Metallhandwerk Daut GmbH
Mühlbachstraße 11, 91257 Pegnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Daut seit 28.9.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallhandwerk Daut GmbHPegnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangRechtliche Verhältnisse Über die rechtlichen Grundlagen des Unternehmens ist Folgendes zu berichten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: a) Aktive latente Steuern Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch gemacht. b) Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Grundschuld, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung. Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGBInanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen: Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Alexander Daut Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag keine Darlehenskonten zu Lasten der Gesellschaft. Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungskonten zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe von 38.748,24 Euro. Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht zu machen. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Der enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 348.243,14. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von € 24.369,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Pegnitz, den 25.11.2024 gez. Alexander Daut, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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