Dolmetscheragentur24 GmbH

Ahornweg 10, 78667 Villingendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 752488
Eingetragen
22.4.2015
Branche
DolmetschenErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Dolmetschereinsätze, Übersetzungen, Sprachtrainings, Sprachmittler sowie interkulturelle Trainings, technische Dokumentation sowie Beratung zu Themen der Technischen Dokumentation, Software Schulungen und Verkauf sowie sonstige erlaubnisfreie Dienstleistungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Bühl
seit 22.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Auf dem Wall 12, 78628 Rottweil
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dolmetscheragentur24 GmbH

Villingendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 85.522,00 78.697,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 4,00
II. Sachanlagen 84.770,00 77.943,00
III. Finanzanlagen 750,00 750,00
B. Umlaufvermögen 440.082,29 327.047,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 296.220,15 228.671,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 143.862,14 98.375,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 7.538,16
Aktiva 525.604,29 413.282,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 243.778,54 222.608,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   184.002,37
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   13.606,46
IV. Bilanzgewinn 218.778,54  
B. Rückstellungen 64.881,13 26.182,50
C. Verbindlichkeiten 216.944,62 164.491,40
Passiva 525.604,29 413.282,73

Anhang

Erläuterungen der Bilanz


Allgemeines
Die Gesellschaft zählt gem. § 267 (1) HGB zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema des
§ 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zusatzangaben werden nur gemacht soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und des Steuerrechts beachtet.

Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe in der Bilanz.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden als Grundlage für den Jahresabschluß übernommen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzung bewertet.

Für die im Berichtszeitraum neu zugegangenen Vermögensgegenstände wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800.- EURO Nettoanschaffungskosten wurden, soweit im Geschäftsjahr angeschafft, gem. § 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt (Abgangsfiktion).

Das Umlaufvermögen wurde durch Inventur von der Gesellschaft aufgenommen.
Es wurde mit den Einstandspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung des Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung gem. § 252 (1) Nr.4 HGB bewertet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Debitorenliste. Soweit Forderungen aufgrund Insolvenz von Kunden uneinbringlich waren, wurden diese bereits unterjährig ausgebucht. Weitere Einzelwertberichtigungen wurden im Jahresabschluss nicht vorgenommen. Die Pauschalwertberichtung beträgt 1% der Nettoforderungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Höhe und die Laufzeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind anhand der "davon-Vermerke" aus dem Kontennachweis zur Bilanz zu entnehmen.
Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind gebildet worden. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Villingendorf, den 07.11.2024

gez. Benjamin Bühl


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt.

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