MagCon -
Industriemanagement GmbH
Staßfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.710,23 |
125.168,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.884,22 |
32.109,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.826,01 |
93.059,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.035,00 |
1.035,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.750,23 |
126.208,66 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.836,58 |
58.266,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.266,39 |
48.203,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.429,81 |
14.937,04 |
| B.
Rückstellungen |
4.300,00 |
10.332,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
613,65 |
57.610,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
613,65 |
33.872,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
23.737,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.750,23 |
126.208,66 |
Anhang
zum handelsrechtlichen Jahresabschluss
per 31. Dezember 2016
der
MagCon-Industriemanagement GmbH
Dienstleistungen im Maschinen und Anlagenbau
An der Löderburger Bahn 4a
39418 Staßfurt
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die MagCon-Industriemanagement GmbH hat Ihren Sitz in
Staßfurt und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. 7828).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Bilanz-richtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG).
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1
HGB.
Eine Pflichtprüfung gem. § 316 HGB kommt
deshalb für die Handelsbilanz 2016 nicht in Betracht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften
der §§ 266 bzw. 275 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtliniengesetzes. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB).
B.
Erläuterungen der Handelsbilanz
I.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
durchweg an den handels-rechtlichen Vorschriften
ausgerichtet worden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, einschließlich der
aktivierungspflichtigen Nebenkosten, bewertet und soweit
abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden grundsätzlich im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
II.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware
waren nicht zu berücksichtigen.
In Ausführung befindliche Aufträge waren
nicht zu berücksichtigen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden, unter
Berück-sichtigung aller erkennbaren Risiken, mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden weder Einzel- noch Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer als einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht
in der Bilanz erscheinen, haben einen Gesamtbetrag von
357,00 €.
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
C.
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag von Euro 13.429,81 mit dem vorhandenen
Gewinnvortrag von Euro 33.266,39 zu verrechnen.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von Euro
19.836,58 ist vorzutragen.
Staßfurt, den 16. Mai 2017
gez.
Jürgen Degenkolbe
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2017 festgestellt.
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