MECHATRONICS-Innovationsgesellschafft für
Automatisierungstechnik mbH
Gevelsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
687,29 |
4,08 |
| I.
Sachanlagen |
687,29 |
4,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.491,58 |
7.330,55 |
| I.
Vorräte |
2.675,80 |
2.675,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.298,68 |
3.860,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
517,10 |
794,28 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.560,22 |
7.776,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.739,09 |
15.111,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
58.906,13 |
61.427,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.216,72 |
2.521,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.560,22 |
7.776,94 |
| B.
Rückstellungen |
3.700,00 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.039,09 |
11.411,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.039,09 |
11.411,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.739,09 |
15.111,57 |
Anhang
MECHATRONICS-Innovationsgesellschaft für
Automatisierungstechnik mbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Fertige Erzeugnisse werden zu Anschaffungskosten
bewertet. (§ 255 I HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Eckhard Wetzel
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Na-men der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
ei-nes Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
MECHATRONICS-Innovationsgesellschaft für
Automatisierungstechnik mbH
Gevelsberg, den
30.06.2011
Eckhard
Wetzel, Geschäftsführer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012 festgestellt.
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