Gastro
Design Fuchs GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
660,00 |
790,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
659,00 |
789,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.499,57 |
169.403,45 |
| I.
Vorräte |
1.500,00 |
1.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.860,33 |
55.735,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.415,51 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.139,24 |
112.167,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
236.159,57 |
170.193,45 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
185.320,09 |
111.574,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
86.574,74 |
64.461,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
73.745,35 |
22.113,33 |
| B.
Rückstellungen |
12.612,70 |
23.194,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.226,78 |
35.424,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.226,78 |
35.424,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
236.159,57 |
170.193,45 |
Anhang
zum
31. Dezember 2018
Gastro Design Fuchs GmbH
Planung und Einrichtung
von gastronomischen Betrieben
Leintalstraße 13
75031 Eppingen
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Sonstige Pflichtangaben
IV. Angaben gem. § 42 III GmbHG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gastro Design Fuchs GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gastro Design Fuchs GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gem. § 264 Abs. 1 HGB nicht zu
erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren in Staffelform gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss der Gastro Design
Fuchs GmbH ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
bestehen nicht.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software fünf Jahre
unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen ausschließlich linear
vorgenommen.
Die Jahresabschreibung 2018 beläuft sich
auf 130,00 Euro.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Netto-Forderungen berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch Herrn Ulrich Fuchs.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
IV. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter Ulrich Fuchs betragen am Abschlussstichtag
15.865,35 Euro.
Eppingen, den 8. November 2019
Ulrich Fuchs
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2019 festgestellt.
|