Kreissparkasse Diepholz
SykeStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus Nordsieck seit 9.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Jens Bratherig seit 8.1.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Olaf Meyer-Runnebohm seit 20.9.2011 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kreissparkasse SykeSykeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen beim Amtsgericht WalsrodeHandelsregister-Nr. HR A 110540Stand: 01.01.2024 Hauptstelle: Syke, Mühlendamm 4 Postfach 12 61 Telefon: 0 42 42/1 61-0 Telefax: 0 42 42/1 61-71 00 E-Mail: info@ksk-syke.de Internet: www.ksk-syke.de Bankleitzahl: 291 517 00 Filialen Asendorf Barrien Bassum Brinkum Bruchhausen Erichshof-Melchiorshausen Gr. Mackenstedt Heiligenfelde Heiligenrode Kirchweyhe, Bahnhofstraße Leeste Martfeld Moordeich Stuhr Twistringen Vilsen SB-Filialen Bramstedt Brinkum, Ochtum-Park (SB) Schwarme LAGEBERICHTZur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf den Risikobericht sowie den Prognosebericht unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 n. F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen. Grundlagen der Kreissparkasse Syke Die Sparkasse ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Walsrode unter der Nummer A 110540 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Diepholz. Zum Geschäftsgebiet der Sparkasse gehört im Wesentlichen der nördliche Teil des Landkreises Diepholz. Die Sparkasse ist als Mitglied des Sparkassenverbandes Niedersachsen über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der BaFin als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt worden. Die Mitgliederversammlung des DSGV hat am 27. August 2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Er leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und 14 weiteren Mitgliedern. Er berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im Geschäftsgebiet sicherzustellen. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Niedersachsen niedergelegt und prägt unser gesamtes Geschäftsmodell. Wir handeln nicht ausschließlich gewinn-, sondern auch gemeinwohlorientiert. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele sind in der Geschäftsstrategie niedergelegt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategien beschlossen. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. Zum 31. Dezember 2023 unterhalten wir neben der Hauptstelle insgesamt 16 Filialen sowie vier SB-Filialen, da wir drei SB-Filialen im Laufe des Jahres 2023 geschlossen haben. Zum 01. Januar 2024 haben wir die SB-Filiale in Kirchweyhe in der Dorfstraße geschlossen, so dass wir aktuell noch drei SB-Filialen vorhalten. Um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können, hat der Verwaltungsrat den Vorstand am 15. März 2023 beauftragt, Sondierungsgespräche zu führen, die eine Zusammenlegung mit der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz zum Ziel haben. Am 09.10.2023 hat der Kreistag des Landkreises Diepholz beschlossen, dass die Kreissparkasse Syke und die Kreissparkasse Grafschaft Diepholz zum 01.07.2024 zur Kreissparkasse Diepholz fusionieren werden. Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung der heimischen Wirtschaft sowie die Lebensqualität in unserer Region. Wir verwenden die Einlagen unserer Kunden zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir kennen unsere Kunden persönlich und betreuen sie langfristig, deshalb fördern wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Umfeld der Geschäftsentwicklung Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Trotz der steigenden Zinsen legen die Kunden aktuell weiterhin großen Wert auf kurzfristige Anlagen. In Niedersachsen wird mit einem Wachstum von 0,9 % für das vergangene Jahr gerechnet. Das regionale Wirtschaftsumfeld stand unter dem Eindruck dieser gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Arbeitslosenquote im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit in Syke betrug im Dezember 2023 ebenso wie im Jahr davor 3,6 %. Abzuwarten bleiben die Auswirkungen der stark angestiegenen Rohstoffpreise sowie der am Markt weiterhin vorhandenen Materialknappheit. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 Im Jahr 2023 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen: Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen DORA-Richtlinie (Digital Operational Resilience Act) hat die EU länderübergreifende Vorgaben für den Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen um so das bestehende europäische und nationale Regelwerk zu vervollständigen. Alle Finanzdienstleister müssen nachweisen, dass ihre Organisation über alle Ebenen und Bereiche unterschiedlichsten IKT-Krisen (Informations- und Kommunikationstechnologie) gewachsen ist und die Betriebsstabilität digitaler Systeme jederzeit sichergestellt ist. Ende Juni 2023 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Vorrangiges Ziel dieser siebten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung umzusetzen. Sie betreffen u. a. die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Darüber hinaus hat die BaFin folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk integriert:
Nach der Taxonomie-VO (Verordnung EU 2020/852) und der hierzu veröffentlichten Ergänzung (EU 2021/2139) müssen in den Anwendungsbereich der Non Financial Directive (NFRD) fallende Unternehmen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-VO einzustufen sind. Mitte Dezember 2023 wurden die ersten zwölf Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Die Kennziffern Cost-Income-Ratio (CIR, Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen), Risikoorientiertes Kreditwachstum (RWA, prozentualer Anstieg des CRR-Gesamtrisikobetrags) sowie die Gesamteigenkapitalquote (nach CRR, Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte), die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, stellen für unser Haus die bedeutsamsten Leistungsindikatoren dar. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Auch im vergangenen Jahr war der Wettbewerbsdruck in der Kreditwirtschaft wieder merklich spürbar. Als regionales Kreditinstitut stellt sich unsere Sparkasse dem Wettbewerb mit Finanzdienstleistern und Direktbanken und setzt dem die qualifizierte Beratung und die Kundennähe entgegen. Zusammen mit unseren Verbundpartnern der Sparkassen- Finanzgruppe bieten wir moderne Finanzdienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen und für mittelständische Unternehmen an. Vor dem Hintergrund des schwierigen Umfeldes sind wir mit der Geschäftsentwicklung zufrieden. Die Bilanzsumme erhöhte sich auf 4.846,5 Mio. EUR gegenüber 4.655,5 Mio. EUR im Vorjahr. Das Geschäftsvolumen einschließlich der Avalverbindlichkeiten lag am Jahresende bei 4.986,1 Mio. EUR (Vorjahr 4.807,7 Mio. EUR). Kreditgeschäft Im Kundenkreditgeschäft setzt sich der Einbruch aus dem zweiten Halbjahr 2022 fort. Zinsentwicklung und Inflation zeigen weiter Wirkung. Die weitere Entwicklung durch veränderte Zinssituation und Auswirkungen des Ukraine-Krieges (Inflation, Rohstoffknappheit, Energiekrise) haben zu einem deutlich geringerem Neugeschäft in 2023 geführt. Insgesamt ist die Entwicklung im Kreditgeschäft 2023 gut verlaufen. Die Höhe des Kredit- und risikoorientierten Kreditwachstums lag dabei leicht über unseren Erwartungen. Die gesamten Ausleihungen - einschließlich Treuhandkredite - erhöhten sich um 1,6 % auf 4.016,1 Mio. EUR. Das risikoorientierte Kreditwachstum lag in 2023 bei 3,59 % (Vorjahr 3,42 %). Der starke RWA-Anstieg im Jahr 2023 ist im Wesentlichen auf die Änderungen im Bereich der KMU-Privilegierung(EBA Q&A) zurückzuführen. Die Darlehenszusagen liegen deutlich unter dem Vorjahresniveau (minus 20,3 %). Eigenanlagen in Wertpapieren und Beteiligungen Die in Wertpapieren angelegten Beträge machten 112,0 Mio. EUR aus (Vorjahr 110,6 Mio. EUR). Das Wertpapiervermögen setzt sich insbesondere aus einem Spezialfonds zur diversifizierten Anlage zusammen. Der Wert der Beteiligungen belief sich unverändert wie im Vorjahr auf 10,4 Mio. EUR. Die Beteiligung am Sparkassenverband Niedersachsen beläuft sich ebenfalls unverändert auf 5,7 Mio. EUR. Einlagengeschäft Die Kunden bevorzugten Produkte mit kurzer Bindungsdauer, obwohl das Zinsniveau im vergangenen Jahr deutlich angestiegen ist. Die Kundeneinlagen verminderten sich um 2,4% auf 2.916,8 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Sichteinlagen. Bei den Sparkassenbriefen war im Kundengeschäft wie auch in den Vorjahren ein Bestandsrückgang zu verzeichnen. Die Spareinlagen lagen mit 711,7 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau in Höhe von 752,6 Mio. EUR. Die Kreissparkasse Syke steuert dieser Entwicklung mit einer neuen Passivleitlinie entgegen. Die Entwicklung der Einlagenpositionen lag inflationsbedingt insgesamt deutlich unter unseren Erwartungen. Interbankengeschäft Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich deutlich zum Bilanzstichtag 2023 um 124,2 Mio. EUR auf 637,8 Mio. EUR. Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf der Belegung der Einlagefazilität der Europäischen Zentralbank. Das Verrechnungsguthaben bei der Bundesbank verringerte sich um 1,5 Mio. EUR auf 29,0 Mio. EUR. Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 235,2 Mio. EUR auf 1.388,3 Mio. EUR. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich zum einen um Mittel zur Finanzierung unseres Darlehensgeschäfts, zum anderen sind dies an unsere Kunden weitergeleitete Fördermittel. Dienstleistungsgeschäft Der Ertrag im provisionsabhängigen Geschäft lag mit 22,9 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahresniveau (20,9 Mio. EUR). Im Vermittlungsgeschäft für die Verbundpartner LBS und VGH sowie im gesamten Wertpapiergeschäft sind die Erträge ebenso gestiegen wie im Bereich des Giroverkehrs. Diese Entwicklungen lagen im Rahmen unserer Erwartungen. Investitionen und wesentliche Baumaßnahmen Technische und bauliche Modernisierungen bildeten im vergangenen Jahr den Schwerpunkt unserer Investitionen. So wurden weiterhin in den Filialen diverse Ausbaumaßnahmen vorgenommen, um unseren Kunden weiterhin den Service und die Beratung auf höchstem Niveau anbieten zu können. Die Modernisierung der Hauptstelle in Syke konnte in weiten Teilen abgeschlossen werden. Gleichzeitig haben wir in verschiedenen Bereichen energiesparende Maßnahmen ergriffen. Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist geordnet. Die Sicherheitsrücklage beläuft sich nach der Vorwegzuführung aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2023 auf 238,9 Mio. EUR (Vorjahr 232,5 Mio. EUR). Der Bilanzgewinn in Höhe von 3,5 Mio. EUR soll ebenfalls der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, die dann 242,4 Mio. EUR (Vorjahr 235,9 Mio. EUR) bzw. 5,1 % der Bilanzsumme betragen wird. Neben der Aufstockung der Sicherheitsrücklage nahm die Sparkasse die Dotierung des "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB mit einer Zuführung in Höhe von 20,0 Mio. EUR vor. So wurde der "Fonds für allgemeine Bankrisiken" durch die Zuführung auf 244,0 Mio. EUR erhöht. Darüber hinaus verfügt die Sparkasse über weitere ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Das anrechenbare Eigenkapital beträgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 524,2 Mio. EUR. Gemäß der CRR sind für die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalgrößen hartes Kernkapital, Kernkapital und Gesamtkapital die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Eigenkapitalquoten einzuhalten. Die Quoten bestehen im Zähler aus der jeweiligen Eigenkapitalgröße und im Nenner jeweils aus dem Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 Abs. 3 der CRR. Die Mindest- Eigenkapitalquoten betrugen im Berichtsjahr gemäß der CRR für das harte Kernkapital 4,5 %, für das Kernkapital 6,0 % und für das Gesamtkapital 8,0 %. Daneben war eine kombinierte Kapitalpufferanforderung gemäß § 10i KWG von 2,5 % einzuhalten. Zum 1. Februar 2023 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Über die gesetzlichen Mindest-Eigenkapitalquoten hinaus wurden von der BaFin im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Form von individuellen Kapitalzuschlägen festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 ergaben sich folgende aufsichtsrechtliche Kapitalquoten:
Die Gesamteigenkapitalquote konnte dementsprechend im Rahmen unserer Erwartungen moderat gesteigert werden. Die Eigenmittelanforderungen wurden auch unter Berücksichtigung der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung sowie des SREP-Zuschlags jederzeit eingehalten. Die Refinanzierung unserer Aktivwerte erfolgt im Wesentlichen aus Kundeneinlagen und Mittelaufnahmen bei Kreditinstituten. Die Bilanzstruktur wird auf der Aktivseite mit einem Anteil von 82,9 % an der Bilanzsumme durch die Forderungen an Kunden inkl. Treuhandkrediten geprägt. Auf der Passivseite bilden Kundeneinlagen mit einem Anteil von 60,2 % vor Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 28,7 % die größte Position. Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Rückstellungen und Bewertungsmaßnahmen tragen den Risiken aus dem Kreditgeschäft und den sonstigen Verpflichtungen ausreichend Rechnung. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,86 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit unserer Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Die eingeräumte Kreditlinie bei der eigenen Girozentrale wurde teilweise in Anspruch genommen. Auch die zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (LCR del-VO) lag zu den Meldestichtagen mit 132,73 % bis 157,99 % ebenfalls oberhalb des zu erfüllenden Mindestwertes von 100 %. Die strukturelle Liquiditätsqoute (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag zu den Meldestichtagen innerhalb einer Bandbreite von 121,45 % bis 125,78%; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Folgerichtig ist die Liquidität im Jahr 2023 als ausreichend anzusehen. Die für die weiteren Beobachtungszeiträume (Laufzeitbänder bis zu 12 Monaten) zu berechnenden Kennzahlen deuten nicht auf zu erwartende Engpässe hin. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch für die absehbare Zukunft gesichert. Ertragslage Die Ertragslage der Sparkasse war im Berichtsjahr insgesamt zufriedenstellend. Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Gewinn- und Verlustrechnung haben sich wie folgt entwickelt: Der Zinsüberschuss (GV-Position 1, 2 und 3) lag aufgrund des weiter starken Zinsanstiegs mit 91,6 Mio. EUR erheblich über dem Niveau des Vorjahres (73,8 Mio. EUR), und damit deutlich über unseren Planungen. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich im Rahmen unserer Erwartungen auf 21,2 Mio. EUR (Vorjahr 19,0 Mio. EUR). Basis hierfür sind deutlich stärkere Erträge im Giroverkehr. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen, im Wertpapiergeschäft und im Versicherungsgeschäft konnte ebenfalls ein Wachstum verzeichnet werden. Der Personalaufwand erhöhte sich im Rahmen unserer Erwartungen um 1,8 Mio. EUR auf 39,3 Mio. EUR. Die Erhöhung basiert zum einen auf der Zahlung einer Inflationsausgleich-Prämie für die Mitarbeitenden sowie aus Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Der übrige Verwaltungsaufwand stieg auf 20,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,7 Mio. EUR). Die Steigerung der übrigen Aufwendungen lag im Rahmen unserer Erwartungen. Das sonstige betriebliche Ergebnis (GV 8, 11, 12) betrug 0,6 Mio. EUR (Vorjahr -1,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Bewertung fällt mit 54,1 Mio. EUR erheblich höher aus als im Vorjahr (35,7 Mio. EUR). Im Bereich des Kredit-, Wertpapier- sowie des Beteiligungsgeschäfts ergab sich für 2023 ein Bewertungsaufwand in Höhe von 11,4 Mio. EUR (Vorjahr 4,8 Mio. EUR Bewertungsertrag). Das Bewertungsergebnis ist deutlich negativer ausgefallen als erwartet. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken sind 20,0 Mio. EUR zugeführt worden. Es verblieb ein Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 22,7 Mio. EUR (Vorjahr 19,5 Mio. EUR). Dieses Ergebnis liegt über unseren Erwartungen. Abzüglich der Steuern vom Einkommen und Ertrag (16,0 Mio. EUR nach 12,5 Mio. EUR im Vorjahr) ergab sich ein Jahresüberschuss von 6,5 Mio. EUR (Vorjahr 6,9 Mio. EUR). Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,13 %. Zur weiteren Analyse der Ertragslage unseres Hauses setzen wir für interne Zwecke den sog. "Betriebsvergleich" der Sparkassen-Finanzgruppe ein, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,17 % (Vorjahr 0,80 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Es lag damit unter dem Verbandsschnitt. Die auf Basis des Betriebsvergleichswertes zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio lag mit 50,8 % unter dem Vorjahreswert von 59,8 % und weiterhin unter dem Verbandsdurchschnitt. Diese positive Entwicklung liegt erheblich über unseren Erwartungen. Bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Ertragskraft, um das für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu erwirtschaften. Risikobericht Risikomanagementsystem Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind keine Risiken in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 699,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 440 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite nicht überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung), die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze, die LCR, die NSFR, die Rentabilität / Ertragslage und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich bzw. anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisiko- und Geschäftslagebericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31.12.2023 war nahezu das gesamte Bruttokundenkreditvolumen im Risikobewertungssystem erfasst. Davon waren rd. 95 % der Risikogruppe I (Kredite ohne erkennbare besondere Risiken, Ausfallwahrscheinlichkeit < 4 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken (Ausfallwahrscheinlichkeit > 4 %) betragen gut 3 % und mit Ausfallrisiken rd. 2 %. In der Kreditrisikostrategie wurde festgelegt, dass der Anteil der Risikogruppe I am Bruttokreditvolumen mindestens 85 % ausmachen muss. So ist eine zuverlässige Risikosteuerung für die Zukunft gesichert. Ein Antragsscoring für das Konsumentenkreditgeschäft ist in dem Kreditentscheidungsprozess integriert. Die detaillierte Kreditrisikoeinstufung bildet, außer bei Dispositionskrediten, gleichzeitig die Basis für eine risikoadjustierte Bepreisung. Neben der laufenden Bonitätsüberwachung verfügt die Sparkasse über ein Risikofrüherkennungssystem. Es gewährleistet, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt werden und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Übrigen werden Ausfallrisiken durch die Hereinnahme von Sicherheiten begrenzt. Die Adressenausfallrisiken im Sinne der MaRisk werden für das Kreditgeschäft mittels einer Kreditrisikostrategie planerisch erfasst, bewertet und im Limitsystem der Sparkasse berücksichtigt. Zum 31.12.2023 wurden 55,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen vergeben, 44,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Den Schwerpunktbereich der Kredite an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen bilden mit 29,7 % die Ausleihungen im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 7,8 % der Forderungen an Unternehmen auf den Bereich Kredit- und Versicherungsgewerbe und 7,7 % auf das verarbeitende Gewerbe. Die Branchenstruktur der Kundenkredite sehen wir als ausgewogen an. Sofern Branchen einen Anteil von mehr als 15 % an den Kundenforderungen an Unternehmen und Selbstständige erreichen, sind nach unserer Kreditrisikostrategie die betreffende Branche sowie deren Kreditnehmerstruktur zu analysieren. Gegebenenfalls ist über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 39,6 % des Gesamtkreditvolumens, bezogen auf das Bruttokundenkreditvolumen, betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. EUR. Hierzu wurde in der Kreditrisikostrategie festgelegt, den Anteil dieser Engagements auf max. 45 % des Bruttokreditvolumens zu begrenzen. