Kreissparkasse Bautzen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRA 3877
Eingetragen
11.11.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sächsischen Sparkassenverordnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Albers
seit 4.4.2013
Vorstandsmitglied
Gerald Iltgen
seit 28.10.2008
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreissparkasse Bautzen

Bautzen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

der Kreissparkasse Bautzen

Geschäftsjahr 2023

1 Grundlagen der Sparkasse

Die Kreissparkasse Bautzen ist gemäß § 1 SächsSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen.

Träger der Sparkasse ist der Landkreis Bautzen. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse beschränkt sich hingegen auf den Altlandkreis Bautzen in seiner Ausdehnung vor der Kreisgebietsreform am 01.08.2008. Als regionales Wirtschaftsunternehmen stellt die Sparkasse die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen im Geschäftsgebiet sicher.

Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des OSV dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Dieses ist seit dem 03. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.

Die externen Ratingagenturen bescheinigen der Sparkassen-Finanzgruppe auch in 2023 eine gute Bonität. Die Rating-Agentur Moody's Investors Service bestätigt im Februar 2024 das Verbundrating (Corporate Family Rating) von Aa2 und die Ratingagentur Fitch im Januar 2024 ein Gruppenrating von A+. Diese stellen eine Bonitätsbeurteilung der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe dar. Auch die größte kanadische Ratingagentur, DBRS Morningstar, vergibt im Juli 2023 ein Floor-Rating von A (high). Dies bringt zum Ausdruck, dass die Bonität jedes Mitglieds des Haftungsverbundes mindestens mit A (high) zu bewerten ist. Die Zuverlässigkeit der Sparkassen wird damit weiterhin bestätigt.

Vorgaben und Richtlinien hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Bautzen sind im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (SächsSpG), in der sächsischen Sparkassenverordnung (SächsSpkVO) sowie in der Satzung der Sparkasse enthalten. Die Organe der Sparkasse sind der Gesamtvorstand und der Verwaltungsrat.

Kommunale Verankerung ist für die Kreissparkasse Bautzen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Vordergründiges Ziel der Sparkasse ist daher die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Im Jahr 2023 wurden durch die Kreissparkasse Bautzen 253 gemeinnützige Vorhaben und Projekte mit einem Volumen von 0,5 Mio. EUR in Form von Spenden- und Sponsoringleistungen (inkl. PS-Zweckertrag und Crowdfundingzuschüsse) in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und Sozialem unterstützt.

Dennoch ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns und in diesem Zusammenhang auch das Eingehen von kalkulierbaren Risiken notwendig, um das Eigenkapital zu stärken und damit auch zukünftig als eigenständiges und wettbewerbsfähiges Kreditinstitut in der Region bestehen zu können.

Die Kreissparkasse Bautzen tritt für die Kunden in ihrem Geschäftsgebiet als Allfinanzdienstleister auf und bietet ihren Kunden ein umfangreiches Produktangebot. Zu den wichtigsten Kundengruppen gehören die Privatkunden, die mittelständische Wirtschaft und die Kommunen im Geschäftsgebiet.

Das Leistungsspektrum der Sparkasse erstreckt sich vom täglichen Zahlungsverkehr über die Finanzierung privater und geschäftlicher Investitionen sowie Baufinanzierungen bis hin zur klassischen Geldanlage und individuellen Vermögensberatung. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Produkte der Verbundunternehmen, insbesondere um Versicherungen, Bausparen, Wertpapiere sowie das Auslands- und Leasinggeschäft.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nachfolgende Darstellungen zur Wirtschaftslage basieren auf dem Jahresrückblick des DSGV, Unterlagen und Veröffentlichungen des ifo-Instituts, des Landratsamtes Bautzen, der Bundesagentur für Arbeit sowie diversen weiteren Veröffentlichungen.

Das Jahr 2023 war weltweit, durch die Auswirkungen des Krieges, nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, von hoher Inflation geprägt. Das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 beziffert der internationale Währungsfonds (IWF) auf 3,0 bzw. 1,5 % (Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften), was zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten entspricht, dennoch wurde durch das Überwinden der Corona-Pandemie eine stärkere Erholung erwartet. Der Euroraum verlor stark an Wachstumsdynamik. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA wuchs hingegen in 2023 überdurchschnittlich. Als Netto-Anbieter des international gehandelten Flüssiggases (LNG), profitierten sie von den verteuerten Energiekosten, die das Kriegsgeschehen verursachte. Das Euro-Währungsgebiet stagnierte im Jahresverlauf 2023 mit wenigen Ausnahmen weitgehend. Eine Schätzung des IWF beziffert den realen Zuwachs auf 0,7 %, wobei das ausgewiesene Wachstum im Jahresdurchschnitt fast vollständig aus dem Überhang des guten Jahresende 2022 stammt. Allerdings nicht so in Deutschland, insbesondere im vierten Quartal 2022 waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es entstand eine Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023.

Anfang des Jahres 2023 entspannte sich jedoch die Situation in Deutschland, da sich aufgrund getroffener Maßnahmen zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde. Die Inflation blieb hingegen auf einem hohen Niveau. Die Entwicklung der verfügbaren Einkommen in Deutschland mit 5,9 % nominalen Zuwachs war dabei genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Dies dämpfte u. a. die Kauflust und die Konsummöglichkeiten, wodurch der private Verbrauch mit -0,8 % stärker schrumpfte als das BIP. Die Sparquote stieg dagegen leicht um 0,2 % an.

Noch stärker als der private Verbrauch sank der staatliche Konsum mit 1,7 % (preisbereinigt). Vor allem wegfallende Ausgaben für Impfstoffe und Tests spiegelten die Normalisierung nach der Pandemie wider. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben am BIP, welche in den Pandemiejahren 2020 und 2021 zeitweise über 50 % gestiegen war, ging auf 48,2 % zurück. Dagegen steht, aufgrund der steigenden Zinssätze, ein etwas höherer Zinsaufwand. Trotzdem fiel das Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. EUR (2 % des BIP) etwas geringer aus als im Vorjahr. Die Staatsschuldenquote dürfte damit schätzungsweise leicht gesunken sein.

Die Leitzinsen im Euroraum stiegen von dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte. Die Zinsen am Kapitalmarkt folgten diesem Trend weitgehend. Mit Sinken der Inflationsraten, bildeten sich allerdings Ende 2023 die Renditen für lange Zinsbindungsfristen wieder zurück, wodurch die Erwartung aufkam, dass womöglich die Leitzinsen wieder gesenkt werden. Der Jahreswechsel 2023/24 stellte jedoch den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie dar, der sich danach wieder leicht korrigierte. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen über dem Startniveau des Jahres und insbesondere in den Sommermonaten stiegen die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen in der Spitze bis zu 3,0 % an.

Der starke Zinsanstieg bremste vor allem die Investitionsbereitschaft, wodurch u. a. die Bauinvestitionen im dritten Jahr in Folge um 2,1 % (preisbereinigt) sanken, am stärksten betroffen war dabei der Wohnungsbau. Treibende Themen wie Klimawandel und Digitalisierung führten hingegen mitunter dazu, dass die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Komponente des BIP 2023 real sogar um 3,0 % anstiegen. Im Außenhandel sanken die Importe mit 3,0 % stärker als die Exporte mit real 1,8 %. Insgesamt ergab sich nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamt für das Jahr 2023 eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP i. H. v. -0,3 %, wobei ein Teil der Rate auf den Effekt einer geringeren Zahl an zur Verfügung stehender Arbeitstage zurückzuführen ist, bereinigt wird die Entwicklung auf -0,1 % beziffert.

Das BIP in Ostdeutschland und Sachsen blieb entgegen der negativen Entwicklung der Bundesrepublik unverändert. Wachstumsdämpfend wirkte sich hier vor allem die schwache Industrie sowie ebenfalls die rückläufige Baunachfrage aus. Die konsumnahen Dienstleister waren entgegen den Erwartungen besser und stützten so die Konjunktur.

Der Arbeitsmarkt 2023 blieb weiter robust. Trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion stieg die Arbeitslosenquote laut der Bundesagentur für Arbeit moderat um 0,4 % auf 5,7 %. Der Fachkräftemangel hält auch in 2023 in vielen Branchen weiterhin an und bremst dadurch das Wachstum. Dennoch konnte die Zahl der Erwerbstätigen weiter gesteigert werden, sodass mit 44,9 Mio. ein neuer Rekordstand in der Bundesrepublik erreicht wurde. Auch in Ostdeutschland und in Sachsen stieg die Zahl der Erwerbstätigen um rund 0,4 %.

Im Landkreis Bautzen lebten zum 31.12.2022 insgesamt 297.711 Einwohner. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse, als Teil des Landkreises Bautzen, wohnten 129.731 Menschen. Im Vergleich zum 31.07.2022 sank im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Bautzen die Einwohnerzahl um 1.079. Der langfristige Vergleich zum Zensus am 09.05.2011 mit 139.619 Einwohnern zeigt ein Rückgang um 9.888 Menschen. Das statistische Landesamt des Freistaates Sachsen geht in seinen Prognosen bis 2035 davon aus, dass sich der Trend zum Bevölkerungsrückgang fortsetzen wird. Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt zum Jahresende 2023 bei 7,2 % und damit über dem Sachsendurchschnitt von 6,2 % und deutlich über dem Vorjahreswert von 6,6 %.

Das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Bautzen ist weiterhin von einer intensiven Wettbewerbssituation geprägt. Nach der Finanzmarktkrise haben nach Ansicht der Sparkasse wieder viele Banken das Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden als lukrative Ertragsquelle entdeckt. Besonders der Standort Bautzen sticht hier im Vergleich zum gesamten Geschäftsgebiet durch seine Attraktivität hervor. In der Stadt befinden sich Niederlassungen mehrerer deutscher Banken.

Trotz der Bemühungen der Konkurrenz um die Privatkunden liegt die Giromarktquote der Kreissparkasse Bautzen bei 65,40 %. Der Wettbewerb um Firmenkunden ist ebenfalls hoch. Im Vergleich zu den Privatkunden existieren aber bedeutend weniger Anbieter, da sich viele Kreditinstitute und Finanzvermittler hauptsächlich auf das Privatkundengeschäft beschränken.

