Boffi Studio Konstanz GmbHLiquidiert

78462 Konstanz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 382181
Eingetragen
11.10.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Küchen- und Badstudios. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Verwaltung von und die Beteiligung an Unternehmungen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Boffi Studio Konstanz GmbH

Konstanz

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011

Fassung für Offenlegungszwecke

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 125.793,00 56.524,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 414,00 866,00
II. Sachanlagen 125.379,00 55.658,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 352.127,43 115.913,93
I. Vorräte 173.987,81 8.843,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.931,77 85.084,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.207,85 21.986,68
  477.920,43 172.437,93

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 22.000,00 9.870,00
C. VERBINDLICHKEITEN 430.920,43 137.567,93
  477.920,43 172.437,93

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011 Fassung für Offenlegungszwecke

BOFFI STUDIO KONSTANZ GMBH, KONSTANZ

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Boffi Studio Konstanz GmbH, Konstanz, erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit in der Darstellung werden sämtliche Davonvermerke und Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt.

Das Geschäftsjahr 2011 hat am 1.1.2011 begonnen und endete am 31.12.2011.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Sie entsprechen handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen. Sofern bei einzelnen Positionen dennoch Änderungen beim Ausweis- bzw. beim Bewertungsverfahren erfolgten, wird nachfolgend darauf hingewiesen.

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen hierbei nach der linearen Methode entsprechend der zu erwartenden betrieblichen Nutzungsdauer. Im Zugangs- und im Abgangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Für bisher nach rein steuerlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die vor dem 1.1.2010 bereits vorhanden waren, wird wahlweise von der Fortführung der bisherigen Bewertungsmethode Gebrauch gemacht (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB). Ebenso wird für geringwertige Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG) analog zu den steuerlichen Vorschriften jährlich ein gesonderter Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel seines ursprünglichen Wertes abgeschrieben. Nach der Vollabschreibung dieses Sammelpostens werden dessen Anschaffungskosten im Anlagespiegel nicht fortgeführt und der Sammelposten als Abgang ausgewiesen.

Sofern die nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Werte von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegen, der Ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Rechnung getragen.

Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, falls die Gründe hierfür nicht mehr bestehen (Wertaufholung).

II. Umlaufvermögen

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB gemacht, soweit diese erforderlich sind.

Fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Verwertungsrisiken werden durch Wertabschläge berücksichtigt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert nach Abzug von Einzelwertberichtigungen. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

Währungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt (§ 256a HGB). Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren (Forderungen) oder höheren (Verbindlichkeiten) Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bestände der einzelnen Debitoren und Kreditoren werden einheitlich bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

III. Aktive latente Steuern

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

IV. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden.

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

I. Angaben zur Aktivseite

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen handelt es sich um eine Forderung gegenüber der Muttergesellschaft Fuchs GmbH Heizung-Sanitär, Konstanz.

II. Angaben zur Passivseite

Eigenkapital

Bei dem gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der Gesellschaft.

Rückstellungen

In der Position Sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für Jahresabschlusskosten TEUR 3, für Urlaub TEUR 2, für Personalkosten (Abfindung) TEUR 16 für Aufbewahrungsverpflichtung TEUR 1 enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

  davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
EUR
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 bis 5 Jahre
EUR
davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag 31.12.2011
EUR
Verbindlichkeiten 430.920,43 0,00 0,00 430.920,43
  430.920,43 0,00 0,00 430.920,43

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011:

Frau Marina Seeberger.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde mit Hinweis auf § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Auf die Angaben der Vergütung wird aufgrund von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

E. Angaben zu verbundenen Unternehmen

Die Boffi Studio Konstanz GmbH ist ein abhängiges Tochterunternehmen der Fuchs GmbH Heizung-Sanitär mit Sitz in Konstanz. Dieses Mutterunternehmen hält 100 % des gezeichneten Kapitals. Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.

 

Konstanz, den 18. Oktober 2012

Frau Marina Seeberger, Geschäftsführerin

Feststellungsbeschluss

Der Jahresabschluss 2011 wurde in der Gesellschafterversmmlung vom 16. November 2012 unverändert festgestellt.

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