Hofstein Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hof seit 14.6.2010 | Geschäftsführer |
Hani Philipp Stein seit 14.6.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hofstein GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Lagebericht zum 30.06.20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die "hofstein GmbH" ist ein Unternehmen, das sich auf den Online-Verkauf von Lampen und Leuchten spezialisiert hat. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 bietet das Unternehmen seinen Kunden eine breite Palette von Beleuchtungsprodukten an. Es konzentriert sich darauf, eine Vielfalt an qualitativ hochwertigen Lampen und Leuchten anzubieten, die verschiedenen Stilen entsprechen - von modernen bis hin zu klassischen und innovativen Designs. Die " hofstein GmbH " bedient Kunden aus verschiedenen Lebensbereichen und legt besonderen Wert auf die Qualität, Auswahl und das Design ihres Lampen-Sortiments. Durch enge Partnerschaften mit Herstellern werden stets die neuesten und innovativsten Produkte angeboten. Der Online-Shop bietet Kunden die Möglichkeit, hochwertige Lampen und Leuchten bequem zu entdecken und zu erwerben, um ihre Räumlichkeiten stilvoll zu gestalten. Die Lage im Internethandel spiegelt eine steigende Tendenz wider, die auf ein gesteigertes Interesse an qualitativ hochwertigen Einrichtungsgegenständen und Wohnaccessoires hindeutet. Das Kundeninteresse am Online-Kauf von Einrichtungsgegenständen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Dies könnte auf einen Trend hinweisen, bei dem Verbraucher vermehrt Beleuchtungsprodukte online suchen und erwerben, um ihre Wohn- oder Arbeitsbereiche zu verschönern und zu verbessern. 2. Ertragslage Im Geschäftsjahr wurde eine Gesamtleistung von TEUR 19.933 erwirtschaftet. Bezogen auf das Rohergebnis beträgt die Personalaufwandsquote 6,78%. 3. Finanzlage Die liquiden Mittel haben sich um TEUR 2.177 auf TEUR 3.951 erhöht. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gesichert. 4. Vermögenslage Die Vorräte betragen zum 30.06.2023 TEUR 5.438 (im Vorjahr TEUR 4.267) und bestehen überwiegend aus zum Verkauf bestimmten Einzelartikeln. Dies entspricht 43,4% der Bilanzsumme (im Vorjahr 50,1%). Die Eigenkapitalquote hat sich auf 50,8% reduziert (im Vorjahr auf 54,8%). 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Unternehmensführung lenkt die Organisation anhand finanzieller Leistungskennzahlen. Dabei konzentriert sich das Unternehmen auf das Wachstum der Einnahmen, die Bruttogewinnmarge, die Personal- und Betriebskostenquote sowie die Liquidität. Es verfügt über ein gut etabliertes internes Steuerungssystem. 6. Risiko- und Chancenbericht Sicherheitsrisiken im E-Commerce, wie Hacker-Angriffe, bedrohen potenziell die Geschäftsabläufe, indem sie Daten stehlen oder den Betrieb stören. Die hofstein GmbH setzt erfahrene IT-Sicherheitsteams sowie externe Berater ein, um diese Risiken zu mindern. Eine Cyber-Risk Versicherung soll wesentliche Schäden durch solche Angriffe abdecken. Zusätzlich schützt sich das Unternehmen vor IT-Ausfällen durch umfassende Datensicherungen und ein robustes Sicherheitssystem. Darüber hinaus besteht ein Risiko in einem möglichen Rückgang der allgemeinen Konsumnachfrage, obwohl dieser Trend im E-Commerce bisher nicht signifikant zu sein scheint. Durch eine europäische Geschäftsstrategie und die Erschließung internationaler Märkte begegnet das Unternehmen einer potenziellen Verringerung der Nachfrage aus Deutschland. Außerdem könnte ein Margenverfall die positive Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Das Unternehmen konkurriert mit anderen Pure-Playern im Bereich Lampen und Leuchten sowie im Home & Living-Segment und versucht, durch breite Produktsortimente und herausragenden Kundenservice seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken Chancen: Das Unternehmen hat einen bedeutenden Vorteil durch die steigende Neigung der Kunden, Konsumgüter online zu kaufen. Aufgrund seiner langjährigen Position als E-Commerce-Spezialist für Lampen und Leuchten in Europa, profitiert die hofstein GmbH von seiner hohen Online-Sichtbarkeit sowie der schnellen Lieferfähigkeit vieler Produkte im Vergleich zu weniger präsenten Wettbewerbern auf dem Markt. Die Gesamtbewertung des Unternehmens zeigt keine Bedrohung durch spezifische Risiken oder aggregierte Risikopositionen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auf. 7. Prognosebericht Die aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklung macht eine fundierte Planung herausfordernd. Auch wenn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der anhaltende Konflikt zwischen Israel und Palästina keine direkten Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft haben werden, so ist die Unsicherheit der Mitarbeiter und Kunden spürbar. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Monate sowie den Erwartungen für die kommenden Wochen und Monate rechnen wir weiterhin mit einer steigenden Nachfrage nach unseren Dienstleistungen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 rechnen wir mit einem Ergebnis auf Vorjahresniveau. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum UnternehmenDie hofstein GmbH hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B69565 eingetragen. Die Firma lautet hofstein GmbH. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des JahresabschlussesAufgrund der Größenklassenmerkmale handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (2) i.V.m. (4) HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 und Abs. 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Vorjahreszahlen wurden für Vergleichszwecke gemäß § 265 Abs. 2 HGB gegenübergestellt. Die Vorjahreszahlen sind nur eingeschränkt mit den Zahlen des Geschäftsjahres vergleichbar, da im Vorjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr vorlag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zur Bilanz Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- sowie Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Es wurde für immaterielle und bewegliche Wirtschaftsgüter die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Für im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG wird die Vollabschreibung durchgeführt, wobei ein Abgang fingiert wird. Aus Vereinfachungsgründen wurde von der Regelung auch in der Handelsbilanz Gebrauch gemacht. Im Übrigen wird auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Brutto-Anlagenspiegel verwiesen. Unter den Finanzanlagen befinden sich Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 466.811,61. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 107.871,76 (im Vorjahr EUR 141.722,86). Erkennbare Einzelrisiken bzw. die Feststellung der Wertlosigkeit wurden durch Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf betroffene Forderungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Kontoguthaben in Fremdwährungen wurden jedoch zum Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 30.06.2023 bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und beinhalten insbesondere Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beträgt € 8.333,53 (i.Vj. EUR 191.114,74). Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung gem. § 285 Nr. 3 a HGB bestehen in Höhe von etwa € 4,9 Mio. aus Verträgen für Mieten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Versicherungsentschädigungen, Erträgen aus Währungsumrechnugen und verrechneten KFZ-Sachbezügen von Arbeitnehmern. Die Erträge aus der Währungsumrechung betrugen EUR 8.161,46. Die Aufwendungen aus der Währungsumrehcnung betrugen EUR 22.811,17. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen und durchgeführt. Es wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich 21 Arbeitnehmer beschäftigt. Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde gem. § 288 (2) HGB verzichtet. Angaben gemäß § 285 Nr. 9 a und 9 b HGB unterbleiben unter Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Frank Hof, Kaufmann, Köln, und Herrn Hani Philipp Stein, Kaufmann, Köln geführt.
Köln, den 20.11.2023 Frank Hof, Geschäftsführer Hani Philipp Stein, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die hofstein GmbH, Köln Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der hofstein GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der hofstein GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, den 20. November 2023 Wolfgang Faillard, Wirtschaftsprüfer |
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