Die Sparkasse betreibt derzeit 21 Filialen und 13 Selbstbedienungsstandorte zur Bargeldversorgung.

Per 31.12.2023 beschäftigte die Kreissparkasse Bautzen insgesamt 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VJ 298). Darunter befanden sich zwei Vorstände und 16 Auszubildende/BA-Studenten.

2.2 Geschäftsverlauf

Die Kreissparkasse Bautzen verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr, vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der stark veränderten Situation an den Zinsmärkten, eine zufriedenstellende Entwicklung ihrer normalen Geschäftstätigkeit. Die folgende Analyse des Geschäftsverlaufs wird anhand der Daten der Bilanz und des Soll-Ist-Vergleichs vorgenommen.

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 von 2.161,2 Mio. EUR in 2022 auf 2.149,8 Mio. EUR. Die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) sank ebenfalls von 2.213,2 Mio. EUR in 2022 auf 2.117,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023. Diese Entwicklung lag damit leicht unter dem Planwert (DBS) von 2.124,9 Mio. EUR. In mehreren verschiedenen Bilanzpositionen ist ein leichter Rückgang zu erkennen, was die Verringerung insgesamt ergibt.

Kundenkredite

Unser Bestand an Kundenkrediten stieg im letzten Geschäftsjahr von 966,3 Mio. EUR in 2022 auf 999,8 Mio. EUR an und stellt mit einem Anteil von 46,50 % der Bilanzsumme die größte Position der Aktivseite dar. Mit einem Kreditneugeschäft i. H. v. 147,2 Mio. EUR (inkl. Kontokorrent) wurde das geplante Kreditneugeschäft von 124,6 Mio. EUR übertroffen. Die Bestände in dieser Bilanzposition stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 3,47 % an.

Finanzierungen an Unternehmen und Selbstständige wurden i. H. v. 56,5 Mio. EUR gewährt. Darunter waren im Geschäftsjahr 2023 eine Investition in Schuldscheindarlehen i. H. v. 0,5 Mio. EUR. Die privaten Finanzierungen machten 38,1 Mio. EUR des Neugeschäftsvolumens aus, wobei davon 63,94 % zur Finanzierung privaten Wohneigentums verwendet wurden. 52,6 Mio. EUR verwendete die Sparkasse zur Finanzierung von Kommunen, davon 32,1 Mio. EUR außerhalb des Geschäftsgebietes

Aufgrund der unsicheren politischen Lage in Europa und den Auswirkungen auf Deutschland in Verbindung mit der hohen Inflation ist die Investitionsbereitschaft der Kunden stark zurückgegangen. Bei den privaten Baufinanzierungen konnte im Jahresverlauf 2023 ein Bestandswachstum von 4,5 Mio. EUR erzielt werden, wobei jedoch das geplante Volumen um 5,6 Mio. EUR verfehlt wurde. Bei Betrachtung des gesamten privaten Kundenkreditgeschäfts wurde das Planvolumen um 12,7 Mio. EUR nicht erreicht. Der Bestand der gewerblichen Finanzierungen (ohne Kontokorrent) ist im Vorjahresvergleich gesunken und lag mit 8,9 Mio. EUR unter dem Jahresendbestand 2022. Dies resultiert aus Fälligkeiten bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von 10,0 Mio. EUR, von denen 9,5 Mio. EUR wie geplant nicht wieder ersetzt wurden. Die Kredite an öffentliche Kunden (ohne Kontokorrent) stiegen entgegen der Planannahmen, in denen wir von einer Volumensteigerung in Höhe von 27,9 Mio. EUR ausgingen, um 36,0 Mio. EUR auf 202,7 Mio. EUR an. Das Planvolumen der Weiterleitungsdarlehen wurde mit 7,4 Mio. EUR verfehlt.

Eigenanlagen

Das Wertpapiervermögen der Kreissparkasse Bautzen (Anleihen und Schuldverschreibungen sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) verringerte sich, vorrangig durch nicht wieder angelegte Fälligkeiten, um 64,7 Mio. EUR bzw. 10,87 % auf 530,6 Mio. EUR, wodurch es nun den drittgrößten Anteil an der Aktivseite (24,68 % der Bilanzsumme) darstellt.

Der Bestand an Anleihen und Schuldverschreibungen reduzierte sich fälligkeitsbedingt um 64,7 Mio. EUR auf 438,5 Mio. EUR. Im Vergleich zur Planung fällt der Bestand jedoch um 18,4 Mio. EUR höher aus, da entgegen den Planannahmen Wiederanlagen erfolgten bzw. bereits aus der Planung 2024 eine Anlage im Dezember 2023 vorgezogen wurde.

Die im Bestand befindlichen Immobilienfonds weisen zum 31.12.2023 einen Buchwert von 92,0 Mio. EUR (VJ 92,0 Mio. EUR) auf. In 2023 erfolgte entsprechend der Planung keine weitere Zeichnung von Immobilienfonds. Das Volumen in der Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere bleibt im Geschäftsjahr 2023 unverändert.

Die Forderungen an Kreditinstitute und Zentralnotenbanken (inkl. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) erhöhten sich zum Bilanzstichtag vor allem bedingt durch Fälligkeiten von Wertpapieren und Schuldscheindarlehen um 34,3 Mio. EUR auf 557,7 Mio. EUR.

Die Kreissparkasse Bautzen nutzte im abgelaufenen Geschäftsjahr die im Bestand befindlichen derivativen Instrumente i. H. v. 50,0 Mio. EUR (Zinsswaps) zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos.

Beteiligungen

Unsere Beteiligungen sind mit einem Bestand von 7,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. EUR unwesentlich gesunken. Den Hauptanteil am bestehenden Beteiligungsportfolio bilden die Beteiligungen an den Verbundunternehmen der Sparkassenorganisation inklusive der Beteiligung am Ostdeutschen Sparkassenverband.

Kundeneinlagen

Die Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) sind unsere Hauptrefinanzierungsquelle und mit einem Anteil an der Bilanzsumme von 84,68 % die größte Bilanzposition der Passivseite. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verringerten sich die Kundeneinlagen um 38,8 Mio. EUR auf 1.820,6 Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Liquiditätsabflüsse bei privaten und gewerblichen Sichteinlagen zurückzuführen. Im Rahmen der jährlichen Vertriebsplanung verfehlte die Sparkasse die Planannahme um 8,0 Mio. EUR, was angesichts der Höhe der Kundenverbindlichkeiten nur eine geringe Planabweichung darstellt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Mio. EUR auf 90,9 Mio. EUR. Das leicht erhöhte Volumen zum Jahresende ergibt sich hauptsächlich aus offenen Beträgen bei Verrechnungskonten der Landesbanken.

Nicht bilanzielles Geschäft

Neben den Anlagen in Bank- und Wertpapierprodukten stehen wir unseren Kunden auch in allen anderen Fragen der Finanzdienstleistungen zur Seite. Die größte Position des Provisionsgeschäftes bilden dabei die Erträge aus dem Giroverkehr. Daneben vermitteln wir u.a. die Produkte unserer Verbundpartner innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Schwerpunkte unseres Vertriebes sind dabei Bauspar- und Versicherungsverträge sowie Wertpapiere und Fonds. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden 1.019 Bausparverträge (VJ 1.112 Bausparverträge) mit einem Gesamtvolumen von 43,5 Mio. EUR (VJ 51,9 Mio. EUR) abgeschlossen. Im Bereich Lebensversicherungen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr 744 Verträge mit einem Volumen von 20,8 Mio. EUR (VJ 1.065 Verträge mit einem Volumen von 25,0 Mio. Euro) vermittelt werden. Die Bestände an Fonds bei der DekaBank und an Wertpapieren im Depot B liegen zum Bilanzstichtag bei 526,8 Mio. EUR und befinden sich damit um 101,1 Mio. EUR über dem Vorjahresbestand.

Produktpolitik

Die Kreissparkasse Bautzen hat fortführend das Ziel, ihre Marktstellung als Vertriebssparkasse weiter zu behaupten und stabil zu halten. Im Mittelpunkt der Kundenberatung steht der Produktverkauf mittels des Sparkassen-Finanzkonzeptes.

Mit der Intention der weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie der Effizienzsteigerung wird die Produkt- und Dienstleistungspalette der Kreissparkasse Bautzen und ihrer Verbundpartner auch im medialen Bereich kontinuierlich erweitert bzw. angepasst.

Zur Finanzierung der Umsetzung energetischer Maßnahmen an Ein- und Mehrfamilienhäusern bieten wir seit 2023 einen S-Energiekredit mit einem Zinsvorteil an. Auch im Anlagesegment stehen wieder Spareinlagen, Sparkassenbriefe sowie Festgelder zur Verfügung.

Im medialen Bereich findet ebenso eine laufende Weiterentwicklung statt; so ist nunmehr z. B. die Online-Eröffnung von Geschäftsgirokonten sowie Festgeldern möglich.

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 kann die Kreissparkasse Bautzen ein Ergebnis vor Steuern von 5,9 Mio. EUR (VJ -0,6 Mio. EUR) ausweisen. Damit wurde die Planannahme bestätigt. Die geplante Reservenbildung (Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken) von 8,7 Mio. EUR konnte auf 17,5 Mio. EUR gesteigert werden. Dies ist vor allem auf den gegenüber der Planung deutlich erhöhten Zinsüberschuss von 42,2 Mio. EUR (Planwert 34,0 Mio. EUR), insbesondere durch den Zinsertrag aus dem Eigengeschäft von 27,7 Mio. EUR (Planwert: 19,2 Mio. EUR) zurückzuführen. Auch der Provisionsüberschuss stieg gegenüber der Planung um 1,5 Mio. EUR. Nach Abzug der aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Steuerbelastungen liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss mit 1,1 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert.

2.3 Darstellung und Analyse der Lage

2.3.1 Vermögenslage

Wir beurteilen die Vermögenslage der Kreissparkasse Bautzen als geordnet. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Am 31.12.2023 weist die Sparkasse eine Sicherheitsrücklage in Höhe von 68,3 Mio. EUR aus. Die Vorwegzuführung beträgt zum Jahresende 0,4 Mio. EUR und der Bilanzgewinn 0,7 Mio. EUR.