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 lediglich 42,7 Mio. EUR. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen voraussichtlich nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen erbracht werden können. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen. Die Risikovorsorge per 31.12.2023 belief sich auf 42,2 Mio. EUR (Vorjahr 31,6 Mio. EUR). Aufgrund der örtlichen Kenntnisse und der vorsichtigen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ermittlung der Beleihungswerte sehen wir die Verteilung der Sicherheiten als vertretbar an. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer stützt sich die Kreissparkasse se neben den vorhandenen Informationen aus der laufenden Offenlegung auch auf die Planungen der Kreditnehmer. Im Rahmen dieser Beurteilung der Kreditnehmer wird eine Einschätzung darüber getroffen, ob nach Überwindung der Krise (ggfs. unter Berücksichtigung von Hilfsprogrammen öffentlicher Förderinstitute) voraussichtlich wieder eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit gegeben sein wird. Hierbei werden auch die Chancen der Branche und des Geschäftsmodells des Kunden berücksichtigt. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Das Risiko aus Aktien wird im Bereich des Marktpreisrisikos dargestellt, welches als eine wesentliche Risikokategorie eingestuft ist. Des Weiteren besteht eine große Diversifikation an Emittenten bei einem überschaubaren Aktienvolumen im Vergleich zur Bilanzsumme. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte , die beim Adressenrisiko im Eigengeschäft gesteuert werden, bestehen im Rahmen eines Spezialfonds in Höhe von 106,7 Mio. EUR. Des weiteren werden hierbei die risikolosen Positionen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Norddeutschen Landesbank betrachtet. Weitere Eigengeschäfte werden beim Beteiligungsrisiko gesteuert. Das Volumen des Spezialfonds ist zu 54% in Immobilienfonds investiert. Der Rest entfällt im Wesentlichen auf Rentenpapiere mit Investment Grade Rating, strukturierte Wertpapiere, Aktien und Liquidität. Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds. Der DepotA-Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Payer-Swaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds gehalten. Das Aktienrisiko wird dabei durch die bestehenden Anlagerichtlinien und die strategischen Vorgaben gesteuert. Zum Bilanzstichtag bestehen darüber hinaus zusätzliche Absicherungsmaßnahmen, die das Kursrisiko begrenzen. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Das Immobilienvermögen umfasst eigengenutzte Immobilien (Filalen), Direktinvestitionen (Renditeobjekte) und indirekte Investitionen (Immobilienfonds). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/ oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 4 bis 5 Monate. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Gesamtbeurteilung der Risikolage Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund der turnunsmäßigen Aktualisierung der Geschäfts- und Risikostrategie. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 63,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur, nicht befriedigende Ertragslage und einer schwachen Risikotragfähigkeit, die durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Zinsänderungsrisiko belastet ist, denen wir u. a. durch Frühwarnsysteme begegnen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. Prognose- und Chancenbericht Rahmenbedingungen Der nachfolgende Prognose- und Chancenbericht gibt einen Überblick über die gemeinsamen Planungen der ab dem 1. Juli 2024 zusammengelegten Kreissparkasse Diepholz. Die folgenden Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung unserer Sparkasse im laufenden Jahr stellen Einschätzungen dar, die auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. In welchem Ausmaß die Wirtschaft durch die angeführten Parameter belastet wird, wird nicht zuletzt auch dadurch bestimmt, inwieweit die wirtschafts- und haushaltspolitischen Probleme nachhaltig gelöst werden. Geschäftsentwicklung Vor diesem Hintergrund sind Abweichungen in unserer Geschäftsplanung, insbesondere bei den geplanten Kreditausfällen und den Bewertungsergebnissen im Bereich der Eigenanlagen, nicht auszuschließen. Der Ausblick für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unterliegt weiterhin einer gewissen Unsicherheit. Mit einer anhaltenden Schwächephase ist weiter zu rechnen. Auch in den Schlüsselindustrien wie Automobil, Chemie und Maschinenbau bleibt abzuwarten, ob die Märkte stabil bleiben. Kritisch betrachten wir Branchen wie das Gastgewerbe, Reisebüros, Veranstaltungsgewerbe usw. Von Wandel und Nachhaltigkeitsdiskussionen betroffen sind ebenfalls die Landwirtschaft, der Kfz-Handel, die