Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 92143
Eingetragen
29.8.1990
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Vermittlung und Vertrieb von Textilien und Accessoires im Bekleidungs- und Wohnbereich sowie von Einrichtungsgegenständen, Vermittlung und Nachweis von Verträgen über Wohnraum, Grundstücke, Häuser und gewerbliche Räume, Vermittlung von Darlehen, Finanzierungen und Vermögensanlagen im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung.

Historie

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Management

NameRolle
Francois Soeren Rieber
seit 29.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Francois Rieber
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Francois Rieber
Österreich, 6344 Walchsee
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rieber GmbH

Fischbachau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

80201

103173

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

388

II. Sachanlagen

79813

103173

B. Umlaufvermögen

79136

189532

I. Vorräte

13507

11263

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

51679

172110

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13950

6158

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

58562

11745

Summe Aktiva

217899

304449



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Rückstellungen

13119

12415

B. Verbindlichkeiten

204780

292034

Summe Passiva

217899

304449

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterun­gen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Diese Bewertungsansätze sind, trotz der angesichts der Kapitalstruktur grundsätzlich entstehenden Bedenken, auf ausdrücklliche Anweisung der Geschäftsführung gewählt worden. Hierfür ist u.a. maßgeblich, daß ein erheblicher Teil des negativen Eigenkapitals durch Mittel von Gesellschafter­seite finanziert ist und insofern gesondert von andern Verbindlichkeiten zu beurteilen ist.

Die Geschäftsführung ist, wie bereits im Vorjahr, auf die fortbestehende grundsätzliche Problematik der Bewertung und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtun­gen hingewiesen worden. Dies wird durch nachstehende Unterschrift bestä­tigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine Neubewertungen vorgenommen.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Der Ansatz von latenten Steuern ist mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz von 33 % vor­genommen worden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind bilanziert i.H.v. € 204.779,79.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht bilanziert.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht bilanziert.

Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr war ein Arbeitnehmer beschäftigt.

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

· Herrn Francois Rieber, Fischbachau

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Ge­schäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.

 

F. Rieber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.02.2012

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