Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2987
Eingetragen
28.10.2005
Branche
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste a. n. g.Paket- und ExpressdienstePostdienste von Universaldienstleistungsanbietern
Gegenstand
Brieforganisation und Sonder-Dienstleistungen insbesondere im Bereich Kurier-, Express- und Postalische Dienste sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Adrion
seit 28.10.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BOSD Ltd. Postservicedienst

Tirschenreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.732,00 1.883,00
I. Sachanlagen 2.732,00 1.883,00
B. Umlaufvermögen 39.915,94 23.783,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.583,01 23.599,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 332,93 183,25
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.555,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.647,94 39.221,56

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 646,35 0,00
I. gezeichnetes Kapital 166,00 166,00
II. Verlustvortrag 13.721,48 22.029,33
III. Jahresüberschuss 14.201,83 8.307,85
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.555,48
B. Rückstellungen 2.238,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 39.763,59 38.521,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39.763,59 38.521,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.647,94 39.221,56

Anhang KLEINE GESELLSCHAFT § 267 ABS. 1 HGB zum Geschäftsjahr 2011

der Firma BOSD Ltd.

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Haftungsverhältnisse

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Forderungen und "Sonstige Verbindlichkeiten".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergebenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßíge Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und .50 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden auf einem Sammelkonto erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 410,00 Euro wurden im Jahr 2011 sofort abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden keine am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Tirschenreuth, 02.10.2012

Adrion Michael, Geschäftsführer

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