. REWE LOG 4 GmbH, Köln 115. REWE LOG 5 GmbH, Köln 116. REWE LOG 50 GmbH, Köln 117. REWE LOG 52 GmbH, Köln 118. REWE LOG 53 GmbH, Köln 119. REWE LOG 6 GmbH, Köln 120. REWE LOG 60 GmbH, Köln 121. REWE LOG 62 GmbH, Köln 122. REWE LOG 63 GmbH, Köln 123. REWE LOG 7 GmbH, Köln 124. REWE LOG 70 GmbH, Köln 125. REWE LOG 71 GmbH, Köln 126. REWE LOG 9 GmbH, Köln 127. REWE Markt GmbH, Köln * 128. REWE Märkte 1 GmbH, Köln 129. REWE Märkte 10 GmbH, Köln 130. REWE Märkte 11 GmbH, Köln 131. REWE Märkte 12 GmbH, Köln 132. REWE Märkte 13 GmbH, Köln 133. REWE Märkte 14 GmbH, Köln 134. REWE Märkte 15 GmbH, Köln 135. REWE Märkte 16 GmbH, Köln 136. REWE Märkte 17 GmbH, Köln 137. REWE Märkte 18 GmbH, Köln 138. REWE Märkte 19 GmbH, Köln 139. REWE Märkte 2 GmbH, Köln 140. REWE Märkte 21 GmbH, Köln 141. REWE Märkte 22 GmbH, Köln 142. REWE Märkte 24 GmbH, Köln 143. REWE Märkte 3 GmbH, Köln 144. REWE Märkte 30 GmbH, Köln 145. REWE Märkte 32 GmbH, Köln 146. REWE Märkte 33 GmbH, Köln 147. REWE Märkte 34 GmbH, Köln 148. REWE Märkte 35 GmbH, Köln 149. REWE Märkte 36 GmbH, Köln 150. REWE Märkte 38 GmbH, Köln 151. REWE Märkte 39 GmbH, Köln 152. REWE Märkte 4 GmbH, Köln 153. REWE Märkte 40 GmbH, Köln 154. REWE Märkte 41 GmbH, Köln 155. REWE Märkte 42 GmbH, Köln 156. REWE Märkte 43 GmbH, Köln 157. REWE Märkte 44 GmbH, Köln 158. REWE Märkte 45 GmbH, Köln 159. REWE Märkte 46 GmbH, Köln 160. REWE Märkte 47 GmbH, Köln 161. REWE Märkte 48 GmbH, Köln 162. REWE Märkte 49 GmbH, Köln 163. REWE Märkte 5 GmbH, Köln 164. REWE Märkte 51 GmbH, Köln 165. REWE Märkte 52 GmbH, Köln 166. REWE Märkte 53 GmbH, Köln 167. REWE Märkte 54 GmbH, Köln 168. REWE Märkte 55 GmbH, Köln 169. REWE Märkte 56 GmbH, Köln 170. REWE Märkte 57 GmbH, Köln 171. REWE Märkte 58 GmbH, Köln 172. REWE Märkte 59 GmbH, Köln 173. REWE Märkte 6 GmbH, Köln * 174. REWE Märkte 60 GmbH, Köln * 175. REWE Märkte 61 GmbH, Köln 176. REWE Märkte 62 GmbH, Köln 177. REWE Märkte 7 GmbH, Köln 178. REWE Märkte 70 GmbH, Köln 179. REWE Märkte 71 GmbH, Köln 180. REWE Märkte 72 GmbH, Köln 181. REWE Märkte 73 GmbH, Köln 182. REWE Märkte 74 GmbH, Köln * 183. REWE Märkte 75 GmbH, Köln 184. REWE Märkte 76 GmbH, Köln 185. REWE Märkte 77 GmbH, Köln 186. REWE Märkte 78 GmbH, Köln 187. REWE Märkte 79 GmbH, Köln 188. REWE Märkte 8 GmbH, Köln 189. REWE Märkte 9 GmbH, Köln 190. REWE Märkte 90 GmbH, Köln 191. REWE Märkte 92 GmbH, Köln 192. REWE Märkte 93 GmbH, Köln 193. REWE Partner GmbH, Köln 194. REWE-Projektentwicklung GmbH, Köln * 195. REWE Regiemarkt GmbH, Köln 196. REWE Regiemarkt Oldenburg GmbH, Köln 197. REWE RZ GmbH, Köln 198. REWE Spedition und Logistik GmbH, Hürth * 199. REWE Südmarkt GmbH, Köln * 200. REWE Ventures GmbH, Köln * 201. REWE-Versicherungsdienst-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln 202. REWE Warenhandelsgesellschaft mbH, Köln * 203. REWE Wein online GmbH, Köln 204. REWE - Zentral-Aktiengesellschaft, Köln * 205. REWE Zentrale-Business Organisation GmbH, Köln * 206. REWE-Zentrale-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Köln 207. Rheika Lebensmittel Alois Sans GmbH & Co., Köln 208. SANS-Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Köln 209. Schmidt & Co. GmbH, Köln * 210. Schwarzwald Reisebüro Freiburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Freiburg im Breisgau 211. SEKANS Grundstücks-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln * 212. SÜDEMA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 213. Südmarkt Olching GmbH & Co.oHG, Köln 214. toom Baumarkt Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln 215. toom Baumarkt GmbH, Köln * 216. toom Baumarkt Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Köln 217. toom Baustoff-Fachhandel GmbH, Köln 218. TourContact Reisebüro Cooperation Verwaltung GmbH, Köln 219. TRIMEX Transit Import Export Carl Nielsen GmbH & Co. KG, Frechen 220. Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG, Köln * 221. Wilhelm Brandenburg Immobilien 1 GmbH, Köln 222. Wilhelm Brandenburg Immobilien 2 GmbH & Co. KG, Köln 223. Wilhelm Brandenburg Immobilien 3 GmbH & Co. KG, Köln 224. Wilhelm Brandenburg Verwaltungs GmbH, Köln * 225. WISUS Beteiligungs GmbH & Co. Zweite Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal 226. WISUS Objekt Wangen GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 227. WTS Grundstücksverwaltung GmbH & Co Vermietungs KG, Pullach i. Isartal 228. ZooRoyal GmbH, Köln 229. ZooRoyal Petcare GmbH, Köln * Die Gesellschaft wird mit ihren Tochtergesellschaften in den EU/EWR-Konzernabschluss der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, einbezogen und wird von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. 47. Vorstand und Aufsichtsrat Dem Vorstand der RZF gehörten im Berichtszeitraum und im Zeitraum bis zur Erstellung des Konzernabschlusses 2022 folgende Mitglieder an:
Dem Aufsichtsrat der RZF gehörten im Berichtszeitraum und im Zeitraum bis zur Erstellung des Konzernabschlusses 2022 folgende Mitglieder an:
Dem Aufsichtsrat der RZF gehörten ferner die folgenden Arbeitnehmendenvertreter:innen an:
Köln, den 26. April 2023 Der Vorstand Lionel Souque Dr. Daniela Büchel Christoph Eltze Jan Kunath Peter Maly Hans-Jürgen Moog Telerik Schischmanow a) Konsolidierte Gesellschaften
1 Gesellschaft in Liquidation b) Gemeinschaftsunternehmen
c) Assoziierte Unternehmen Übersicht über den Anteilsbesitz der Konzern- und sonstigen Beteiligungsunternehmen zum 31. Dezember 2022
1 wegen Unwesentlichkeit nicht at equity einbezogen 2 Gesellschaft in Liquidation d) Nicht konsolidierte Unternehmen und Beteiligungen
* Beteiligung: Eigenkapital 542.065 T€; Ergebnis -128.805 T€; letzter Jahresabschluss 31.12.2021 An die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der REWE-ZENTRALFINANZ eG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der REWE-ZENTRALFINANZ eG unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 5. Mai 2023 KPMG
AG
Pütz, Wirtschaftsprüfer Sailer, Wirtschaftsprüferin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Genossenschaft und des Konzerns regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig und kontinuierlich überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen und zwischen den Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftspolitik, alle relevanten Aspekte der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Desinvestitionsplanung, den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft und des Konzerns, die Finanzlage sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen und Geschäftsvorgänge regelmäßig und umfassend informiert. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung der vom Vorstand übergebenen Unterlagen zugestimmt. Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt 8 Sitzungen gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstandes von allen wesentlichen Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten lassen. Darüber hinaus haben im Geschäftsjahr 2022 3 Audit Committee-Sitzungen, 4 Präsidiumssitzungen, 3 Personalausschusssitzungen sowie 1 konstituierende Sitzung stattgefunden. Soweit erforderlich, holte der Aufsichtsrat vom Vorstand zusätzliche mündliche und schriftliche Berichte ein. