Nesse
Baugesellschaft mbH
Eschenbergen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.961,51 |
5.139,51 |
| I.
Sachanlagen |
6.961,51 |
5.139,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.151.786,91 |
334.055,11 |
| I.
Vorräte |
670.229,67 |
207.347,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.388,28 |
10.650,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
453.168,96 |
116.057,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
387,46 |
| Aktiva |
1.158.748,42 |
339.582,08 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
186.324,16 |
153.192,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
128.192,78 |
114.851,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.131,38 |
13.340,91 |
| B.
Rückstellungen |
37.640,97 |
15.563,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
934.783,29 |
170.825,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
934.783,29 |
170.825,49 |
| Passiva |
1.158.748,42 |
339.582,08 |
Anhang zum 31. Dezember 2022
1. Erläuterung zum Jahresabschluss
1.1. Allgemeine Erläuterung
1. Der Jahresabschluss der Firma Nesse
Baugesellschaft GmbH in Eschenbergen vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer
Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
2. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
3. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein
Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit
nicht möglich.
4. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht
ausführlich erläutert.
5. Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
1.2. Erläuterungen zur Bilanz
1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253
Abs. 2 Satz 1 HGB).
3. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte
für das Bestehen von sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4
HGB).
4. Fristigkeit der Verbindlichkeiten
Euro
a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0,00
Davon sind fällig:
- vor Ablauf von einem Jahr 0,00
- nach Ablauf von einem Jahr und vor Ablauf von
fünf Jahren 0,00
- nach Ablauf von fünf Jahren 0,00
c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
96.382,89
Davon sind fällig:
- vor Ablauf von einem Jahr 96.382,89
- nach Ablauf von einem Jahr und vor Ablauf von
fünf Jahren 0,00
- nach Ablauf von fünf Jahren 0,00
d) Sonstige Verbindlichkeiten 838.400,40
Davon sind fällig:
- vor Ablauf von einem Jahr 838.400,40
- nach Ablauf von einem Jahr und vor Ablauf von
fünf Jahren 0,00
- nach Ablauf von fünf Jahren
Die Angaben erfolgen gem. § 285 Abs. 1 und 2
HGB.
6. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine
Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die
erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§
268 Abs. 5 Satz 3 HGB).
7. Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr.3 HGB).
1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen
von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen
Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz
3 HGB).
2. Außerplanmäßige Abschreibungen
gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum
nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).
3. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen allein
nach steuerlichen Vorschriften, nach § 7 Abs. 3, 7
EStG, vorgenommen (§ 281Abs. 2 Satz 1 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2023 festgestellt.
gez. Karl-Heinz Lerp
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