Fahrschule Kaim GmbHLiquidiert

96342 Stockheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1873
Eingetragen
15.1.1992
Branche
FahrschulenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule.

Historie

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Management

NameRolle
Dagmar Skultety
seit 23.12.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Elisabeth Kaim
25.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

12.500 €
25.00%
Elisabeth Kaim
12.500 €
25.00%
12.500 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Kaim GmbH

Stockheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

3,00

II. Sachanlagen

17.586,00

24.041,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.000,00

2.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.977,93

6.251,00

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

66.895,60

72.739,88

C. Rechnungsabgrenzungsposten

390,00

400,00

Summe Aktiva

95.852,53

105.434,88



PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

24.643,05

18.483,05

III. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss

-2.907,41

6.160,00

B. Rückstellungen

10.190,00

11.843,00

C. Verbindlichkeiten

38.362,30

43.384,24

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
(GJ 11.387,95 / VJ 15.121,07)

Summe Passiva

95.852,53

105.434,88

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB und bei der Offenlegeung gem. § 326 HGB in Anspruch genommen worden.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar .

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen bisher sowohl gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode als auch gemäß § 7 Abs. 2 nach der degressiven Methode vorgenommen. Für Zugänge des Berichtsjahres wurde die lineare Methode angewandt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der im Berichtsjahr und den vier Folgejahren mit jeweils 20% abgeschrieben wird.

Die Vorräte wurden wie in den Vorjahren mit einem Festwert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit EUR 32.903,00 (Vj: EUR 35.286,85) enthalten.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung

Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt daher.

IV. Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Günther Skultety, Stockheim.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

WEITERE DATEN

Der Jahresabschluss wurde am 21. März 2011 festgestellt.

 

Günther Skultety

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