BLUMENSTOCK Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carolin Friedericke Warbanoff seit 9.1.2019 | Prokura |
Tim Blumenstock seit 12.1.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BLUMENSTOCK BAUSTAHLSERVICE GMBHWaiblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtDer Geschäftsführer der Gesellschaft erstattet gemäß § 289 HGB einen Lagebericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und berichtet über die voraussichtlichen Entwicklungen, Chancen und Risiken. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die Firma BLUMENSTOCK Baustahlservice GmbH (im Folgenden: BBS) ist in der Baustahlbranche tätig. Der Handel mit bearbeitetem und unbearbeitetem Stahl, Baustahl und Baustahlmatten erfolgt sowohl im Lager- als auch im Direktgeschäft. Die regionalen Schwerpunkte der Tätigkeit liegen im Lagergeschäft in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Im Direktgeschäft agiert BBS bundesweit. Hauptsitz des Unternehmens ist Waiblingen mit einer Niederlassung in Hüttlingen. Unterstützt durch eine vergleichsweise noch stabile Baukonjunktur konnte die BBS im Geschäftsjahr 2023 ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaften. Es konnte ein Jahresüberschuss 2023 von rund 5.775 Tausend Euro (Vorjahr: 5.403 Tausend Euro) erzielt werden. Vermögenslage Die Vermögensverhältnisse sind geordnet. Die Bilanzsumme beträgt 26,2 Mio. Euro. Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Inventurbeständen, Forderungen und sofort verfügbarem Geldguthaben. Das Anlagevermögen erreicht einen Anteil an der Bilanzsumme von 11,9%. Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf rund 23,1 Mio. Euro und beträgt rd. 87,7% der Bilanzsumme. Finanzlage Die Liquiditäts- und Finanzstruktur der BBS ist solide und ausgewogen. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von rd. 1.326 Tausend Euro konnten - wie in den Vorjahren - aus Eigenmitteln getätigt werden. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf rund 12.730 Tausend Euro (48,6% der Bilanzsumme; VJ. 2.939 Tausend Euro, 13,1% der Bilanzsumme). Kurzfristige Bankverbindlichkeiten gab es keine. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt rd. 25,7% (VJ. 29,0%). Die Liquidität 1. Grades von ca. 399% (Vj. 90%) und die Liquidität 2. Grades mit rd. 546% (VJ. 355%) stellen die, trotz der existierenden Wirtschaftskrisen, weiterhin positive Lage entsprechend dar. Das Eigenkapital betrug am Bilanzstichtag ca. 22,5 Mio. Euro (VJ. rd. 18,6 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote lag zum 31.12.2023 bei 85,9% (VJ: 83,0%). Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen betrugen mit rd. 3,7 Mio. Euro 14,1% der Bilanzsumme (VJ: 3,8 Mio.Euro; 17,0% der Bilanzsumme). Ertragslage Als Rohertrag waren ca. 13.971 Tausend Euro zu verzeichnen. Im Vorjahr betrug dieser Betrag ca. 14.332 Tausend Euro. Das Finanzergebnis war mit 82,5 Tausend Euro positiv (Vorjahr: -146,3 Tausend Euro). Die Umsatzrendite liegt bei ca. 4,9% (Vj. 2,7%). Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet BBS aufgrund der sich im allgemeinen Wirtschaftskreislauf verfestigten Schwierigkeiten ein noch ausgeglichenes Geschäftsergebnis. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter im schwierigem Fahrwasser. Die Produktion in der Industrie und Bau startet schwach in das dritte Quartal 2024. Die erhöhte wirtschaftspolitische Unsicherheit belastet die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Zudem machen sich nach wie vor die gestiegenen Finanzierungskosten bemerkbar, welche insbesondere die Nachfrage nach Investitionsgütern und nach Bauleistungen dämpfen (Deutsche Bundesbank, Kurzbericht S.5, Konjunkturlage und Öffentliche Finanzen, September 2024). Laut Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 um 0,2% im Vergleich zum Vorjahr sinken. In 2025 soll dann ein Anstieg um 1,1% und in 2026 um 1,6% zu verzeichnen sein (de.statista.com, Prognosen zur Entwicklung des realen BIP in Deutschland für die Jahre von 2024 - 2026, Stand 11.10.2024). In der Eurozone beträgt der prognostizierte Anstieg 2025 0,9% und 2026 1,5%, in den USA 2,6% bzw. 1,9%, in China 5% bzw. 4,5% und in Indien 7,0% bzw. 6,5% (IWF Prognose: Wachstum des BIP in Industrie- und Schwellenländernbis 2026; veröffentlicht 18.07.2024). Deutschland hinkt somit der maßgebenden internationalen Entwicklung hinterher. Die Entwicklung des Stahlpreises bleibt darüber hinaus entscheidender Dreh- und Angelpunkt der zukünftigen Geschäftsentwicklung der BBS. Durch weitsichtige und möglichst rasche Bevorratungsmaßnahmen wird versucht, diesem generellen Preisrisiko der oft kurzfristig schwankenden Stahlpreise entgegenzuwirken. Die finanziellen Risiken werden durch ein konsequentes Finanzmanagement so gering wie möglich gehalten. Die bestehende Forderungsausfallversicherung bei der R+V ist hierzu ein wesentlicher Baustein. Durch laufende Analysen der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und einer regelmäßigen Soll-Ist-Betrachtung wird die Entwicklung des Unternehmens überwacht. In den ersten 2 Quartalen des Geschäftsjahres 2024 zeigte sich ein starker Umsatzrückgang um rund 41% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 (Vj. Rückgang ca. 40%). Der Rohertrag sank in genanntem Vergleichszeitraum um rd. 65%. Prognosebericht Hohe Energiekosten, der demografische Wandel, die Verschlechterung der Infrastruktur bei Schiene und Straße, Unsicherheiten bezüglich der Transformation hin zum Klimawandel, die enorme Bürokratie sowie die insgesamt hohe Abgabenlast beeinträchtigen sowohl die aktuelle Lage als generell auch die Stimmung in der deutschen Wirtschaft. Der aktuellen Bundesregierung wird geringe Lösungskompetenz bescheinigt. Mittelständische Unternehmen beschäftigen sich zunehmend mit Produktionsstandorten im Ausland. Auch setzt sich die Flaute im deutschen Wohnungsbau fort. Im August 2024 lag die Zahl der bundesweit neu genehmigten Wohnungen dem Statistischen Bundesamt zufolge um 6,8% unter dem Vorjahreswert und betrug noch eine Anzahl von 18.300 Baugenehmigungen. Von Januar bis August wurden im Jahr 2024 somit 19,3% weniger Wohnungen genehmigt (141.900) als im Vorjahresvergleichszeitraum (175.800) (tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/wohnungsbaugenehmigungen; Stand 18.10.2024). Eine rasche Trendwende ist nicht in Sicht, denn der Auftragsmangel im Wohnungsbau hat sich zuletzt verschärft. Die Lage im Wohnungsbau ist somit weiterhin ernst. Die Zinssenkungen der EZB entfalteten noch keinen Effekt, da die Kreditzinsen für Haushalte für den Wohnungsbau weiter hoch sind. Ggf. schlagen die niedrigeren Zinsen erst 2026 im Wohnungsbau durch, rechnet ifo-Präsident Clemens Fuest (tagesschau.de, ebenda). Der Wohnungsmangel wird für die Bevölkerung somit weiter wachsen (Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen BFW). Teile der Bauwirtschaft sind angesichts langfristiger Megatrends jedoch optimistisch für die nähere Zukunft der Baubranche. Als Beispiel hierfür wird der "European Green Deal" der EU, der langfristig unter anderem zu gewaltigen Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, in die Elektromobilität sowie in den Natur- beziehungsweise Biodiversitätsschutz führen dürfte. Als weiterer Megatrend wird der demografische Wandel und somit die vorprogrammierte Überalterung der europäischen Bevölkerung und dem dadurch wachsenden Bedarf an altersgerechten Wohnungen und Pflegeeinrichtungen eingestuft. Darüber hinaus dürfte die Digitalisierung hohe Investitionen in neue Halbleiter-Fabriken sowie verbesserte Mobilfunk- und Glasfasernetze mit sich bringen, wovon auch die Baubranche partizipieren wird (baustoffwissen.de/baubrancheaufschwung-ab-2025-18072024). Somit ist aufgrund der beschriebenen Umstände und der dadurch fortdauernden außergewöhnlich instabilen Wirtschaftslage, der Entwicklung des Stahlpreises - der Dreh- und Angelpunkt der geschäftlichen Entwicklung von BBS ist - und dem weiterhin nachhaltig steigenden Wettbewerbsdruck eine verbindliche Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf nicht weniger schwierig als in den vergangenen Jahren. Für das Geschäftsjahr 2024 kann angesichts bisheriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen und bei hinreichend wahrscheinlicher Sicherheit im Rohstofflieferbereich von einem noch ausgeglichenen Ergebnis ausgegangen werden.
Waiblingen, 01.10.2024 Tim Blumenstock BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 1.022.485,00 Euro. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäfts- und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: Euro 3.450.878,60. Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 3.689.317,65.
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.198,00 Euro. Der Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Absatz 6 HGB. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Zeitwert entspricht dem Aktivwert. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalkosten und Kosten für Jahresabschluss und Prüfung. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.129.416,92 Euro (Vorjahr: 2.002.864,59 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 449.024,29 Euro (Vorjahr: 805.686,99 Euro). Es handelt sich gleichzeitig um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen, nicht bilanzierten finanziellen Verpflichtungen für Mieten betragen 193.148,00 Euro und bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder wird nach § 286 IV HGB verzichtet. Unterschrift der Geschäftsführung
Waiblingen, 01.10.2024 Tim Blumenstock sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkHinweis nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 HGB: Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgte unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen. Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich jedoch auf den vollständigen Jahresabschluss. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BLUMENSTOCK Baustahlservice GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BLUMENSTOCK Baustahlservice GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BLUMENSTOCK Baustahlservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Göppingen, 21. März 2025 MARMIC
Audit GmbH
Michael Bösinger, Wirtschaftsprüfer |
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