Avus
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Landau a.d.
Isar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
13.037,94 |
| B.
Anlagevermögen |
6,00 |
6,00 |
| I.
Sachanlagen |
6,00 |
6,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
31.156,95 |
37.852,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.149,86 |
29.313,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.733,66 |
11.174,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.007,09 |
8.539,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.162,95 |
50.896,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.420,69 |
44.276,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.037,94 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.037,95 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.200,65 |
15.467,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
182,09 |
2.732,98 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
4.876,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.342,26 |
1.743,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.342,26 |
1.743,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.162,95 |
50.896,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur
Offenlegung
Der Jahresabschluss der AVUS
Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen
auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 288 bzw. 326 HGB für die Offenlegung
Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden in Höhe von € 4.389,25 (Vj. €
11.174,08).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden in Höhe von € 3.342,26 (Vj. €
1.743,17).
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Stephan Kunze, Steuerberater und Josef Wallinger,
Steuerberater
Unterschrift der Geschäftsleitung
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