Vanwall
GmbH
Greding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.949,00 |
12.737,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.949,00 |
12.737,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.012.990,73 |
3.716.380,37 |
| I.
Vorräte |
3.503.386,55 |
3.502.835,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.432.728,04 |
211.120,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.876,14 |
2.424,63 |
| Aktiva |
20.021.939,73 |
3.729.117,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.176,84 |
188.835,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
163.835,19 |
80.506,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.341,65 |
83.328,90 |
| B.
Rückstellungen |
7.032,00 |
31.815,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.803.730,89 |
3.508.467,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.334.980,89 |
3.008.466,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
468.750,00 |
500.000,45 |
| Passiva |
20.021.939,73 |
3.729.117,37 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben
zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der Vanwall GmbH zum 31. Dezember
2022 wurde nach Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die
Vanwall GmbH ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts
Nürnberg unter der Nummer 31254 eingetragen.
Die Vanwall GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB, da sie an zwei
aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei in
§ 267 Abs. 1 HGB genannten Grenzen für
kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreitet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben
zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung
2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Fremdwährungsumrechnung
a) Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter
planmäßiger und ggf.
außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen
werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die
Abschreibung zeitanteilig. Die voraussichtliche,
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde auf der
Grundlage der von der Finanzverwaltung
veröffentlichten Abschreibungstabellen geschätzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben
und ihr Abgang unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Anlagengruppe
|
Nutzungsdauern
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
5 Jahre
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattungen
|
4 bis 15 Jahre
|
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den
bisherigen Buchwerten und den diskontierten Cashflows der
betroffenen Vermögensgegenstände (Zeitwerte)
vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen
in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis
maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten.
b) Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den
niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der
Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden
bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die
Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen Erzeugnissen die
voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse
abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten
oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt.
Die Anschaffungskosten der Roh, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Herstellungskosten der fertigen
Erzeugnisse werden mit dem letzten Einkaufspreis vor dem
Bilanzstichtag einzeln ermittelt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
bei normaler Auslastung einbezogen. Der Werteverzehr des
Anlagevermögens, die Finanzierungskosten sowie Kosten
für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale
Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Für fertige Erzeugnisse erfolgt eine
verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren
Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den
retrograd ermittelten beizulegenden Werten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
oder mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Sofern
erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen
vorliegen, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zu Nominalwerten angesetzt.
c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt mit dem zeitanteiligen
Ausgabebetrag.
d) Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle erkennbaren,
der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen
Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der
Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der
allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den
Abschlussstichtag abgezinst. Vom Wahlrecht der Abzinsung
von Verbindlichkeitenrückstellungen mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch
gemacht.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden,
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
e) Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
f) Grundsätze der Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am
Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt,
soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren
(Niederstwertprinzip) oder höher lagen
(Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
2.2. Angaben zu den Positionen der Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Entwicklung der
Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem
als Anlage beigefügten Anlagenspiegel entnommen
werden.
b) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Es ist am Bilanzstichtag in voller Höhe einbezahlt.
c) Verbindlichkeiten
Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der
Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:
|
Restlaufzeit
|
Art
und
Betrag
der Sicherung
|
|
bis zu
einem
Jahr
|
von mehr
als einem Jahr
|
davon
von mehr
als fünf Jahren
|
Summe
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr)
|
62,5 (31,2)
|
406,3 (468,0)
|
156,3 (218,7)
|
468,8 (500,0)
|
0,0 (0,0)
|
Erhaltene Anzahlungen
(Vorjahr)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen (Vorjahr)
|
15.686,2 (2.948,6)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
15.686,2 (2.948,6)
|
0,0 (0,0)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter (Vorjahr)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten (Vorjahr)
|
3.648,7 (59,8)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
3.648,7 (59,8)
|
0,0 (0,0)
|
Summe
(Vorjahr)
|
19.397,4 (3.039,6)
|
406,3 (468,0)
|
156,3 (218,7)
|
19.803,7 (3.508,5)
|
0,0 (0,0)
|
In Klammer angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen.
Kleindifferenzen können auf Rundungen beruhen.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
dem Erwerb von Gegenständen des Vorratsvermögens.
2.3 Sonstige Angaben
a) Angaben zu den Organen
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr
Dr. Colin Kolles, Zahnarzt.
b) Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
durchschnittlich 12 Arbeitnehmer.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
31.12.2022
|
|
TEUR
|
aus Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
davon gegenüber assoziierten
Unternehmen |
42,0
0
0 |
Greding, 10. April 2024
Gez.
Dr. Colin Kolles, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2024
festgestellt.
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