Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12557
Eingetragen
2.6.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Hostingprovider und Software-Entwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kant Services GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 25.000,00
B. Umlaufvermögen 18.103,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.824,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.279,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.103,92

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 35.263,46
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 10.263,46
B. Rückstellungen 5.596,38
C. Verbindlichkeiten 2.244,08
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.244,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.103,92

Anhang

 
Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- Gesetzes beachtet. Wegen der steuerlichen Wertansätze bildet die Bilanz eine "Steuerbilanz" ab.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit


 Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    -   Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Ab-
        nutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.


2. Sachanlagen
    -   Die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
        kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

    -   Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Ver-
        mögensgegenstandes.

    -   Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
        gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
        Anlagespiegel im Jahr des Zuganges ein Abgang unterstellt wurde.


3. Finanzanlagen
    -   Finanzanlagen sind nicht vorhanden.


4. Vorräte
    -   Vorräte sind nicht vorhanden


5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
    -   Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
        Nennwert angesetzt.


6. Rückstellungen
    -   Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
        Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.


7. Verbindlichkeiten
    -   Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über
        den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, liegen nicht vor.

 
Ergänzende Angaben


Angaben über die Geschäftsführer


Geschäftsführer

Grutters, Robertus Franciscus Theodorus

Klein Gebbink, Jeroen Sebastiaan


Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2012 festgestellt.

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