Zum Bilanzstichtag stieg der Fonds für allgemeine Bankrisiken auf 147,0 Mio. EUR. Bezüglich der Ursachen für die Entwicklung verweisen wir auf die Ausführungen im Punkt Ertragslage.

Wie geplant ergaben sich in 2023 keine wesentlichen Änderungen in der Bilanzstruktur.

Nachfolgend sind der Bestand und die Entwicklung der wesentlichen Vermögens- und Schuldenpositionen auf Basis der Jahresbilanz 2023 dargestellt:

Aktiva

2023 2022 Veränderung
in Mio. EUR in % der BS in Mio. EUR in % der BS in Mio. EUR in %
Forderungen an Kreditinstitute 539,4 25,08 504,4 23,34 35,0 6,94
Forderungen an Kunden 999,8 46,48 966,3 44,71 33,5 3,47
Eigene Wertpapieranlagen 530,6 24,67 595,3 27,54 -64,7 -10,87

Passiva

Verbindlichkeiten ggü. Kunden 1.820,6 84,64 1.859,4 86,04 -38,8 -2,09

Die bedeutendsten Positionen auf der Aktivseite sind der Bestand an Kundenkrediten (Forderungen an Kunden) sowie Forderungen an Kreditinstitute und die eigenen Wertpapiere. Das Kundenkreditvolumen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 32,2 Mio. EUR. Das größte Wachstum fand bei Öffentliche Haushalte mit 36,0 Mio. EUR statt. Die Struktur des Wertpapiereigenbestandes ist neben Immobilienfonds im Wesentlichen von Bankschuldverschreibungen, Unternehmensanleihen sowie Staats- und Länderanleihen geprägt. Der Ausweis der Wertpapierleihen, mit Bestand zum 31.12.2023 von 45,0 Mio. EUR nominal, erfolgte auf Basis der modernen Methode in der originären Bilanzposition des verliehenen Wertpapiers unter den eigenen Wertpapieranlagen.

Auf der Passivseite nehmen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden die mit Abstand größte Position ein.

Das Kernkapital nach CRR beträgt per 31.12.2023 197,3 Mio. EUR. Dies entspricht einer Zunahme von 0,40 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel insgesamt, bezogen auf die Summe der Eigenmittelanforderungen per 31.12.2023 (Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote), betrug 22,47 % (VJ 21,84 %) und liegt damit über dem aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Wert von 13,38 %. Dieser setzt sich aus dem in der CRR vorgeschriebenen Werten von 8,00 %, dem durch die BaFin festgesetzten SREP-Zuschlag von 2,00%, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 % sowie weiteren Kapitalpufferanforderungen von 0,88% zusammen. Der Bescheid von Februar 2023 zur Anordnung des SREP-Zuschlages behielt bis einschließlich 31.12.2023 seine Gültigkeit.

In der Unternehmensstrategie hat die Kreissparkasse Bautzen einen Orientierungswert von 20,00 %, für die Gesamtkapitalquote, bei der es sich um einen bedeutsamen Leistungsindikator handelt, als strategische Größe definiert. Die Gesamtkapitalquote stellt das Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva dar. Im Geschäftsjahr 2023 gab es unterjährig keine Unterschreitungen der Kennzahl. Insgesamt besitzt die Sparkasse hinsichtlich der Kapitalausstattung eine stabile Basis für künftige Geschäftsentwicklungen.

Mit den gebildeten Wertberichtigungen und dem Bestand an Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste ausreichend berücksichtigt.

2.3.2 Finanz- und Liquiditätslage

Die Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse Bautzen war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in erforderlicher Höhe gehalten.

Der hohe Anteil der refinanzierungsfähigen Eigenanlagen auf der Aktivseite in Verbindung mit dem hohen Anteil der Kundeneinlagen auf der Passivseite der Bilanz sind auch in Zukunft wesentliche Säulen einer guten Liquiditätslage für die Sparkasse.

Im Rahmen der operativen Liquiditätssteuerung stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung (Pfanddepot bei der Deutschen Bundesbank), um die Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können.

Die LCR nach delVO ist mit 100,00 % zu erfüllen. Im Zähler der LCR-Formel steht der Liquiditätspuffer, d.h. der Bestand an hoch qualitativen liquiden Vermögenswerten, die die strengen Anforderungskriterien an pufferfähige Vermögenswerte erfüllen. Der Nenner entspricht der Summe der kumulierten erwarteten Liquiditätsabflüsse abzüglich der Summe der kumulierten erwarteten Liquiditätszuflüsse. Die Kennzahl wurde zu jedem Meldestichtag eingehalten. Per 31.12.2023 betrug die LCR nach delVO 568,85 %. In der geschäftspolitischen Zielsetzung definiert die Sparkasse einen Orientierungswert von +50,00 %-Punkten auf die gesetzliche Anforderung. Für 2023 entsprach das einem Minimalwert von 150,00 %. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde die strategische Zielgröße, bei der es sich um einen bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator handelt, beibehalten.

Bei der NSFR (Net Stable Funding Ratio) werden seit 2014 quartalsweise die Daten zur Ermittlung der stabilen Refinanzierungsquote gemeldet. Seit dem 30.06.2022 ist die Einhaltung einer Quote von 100,00 % verbindlich festgeschrieben. Zum Stichtag 31.12.2023 betrug die NSFR 174,78 %.

Die Sparkasse hat zum Bilanzstichtag einen Bestand an unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 22,3 Mio. EUR. Dabei handelt es sich um Kundenforderungen in Form von noch nicht abgerufenen Darlehenszusagen und nicht in Anspruch genommenen befristeten Kreditlinien.

Die Kreissparkasse Bautzen verfügt über ein Liquiditätsmanagementsystem. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen, wie Tagesgeldaufnahme und dem Verkauf liquider Wertpapiere, kann dem Liquiditätsbedarf ausreichend Rechnung getragen werden. Wir beurteilen die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse als gesichert.

2.3.3 Ertragslage

Die Analyse und Berichterstattung der Ertragslage erfolgt analog dem Vorjahr auf der Grundlage des Sparkassenbetriebsvergleiches, dem einheitlichen Planungs- und Steuerungssystem innerhalb der Sparkassenorganisation. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.

Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 bewertet die Sparkasse, vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie mit Blick auf das erzielte Betriebsergebnis vor Bewertung, als sehr gut.

Die wesentlichen Positionen, ihre Veränderungen sowie ihr Anteil an der durchschnittlichen Bilanzsumme sind nachfolgend dargestellt:

2023 2022 Veränderung
in Mio. EUR in % der DBS in Mio. EUR in % der DBS in Mio. EUR in %
Zinsüberschuss 42,2 1,99 31,3 1,41 10,9 34,8
Provisionsüberschuss 15,7 0,74 14,4 0,65 1,3 9,0
Personalaufwand 18,1 0,85 17,2 0,78 0,9 5,2
Sachaufwand 10,3 0,49 10,1 0,46 0,2 2,0
Betriebsergebnis vor Bewertung 29,9 1,41 18,8 0,85 11,1 59,0
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft 0,3 0,01 -30,7 -1,39 31,0 101,0
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft -5,3 -0,25 -5,0 -0,23 -0,3 6,0
Betriebsergebnis nach Bewertung 7,4 0,36 -2,8 -0,12 10,2 364,3
nachrichtlich: Veränderung Reserven -17,5 -0,83 14,0 0,63 -31,5 -225,0
Jahresüberschuss 1,1 0,05 0,8 0,04 0,3 37,5

Der Zinsüberschuss als größte Ertragsposition der Kreissparkasse Bautzen wurde zum Bilanzstichtag 2023 mit 42,2 Mio. EUR bzw. 1,99 % der DBS ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Zinsüberschuss um 10,8 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf einen 16,7 Mio. EUR höheren Zinsertrag, maßgeblich aus dem Eigengeschäft, zurückzuführen ist. Zum ursprünglichen Planwert des Zinsüberschusses von 1,60 % der DBS ergibt sich eine Abweichung um +0,39 Prozentpunkte. Der dargestellte Zinsüberschuss beinhaltet neben den originären Zinserträgen und Zinsaufwendungen auch laufende Erträge aus den Spezialfonds sowie den gehaltenen Beteiligungen.

Sowohl im Kundengeschäft als auch im Eigengeschäft fallen die Erträge aufgrund der Zinsentwicklung gegenüber der Planung höher aus. Der Zinsaufwand im Kundengeschäft lag um 5,3 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert und um 2,3 Mio. EUR auch über dem Planungsniveau. Dies lag vorrangig an der Wiedereinführung von zinstragenden Passivprodukten, da die ungeplante Zinsentwicklung auf der Passivseite zu höheren Aufwendungen geführt hat. Im Eigengeschäft fiel der Zinsaufwand mit 0,07 Mio. EUR leicht über dem Planwert aus.

Der Provisionsüberschuss stellt ebenfalls einen wichtigen Anteil am Bruttoertrag dar. Zum Bilanzstichtag liegt er um 1,5 Mio. EUR über dem Planwert der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Gegenüber dem Vorjahreswert konnte eine Steigerung um 1,3 Mio. EUR erzielt werden. Höhere Erträge wurden insbesondere im privaten Giroverkehr sowie im Kartengeschäft und Barzahlungsverkehr erzielt. Der Mehrertrag lag u. a. an den neuen Girogebühren, Kartengebühren und Kreditkartenpreisen, die im Jahr 2023 erstmalig ganzjährig vereinnahmt werden konnten. Zudem fielen Provisionsaufwendungen aufgrund der Reduzierung des Vermittlergeschäfts geringer aus als in der Planung angenommen.