Autoindustrie inkl. Zulieferer sowie die Luftfahrtindustrie und deren Zulieferer. Die Entwicklung und Investitionsbereitschaft dieser Branchen wird von uns kritisch beobachtet und bleibt ebenso abzuwarten wie die Auswirkungen der stark angestiegenen Rohstoffpreise sowie der am Markt weiterhin vorhandenen Materialknappheit. Positiv sehen wir die Entwicklung der Branche Energiewirtschaft. Insgesamt rechnen wir für 2024 mit einem Anstieg des Risikoorientierten Kreditwachstums in Höhe von gut 1%. Unsere Kunden bevorzugen seit Jahren risikolose Anlagen wie Sichteinlagen und Spareinlagen. Wir erwarten hier nur noch einen sehr geringen Anstieg der Bestände. Viele Kunden vernachlässigen aktuell ihre private Altersvorsorge. Hier gilt es auch zukünftig durch qualifizierte Beratung unsere Kunden von der Notwendigkeit zu überzeugen. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse wird jederzeit gegeben sein. Ertrags- und Vermögenslage Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem deutlichen Rückgang unseres Zinsergebnisses gegenüber 2023. Wir erwarten ein Provisionsergebnis bzw. ein Dienstleistungsgeschäft deutlich über dem Niveau des Jahres 2023. Bei den Personalaufwendungen sowie den übrigen Aufwendungen gehen wir insgesamt von deutlichen Steigerungen aus. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich gegenüber dem außerordentlich guten Berichtsjahr deutlich zurückentwickeln. Die CIR wird sich gegenüber dem Berichtsjahr aufgrund der vorgenannten Gründe deutlich erhöhen. Wir erwarten für dieses Jahr einen spürbaren Rückgang der Belastungen aus dem Bewertungsergebnis Kredit gegenüber dem Berichtsjahr. Bei den eigenen Wertpapieren rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik nicht mit einer nennenswerten Belastung. In unserem Beteiligungsportfolio können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Die bei der erwarteten Ertragslage möglichen Eigenkapitalzuführungen werden die Risikotragfähigkeit in 2024 weiter erhöhen. Wir erwarten für das Jahr 2024 ein wirtschaftliches Umfeld, das eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung ermöglicht, und ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit deutlich unter dem Niveau des Jahres 2023. Die prognostizierte Entwicklung ermöglicht eine weitere leichte Zuführung zum Eigenkapital und wird dazu führen, dass die Gesamteigenkapitalquote moderat gesteigert werden kann. Gesamtaussage Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der geopolitischen Rahmenbedingungen insgesamt sowie der damit verbundenen Inflationstendenzen haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen überwiegend im Bereich der ungewissen Zinsperspektiven sowie der regulatorischen Maßnahmen. Weiter schnell steigende kurzfristige Zinsen können zu einer inversen Zinsstruktur führen. Dieses Szenario könnte die Zinserträge in Zukunft deutlich belasten. Dazu hat die EU in der Vergangenheit diverse regulatorische Maßnahmen beschlossen. Die weiteren Risiken liegen, neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren, weiterhin hauptsächlich in einem Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik. Gerade durch den Ukraine-Krieg sowie den Nahostkonflikt und die immer noch existierende, etwas erhöhte Inflation ist momentan nicht absehbar, wie stark die Weltwirtschaft beeinflusst wird. Risiken für die Konjunktur in Europa könnten sich ergeben, wenn sich die außereuropäische Wirtschaft stärker als erwartet abschwächt. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer langanhaltenden positiven Konjunktur, die es der Sparkasse ermöglicht, aufgrund der dann vorhandenen Kreditnachfrage weiter stabile Zinserträge zu generieren. Dazu kommt, dass die Sparkasse von steigenden Zinsen, gerade im langfristigen Bereich, profitieren kann. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie der geopolitischen Rahmenbedingungen und aller damit verbundenen Folgen können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen gegebenenfalls über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Wie beschrieben dürften sich die Konjunkturprognosen voraussichtlich ebenfalls dämpfend auswirken. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen - unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklungen - und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in TEUR können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Abweichend hiervon werden Disagien, Bearbeitungsgebühren und ähnliche Beträge im Zusammenhang mit sog. Weiterleitungsmitteln angesichts der jeweiligen Betragskongruenz zwischen den aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträgen als erfolgsneutral angesehen und im Jahr des Anfalls berücksichtigt. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Die unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen Spezialsondervermögen werden zum Anschaffungswert bzw. zum investmentrechtlichen Rücknahmepreis (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt. Die unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen Anteile an Gesellschaften, die sich als AIF qualifizieren, haben wir zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Falle dauernder sowie auch im Falle vorübergehender Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach höchsten steuerlich zulässigen Sätzen bilanziert, soweit dies auch handelsrechtlich vertretbar ist. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 Euro) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten bis zu 800 EUR (ohne Umsatzsteuer) im Einzelfall erfolgt im Jahr der Anschaffung eine Vollabschreibung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Rückzahlungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31 Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungüberschuss. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde der auf das Jahresende prognostizierte Durchschnittszins von 1,83 % für die pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen haben wir mit jährlich 2,90 % berücksichtigt. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Hinsichtlich der Bestimmung eines angemessenen Referenzzinssatzes hat der BGH das Verfahren an das OLG Dresden zurückverwiesen. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Hierbei haben wir den vom OLG Dresden festgelegten Referenzzinssatz verwendet. Die Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband (SVN) in Hannover, der das Kassenvermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet. Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7-jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. Nachdem die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die ZVK-Sparkassen zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten bzw. den Abrechnungsverband R für die sog. Altrentner. Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter gem. ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt. Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkasse und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 26,5 Mio. EUR. Die ZVK-Sparkassen hat in 2022 die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband R erreicht und diesen in 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf den Abrechnungsverband P nach Genehmigung der am 14. Dezember 2022 beantragten 48. Änderung des Status durch die zuständige Aufsichtsbehörde verschmolzen. Für den Abrechnungsverband R wurde bis zum Erreichen der Kapitaldeckung eine Umlage in Höhe von 2,2 % und ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die Altrentner berücksichtigt die zugesagte jährliche Erhöhung der Renten um 1 %. Die auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und die noch nicht abgewickelten Kassageschäfte sind zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag in EURO umgerechnet worden. Von einer besonderen Deckung gemäß § 340h HGB gehen wir aus, soweit sich innerhalb einer Währung bilanzielle Bestände betragskongruent gegenüberstehen. Für die von anderen Kreditinstituten bei uns angelegten Gelder wurden uns Zinsen vergütet, die wir mit den unter GV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet haben. Zum Zwecke der Zinsbuchsteuerung im Sinne einer Aktiv-Passivsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte werden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung), so dass eine Einzelbewertung nicht erforderlich war. AKTIVA Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere In diesem Posten sind Anteile an einem nicht börsenfähigen Spezial-AIF enthalten. Die Anteilscheine sind nur mit Zustimmung der Investmentgesellschaft übertragbar. Die Sparkasse kann Sachauskehrungen der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte verlangen. Da die Sparkasse alleinige Anteilsinhaberin ist, geben wir folgende Informationen:
1 Beschränkung i.S. § 98 Abs. 2 Satz 1
KAGB
Posten 7: Beteiligungen Die Sparkasse ist am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover, mit einem Anteil von 2,15 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Posten 9: Treuhandvermögen In diesem Posten sind ausschließlich Forderungen an Kunden enthalten (Posten 4 des Formblatts). Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände Die Sparkasse ist an der DKE-GbR, Berlin, als unbegrenzt haftender Gesellschafter beteiligt.
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Mio. EUR)
RESTLAUFZEITENSPIEGEL FÜR BESTIMMTE BILANZPOSTEN (§ 9 Abs. 1-3 RechKredV i.V.m. § 340 d HGB)
Anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. PASSIVA Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Posten 1 des Formblatts). Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: Rückstellungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da bereits in den Vorjahren in diesem Zusammenhang entsprechende Beträge der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen bestehen nicht. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen ist nicht vereinbart. Die Ursprungslaufzeit beträgt mindestens 5 Jahre.
