Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 217105
Eingetragen
3.3.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung sowie Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist sowie Unternehmensberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Nikowitsch
seit 3.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Palestrinastr. 4, 80639 München
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rob Nikowitsch GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 85.352,93 89.434,08
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.352,93 89.434,08
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 21.731,82 17.701,92
Aktiva 107.084,75 107.136,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 42.701,92 39.459,84
III. Jahresfehlbetrag 4.029,90 3.242,08
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 21.731,82 17.701,92
B. Rückstellungen 5.148,75 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 101.936,00 102.136,00
Summe Passiva 107.084,75 107.136,00

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Rob Nikowitsch GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217105 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft, weil das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Die Geschäftsleitung begründet ihre diesbezügliche Einschätzung wie folgt:

• Die Überschuldung wird durch eine unbefristete Rangrücktrittserklärung auf Verbindlichkeiten gegen über Gesellschaftern beseitigt. Die entsprechenden Verbindlichkeiten belaufen sich zum Stichtag auf 101.936 TEuro.

• Bei der Gesellschaft handelt es sich außerdem um eine Holding-Gesellschaft. Der Gesellschafter wird die benötigten finanziellen Mittel für das weitere Bestehen der GmbH zur Verfügung stellen.

Die Geschäftsleitung geht unter der Berücksichtigung dieser Aspekte von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2023

Gesamtbetrag TEuro 101,9 (Vorjahr TEuro 102,1)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
1 - 5 Jahre TEuro 101,9 (Vorjahr TEuro 102,1)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 101.936,00 enthalten.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

 

München, den 4. April 2025

Geschäftsführer

gez. Robert Nikowitsch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025 festgestellt.

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