Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
VIATON EUROPE GmbH
Dr.-Enders-Straße 30, 95030 Hof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Strunz seit 12.5.2025 | Prokura |
Amelie Scheruhn seit 29.11.2021 | Prokura |
Reinhold Richard Pigal seit 6.5.2016 | Prokura |
Johannes Scheruhn seit 6.5.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIATON EUROPE GmbHHofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRSABSCHLUSS
2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften gemäß §§ 238 bis 256a HGB. Sie erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten bilanziert und soweit abnutzbar um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen linearen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung einbezogen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Vorratsbewertung einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, die in Euro umgerechnet wurden: Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie in fremder Währung geführte Bankguthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darunter bzw. bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darüber lag, ist dieser angesetzt. 3. ANGABEN ZUR BILANZ Soweit in der Bilanz nicht anders vermerkt, besitzen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Der Ausweis erfolgt gem. § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite unter dem Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag". In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 3.364.669,17 EUR (Vorjahr 3.334.669,17 EUR) enthalten. Davon haben 3.364.669,17 EUR (Vorjahr 3.334.669,17 EUR) eine Laufzeit von über einem Jahr. 4. ANGABEN ZUR WEITEREN ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT SOWIE BESTANDSGEFÄHRDENDE RISIKEN Die Inbetriebnahme bzw. Endabnahme der Mahlanlage erfolgte im April 2018. An der Neukundenakquise wird derzeit weiterhin durch Aufbau von Kontakten gearbeitet. In 2020 konnten bereits planmäßig Umsätze generiert werden. Aufgrund hoher Abschreibungen wurde das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag abgeschlossen. Auch für das folgende Geschäftsjahr wird mit Verlusten gerechnet, die hauptsächlich aus Abschreibungen sowie laufende Kosten resultieren. Wir erwarteten - gemäß einer ständig aktualisierten Unternehmensplanung - kontinuierliche Absatzmengensteigerungen. Solange die VIATON EUROPE GmbH die benötigte Liquidität nicht durch ihre Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann, werden Gesellschafter die entsprechenden flüssigen Mittel durch Darlehensgewährung zur Verfügung stellen. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 1.299.970,80 EUR. Die Bewertung wurde - trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung - weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da mit Gläubigern zur Abwendung der Überschuldung, Rangrücktritte in Höhe von 560 TEUR, davon gegenüber Gesellschaftern 560 TEUR, vereinbart wurden. 5. SONSTIGE ANGABEN 5.1 Im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 waren bei der Gesellschaft 2 Abeitnehmer (Vorjahr 1 Arbeitnehmer) beschäftigt. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung bestehen im Geschäftsjahr 2023 aus Mietverträgen in Höhe von 60 TEUR (Vorjahr 60 TEUR). 5.3 Geschäftsführung Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 oblag Herrn Dipl.-Kfm. Johannes Scheruhn, Kaufmann, Hof.
Hof, den 22. Februar 2024
gez. Dipl.-Kfm. Johannes Scheruhn, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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