Tech and Teach gGmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Shigeru Umino seit 18.5.2017 | Geschäftsführer |
Olaf Zimmlinghaus seit 6.2.2017 | Prokura |
Takeshi Narushima seit 3.1.2017 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nippon Express (Europe) GmbHMönchengladbach (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Anhang für 2016Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Nippon Express (Europe) GmbH mit Sitz in Mönchengladbach im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 17415 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00, sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Erläuterungen zur Bilanz Angaben zum Anteilsbesitz
Die Angaben basieren auf vorläufigen Jahresabschlüssen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 6.948 (Vj. TEUR 7.411) und Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Nippon Express (Deutschland) GmbH, Mönchengladbach, in Höhe von TEUR 2.490 (Vj. TEUR 2.071), Darlehen in Höhe von TEUR 200 (Vj. TEUR 200) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.865 (Vj. 1.667). Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen enthalten TEUR 41 (Vj. TEUR 53) Forderungen gegen Gesellschafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von TEUR 212 (Vj. TEUR 0). Der Vorjahressaldo enthält im Wesentlichen Steuerforderungen gegenüber Finanzbehörden in Höhe von TEUR 962. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gewinnvortrag Der Gewinnvortrag hat sich wie folgt entwickelt:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen und Personalkosten gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 ein Darlehen bei der Bank of Tokyo-Mitsubishi, Düsseldorf, aufgenommen und dieses zur Tilgung eines Darlehens von der Muttergesellschaft verwendet. Zum Bilanzstichtag beträgt das Darlehen von der Bank of Tokyo-Mitsubishi, Düsseldorf, TEUR 24.675. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash-Pool in Höhe von TEUR 10.452 (Vj. TEUR 0), aus einem Darlehen in Höhe von TEUR 2.500 ((Vj. TEUR 5.000), aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der NEX Logistics Europe GmbH, Mönchengladbach, in Höhe von TEUR 1.449 (Vj. TEUR 1.116) und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.264 (Vj. TEUR 1.345). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 123 (Vj. TEUR 115). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 92 (Vj. TEUR 114). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 95 und betreffen Miet- und Leasingverpflichtungen. Die Verträge enden zwischen 2017 und 2019. Umsatzerlöse Aus der Neudefinition der Umsatzerlöse nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ergaben sich für die Gesellschaft keine Ausweisänderungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 17. Konzernverhältnisse Die Anteile an der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag zu 100 % von der Nippon Express Co., Ltd., Tokio/Japan, gehalten. Der Jahresabschluss der Nippon Express (Europe) GmbH, Mönchengladbach, wird in den Konzernabschluss der Nippon Express Co., Ltd., Tokio/Japan, einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist am Sitz der Obergesellschaft erhältlich. Die Nippon Express (Europe) GmbH, Mönchengladbach, macht in Übereinstimmung mit § 292 HGB i.V.m. der KonBefrV (Konzernbefreiungsverordnung) von der Möglichkeit Gebrauch, den Konzernabschluss des Mutterunternehmens (Nippon Express Co., Ltd., Tokio/Japan) nach japanischen Rechnungslegungsstandards offenzulegen, der nach deutschem Recht von der Konzernabschlusspflicht befreit. Der befreiende Konzernabschluss wird durch die Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger in deutscher Sprache offen gelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen japanischer (J-GAAP) und internationaler (IFRS) Rechnungslegung in Bezug auf den Konzernabschluss der Nippon Express Co., Ltd., Tokio, Japan, sind nachfolgend ausgeführt. Die Japanischen GAAP (J-GAAP) unterscheiden sich in fünf wesentlichen Punkten von den International Financial Reporting Standards (IFRS):
Mönchengladbach, den 13. Juni 2017 Shigeru Umino |
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