Die Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio. EUR auf 28,4 Mio. EUR, wobei 0,9 Mio. EUR auf die Erhöhung der Personal- und 0,2 Mio. EUR auf die Erhöhung der Sachaufwendungen entfielen. Die Personalaufwendungen stiegen auf 18,1 Mio. EUR an (VJ: 17,2 Mio. EUR) und liegen damit nur leicht über dem Planwert von 17,9 Mio. EUR. Die Sachaufwendungen blieben annährend gleich und lagen sogar mit 0,4 Mio. EUR unter dem Planwert.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung, bei dem es sich um einen bedeutsamen Leistungsindikator handelt, liegt mit 1,41 % der DBS (VJ 0,85 %) um 0,49 Prozentpunkte über dem Planwert von 0,92 % der DBS sowie absolut um 11,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Der definierte Orientierungswert für ein Mindestbetriebsergebnis vor Bewertung von 15,0 Mio. EUR, ausgerichtet auf drei Jahre, wurde für das Geschäftsjahr 2023 erreicht.

Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft beträgt zum Bilanzstichtag -5,3 Mio. EUR (-0,25 % der DBS) und lag damit unter der Planannahme (-2,3 Mio. EUR) und um 0,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Das Bewertungsergebnis resultiert zu 40,97 % aus einer bedeutenden EWB-Neubildung.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft belief sich in 2023 auf 0,3 Mio. EUR (0,01 % der DBS) und lag damit über der Planannahme von -1,4 Mio. EUR (-0,07 % der DBS). Dies resultierte aus Pull-to-Par-Effekten und aus Veränderungen der Zinsen und Spreads.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung ohne Veränderung der Reserven lag daraus folgend bei 24,9 Mio. EUR.

Aufgrund des hohen Zins- und Provisionsüberschusses konnte eine deutlich höhere Bildung von Vorsorgereserven als geplant erfolgen. Die neu gebildeten Reserven i. H. v. 17,5 Mio. EUR übersteigen die im Vorjahr aufgelösten Vorsorgereserven von 14,0 Mio. EUR.

Das negative neutrale Ergebnis beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf -1,5 Mio. EUR und liegt damit leicht über dem Planwert von -1,3 Mio. EUR. Das im Vorjahr höhere neutrale Ergebnis (2,2 Mio. EUR) resultierte vor allem aus einer außerordentlichen Zwischenausschüttung des Immobilienfonds Real I.S. BGV VI.

Damit entspricht das Ergebnis vor Steuern mit 5,9 Mio. EUR bzw. 0,28 % der DBS dem Planwert. Die Kreissparkasse Bautzen weist einen Jahresüberschuss von 1,1 Mio. EUR (VJ 0,8 Mio. EUR) aus. Die Kapitalrendite für das Geschäftsjahr 2023, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,05 % (VJ 0,04 %).

Das Verhältnis von ordentlichem Aufwand zu ordentlichem Ertrag wird durch die Cost-Income-Ratio dargestellt. Per 31.12.2023 konnte ein Wert von 48,70 % erzielt werden. Damit konnte gegenüber der Planung (59,40 %) als auch gegenüber dem Vorjahreswert (59,10 %) eine Verbesserung erreicht werden.

2.3.4 Zusammenfassung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Nach unserer Einschätzung zeichnet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein zufriedenstellendes Bild. Die Vermögenslage wird als geordnet beurteilt.

Auch die Finanz- und Liquiditätslage beurteilen wir als geordnet, was auf Basis regelmäßiger Simulationen auch zukünftig zu erwarten ist.

Die Kreissparkasse Bautzen schätzt die Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, unter Berücksichtigung der Zinssituation, dem Aspekt der hohen Inflation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sowie den regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten, im Geschäftsjahr 2023 als sehr gut ein.

2.3.5 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Neben den zuvor genannten bedeutsamen, finanziellen Leistungsindikatoren (Betriebsergebnis vor Bewertung, LCR und Gesamtkapitalquote) existieren die für die Sparkasse wesentlichen, nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Diese sind als Orientierungsgrößen in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert. Die Sparkasse misst ihren Vertriebserfolg an den Kennzahlen Ertrag pro Kunde und Giromarktquote.

Strategisches Ziel ist es, in den Kennzahlen Ertrag je Privatkunde und Ertrag je Firmenkunde (Basis Strategieanalyse) bis 2030 die TOP 10 der Sparkassen des OSV zu erreichen. Die derzeitige Platzierung ist bei Privatkunden Platz 29 und bei Firmenkunden Platz 36 (Strategieanalyse 2023). Im Vorjahr lag die Platzierung der Privatkunden bei Platz 41 und die der Firmenkunden bei Platz 40 (Strategieanalyse 2022). Um das strategische Ziel langfristig zu erreichen, wird während des Prognosezeitraums die sukzessive Verbesserung verfolgt.

Bezogen auf die Marktanteile an Privatgirokonten (Anzahl der Privatgirokonten der Einwohner des Geschäftsgebiets in %) war die Zielsetzung der Sparkasse eine GesamtGiromarktquote von größer 65,00 % in 2023 sowie eine Giromarktquote "Karrierephase 3145 Jahre" bis 2027 von 68,00 % zu erreichen. Die zuletzt erhobene Gesamt-Giromarktquote liegt per 31.12.2023 bei 65,40 % bzw. 69,40 %. Damit sind die Zielvorgaben erreicht.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Der Jahresauftakt 2024 ist bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse, beispielsweise Streiks mit Auswirkungen auf den Güterverkehr und gestörte internationale Lieferketten durch blockierte Schifffahrtsrouten im roten Meer, in seiner Wirtschaftstätigkeit gebremst. Die Möglichkeit einer sogenannten "technischen Rezession" könnte daher auf Deutschland zukommen, sollte das erste Quartal 2024 insgesamt einen negativen Verlauf aufweisen.

Für das Gesamtjahr 2024 wird dann jedoch überwiegend eine Erholung für den weiteren Jahresverlauf prognostiziert. Mit einem planmäßigen Nachlassen des Preisauftriebes in Verbindung mit der Entwicklung der Einkommen, wäre die Kaufkraft entsprechend gestärkt und neues Wachstum ist möglich. Diese positiven Prognosen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen weiteren politischen und geostrategischen Verschärfungen kommt.

Im Mittel wird für 2024 ein Wachstum des BIP von 0,3 Prozent für möglich gehalten. Haupttreiber dafür wird im laufenden Jahr vor allem die unterstellte Erholung des privaten Konsums sein, dieser könnte in 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent ansteigen. Bei Bauinvestitionen und dem Außenhandel bleibt es hingegen weiter schwierig. Der Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit einer Seitwärtsbewegung der Erwerbstätigkeit begleiten.

Ein weiterer Aspekt, der dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben könnte, wird die Neujustierung der Zinslandschaft werden. Nach Einschätzungen der Abteilung Financial Markets & Economics des DSGV wird im Mittel der Prognose mit einer Reduzierung der Leitzinsen um 50 Basispunkte im zweiten Halbjahr 2024 gerechnet.

Für den Freistaat Sachsen prognostiziert das ifo Institut für das Jahr 2024 einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,70 %. Die Zahl der Erwerbstätigen wird voraussichtlich in Sachsen um 0,10 % zunehmen.

Unsere Geschäftsaussichten sind eng mit der Wirtschaftsentwicklung in der Region, aber aufgrund des Bestandes an Eigenanlagen auch mit den Entwicklungen an den internationalen Märkten verbunden. Ausgehend von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Sparkasse im 3. Quartal 2023 eine entsprechende Planung für das Geschäftsjahr 2024 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellt.

Auf Basis der im Januar 2024 für den Prognosezeitraum getroffenen Wirtschaftsprognosen und der weiter anhaltenden Inflation, erwartet die Kreissparkasse Bautzen eine im Vergleich zum Vorjahr leicht steigende Durchschnittsbilanzsumme (DBS). Insgesamt geht die Sparkasse in ihrer Planung für das Jahr 2024 allerdings von keinen wesentlichen strukturellen Änderungen in den Bilanzpositionen aus.

Wir erwarten bei den Kundeneinlagen aufgrund der Verbraucherpreisentwicklung insgesamt eine Reduzierung um 21,4 Mio. EUR. Die Wiedereinführung der Passivprodukte in Verbindung mit dem höheren Marktzinsniveau führt weiter zu einer voraussichtlichen Umschichtung der Sichteinlagen in längerfristige Sparprodukte.

Im Kundenkreditgeschäft gehen wir im Rahmen der Planung von einem Kreditwachstum von mindestens 18,8 Mio. EUR aus. Die notwendigen Mittel, stehen als Liquidität bei der Bundesbank und den Landesbanken zur Verfügung.

Bei den Eigenanlagen (Wertpapiervermögen und Forderungen an Kreditinstitute) wird mit einer leicht rückläufigen Entwicklung von 9,5 Mio. EUR gerechnet. Dabei werden die Forderungen an Kreditinstitute zugunsten des Wertpapiervermögens deutlich reduziert.

Im Jahr 2023 kam es zu deutlichen Zinssteigerungen, allen voran in den kurzen Laufzeitstützstellen. Die Zinskurve befindet sich entsprechend auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr. Zur Unternehmensplanung per 30.09.2023 lag der Overnight-Zins bei 3,89 %, was einen Anstieg gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres um 3,21 Prozentpunkte darstellt ebenso wie das 3-Monatsgeld um 2,78 Prozentpunkte auf 3,96 %. Die langfristigen Stützstellen stiegen um rund 0,50 Prozentpunkte (10-Jahres-Zins 3,70 % und 5-Jahres-Zins 3,60%). Danach bildet die Kurve eine Inversität aus. Insgesamt war die Kurve jedoch recht flach.

Trotz möglicher Zinssenkungen im Jahr 2024 gehen wir für Planungszwecke von einer unveränderten Zinssituation aus. Dementsprechend rechneten wir mit einer konstanten Zinsprognose, d.h. die zum Planungsstichtag vorliegende Zinsstrukturkurve wird konstant bis zum Ende der Planperiode fortgeschrieben.

Ein Erfolgsfaktor bleibt die Zinsspanne. Die Kreissparkasse Bautzen erwartet für 2024 eine im Vergleich zum Vorjahr um 0,07 Prozentpunkte höhere Zinsspanne von 2,06 % der DBS. Der größere Teil der Zinsspanne resultiert dabei, wie auch schon in 2023, aus dem Zinsertrag aus Eigengeschäft. Der geplante Zinsüberschuss wird auf 44,1 Mio. EUR beziffert und liegt damit über dem des Jahres 2023 von 42,2 Mio. EUR.

