Autohaus Zimmermann GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
38.912,50 |
62.244,50 |
| I. Sachanlagen |
38.912,50 |
62.244,50 |
| B. Umlaufvermögen |
588.917,02 |
481.171,92 |
| I. Vorräte |
31.510,58 |
29.813,54 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
146.056,61 |
113.475,40 |
| davon gegen Gesellschafter |
40,00 |
|
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
411.349,83 |
337.882,98 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.787,33 |
3.213,60 |
| Aktiva |
631.616,85
|
546.630,02 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
335.316,52 |
214.632,13 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
29.996,05 |
29.996,05 |
| II. Bilanzgewinn |
305.320,47 |
184.636,08 |
| davon Gewinnvortrag |
184.636,08 |
106.844,38 |
| B. Rückstellungen |
43.145,79 |
22.887,91 |
| C. Verbindlichkeiten |
253.154,54 |
309.109,98 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
107.040,76 |
147.771,82 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
146.113,78 |
161.338,16 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
2.470,13 |
| Summe Passiva |
631.616,85 |
546.630,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsschemata
der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
zur Anwendung kommt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Allgemeines Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet. Die
Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt
werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden - bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen des Sachanlagevermögens
- bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind mit den Anschaffungskosten oder soweit
nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen
waren, mit diesen bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet.
In die Herstellungskosten wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten
sowie notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen. Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken aus langer Lagerdauer und mangelnder
Verwendbarkeit sind durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind berücksichtigt. Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben
angesetzt.
Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert bewertet.
3. Angaben zu Posten der Bilanz 3.1 Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr wurden EUR 26.104,74 planmäßige Abschreibungen vorgenommen.
3.2 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung,
Urlaub, Garantieleistungen, Aufbewahrungsverpflichtungen sowie mögliche Inanspruchnahmen
aus Rücknahmeverpflichtungen aus bestehenden Leasingverträgen.
3.3 Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer
fünf Jahre.
4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 305.320,47 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr oblag: Herrn Peter Hales, Weilerswist, Einzelhandelskaufmann Herrn Marco Sandke, Bergisch Gladbach, Kraftfahrzeugmechatroniker
Bornheim, den 25. September 2025
gez. Peter Hales Geschäftsführer
gez. Marco Sandke Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2025 festgestellt.
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