AROBA
Anlagen - Rohrbau GmbH
Zeitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
459.011,00 |
434.704,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
459.011,00 |
434.703,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.547.053,89 |
2.883.354,79 |
| I.
Vorräte |
102.489,20 |
88.954,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.067.333,61 |
1.195.483,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.289,69 |
30.612,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.377.231,08 |
1.598.916,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.990,14 |
4.754,06 |
| Aktiva |
3.011.055,03 |
3.322.812,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.018.546,45 |
2.183.498,41 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 2.
eigene Anteile |
-25.564,59 |
-25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-474.435,41 |
-474.435,41 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.032.369,22 |
2.223.161,84 |
| IV.
Jahresüberschuss |
435.048,04 |
409.207,38 |
| B.
Rückstellungen |
598.211,11 |
551.389,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
394.297,47 |
587.925,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
394.297,47 |
587.925,27 |
| Summe
Passiva |
3.011.055,03 |
3.322.812,86 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Firma AROBA Anlagen-Rohrbau GmbH hat ihren Sitz in
Zeitz und wird beim Amtsgericht Stendal unter der
Handelsregisternummer 206868 geführt.
Der Jahresabschluss der AROBA Anlagen-Rohrbau GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
einzuordnen (§ 267 Abs. 1 HGB).
II. Jahresabschluss / Gliederung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Grundlage für die Kontierung und Auswertung
bildet der DATEV-Kontenrahmen SKR 04.
Die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
III. Bestandsnachweis
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sowie die immateriellen Vermögensgegenstände sind
in EDV-mäßig erstellten Anlagenlisten wert- und
mengenmäßig erfasst.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum
Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst.
Die Bankguthaben und -verbindlichkeiten wurden durch
Saldenbestätigungen und Tagesauszüge
nachgewiesen.
IV. Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256 HGB sowie unter Berücksichtigung der
ergänzenden Ansatz- und Bewertungsbestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 269 - 274, 279
- 283 HGB) erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden, soweit gegen Entgelt erworben, zu
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen
entsprechen hinsichtlich den Abschreibungsmethoden und
Abschreibungssätzen auch den steuerlichen
Vorschriften.
Die Zugänge der beweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden
entsprechend dem Anschaffungsmonat anteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250,00 € wurden im Zugangsjahr
sofort als Betriebsausgaben abgezogen, die mit
Anschaffungskosten über 250,00 € bis 800,00
€ wurden in voller Höhe sofort abgeschrieben.
Bei den Vorräten
wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unter
Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder durch
Abwertungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und
Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die
auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu
Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt
zurechenbaren Einzelkosten auch Gemeinkosten
berücksichtigt werden. Zum Bilanzstichtag sind keine
diesbezüglichen Bestände zu bilanzieren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind zu Nennwerten angesetzt. Notwendige
Einzelwertberichtigungen von Forderungen wurden
berücksichtigt.
Flüssige Mittel entsprechen ihrem Nennwert.
Satzungsmäßige Rücklagen bestanden
nicht.
Bei der Bemessung der Rückstellungen
wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Pensionsrückstellung in Höhe von
251.281,00 Euro ist auf der Grundlage eines
versicherungsmathematischen Gutachtens unter
Berücksichtigung der durch BilMoG geänderten
Vorschriften zur Bewertung und Bilanzierung von
Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen 10 Jahre (Vj. 10 Jahre) von 1,82
% p. a. bei einer unterstellten Laufzeit von 15 Jahren
unter Anwendung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018
G berechnet worden. Eine Verrechnung mit verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen erfolgte nicht, da keine
bestanden.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen
nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes
der vergangenen 10 Jahre sowie dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre im Sinne des §
253 Abs. 6 HGB beträgt 2.113,00 Euro und fällt
unter die Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
Ertragssteuern für das Wirtschaftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Jahresabschluss- und Personalkosten sowie
Gewährleistungen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
Es bestehen keine zusätzlichen
Haftungsverhältnisse.
V. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind solche mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von 1.022.227,99 € enthalten.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen
0,00 € (Vj 0,00 €).
Die sonstigen Rückstellungen sind für
Tantiemeverpflichtungen, Überstunden, Urlaub,
Gewährleistungen sowie Abschluss- und
Prüfungskosten gebildet.
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamt-
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
betrag
|
kleiner
1 Jahr
|
größer
1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
195,5
|
195,5
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
198,8
|
198,8
|
0,0
|
Summe
|
394,3
|
394,3
|
0,0
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind in den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
VI. Weitere Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft neben dem Geschäftsführer im
Durchschnitt 43 Mitarbeiter.
Es bestehen folgende zusätzliche
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus:
° Mietverträgen auf unbestimmte Zeit
belaufen sich auf jährlich 83.754 €
° befristeten Mietverträge wurden nicht
abgeschlossen.
Das Wirtschaftsjahr umfasst das Kalenderjahr vom 01.
Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
Die Gesellschaft hatte zu Beginn des laufenden
Geschäftsjahres zwei Gesellschafter mit folgenden
Anteilen am Stammkapital
Herr Udo Patzelt 50 %
AROBA Anlagen-Rohrbau GmbH 50 %.
Zur Geschäftsführung war Herr Albrecht
Trummer bestellt.
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Zeitz, 27.05.2025
gezeichnet
Albrecht Trummer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2025
festgestellt.
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