Entsprechend der zugrundeliegenden Planannahmen rechnet die Sparkasse im Prognosezeitraum mit einem Provisionsüberschuss von 15,6 Mio. EUR (0,73 % der DBS). Dieser resultiert im Jahr 2024 vor allem aus dem Giroverkehr. Der Vorjahreswert lag bei 15,7 Mio. EUR.

Im Rahmen der Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht die Kreissparkasse Bautzen von einem um 1,4 Mio. EUR höheren Personalaufwand (19,5 Mio. EUR bzw. 0,91 % der DBS) als im Jahr 2023 aus. Aus der Tarifeinigung vom April 2023 resultiert eine deutliche Tariferhöhung zum 01. März 2024.

Der geplante Sachaufwand für 2024 von 11,5 Mio. EUR (0,54 % der DBS) liegt über dem Niveau des Jahresendwert 2023 von 10,3 Mio. EUR (0,48 % der DBS).

Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich gemäß der Planung im Jahr 2024 gegenüber 2023 durch steigende Verwaltungskosten von 29,9 Mio. EUR bzw. 1,41 % der DBS auf 28,7 Mio. EUR bzw. 1,34 % der DBS reduzieren. Das operative Ergebnis wird 2024 maßgeblich durch einen steigenden Zinsüberschuss von 44,1 Mio. EUR (2,06 % der DBS) bestimmt.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft wird, bei durchgängiger Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, im Jahr 2024 mit -1,0 Mio. EUR bzw. -0,05 % der DBS erwartet. Aufgrund der bei der Planung zugrundeliegenden konstanten Zinsprognose ergeben sich erwartete Zuschreibungen aus Laufzeitverkürzungen und Fälligkeiten.

Im Kundenkreditgeschäft rechnet die Sparkasse aufgrund der konsequenten Umsetzung der Adressenrisikostrategie über ein internes Limitsystem und eine an der Bonität des Kreditnehmers ausgerichteten Konditionspolitik, trotz der Auswirkungen der starken Inflation, weiter mit einem moderaten Bewertungsergebnis sowohl hinsichtlich Einzel- als auch Pauschalwertberichtigung. Geplant wurden die zu erwartenden Einzelwertberichtigungen auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten des aktuellen Kreditportfolios zuzüglich des geplanten Neugeschäfts. Die Planung für das Geschäftsjahr 2024 erwartet Bewertungserfordernisse von -2,9 Mio. EUR (-0,14 % der DBS).

Des Weiteren prognostiziert die Sparkasse ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. 8,7 Mio. EUR. Die prognostizierte Ertragslage ermöglicht es außerdem, den Vorsorgereserven einen Betrag von 15,2 Mio. EUR zur Stärkung der Eigenmittel zuzuführen.

Die Kreissparkasse Bautzen rechnet im Geschäftsjahr 2024 unter den geplanten Bedingungen mit einem Anstieg der Cost-Income-Ratio auf 51,8 % und damit einer Verschlechterung um 3,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahresstichtag.

Aufgrund der erwarteten Rahmenbedingungen wird die prognostizierte Geschäftsentwicklung (Betriebsergebnis vor Bewertung) im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr annähernd gleich sein (Rückgang um 1,2 Mio. EUR auf 1,34 % der DBS).

Zur Erreichung unserer Ziele werden sich die kreditgeschäftlichen Aktivitäten im Wesentlichen auf den Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit Kunden sehr guter Bonität konzentrieren. Ausweitungen bei Engagements schwächerer Bonitäten sollen nur in eng begrenztem Umfang erfolgen. Dazu wurden entsprechende operative Limite im Rahmen einer Risikostrategie definiert. Im Planungszeitraum der Mittelfristigen Unternehmensplanung bis 2027 ist es grundsätzliches Ziel, den Bilanzanteil des Kundenkreditgeschäftes zu erhöhen. Deshalb planen wir im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung ein Kreditneugeschäft von 127,9 Mio. EUR. Insbesondere soll dies, neben dem Kreditgeschäft im Geschäftsgebiet (Neugeschäft und Prolongationen 97,9 Mio. EUR) auch durch Kommunalkreditfinanzierungen außerhalb des Geschäftsgebiets (Neugeschäft bis 30,0 Mio. EUR) und die Beteiligung an Konsortialkrediten realisiert werden.

Der Erwerb von Schuldscheindarlehen war laut der Mittelfristigen Unternehmensplanung nicht geplant, allerdings wurde im April 2024 entschieden, dass Schuldscheindarlehen zum Ersetzen der Fälligkeiten erworben werden. Der Bestand an Schuldscheindarlehen wird nicht ausgeweitet. Gemäß den Planvorgaben wurden durch das Vertriebsmanagement entsprechende Ziele erarbeitet, die im Bilanzstrukturszenario der MUP umgesetzt wurden.

Der Bestand an Eigenen Wertpapieren wird gemäß der Planung bis zum Jahresende 2024 leicht ansteigen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind Wiederanlagen i. H. v. 140,0 Mio. EUR geplant, wovon bereits im Dezember 2023 20,0 Mio. EUR angelegt wurden.

Zum Geschäftsjahresende befinden sich Immobilienfonds mit einem Buchwert i. H. v. 92,0 Mio. EUR im Bestand. Im Rahmen der Planung ist keine weitere Zeichnung von Immobilienfonds geplant.

Für die als bedeutsame, finanzielle Leistungsindikatoren festgelegten Kennzahlen wurden auch für die kommenden Geschäftsjahre entsprechende Orientierungswerte festgelegt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung soll in den nächsten vier Planjahren mindestens 15,0 Mio. EUR betragen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR delVO) darf einen Wert von 150,00 % (gesetzliche Kennziffer zuzüglich Puffer von 50,00 %) nicht unterschreiten. Die Gesamtkapitalquote wird mit mindestens 20,00 % geplant. Nach den Planungen werden die Orientierungsgrößen im Jahr 2024 eingehalten. Die Orientierungsgröße zur nachhaltigen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells (ROE/COE > 1) mit einem Wert von 1,5 entfällt, da das Reporting durch den OSV nicht mehr durchgeführt wird. In der Planung 2025 ff. wird die Thematik zur Darstellung einer Größe für die nachhaltigen Tragfähigkeit erneut aufgegriffen.

Neben den zuvor genannten bedeutsamen, finanziellen Leistungsindikatoren stehen die wesentlichen, nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Hier wurden folgende Punkte für den Planungszeitraum von vier Jahren in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert. Das Erreichen der TOP 10 der Sparkassen des OSV bis 2030 bei den Zielgrößen Ertrag je produktnutzender Kunde (Privatkunde und Firmenkunde). Bezogen auf die Marktanteile an Privatgirokonten (Anzahl der Privatgirokonten der Einwohner des Geschäftsgebiets in %) ist die Zielsetzung der Sparkasse das Halten einer Gesamt-Giromarktquote von größer 65,00 % sowie eine Giromarktquote "Karrierephase 31-45 Jahre" bis 2027 von 68,00 %.

Auf Basis unserer Plandaten gehen wir von einem zufriedenstellenden Geschäftsverlauf, einem den Rahmenbedingungen angemessenen Betriebsergebnis und einer entsprechenden Stärkung des Eigenkapitals aus.

Das Vertriebsmanagement plant für das Kalenderjahr 2024 u. a. die Erweiterung und Anpassung der Internetfiliale "IF Effizient", mit welcher den Kunden weitere Funktionalitäten sowie Serviceleistungen zur Verfügung stehen werden.

Der andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie das Risiko einer Rezession sind aktuell maßgebliche Unsicherheitsfaktoren für die Wirtschaftslage in Deutschland und Europa. Die Dauer und der Ausgang der kriegerischen Auseinandersetzungen, sowie die daraus entstehenden Konsequenzen werden die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unsicher. Es kann zu negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamen Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.

3.2 Chancenbericht

Die Kreissparkasse Bautzen betreibt als Universalkreditinstitut alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Wir sehen große Chancen im Ausbau bestehender Kundenverbindungen und Aufbau neuer Kundenbeziehungen durch Beratung und Produktverkauf. Daher möchten wir auch in Zukunft unter Abwägung betriebswirtschaftlicher Aspekte an dem Filialnetz festhalten und sehen dadurch weiterhin einen großen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern.

Darüber hinaus sehen wir vor allem Chancen in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, die das Vertrauen in die Zukunft festigen und eine höhere Investitionsbereitschaft nach sich ziehen. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. In der weiteren Stabilisierung auf der Vermittlerplattform FINMAS sehen wir die Möglichkeit zur Generierung von Potenzialen über die Erwartungen hinaus.

Aus dem im Laufe des Geschäftsjahres 2023 gestiegenen Zinsniveau ergeben sich in Abhängigkeit der anhaltenden Intensität und Nachhaltigkeit des Zinsanstiegs weitere Chancen für den Zinsüberschuss der Sparkasse. Allein die Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank trug in 2023 mit 11,2 Mio. EUR zum Zinsertrag aus Eigengeschäft von 27,7 Mio. EUR bei. Außerdem können Wiederanlagen auf Basis eines höheren Zinsniveaus getätigt werden und zu einem zur Planung höheren Zinsertrag beitragen. Bereits im Geschäftsjahr 2023 übertraf der Zinsüberschuss das Planungsergebnis mit 8,2 Mio. deutlich.

Die Chance auf eine weitere Verbesserung unserer Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass insbesondere das Wachstum im Geschäftsfeld Kreditgeschäft ausgebaut wird und durch die Neupositionierung des Passivgeschäfts gleichermaßen Passivvolumen in der Bilanz gehalten wird. Durch attraktive, neue Produkte wie Spareinlagen, Sparkassenbriefe und Festgelder sollen darüber hinaus auch neue Kunden gewonnen werden. Auch im Kreditgeschäft wurde sich den aktuellen Gegebenheiten angepasst und Produkte wie der S-Energiekredit, mit vergünstigten Konditionen für energetische Baumaßnahmen, und der S-Gewerbekredit, welcher direkt online abgeschlossen werden kann, eingeführt. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren, wodurch sich unerwartete günstige Effekte für die Ertragslage der Sparkasse ergeben können.

