FLIESEN PROFI ERFT GmbHLiquidiert

50181 Bedburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 40772
Vorher
FLIESEN PROFI BEDBURG/ERFT FLIESEN GmbH
Eingetragen
9.8.2002
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Fliesen, Platten und Mosaik sowie deren Verlegung und Gestellung der zugehörigen Materialien.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Esser
seit 9.8.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FLIESEN PROFI ERFT GmbH

Bedburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 48.592,00 38.121,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 57,00
II. Sachanlagen 48.589,00 38.064,00
B. Umlaufvermögen 478.725,53 214.106,41
I. Vorräte 337.167,99 53.170,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140.750,08 159.042,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 807,46 1.893,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.155,00 1.650,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 528.472,53 253.877,41

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 82.882,94 82.596,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 57.031,83 49.280,15
III. Jahresüberschuss 286,52 7.751,68
B. Rückstellungen 9.490,19 11.470,19
C. Verbindlichkeiten 436.099,40 159.810,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 528.472,53 253.877,41

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs.1 und 2 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 1 und 2 HGB.

Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind sie i.d.R. im Anhang dargestellt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handels- und gesellschaftsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 150 €, nicht jedoch 1.000 € übersteigen, wurde ab 2008 erstmals ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet, welcher im Jahr der Anschaffung und in den darauffolgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufzulösen ist.

Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten angemessene Teile der aktivierungsfähigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen worden. Nicht die Produktion betreffende Verwaltungskosten sowie Vertriebskosten blieben hierbei außer Ansatz.

Die unfertigen Leistungen betreffen zum Stichtag noch nicht abgerechnete Provisionsansprüche. Ihr Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Ausfallrisiken sind durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt worden.

Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verpflichtungen gebildet worden. Sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, welche nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. § 6 Abs. 1 Ziff. 3 EStG wurde dabei beachtet.

III. Angaben zur einzelnen Posten der Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 95.981,43 € betreffen in Höhe von 78.159,53 € Forderungen gegen Gesellschafter.

Alle zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

VI. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr durch
  

Herrn Dieter Esser, Bedburg.


Herr Esser ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Vergütungen der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
  

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