Tätigkeiten von Werbeagenturen
FHG Inkasso GmbH
Ringstraße 42, 55585 Duchroth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Wagner-Waschnick seit 2.9.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FHG Inkasso GmbHDuchrothJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGRechtliche Verhältnisse Firma: FHG Inkasso GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Ringstrasse 42, 55585 Duchroth Ort der Geschäftsleitung: Ringstrasse 42, 55585 Duchroth Eintragung ins Handelsregister: Bad Kreuznach, HRB Nr. 4394 Gegenstand des Unternehmens: Einzug von Forderungen Geschäftsjahr: Kalenderjahr 01.01. - 31.12.2010 Stammkapital: 25.000,00 € Gesellschafter: Herr Frank Schäfer 50% Frau Petra Wagner-Waschnik 50% FHG Inkasso GmbH Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die zulässigen Abschreibungen angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, den Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens soweit durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung von Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). dabei wurde gemäß Satz 2 des §253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung dieser Rückstellungen ein Zinssatz von 5,26% angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle übrigen Fremdwährung , deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihren Umrechnungskurs bei Rechnungsstelllungoder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenverzeichnis in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung von Steuererklärungen. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug 0,00 €. sonstige Pflichtangaben Gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war: Frank Schäfer Kaufmann 55585 Duchroth Der Anhang ist zwingend von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Die Unterschrift stellt klar, dass alle Pflichtangaben nach HGB gemacht wurden und die Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vollständig sind. Das alle erforderlichen Nachweise und Auskünfte zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten sind, in der bisher noch nicht in der Bilanz berichtet wurde. Die Verantwortung des Steuerberaters wird nach den beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater durch Unterschrift anerkannt. Duchroth ______________________ Frank Schäfer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.03.2011 |
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