Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 413243
Eingetragen
3.7.2001
Branche
FahrschulenErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
der Betrieb einer Fahrschule sowie alle Arten von Ausbildung im Rahmen der Verkehrserziehung und des Gefahrgutwesens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christina Hörling
seit 30.11.2015
Prokura
Martin Karl Hörling
seit 13.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hammersteiner Str. 53, 79400 Kandern
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Hörling GmbH

Kandern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 54.910,00 16.860,00
B. Umlaufvermögen 120.923,33 130.488,44
Aktiva 175.833,33 147.348,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 75.330,96 75.277,01
B. Rückstellungen 20.186,00 40.921,00
C. Verbindlichkeiten 80.316,37 31.150,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 27.072,69 24.354,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 53.243,68 6.795,51
davon gegenüber Gesellschaftern 2.923,99 2.895,04
Summe Passiva 175.833,33 147.348,44

Anhang zum Abschluss per 31. Dezember 2023

Firma Fahrschule Hörling GMBH, Hammersteiner Str. 14, 79400 Kandern.

(gemäß § 285 HGB in Verbindung mit § 288 HGB)

I. Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt, sofern keine Einschränkungen erwähnt wurden.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Ein Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen, wie Sonderabschreibungen und den nach § 253 HGB i.V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen lag erstmals ab dem Wirtschaftsjahr 2012 vor.

Eine Abweichung zum Handelsrecht besteht daher, so dass ein zusätzlicher steuerlicher Jahresabschluss erstellt werden musste.

Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Gem. § 284 (2) Nr. 1 HGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze der Unternehmensfortführung gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB angewendet wurden.

Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da die Geschäftsführung von einer positiven Fortbestehungsprognose ausgeht.

Soweit der Abschluss Posten in fremder Währung enthält, wurde für die Bewertung der amtliche Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag laufzeitabhängig unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zugrunde gelegt.

Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.

Zuschreibungen aufgrund bestehender Werterhöhungen sind bei den Vermögensgegenständen des Anlage - und Umlaufvermögens, insbesondere bei den Finanzanlagen zum Bilanzstichtag nicht notwendig, da in der Vergangenheit keine Wertberichtigung stattfand.

Das Wertbeibehaltungswahlrecht besteht nicht mehr, so dass mit Ausnahme des Firmenwerts ein niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden kann (§ 253 (5) HGB).

Die Gewinn - und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der linearen Methode abgeschrieben.

Bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von € 800,00 erfolgte eine sofortige Abschreibung.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, welcher dem Stichtagswert entspricht.

Eventuelle Abweichungen zueinander sind unwesentlich, so dass dieses Verfahren gerechtfertigt ist.

Bei einer Laufzeit von bzw. über 12 Monaten wurde abweichend von § 253 (2) HGB unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes eine Abzinsung gem. § 6 (1) Nr. 3 e EStG vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Urlaub, Abschlusskosten und Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Jahresabschluss.

Eine Besicherung der Verbindlichkeiten lag nicht vor.

II. Sonstige Pflichtangaben

Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter Herrn Martin Hörling Verbindlichkeiten von insgesamt € 2.923,99.

In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von € 0,00 enthalten.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind folgende Verbindlichkeiten gesichert:

Verbindlichkeiten Art und Form der Sicherheit
keine

2.)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist :

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Martin Hörling, Hammersteiner Str. 53, 79400 Kandern.

Er ist von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

3.)

An den Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr folgende Kredite und Vorschüsse gegeben :

Art Höhe Zinssatz Rückzahlung
keine

Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

4.)

An folgenden Unternehmen ist die Gesellschaft mit mindestens 20% beteiligt:

Name und Sitz Höhe der Beteiligung Kapital des Unternehmens Ergebnis des letzt. Gesch.J.
keine

 

79400 Kandern, den 09. Januar 2025

Martin Hörling, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2025 festgestellt.

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