Chancen bestehen außerdem in der Neuausrichtung der Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem Aufbau weiterer Kompetenzcenter, wie dem Business-Center, was Anfang 2023 an den Start gegangen ist und das Ziel verfolgt, Ertragspotenziale auszuschöpfen. Außerdem bietet die Umsetzung der neuen Betreuungskonzeption im Firmenkundengeschäft und das neue Finanzkonzept im Privatkundengeschäft mit einer stärkeren Fokussierung auf Beratung die Steigerung der Qualitätsstruktur in Service und Beratung. Auch das Ziel- und Anreizsystem könnte neben den genannten Punkten zu besseren Vertriebsergebnissen führen.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Außerdem ist für das Jahr 2024 ein Projekt zur Einführung der Videoberatung in der Direktfiliale geplant, womit das Angebot im Multikanal wieder erweitert wird.

3.3 Risikobericht

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der MaRisk. Im Rahmen des neuen RTF-Leitfadens fordert die Aufsicht seit dem 01.01.2023 sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Gläubigerschutz angemessen in den Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu berücksichtigen. Hierfür wird in den internen Risikotragfähigkeitskonzepten der Sparkassen die Abbildung einer normativen (Fortführung) und einer ökonomischen Perspektive (Gläubigerschutz) erwartet.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung und -begrenzung der Sparkasse ist die Risikotragfähigkeit (RTF). Die RTF bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandenen Mittel (z.B. bilanzielles Eigenkapital, Vorsorgereserven, operative Gewinne) zu decken. Die RTF umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzial, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse eine Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die RTF wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Geschäfts- und Risikostrategie der Kreissparkasse Bautzen ist in einer vom Vorstand verabschiedeten Unternehmensstrategie dokumentiert, welche jährlich überprüft wird.

Die jährliche Durchführung der Risikoinventur ermöglicht es der Sparkasse die Risiken zu identifizieren, die die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen könnten. Weiterhin werden die wesentlichen Risikoarten hinsichtlich bestehender Risikokonzentrationen untersucht.

Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind das Provisionsrisiko und das Kostenrisiko ausschließlich in der normativen Perspektive wesentlich.

Nachhaltigkeitsrisiken sind keine eigene Risikoart, sondern wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten und -kategorien. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse und Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können (ESG-Risiken). Die S Rating- und Risikosysteme kategorisiert die Nachhaltigkeitsrisiken analog dem Strategischen Risiko und dem Reputationsrisiko als "Risikoart, deren Effekte sich in anderen Risikoarten widerspiegeln" ein. Im Rahmen der Risikoinventur wurde demnach geprüft, inwieweit diese einerseits auf die bekannten Risikoarten und andererseits auf das gesamte Risikoprofil des Institutes wirken. Dazu musste zunächst die Relevanz des Risikotreibers Nachhaltigkeit analog zur Wesentlichkeit der anderen Risikoarten bestimmt werden. Es wurden zwei Perspektiven betrachtet, eine kurzfristige in Form einer operativen Risikoinventur und eine längerfristige Betrachtung in Form diverser Analysen in Zusammenarbeit mit der Firma N-Motion. Es erfolgte die Durchführung einer operativen Risikoinventur mit einem Planungshorizont von einem Jahr (ökonomische Perspektive) bzw. mindestens drei Jahren (normative Perspektive), die zunächst eine qualitative Betroffenheitsanalyse aus einer Liste an Nachhaltigkeitsfaktoren und ihrer Relevanz auf den unterschiedlichen Zeithorizonten beinhaltete.

Die Ergebnisse der Analysen zeigten jedoch auf, dass über den Betrachtungszeitraum der operativen Risikoinventur keine wesentlichen Auswirkungen auf die dargestellten Risikoarten bestehen und davon abgeleitet keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotential von 289,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 186 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads sowie beim Immobilienrisiko risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 33 18,5 55,98
Marktpreisrisiko 123 65,2 52,99
Refinanzierungskostenrisiko 10 6,2 62,26
Operationelles Risiko 15 11 73,37
Freier Risikopuffer 5 - -
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 186 100,9 54,24

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit quartalsweise in der ökonomischen Perspektive durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die zugrunde gelegten Parameter sind in entsprechenden Arbeitsanweisungen festgelegt und werden jährlich überprüft. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei derartigen Ereignissen Risikotragfähigkeit gegeben ist bzw. frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die höchste Belastung mit Risiken i. H. v. 77,7 Mio. EUR erreicht per 31.12.2023 das Szenario "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg". Weiterhin werden entsprechend der Anforderungen der aktuellen MaRisk Parameter für die Durchführung inverser Stresstests sowie eines Stresstests "schwerer konjunktureller Abschwung" festgelegt. Auch in der normativen Perspektive werden jährlich zwei inverse Szenarien ausgehend vom adversen Szenario "Stagflation" betrachtet.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 4 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung, ein Stagflations-Szenario und ein aufsichtsrechtliches Szenario betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zu Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei auf das Eintreten von Risiken. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst die Gesamtrisikosituation und ergänzende Informationen zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Kompetenzen der Risikocontrolling-Funktion reichen von einem uneingeschränkten Zugangs-, Einsichts- und Auskunftsrecht in alle Informationen und Daten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind bis hin zur Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes bzw. Verwaltungsrates in Abhängigkeit des zu besprechenden Themengebietes. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Bereichsleiter des Bereichs Unternehmenssteuerung wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Als wesentliche Aufgaben sind der Compliance-Funktion die Beratung und die Unterstützung des Vorstandes im Hinblick auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zugewiesen. Darüber hinaus hat der Compliance-Beauftragte jährlich zu analysieren, welche rechtlichen Vorgaben bei Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens der Sparkasse führen könnte.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.1 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zins, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.3.1.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in geringem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -9,4 +12,7
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -4,75 +6,42

Konzentrationen bestehen durch einen hohen Anteil festverzinslicher Aktiva im Laufzeitband über 10 Jahre.

Es erfolgt keine aktive Begrenzung der Konzentration. Möglichkeiten zum Einsatz derivativer Instrumente bestehen.

Der Zinsanstieg der kurzfristigen Zinsen im Jahr 2023 führte zu weiter sinkenden Bar- und Marktwerten entsprechender zinstragender Geschäfte der Aktivseite, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen.

Die isolierten Zinsänderungsrisiken, als Teil der Marktpreisrisiken beliefen sich zum 31.12.2023 auf 19,2 Mio. EUR. Der Diversifikationseffekt beträgt 4,5 Mio. EUR.

3.3.1.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels den IT-Anwendungen SimCorp Dimension und caballito

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Konzentrationen bestehen in der ökonomischen Sichtweise in drei Spreadklassen, welche zum Teil in weiteren Sensitivitätsanalysen zusätzlich betrachtet werden. In der normativen Sichtweise weisen zwei Spreadklassen Risikokonzentrationen auf.

Um diese Konzentrationen generell zu begrenzen, werden Neuanlagen breiter diversifiziert.

Die isolierten Spreadrisiken, als Teil der Marktpreisrisiken beliefen sich zum 31.12.2023 auf 38,7 Mio. EUR. Der Diversifikationseffekt beträgt 9,0 Mio. EUR.

3.3.1.3 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, selbstgenutzte Immobilien) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische und normative Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmark-Zeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand und in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Konzentrationen bestehen in folgenden Land- / Nutzungsarten: Deutschland -Büro und Irland-Büro.

Um diese Konzentrationen zu begrenzen werden keine weiteren Investitionen im Bereich Immobilienspezialfonds getätigt. In der Land- / Nutzungsart Deutschland - Büro handelt es sich im Wesentlichen um eigen genutzte Immobilien.

Das Immobilienrisiko belief sich per 31.12.2023 auf 18,5 Mio. EUR. Der Diversifikationseffekt betrug 7,0 Mio. EUR.

3.3.2 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. durch BranchenAusfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt oder an der Kapitaldienstfähigkeit orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativen Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in folgende Gruppen:

Kreditvolumen *
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 514,1 517,2
Privatkundenkredite 441,5 450,0
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 246,9 204,3
Gesamt 1.202,5 1.171,5

* Kredite inkl. Zusagen

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 42,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben und 36,7 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte des Firmenkundenportfolios bilden mit 21,9 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie 17,9% an das Verarbeitende Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 15,2 % auf die Branche Beratung, Planung, Sicherheit.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 52,5 % des gesamten Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen unterhalb der Risikorelevanzgrenze der Sparkasse (bis 0,75 Mio. EUR).

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 10 93,62
11 bis 15C 4,27
16 bis 18 2,09
Ungeratet 0,02

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 184,9 Mio. EUR, das entspricht 8,07 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der Größenklassen bei fünf Verbünden bzw. Einzeladressen mit einem Volumen über der strategisch festgelegten Einzelengagementgrenze von 5 Mio. EUR.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen insgesamt gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird mindestens vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung hauptsächlich aufgrund größerer Einzelfälle im Firmenkundenbereich. Im Einzelfall sind es bis zu 2,2 Mio. EUR pro Kreditnehmer.

Das isolierte Adressenrisiko Kundengeschäft belief sich per 31.12.2023 auf 14,8 Mio. EUR. Der Diversifikationseffekt beträgt 6,2 Mio. EUR.

3.3.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere, Forderungen an Kreditinstitute, Immobilienfonds und Swaps) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos im Eigengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen in Marktwerten von 1.080,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere (413,4 Mio. EUR), Forderungen gegenüber KI (555,6 Mio. EUR) und Immobilienfonds (107,9 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 5 (Investment Grade) 99,81
6 bis 10 0,19
11 bis 15C 0,00
16 bis 18 0,00

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investment Grades.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 163,9 Mio. EUR (Tageswert dirty). Dabei wurde insbesondere in Wertpapiere der Länder Österreich, Italien, Portugal und Spanien investiert.

