Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 77830
Eingetragen
20.8.2004
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Betrieb von Taxis.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marion Tillmann
seit 23.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Marion Tilmann
98.10%
R******* A*********
1.90%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marion Tilmann
Grünberger Str. 24 44532 Lünen
25.500 €
98.10%
R******* A*********
500 €
1.90%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wallaby Taxi GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

56933

22218

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1278

4.639,00

59655

55655

17.579,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

46464

48.704,79

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

45964

34.823,34

III. Wertpapiere

500

IV Geld

13.881,45

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5876

7.393,67

Summe Aktiva

128151

78.316,46



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

21.389,77

41.596,25

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

124544

-19.576,41

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

13154

35.172,66

B. Rückstellungen

0,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

-35657

36.720,21

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

128151

78.316,46

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Die Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der Bilanz wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht. Bei den Zugängen wurden die Abschreibungen monatlich, pro rata temporis verrechnet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150,00 aber weniger als EUR 1.000,00) wurden entsprechend den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG ein Sammelposten gebildet, der im Erwerbsjahr und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes, welches zur Bildung des Sammelpostens beigetragen hat, führt nicht zu dessen Minderung.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.

Die Rückstellungen wurden nach üblichen kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

C. Sonstige Pflichtangaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung von der alleinvertretungsberechtigten und den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten

Frau Marion Tillmann, Lünen

wahrgenommen.

Berlin. den 23.03.2010

 

erlin, den 11. Mai 2022

M. Tillmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. Mai 2022

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