RESTLAUFZEITENSPIEGEL FÜR BESTIMMTE BILANZPOSTEN (§ 9 Abs. 1-3 RechKredV i.V.m. § 340 d HGB)
Anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. PASSIVA UNTER DEM STRICH Posten 1b: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen Für die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (zurzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 5,0 Mio. EUR) und für ggf. anfallende Steuern sowie Kosten. Bei den ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich im letzten Jahr nur geringfügige Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden hieraus keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Posten 2c: Andere Verpflichtungen Durch die künftige Inanspruchnahme der ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden. Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit oder einer anderen Verpflichtung ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die periodenfremden Aufwendungen von 2,5 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen die Zuführung zu Pensionsrückstellungen (Posten 10) mit 1,5 Mio. EUR, überwiegend infolge zu erwartender Gehalts- und Rentensteigerungen, sowie 0,8 Mio. EUR Steueraufwand für Vorjahre (Posten 23). Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 21. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, von dem Jahresüberschuss einen Betrag von 3,0 Mio. Euro vorweg in die Sicherheitsrücklage einzustellen und den Bilanzgewinn von 3,5 Mio. Euro ebenfalls der Sicherheitsrücklage zuzuführen. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 aktive Steuerlatenzen. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,9 %. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei
Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt: Es bestehen Zinsswaps mit Nominalbeträgen von 300 Mio. EUR. Die durchgängig positiven Zeitwerte belaufen sich auf 32,4 Mio. EUR. Die Restlaufzeiten der Zinsswaps sind alle größer als 5 Jahre. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fand für die Payerswaps die €STR-Zinskurve zum Bilanzstichtag Anwendung. Die noch nicht abgewickelten Zinsderivate wurden im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten. Bei dem Kontrahenten im Derivategeschäft handelt es sich um ein deutsches Kreditinstitut aus der S-Finanzgruppe. Verwaltungsrat Vorsitzender:
Mitglieder:
Beschäftigtenvertreter:
Vorstand:
Vorstandsvertreter Im Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch:
Die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrates betrug im Geschäftsjahr 2023 134 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 9.715 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 422 TEUR. Die Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 1.559 TEUR, die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates 4.958 TEUR. Für Abschlussprüfungsleistungen der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen sind im Geschäftsjahr 2023 338 TEUR aufgewendet worden. Auf andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers entfielen 25 TEUR. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts. Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt
Syke, den 24. April 2024 Kreissparkasse Syke Der Vorstand Jens Bratherig Olaf Meyer-Runnebohm Anlage zum Jahresabschluss gem. § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Kreissparkasse Syke hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Syke besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Kreissparkasse Syke definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/ -aufwand des Handelsbestandes und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 116.469 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 476 Beschäftigte. Der Gewinn vor Steuern beträgt 22.660 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 16.003 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Kreissparkasse Syke hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kreissparkasse Syke, Syke Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Syke - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Syke für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
Bewertung der Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Für die Sparkasse stellen die Forderungen an Kunden ein maßgebliches Geschäftsfeld dar. Durch Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. vor allem die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und des Krieges in der Ukraine betroffenen Kreditengagements. Die Sparkasse bewertet ihre Kundenforderungen mit den in der S-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringsystemen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos werden die Kreditnehmer entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit einzelnen Ratingklassen zugeordnet. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen allerdings Ermessensspielräume. Daneben ist die Bewertung der Sicherheiten von besonderer Bedeutung. Dabei haben einzelne Bewertungsparameter bedeutsame Auswirkungen auf den Ansatz der Sicherheiten und damit ggf. auf die Wertberichtigungen und die Höhe der Forderungen. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung die von der Sparkasse eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems haben wir auf Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit dieser Prozesse vorgenommen. Bei einer risikoorientierten Einzelfallprüfung von Kundenkreditengagements haben wir anhand der vorliegenden Unterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung von Kreditsicherheiten und der dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter gewürdigt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir insbesondere untersucht, ob der Kreditbestand Forderungen enthält, bei denen sich Ausfallrisiken abzeichnen oder bereits eingetreten sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Ertragslage). Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht gemäß Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Verantwortliche Wirtschaftsprüferin Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kerstin Wilts.
Hannover, den xx. Mai 2024 Prüfungsstelle
des
Wilts, Wirtschaftsprüferin Quittek, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat und der von ihm bestellte Kreditausschuss haben 2023 die ihnen nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse unterrichtet. Er erörterte die vorgelegten Angelegenheiten und fasste die entsprechenden Beschlüsse. Darüber hinaus wurden in den Sitzungen Grundsatzfragen der Geschäftspolitik behandelt. Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023. Er hat von dem schriftlichen und zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2023 in der geprüften Fassung festgestellt. Unter Berücksichtigung einer Vorwegzuführung in Höhe von 3.000.000,00 EUR wurde in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstandes beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.499.356,38 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreissparkasse Syke für die im Jahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Syke, den 21.06.2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Bockhop, Landrat |
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