Ein Konzentrationsrisiko wurde beim Verbund Italienische Republik festgestellt. Im Risikosteuerungsprozess wird dies im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse berücksichtigt, bei der ein direkter Ausfall des Verbundes im Rahmen eines Stresstests simuliert wird.

Das isolierte Adressenrisiko im Eigengeschäft belief sich per 31.12.2023 auf 16,8 Mio. EUR. Der Diversifikationseffekt beträgt 7,0 Mio. EUR.

3.3.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswertes von Null und berücksichtigt ausschließlich die Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont (Survival Period, SVP) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stressszenario der Überlebenshorizont mindestens 5 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die Liquiditätskennzahl LCR und NSFR jeweils einen Wert von mindestens 150% bzw. 120% (Gelbphase) und 120 % bzw. 110 % (Rotphase) ausmachen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 150 % bzw. 120 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR (monatlich) und NSFR (quartalsweise)

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizont der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt im Szenario Stresstest kombiniert 22 Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko im Bereich Laufzeitband/Stützstelle. Die Stützstelle 10 Jahre weist eine Risikokonzentration in der ökonomischen Perspektive vor. Durch die strategische Ausrichtung besteht konstant ein Aktivüberhang, da festverzinsliche Aktivgeschäfte vorrangig langfristig investiert sind. Die Konzentration wird sowohl in der Risikomessung als auch im Rahmen der Stresstest berücksichtigt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.3.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben die Grenze für bedeutsame Schäden von 50,0 TEUR verwendet. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) zum Tragen kommen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Barwertes erwarteter operationeller Schäden und des ökonomischen unerwarteten Verlustes auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Es besteht eine Konzentration bei den operationellen Risiken für das Szenario der Nicht-Erbringung bzw. nicht fristgerechten Erbringung von Leistungen durch die Finanzinformatik. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.3.5 Provisions- und Kostenrisiko (normative Sicht)

Die Betrachtungen in der normativen Perspektive dienen dem in AT 4.1 Tz. 2 MaRisk geforderten Ziel der Fortführung des Instituts. Im Rahmen der normativen Perspektive sind über mindestens drei Jahre hinweg alle regulatorischen und aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -vorgaben einzuhalten. Die normative Perspektive ist vergleichbar mit der bisherigen Kapitalplanung nach AT 4.1 Tz. 11 MaRisk.

Das Provisionsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der geplante Provisionsüberschuss nicht erreicht wird. Generell führt eine negative Absatzveränderung zu einem geringeren Provisionsergebnis, dies wirkt sich negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung und damit das normative Risikodeckungspotential aus. Das Provisionsergebnis hatte im Jahr 2023 einen Anteil von 26,5% am Bruttoertrag der Sparkasse und hat damit einen wesentlichen Anteil am Geschäftserfolg, der Ertragslage und schlussendlich auch der Vermögenslage der Sparkasse.

Das Kostenrisiko umfasst die Gefahr, dass die realisierten Kosten die geplanten Kosten übersteigen. Im Rahmen der Bewertung des Kostenrisikos sind auch Risiken aus unmittelbaren und mittelbaren Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen. Der Verwaltungsaufwand nahm im Jahr 2023 einen Anteil von 47,8% des Bruttoertrags der Sparkasse in Anspruch und verzehrt damit einen bedeutenden Anteil des erwirtschafteten Ertrags. Demnach hat das Kostenrisiko ebenfalls wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftserfolg, die Ertragslage und die Vermögenslage.

Als wesentliche Ziele der Risikosteuerung wurden die Erreichung des geplanten Provisionsüberschusses sowie die Einhaltung der geplanten Handlungskosten festgelegt. Die Steuerung der beiden Risikoarten erfolgt grundsätzlich im Rahmen des regelmäßigen Soll-Ist-Abgleichs der Mittelfristigen Unternehmensplanung sowie der Simulation der Risiken innerhalb des adversen Szenarios "Stagflation".

3.3.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 54,2 % ausgelastet

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Wie in der Vergangenheit sehen wir die künftigen Risiken vor allem in den Bereichen der Marktpreis- und Adressenrisiken. Durch weitere ungünstige Entwicklungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor allem vor dem Hintergrund der damit verbundenen Inflation, sieht die Sparkasse Risiken durch unerwartet hohe Bewertungserfordernisse im Kreditbereich, da die Preissteigerungen für eine Vielzahl unserer Kunden Belastungsfaktoren sind. Eine Verschlechterung des regionalen und überregionalen Immobilienmarktes in Folge der Preissteigerungen für Baumaterialien und Erhöhung der Baufinanzierungszinsen, könnten die Wachstumsziele im Baufinanzierungsgeschäft gefährden. Dies kann sich neben dem Kreditgeschäft, auch in den investierten Immobilienfonds niederschlagen. Auch weitere Zinsanstiege können zu stichtagsbezogenem Bewertungsbedarf führen (in Verbindung mit einer Drohverlustrückstellung), bieten aber gleichzeitig die Chance auf mittelfristig weiter steigende Zinserträge. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus externen Einflüssen wie die Regulatorik.

Durch das Risikomanagement und -Controlling der Sparkasse können die Risiken identifiziert und gesteuert werden. Durch vorhandene Reserven und Rücklagen können die kumulierten negativen Auswirkungen bei Eintritt des Risikoszenarios vollständig abgedeckt werden.

Die eingegangenen Risiken hält die Kreissparkasse Bautzen aufgrund ihrer Risiko- und Ertragseinschätzungen für vertretbar.

 

Bautzen, den 27. Mai 2024

Dirk Albers

Gerald lltgen

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 33.753.489,39 45.150
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 18.332.186,46 18.988
52.085.675,85 64.137
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 448.847.814,97 474.378
b) andere Forderungen 90.527.890,03 29.995
539.375.705,00 504.372
4. Forderungen an Kunden 999.761.656,64 966.254
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 208.091.004,64 EUR (193.417)
Kommunalkredite 224.767.275,26 EUR (183.898)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 162.794.123,14 176.141
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 157.672.811,66 EUR (171.019)
bb) von anderen Emittenten 275.744.339,15 327.122
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 91.959.315,43 EUR (109.890)
438.538.462,29 503.263
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
438.538.462,29 503.263
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 92.045.464,27 92.045
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 7.415.290,46 7.536
darunter: an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 519.634,08 EUR (520)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter: an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 4.514.642,03 4.918
darunter: Treuhandkredite 4.514.642,03 EUR (4.918)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.211,00 28
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
26.211,00 28
12. Sachanlagen 13.824.193,52 14.216
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.192.613,95 4.422
14. Rechnungsabgrenzungsposten 47.542,66 25
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 2.149.827.457,67 2.161.216

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 4.984.009,41 464
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 85.916.063,59 84.059
90.900.073,00 84.523
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 650.908.194,93 652.917
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 16
650.908.194,93 652.933
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.121.822.879,89 1.202.504
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 47.843.054,59 3.990
1.169.665.934,48 1.206.493
0,00 0
1.820.574.129,41 1.859.427
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.514.642,03 4.918
darunter: Treuhandkredite 4.514.642,03 EUR (4.918)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.076.372,42 778
6. Rechnungsabgrenzungsposten 15.836,73 22
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.832.402,00 7.609
b) Steuerrückstellungen 2.820.959,56 54
c) andere Rückstellungen 6.073.523,26 6.453
16.726.884,82 14.117
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 147.000.000,00 129.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 68.311.868,80 67.413
68.311.868,80 67.413
d) Bilanzgewinn 707.650,46 518
69.019.519,26 67.931
Summe der Passiva 2.149.827.457,67 2.161.216
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 15.341.488,60 15.955
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
15.341.488,60 15.955
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 22.268.662,24 40.009
22.268.662,24 40.009

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 37.373.911,15 17.746
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (63)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 8.110.651,93 7.214
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
45.484.563,08 24.960
2. Zinsaufwendungen 7.448.604,21 1.333
darunter: abgesetzte positive Zinsen 3.402,24 EUR (1.228)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
38.035.958,87 23.626
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.496.191,57 10.434
b) Beteiligungen 617.378,46 499
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4.113.570,03 10.933
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 16.300.620,22 15.239
6. Provisionsaufwendungen 596.484,77 853
15.704.135,45 14.385
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.864.821,14 2.548
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 2.212,09 EUR (1)
9. (weggefallen) 59.718.485,49 51.493
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.729.164,05 13.998
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.955.529,13 3.574
darunter: für Altersversorgung 1.178.653,17 EUR (916)
18.684.693,18 17.572
b) andere Verwaltungsaufwendungen 9.886.578,22 9.966
28.571.271,40 27.537
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.364.796,32 1.538
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.345.379,99 1.246
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 140.167,00 EUR (147)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.116.251,02 21.389
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
5.116.251,02 21.389
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 5.296
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 130.090,00 0
130.090,00 5.296
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (VJ Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken) 17.500.000,00 5.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.950.876,76 514
20. Auflerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Auflerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (VJ Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) 4.802.610,63 1.372
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach ß 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 59.573,12 61
4.862.183,75 1.311
25. Jahresüberschuss 1.088.693,01 797
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.088.693,01 797
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.088.693,01 797
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 381.042,55 279
b) in andere Rücklagen 0,00 0
381.042,55 279
29. Bilanzgewinn 707.650,46 518

Anhang

der Kreissparkasse Bautzen

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Kreissparkasse Bautzen wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln, basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen, die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag weit überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet.

In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden bei einer Beteiligung in den Vorjahren vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden.

Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt; der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 105 TEUR erhöht.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) und teilweise zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) - " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Kreissparkasse Bautzen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK Sachsen).

Die ZVK Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 13.765 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 569 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 19.355 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK Sachsen.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,45 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,45 % abgezinst.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 5,5 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,00 % und 1,18 %.

Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes zu Beginn der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zu Beginn der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch zu Beginn der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 800 TEUR (Barwert) ausgewiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten, variabel verzinsliche Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze sowie Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands / Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps des Bankbuchs, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 32.149.636,74 EUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 21.060.920,95 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 20.326.324,24 EUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 370.885.927,59 EUR
nicht börsennotiert 67.652.534,70 EUR

Verbriefte Forderungen mit Nachrangabrede sind zum Bilanzstichtag enthalten in:

Posten 5 b) Anleihen und Schuldverschreibungen

Bestand am Bilanzstichtag 25.000.000,00 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 32.250.000,00 EUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 401.283.491,00 EUR
Beizulegender Zeitwert 375.975.055,00 EUR

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 1,42 -3.058
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaates Sachsen mbH, Dresden 40.827 3,76 2.135
RBB Management AG, Bautzen 8.365 34,92 153

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 4.667.276,26 EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 1.676.946,83 EUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im Wesentlichen aus steuerlichen Ausgleichsposten bei Spezialfonds resultieren durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung sowie bei Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Nettoveränderung + /-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 458.077,5 -48.815,4 -7.978,6
Beteiligungen 9.732,3 -120,5 -2.196,5
Sachanlagen 93.809,5 958,9 262,9 0,0 94.505,5 79.593,9
Immaterielle Anlagewerte 741,4 24,1 0,0 0,0 765,5 713,3
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Nettoveränderung + /-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -7.978,6
Beteiligungen -2.196,5
Sachanlagen 1.338,8 0,0 0,0 251,5 0,0 80.681,3
Immaterielle Anlagewerte 26,0 0,0 0,0 0,0 0,0 739,3
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 401.283,5 449.903,4
Beteiligungen 7.415,3 7.535,8
Sachanlagen 13.824,2 14.215,5
Immaterielle Anlagewerte 26,2 28,1

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 87.975.800,23 EUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 84.281.633,59 EUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 1.906.376,69 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1.886.589,40 EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 7.832 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 7.899 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 66 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 894 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 30 % als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit Schuldsicherheiten (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) unterlegt ist, erbracht. Dem Sicherungssystem wurden die Auszahlungsansprüche der Sparkasse gegen die Deutsche Bundesbank aus dem Geldkonto verpfändet. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Sicherungssystem betragen am Bilanzstichtag insgesamt 626 TEUR.

Für einen Betrag in Höhe von 800 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 3.300 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Derivative Finanzinstrumente

Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zins-, Wechsel- oder Marktpreisschwankungen.

Die am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente gemäß § 36 RechKredV verteilen sich ausschließlich auf zinsbezogene Geschäfte (Zinsswaps) mit einem Nominalbetrag von 50.000 TEUR.

Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, setzt sich nach Produktgruppen zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente Nominalwerte Zeitwerte 1) Buchwerte Bilanzposten
Positiv Negativ
TEUR
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps 50.000 1.641

1) Positive und negative Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price).

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Im Berichtsjahr erfolgte dabei eine Anpassung an die entsprechend der Marktusance heranzuziehende risikolose Bewertungszinskurve (OvernightIndex-Swap, OIS).

Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften in Höhe von 1.641 TEUR, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
EUR
Aktiva 3 b) Andere Forderungen an Kreditinstitute 30.000.000,00 20.000.000,00 30.000.000,00 0,00
Aktiva 4 Forderungen an Kunden 17.834.388,57 72.484.958,05 292.306.730,17 574.247.379,34
Passiva 1 b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.782.606,87 6.207.376,07 28.880.462,80 49.045.617,85
Passiva 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0,00 0,00 0,00
Passiva 2 b bb) Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 27.115.759,14 18.156.977,05 2.438.000,00 0,00
Passiva 3 b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

EUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 104.865.900,00

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 41.893.435,86 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 29: Bilanzgewinn

Es ist geplant, dass der Verwaltungsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 21.Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellt. Entsprechend der aktuell vorliegenden Mittelfristigen Unternehmensplanung ist eine Ausschüttung an den Träger der Kreissparkasse Bautzen nicht vorgesehen.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Udo Witschas

Landrat des Landkreises Bautzen

1. Stellvertretender Vorsitzender

Vinzenz Baberschke

Bürgermeister a.D. Gemeinde Radibor

2. Stellvertretender Vorsitzender

Thomas Martolock

Bürgermeister Gemeinde Cunewalde

Mitglieder

Prof. Gerald Svarovsky Beratender Verwaltungs- und Betriebswirt
Thomas Hansen Angestellter Kreissparkasse Bautzen - Mitarbeiter Liegenschaften
Maik Siegemund Angestellter Kreissparkasse Bautzen - Mitarbeiter Organisation
Volker Baburek Angestellter Kreissparkasse Bautzen - Mitarbeiter Treasury
Norman Retzlaff Rechtsanwalt (selbstständig)
Dr. Frank Hannawald Angestellter Züblin Stahlbau GmbH - Bauingenieur
Steffen Lehmann Prokurist ASB Anlagen-, Stahl- und Bau Montagegesellschaft mbH
Stefan Reimann Wirtschaftsprüfer / Steuerberater (selbstständig)
Jörg Lorenz Angestellter Kreissparkasse Bautzen - Leiter Business Center

Vorstand:

Vorsitzender Mitglieder
Dirk Albers Gerald Iltgen

Der Vorstandsvorsitzende Dirk Albers ist Mitglied im Aufsichtsrat der S.V. Holding AG sowie Mitglied im Aufsichtsrat der LBS NordOst AG.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 67.055,00 EUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 511.626,92 EUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 7.832.402,00 EUR.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 333.131,10 EUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 514.993,43 EUR gewährt.

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 103
Teilzeitkräfte 157
Insgesamt 260
nachrichtlich: Auszubildende 13

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

- für die Abschlussprüfungsleistungen 308.250,00 EUR
- für andere Bestätigungsleistungen 48.500,00 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 38.500,00 EUR
Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG 10.000,00 EUR

 

Bautzen, den 27.05.2024

Dirk Albers

Gerald lltgen

Der Vorstand

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023

("Länderspezifische Berichterstattung" für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen)

Die Kreissparkasse Bautzen hat keine Niederlassungen um Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Bautzen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Bautzen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 59.718 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 232.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 5.951 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.803 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Kreissparkasse Bautzen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Kreissparkasse Bautzen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Bautzen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Bautzen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Die festverzinslichen Wertpapiere wurden, aufgrund der Einstufung als illiquide Wertpapiere, zum Bilanzstichtag weit überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen eines Kursinformationsanbieters bestimmt. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Reduzierungsantrages nach § 16j Abs. 2 FinDAG

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.

 

Berlin, 31. Mai 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt
(Ostdeutscher Sparkassenverband)
Prüfungsstelle

Silvio Wirth, Wirtschaftsprüfer

am: 05.06.2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Beschlussvorlage Nr. 02/2024 zur Sitzung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Bautzen am 21. Juni 2024

Nach Vorlage und Besprechung des Prüfungsberichtes über die Jahresabschlussprüfung, durchgeführt von der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, sowie nach Bestätigung der Jahresabschlussprüfung durch die Sparkassenaufsichtsbehörde stellt der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Bautzen den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

mit einer Bilanzsumme von 2.149.827.457,67 EUR

und einem Bilanzgewinn von 707.650,46 EUR

fest.

Der Lagebericht wird gebilligt.

Die für die Entlastung des Vorstandes notwendige Bestätigung der Sparkassenaufsichtsbehörde liegt vor.

Dem Vorstand der Kreissparkasse Bautzen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bautzen, 21. Juni 2024

Der Verwaltungsrat

Udo Witschas

Swen Nowotny

Entlastung

Beschluss DS 4/0135/24

Kreistag Bautzen

Beratungsfolge:

Kreisausschuss empfohlen 25.11.2024

Kreistag Bautzen ungeändert beschlossen 02.12.2024

Thema:

Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Bautzen; Jahresabschluss 2023

Beschluss:

Der Kreistag entlastet den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Bautzen für den Jahresabschluss 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 79

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

 

Datum: 02.12.2024

Udo Witschas

Landrat

Gewinnverwendungsvorschlag

Beschlussvorlage Nr. 03/2024 zur Sitzung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Bautzen am 21. Juni 2024

Laut § 27 SächsSpG i. V. m. § 1 Ausschüttungsverordnung kann der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates und nach Feststellung des Jahresabschlusses über eine Abführung des - nach erfolgter Vorwegzuführung - verbleibenden Jahresüberschusses an den Träger beschließen.

Der Gesetzgeber lässt eine maximale Ausschüttung in Höhe von 65 % des Jahresüberschusses zu, wenn die Kernkapitalquote um mindestens 7,5 Prozentpunkte größer ist als unter Einhaltung der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung nach § 10i (1) KWG erforderlich. Die verbleibenden 35% des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses sind zwingend der Sicherheitsrücklage zuzuführen (Vorwegzuführung).

Bei der Kreissparkasse Bautzen beträgt die Kernkapitalquote unter Berücksichtigung der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen von 11,23 % per 31.12.2023 22,47 %.

Die Kernkapitalquote der Kreissparkasse Bautzen ist 11,24 % größer als die Kernkapitalquote unter Einhaltung der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung nach § 10i (1) KWG.

Somit wäre eine Ausschüttung an den Landkreis Bautzen theoretisch möglich.

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Bautzen wurde in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 zur Ausschüttung des nach erfolgter Vorwegzuführung verbleibenden Jahresüberschusses 2023 angehört.

Aufgrund dessen fasst der Verwaltungsrat folgenden

Beschluss als Empfehlung an den Kreistag:

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag, aus dem Jahresabschluss 2023 den - nach der Vorwegzuführung verbleibenden - Jahresüberschuss in Höhe von 707.650,46 EUR (Bilanzgewinn) vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen und keine Ausschüttung an den Landkreis Bautzen vorzunehmen.

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bautzen, 21. Juni 2024

Der Verwaltungsrat

Udo Witschas

Swen Nowotny

Gewinnverwendungsbeschluss

Beschluss DS 4/0134/24

Kreistag Bautzen

Beratungsfolge:

Kreisausschuss empfohlen 25.11.2024

Kreistag Bautzen ungeändert beschlossen 02.12.2024

Thema:

Kreissparkasse Bautzen - Gewinnverwendung aus Jahresergebnis 2023

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss 2023 der Kreissparkasse Bautzen in Höhe von 707.650,46 EUR vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 84

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Datum: 02.12.2024

Landrat

Udo Witschas

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