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ließ sich vom Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichten. Unter Beachtung der ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben hat der Aufsichtsrat die erforderlichen Beschlüsse gefasst; darüber liegen gesonderte Protokolle vor. Der Aufsichtsrat hat sich durch seine Kontrollhandlungen und die Auskünfte und Nachweise des Vorstandes von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 GenG durch den DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (kurz: DGRV), Berlin, geprüft. Der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht der Genossenschaft wurden unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG vom DGRV und der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (kurz: KPMG), Köln, als Joint Audit durchgeführt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden durch die vom DGRV gemäß § 55 Abs 3 GenG beauftragte KPMG geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht erhielten den Bestätigungsvermerk ohne Einwendungen. Das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung hat sowohl das Audit Committee als auch der Aufsichtsrat gemäß § 58 GenG in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern DGRV und KPMG erörtert. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen zudem für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht geben die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zutreffend wieder und führten zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat ist mit dem Ergebnis der gesetzlichen Prüfung einverstanden. Auch mit dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat einverstanden. Herr Dr. Christian Mielsch ist mit Ablauf des 30.06.2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Herren Christoph Eltze und Telerik Schischmanow sind ab dem 01.07.2022 Mitglieder des Vorstandes. Anteilseignerseitig sind die Herren Fritz Aupperle und Robert Schäfer zum 27.06.2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Nachfolge haben die Herren Thomas Kunkel und Lutz Richrath angetreten. Herr Matthias Peikert schied durch Amtsniederlegung zum 31.12.2022 aus dem Aufsichtsrat aus. Frau Kati Sommer trat seine Nachfolge an. Arbeitnehmerseitig sind folgende Aufsichtsratsmitglieder am 27.06.2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Frau Jutta Mirtezani, Frau Nicole van Uffelt sowie die Herren Michael Adlhoch, Josef Czok, Bernhard Franke und Lutz Staude. Die Nachfolge haben Frau Franziska Blumenthal, Frau Monika Di Silvestre, Frau Silvia Haupt, Frau Peggy Zeretzki sowie die Herren Orhan Akman und Daniel Nikolovic angetreten. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der REWE-ZENTRALFINANZ eG für die sehr gute Arbeit im Geschäftsjahr 2022, besonders vor dem Hintergrund der erheblichen Herausforderungen, vor die das Unternehmen erneut gestellt wurde: Anfangs noch durch die abklingenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, ab Ende Februar aber insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dessen verheerende Konsequenzen in der Ukraine sowie auf europäischer und globaler Ebene. Wie in den Pandemie-Jahren zuvor wurde die Lage mit gemeinsamer Kraftanstrengung bewältigt, wofür allen großer Dank gebührt.
Köln, den 09. Mai 2023 DER AUFSICHTSRAT gez.: Erich Stockhausen, Vorsitzender Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgte am 9. Mai 2023. |
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