M. C. O. Import Export GmbHLiquidiert
45966 Gladbeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Walkowiak seit 15.5.2007 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M. C. O. Import Export GmbHGladbeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
PASSIVA
Gladbeck, den 18. Dezember 2020 ANHANG 2019Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierung- und Bewertungsmethoden angewandt. Entgeltich erworbene Vermögensgegenstände werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Werte 150 Euro aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Entwicklung des Anlagevermögens Zur Zeit nicht vorhanden. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände Guthaben Umsatzsteuer Sonstige Verbindlichkeiten Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um 1. Vorverauslagte Beträge, die an den Geschäftsführer innerhalb des vorgegebenen Zeitraums zurückzuzahlen sind sofern keine Verlängerung vereinbart wird. |
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