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Kirchliche und sonstige religiöse VereinigungenKirchliche und sonstige religiöse VereinigungenWZ 94.91.0Primary
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Religion, die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Die Förderung der Religion entsprechend § 52 AO: Zur Umsetzung dieses Zwecks lehrt und motiviert die Enabling Church Ministries Christen und solche die es werden wollen, ihren Beitrag für eine gesunde Gesellschaft zu leisten. Ein besonderes Anliegen ist die Anleitung, Unterweisung und Motivation von christlichen Führungskräften in allen Bereichen der Gesellschaft, damit diese den Nöten und Problemen dieser Welt gut und hilfreich begegnen können. Führungskräfte haben besonderen Einfluss auf die Gesellschaft, weil sie die Kultur, die Abläufe und die Ziele der gesellschaftlichen Organisationen und die Lebensumfelder der Menschen gestalten. Zur Umsetzung des Zwecks gehören zum Beispiel die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von mündlichen, schriftlichen und multimedialen Inhalten über das Internet, durch Medien und durch Präsenzveranstaltungen wie Kongresse, Gottesdienste, Seminare, Ausstellungen, Konzerte und auch Studienreisen. 2. Die Förderung von kirchlichen Zwecken im Sinne von § 54 AO: Christliche Kirchen sind Organisationen, die zuallererst für die Vermittlung des Glaubens und die Erziehung der Christen zu "Segensbringern" für die Welt verantwortlich sind. Die Enabling Church Ministries arbeitet in der Überzeugung, dass die Welt starke und effektive Kirchen braucht, um mehr Menschen mit dem heilenden und befreienden Evangelium von Jesus Christus zu erreichen und dadurch Segen in die Gesellschaft zu bringen. Die Enabling Church Ministries unterstützt die christlichen Kirchen und Körperschaften und besonders deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter bei diesem Auftrag durch die Entwicklung, Verbreitung und Vermittlung von Inhalten zur Organisationsentwicklung, zur Arbeitsorganisation, zur Prozessoptimierung und zu Human Resources und Leadership. Die Inhalten können mündlicher, schriftlicher oder multimedialer Natur sein und über das Internet, durch Medien oder durch Präsenzveranstaltungen wie beispielsweise Kongresse, Gottesdienste, Seminare, Ausstellungen, Konzerte oder auch Studienreisen vermittelt werden. 3. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 AO: Die Enabling Church Ministries führt wissenschaftliche Forschungsarbeiten in den Bereichen der Sozial-, Wirtschafts- und Technikwissenschaften durch. Besondere Berücksichtigung finden dabei Themen aus den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, der Organisationsentwicklung, der Arbeitsorganisation, der Prozessoptimierung, der Human Resources, des Leadership und der Digitalisierung. Die Enabling Church Ministries greift bei ihrer Forschung auf etablierte wissenschaftliche Methoden zum Beispiel aus dem Bereich der qualitativen und quantitativen Forschung zurück und wird als christliche Organisation in besonderem Maße die christlichen Werte, die biblischen Weisheiten und die Erkenntnisse aus der langen christlichen Forschungs- und Kirchengeschichte mit einbeziehen. Mit diesem Zweck verbunden ist die Verbreitung von Forschungsergebnissen und der wissenschaftliche Austausch zum Beispiel durch Veröffentlichungen, Blogs, Internetplattformen, Medienarbeit, Tagungen, Seminaren und Ausstellungen. 4. Die Förderung mildtätiger Zwecke entsprechend § 53 AO: Die Gesellschaft unterstützt Personen, die in Folge ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Insbesondere ermöglicht sie diesen Personen die Teilnahme an Veranstaltungen und Maßnahmen der Gesellschaft, der mit ihr verbundenen Gesellschaften, oder an Maßnahmen anderer Gesellschaften, die im Sinne dieser Satzung sind. Sie kann die Personen auch bei individuellen Maßnahmen unterstützen, die der christlichen Persönlichkeitsbildung oder der Befähigung zur Führung von Menschen dienen.
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
100.00% identifiziert0.00% ungelöst
Identifizierte Personen (2)
Name
Anteil
Martin Kassemann
50.00%
Melanie Viktoria Kassemann
50.00%
Gesellschafter
Beta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Kassemann
Gundelfingen
12.501 €
50.00%
Melanie Viktoria Kassemann
Gundelfingen
12.499 €
50.00%
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