Sparkasse FröndenbergLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRA 2360
Eingetragen
23.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Führung von Bankgeschäften

Historie

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Management

NameRolle
Petra Otte
seit 4.3.2009
Vorstandsmitglied
Detlev Menges
seit 21.5.2004
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Fröndenberg

Fröndenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

der Sparkasse Fröndenberg, Land NRW

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2014
TEUR
1. Barreserve          
a) Kassenbestand     2.463.596,41   2.266
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank     2.884.639,70   2.526
        5.348.236,11 4.792
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind          
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen     0,00   0
b) Wechsel     0,00   0
        0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute          
a) täglich fällig     8.053.775,19   5.683
b) andere Forderungen     0,00   3.520
        8.053.775,19 9.203
4. Forderungen an Kunden       170.049.403,60 158.742
darunter:          
durch Grundpfandrechte gesichert 97.775.621,55 EUR       (91.897)
Kommunalkredite 7.693.186,05 EUR       (8.183)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere          
a) Geldmarktpapiere          
aa) von öffentlichen Emittenten   0,00     0
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
ab) von anderen Emittenten   0,00     0
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
      0,00   0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen          
ba) von öffentlichen Emittenten   3.080.144,82     4.082
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 3.080.144,82 EUR       (4.082)
bb) von anderen Emittenten   27.640.757,69     30.635
darunter:          
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 27.128.740,07 EUR       (30.132)
      30.720.902,51   34.717
c) eigene Schuldverschreibungen     0,00   0
Nennbetrag 0,00 EUR       (0)
        30.720.902,51 34.717
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere       21.150.122,17 21.150
6a. Handelsbestand       0,00 0
7. Beteiligungen       3.721.039,27 3.737
darunter:          
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienst- leistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen       0,00 0
darunter:          
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienst- leistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
9. Treuhandvermögen       2.065,80 3
darunter:          
Treuhandkredite 2.065,80 EUR       (3)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch       0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte          
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte     0,00   0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten     4.484,00   5
c) Geschäfts- oder Firmenwert     0,00   0
d) geleistete Anzahlungen     0,00   0
        4.484,00 5
12. Sachanlagen       1.743.556,83 1.820
13. Sonstige Vermögensgegenstände       341.605,01 222
14. Rechnungsabgrenzungsposten       47.457,26 68
Summe der Aktiva       241.182.647,75 234.459

Passivseite

         
    EUR EUR EUR 31.12.2014
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten          
a) täglich fällig     0,00   0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist     17.368.031,56   19.298
        17.368.031,56 19.298
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden          
a) Spareinlagen          
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten   111.214.957,47     110.850
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten   5.906.296,32     6.153
      117.121.253,79   117.003
b) andere Verbindlichkeiten          
ba) täglich fällig   70.189.255,22     62.985
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   11.189.504,68     11.197
      81.378.759,90   74.182
        198.500.013,69 191.184
3. Verbriefte Verbindlichkeiten          
a) begebene Schuldverschreibungen     0,00   0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten     0,00   0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 EUR       (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR       (0)
        0,00 0
3a. Handelsbestand       0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten       2.065,80 3
darunter: Treuhandkredite 2.065,80 EUR       (3)
5. Sonstige Verbindlichkeiten       261.758,31 304
6. Rechnungsabgrenzungsposten       38.046,84 59
7. Rückstellungen          
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen     4.185.897,00   3.800
b) Steuerrückstellungen     0,00   139
c) andere Rückstellungen     709.003,09   901
        4.894.900,09 4.840
8. Sonderposten mit Rücklageanteil       0,00 0
9. Nachrangige Verbindlichkeiten       0,00 0
10. Genussrechtskapital       0,00 0
darunter:          
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR       (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken       7.545.406,73 6.460
12. Eigenkapital          
a) gezeichnetes Kapital     0,00   0
b) Kapitalrücklage     0,00   0
c) Gewinnrücklagen          
ca) Sicherheitsrücklage   12.311.197,74     11.864
cb) andere Rücklagen   0,00     0
      12.311.197,74   11.864
d) Bilanzgewinn     261.226,99   448
        12.572.424,73 12.311
Summe der Passiva       241.182.647,75 234.459
1. Eventualverbindlichkeiten      
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00   0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 616.124,15   721
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00   0
    616.124,15 721
2. Andere Verpflichtungen      
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00   0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00   0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.324.027,52   7.586
    8.324.027,52 7.586

