P.H. Brauns Handelsgesellschaft mbHLiquidiert
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P.H. Brauns Handelsgesellschaft mbHHannoverJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Gliederung Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Bewertung Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Wertberichtigungen, bilanziert. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang gesondert dargestellt. In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz werden die Anschaffungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410 im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 109.974,98 (Vorjahr: EUR 0,00) aus Lieferungen und Leistungen. Die alleinige Gesellschafterin, die P. H. Brauns Eisen und Stahl GmbH & Co. KG, Hannover, hat bezüglich dieser Verbindlichkeit einen Rangrücktritt zu Gunsten aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger erklärt. 3. Sonstige Angaben Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist bestellt worden: Herr Burkhard Müller, Hannover, Kaufmann. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für 2007 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 140.011,44. Dieser wird aufgrund der Kündigung des Gewinnabführungsvertrages zum 31.12.2006 erstmalig nicht von der P.H. Brauns Eisen und Stahl GmbH & Co. KG übernommen. Hannover, den 24. April 2008 P.H. Brauns Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Burkhard Müller |
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