FKF Hotel
Wernigerode GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
380.281,00 |
380.873,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
451,00 |
| II.
Sachanlagen |
380.272,00 |
380.422,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.198.529,83 |
3.719.410,78 |
| I.
Vorräte |
22.684,15 |
18.473,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.304.780,15 |
1.958.677,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.871.065,53 |
1.742.259,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.231,94 |
32.941,64 |
| Aktiva |
4.604.042,77 |
4.133.225,42 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.246.433,74 |
1.868.464,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.750.000,00 |
1.750.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
31.535,05 |
41.197,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
377.968,79 |
9.662,90 |
| B.
Rückstellungen |
508.820,00 |
213.340,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.848.789,03 |
2.051.420,47 |
| Passiva |
4.604.042,77 |
4.133.225,42 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die FKF Hotel Wernigerode GmbH mit Sitz in Dresden,
eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter HRB 29245, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs.1 HGB. Eine Pflicht zur Durchführung einer
gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 316
HGB ist somit nicht gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist
gemäß den allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) und unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages erstellt worden.
Die Gesellschaft hat ihre Bilanz nach dem
Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz ist um die Posten "Forderungen gegen
nahestehende Personen" erweitert worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB.
Soweit gemäß den Vorschriften des §
268 HGB Angaben wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang dargestellt werden
können, sind diese Angaben im Wesentlichen im Anhang
angeführt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die
Abschreibungen werden unter Berücksichtigung
betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern von 3 Jahren
linear vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern
betragen überwiegend 3 bis 13 Jahre.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird diesem Umstand durch
die Vornahme außerplanmäßiger
Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Im
Geschäftsjahr 2022 sind weder
außerplanmäßige Abschreibungen noch
Wertaufholungen vorgenommen worden.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bilanziert. Soweit die Bewertung zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert geboten ist, wird diesem Umstand durch
die Vornahme entsprechender Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nennbeträgen bilanziert. Bestehenden Ausfallrisiken
wird durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DES
JAHRESABSCHLUSSES
BILANZ
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens
und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 ist in der
gesonderten Anlage zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von gesamt T€ 1.444 (Vorjahr:
T€ 1.527) besitzen T€ 760 (Vorjahr: T€
760) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
T€ 26 (Vorjahr: T€ 2).
Alle weiteren Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände besitzen eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den Gesamtverbindlichkeiten besitzen €
707.876,50 eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren sowie
€ 222.2222,28 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind mit einem Betrag von € 44.761,75 durch
Sicherungsübereignungen der im Anlagevermögen
enthaltenen Finanzierungsobjekte gesichert.
Die sonstigen Verbindlichkeit berücksichtigen
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von €
37.780,08 (Vorjahr: € 118.878,28) sowie
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von
€ 1.193,76 (Vorjahr: € 0,00).
IV. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge
berücksichtigen Erträge aus Erstattungen von
Sozialversicherungsbeiträgen sowie Erträge aus
Zuschüssen der öffentlichen Hand, die im
Zusammenhang mit einem Schadensausgleich für
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
stehen, in einem Umfang von T€ 453 (Vorjahr: T€
1.349). Die betreffenden Erträge besitzen einen
ausserordentlichen Charakter.
V. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 a HGB
Aus dem bestehenden Pachtvertrag für die
Hotelimmobilie ergeben sich jährliche Verpflichtungen
in Höhe von T€ 1.260. Die Pachtverpflichtung
besteht gegenüber der FKF Immobilien-Verwaltungs-GmbH
& Co. KG, alleinige Gesellschafterin der FKF Hotel
Dresden GmbH. Es besteht ein unbefristetes
Pachtverhältnis.
Aus sonstigen Miet-, Leasing- und
Wartungsverträgen für technische Anlagen sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattungen haben sich im
Geschäftsjahr 2022 Zahlungsverpflichtungen in
Höhe von T€
135 (Vorjahr: T€
127) ergeben.
Es kann diesbezüglich davon ausgegangen werden,
dass nach Ablauf der bestehenden Verträge erneut
vergleichbare Verträge abgeschlossen werden. Insofern
ist vorstehend nicht die Gesamtverpflichtung für die
Restlaufzeit der bestehenden Verträge angegeben,
sondern die zur Zeit bestehenden jährlichen
Verpflichtungen.
Organe der Gesellschaft
Als alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2022
Herr Frank Weyhausen, Dresden, bstellt.
Mit Wirkung zum 29. März 2023 ist Herr
Björn Rosenberg als weiterer
einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer bestellt worden.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
für die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung in Anspruch genommen.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren im Sinne des § 285
Nr.7 HGB durchschnittlich 83 Mitarbeiter beschäftigt.
Dresden, den 17. April 2023
gez. Frank Weyhausen
gez. Björn Rosenberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2023 festgestellt.
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