Bau von Industrieanlagen, außer Gebäuden
Lippok-Hydraulik GmbH
Enneper Straße 58, 58135 Hagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gordon Lippok seit 30.1.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lippok-Hydraulik GmbHHagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Lippok-Hydraulik GmbH hat ihren Sitz in Hagen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (HRB 7809). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgestz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die Wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Latente Steuern, soweit notwendig, wurden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht abgegrenzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurde gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Angaben zu Forderungen: Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). In den Forderungen sind 0,00 € Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. Angaben zu Verbindlichkeiten: Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Für die Verbindlichkeiten insgesamt wurden keine Sicherheiten abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. IV. Sonstige Pflichtangaben Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Der Geschäftsführer ist alleinvertregungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024 festgestellt. |
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