Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 280278
Eingetragen
11.2.1992
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
der Betrieb eines Autohauses, der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, die Anschaffung und Weiterveräußerung von Kraftfahrzeugteilen und Kraftfahrzeugzubehör, der Umbau von Fahrzeugen aller Art sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen für Selbstfahrer.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Freiburger Straße 2, 79215 Elzach
39.000 €
50.00%
Lindenmatte 2, 79215 Elzach
39.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AUTOHAUS SCHMID GMBH

Elzach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 836.870,00 594.282,00
I. Sachanlagen 836.870,00 594.282,00
B. Umlaufvermögen 1.870.897,29 1.477.068,62
I. Vorräte 806.584,87 576.256,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 900.638,71 358.509,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 163.673,71 542.302,41
Summe Aktiva 2.707.767,29 2.071.350,62

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.332.589,30 1.267.237,58
I. Gezeichnetes Kapital 78.000,00 78.000,00
II. Bilanzgewinn 1.254.589,30 1.189.237,58
B. Rückstellungen 69.445,89 64.340,00
C. Verbindlichkeiten 1.305.732,10 739.773,04
Summe Passiva 2.707.767,29 2.071.350,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Firma: AUTOHAUS SCHMID GMBH

Anschrift: Freiburger Str. 21

Sitz: 79215 Elzach

Rechtsform: GmbH

Handelsregister: Freiburg

HR-Nr.: HRB 280278

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266,  276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände überwiegend linear vorgenommen. Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

B. Angaben zur Bilanz

Aktiva

Die Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.

Passiva

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter vollständiger Berücksichtigung des Jahresergebnisses aufgestellt

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.189.237,58 enthalten.

Die Pensionsrückstellung wurde nach der projected unit credit method (PUC Methode) ermittelt.

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB ist ausschüttungsgesperrt und beträgt per 31. Dezember 2022 EUR 362,00 (Vorjahr: EUR 630,00).

C. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 85.351,72 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.189.237,58 auf neue Rechnung vorzutragen.

D. Verbindlichkeitenspiegel

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst.

Restlaufzeit
Verbindlichkeiten insgesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(Vorjahr)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(Vorjahr)
94.223,50
(35.878,77)
94.223,50
(35.878,77)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten
(Vorjahr)
1.211.508,60
(703.894,27)
1.211.508,60
(703.893,27)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Summen Geschäftsjahr
(Vorjahr)
1.305.732,10
(739.773,04)
1.305.732,10
(739.773,04)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Schmid Norman KFZ-Mechatroniker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20. Februar 2024.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung, noch in der Bilanz berücksichtigt sind (§ 285 Nr. 33 HGB) ergeben sich auf Grund des Ukraine-Konflikts.

Für die Gesellschaft stellt der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zum 31. Dezember 2021 ein wertbegründendes Ereignis dar. Der Vorgang ist von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Auswirkungen auf die Folgejahre können noch nicht abgeschätzt und beziffert werden.

 

Elzach, den 20. Februar 2024

Torsten Schmid

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.2.2024.

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