FLIESEN
PROFI ERFT GmbH
Bedburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.592,00 |
38.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
57,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.589,00 |
38.064,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
478.725,53 |
214.106,41 |
| I.
Vorräte |
337.167,99 |
53.170,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
140.750,08 |
159.042,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
807,46 |
1.893,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.155,00 |
1.650,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
528.472,53 |
253.877,41 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.882,94 |
82.596,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.031,83 |
49.280,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
286,52 |
7.751,68 |
| B.
Rückstellungen |
9.490,19 |
11.470,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
436.099,40 |
159.810,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
528.472,53 |
253.877,41 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266
Abs.1 und 2 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 Abs. 1 und 2 HGB.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind sie i.d.R. im Anhang
dargestellt.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handels- und gesellschaftsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Regelungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Im Einzelnen wurden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 150 €,
nicht jedoch 1.000 € übersteigen, wurde ab 2008
erstmals ein
Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet, welcher
im Jahr der Anschaffung und in den darauffolgenden 4 Jahren
mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufzulösen ist.
Bewertung der Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Bei der Ermittlung der
Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten angemessene
Teile der aktivierungsfähigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen worden. Nicht die
Produktion betreffende Verwaltungskosten sowie
Vertriebskosten blieben hierbei außer Ansatz.
Die
unfertigen Leistungen betreffen zum Stichtag noch
nicht abgerechnete Provisionsansprüche. Ihr Ansatz
erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Ausfallrisiken sind durch
eine Pauschalwertberichtigung angemessen
berücksichtigt worden.
Der
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verpflichtungen gebildet worden. Sie sind in
Höhe der Beträge angesetzt, welche nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich waren.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. § 6 Abs. 1 Ziff. 3
EStG wurde dabei beachtet.
III.
Angaben zur einzelnen Posten der Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände von
insgesamt 95.981,43 € betreffen in Höhe von
78.159,53 € Forderungen gegen Gesellschafter.
Alle zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
VI.
Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch
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Herrn Dieter Esser, Bedburg.
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Herr Esser ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Vergütungen der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
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