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2014
TEUR
1. Zinserträge aus          
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften   6.178.738,68     6.754
darunter: aus der Abzinsung von Rückstellungen 1,90 EUR       (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen   538.828,03     538
      6.717.566,71   7.291
2. Zinsaufwendungen     2.099.361,81   2.245
darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 188.412,98 EUR       (190)
        4.618.204,90 5.046
3. Laufende Erträge aus          
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren     533.569,75   724
b) Beteiligungen     103.496,33   98
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen     0,00   0
        637.066,08 822
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen       0,00 0
5. Provisionserträge     1.636.618,41   1.558
6. Provisionsaufwendungen     151.348,49   148
        1.485.269,92 1.410
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands       0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge       259.892,22 128
9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil       0,00 0
        7.000.433,12 7.406
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen          
a) Personalaufwand          
aa) Löhne und Gehälter   3.090.498,52     2.964
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung   1.237.548,40     1.109
darunter:          
für Altersversorgung 669.387,24 EUR       (568)
      4.328.046,92   4.073
b) andere Verwaltungsaufwendungen     1.594.344,79   1.642
        5.922.391,71 5.716
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen       133.437,49 158
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen       159.385,00 206
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft     0,00   0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft     1.022.718,57   375
        1.022.718,57 375
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere     0,00   295
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren     0,00   0
        0,00 295
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme       0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken       1.085.406,73 305
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit       722.530,76 1.102
20. Außerordentliche Erträge     0,00   0
21. Außerordentliche Aufwendungen     0,00   0
22. Außerordentliches Ergebnis       0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag     449.965,48   643
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen     11.338,29   11
        461.303,77 655
25. Jahresüberschuss       261.226,99 448
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr       0,00 0
        261.226,99 448
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen          
a) aus der Sicherheitsrücklage     0,00   0
b) aus anderen Rücklagen     0,00   0
        0,00 0
        261.226,99 448
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen          
a) in die Sicherheitsrücklage     0,00   0
b) in andere Rücklagen     0,00   0
        0,00 0
29. Bilanzgewinn       261.226,99 448

Anhang

Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß den §§ 246 ff. und §§ 340 ff. HGB.

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden kapitalanteilig auf die Laufzeit der Darlehen bzw. eine kürzere Zinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen, die dem Geldanlagezweck dienen, werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Erkennbaren Risiken aus Forderungen und Schuldscheindarlehen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven.

Wertpapiere

Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bewertet, soweit die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag nicht niedriger sind (strenges Niederstwertprinzip).

Unsere Wertpapiere haben wir daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder der Markt als inaktiv anzusehen ist.

Für die an einem aktiven Markt gehandelten Wertpapiere wurde der Börsen-/Marktpreis zum Abschlussstichtag verwendet.

Soweit ein aktiver Markt fehlt, wurde der beizulegende Wert auf der Grundlage eines Discounted Cashflow Verfahrens (DCF Modell) ermittelt. Die aus den verzinslichen Wertpapieren erwarteten Cashflows werden mit einem laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die durch das DCF Modell ermittelten Werte wichen nicht nennenswert von den in unserem System eingestellten indikativen Kursen ab. Daher haben wir für die Bewertung die indikativen Kurse der verzinslichen Wertpapiere herangezogen.

Für den Wertpapier-Spezialfonds haben wir als beizulegenden Wert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt.

Die unternehmensindividuelle Festsetzung wesentlicher Bewertungsparameter ist mit Ermessensentscheidungen verbunden, die trotz sachgerechter Ermessensausübung im Vergleich mit aktiven Märkten zu deutlich höheren Schätzunsicherheiten führen. Bei der Bewertung unserer Wertpapiere haben wir die Anforderungen aus dem Rechnungslegungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) e. V. "Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB" (IDW RH HFA 1.014) beachtet. Vom gesamten Bilanzwert unserer Wertpapiere wurde ein Anteil von EUR 3,0 Mio. (Nominalwerte) mithilfe eines DCF Modells überprüft.

Anteilsbesitz

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 150) sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 410) werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Wir haben die entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden für Gebäude linear vorgenommen. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zu Grunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Vorschriften fort.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Soweit die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Aufgewendete Disagien werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit planmäßig abgeschrieben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Ersterfassung erfolgt nach der Nettomethode. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Beihilfen werden unter Wahrnehmung des Wahlrechtes gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den Pensionsrückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % unterstellt. Tarifsteigerungen nach TVöD werden berücksichtigt. Diese Parameter haben sich auch auf die Ermittlung der Rückstellungen für Beihilfen ausgewirkt.

Aufgrund des langfristig niedrigen Zinsniveaus vermindert sich der für die Bewertung der Pensionsrückstellungen heranzuziehende Abzinsungssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung weiter stetig. Daher wurde abweichend zum Vorjahr der Berechnung der Pensionsrückstellungen nicht der Abzinsungssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 30.09.2015 sondern vom Jahresende 2015 zugrunde gelegt. Aus dieser Bewertungsänderung ergibt sich insgesamt eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen um TEUR 64.

Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen werden nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ermittelt.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % angenommen. Die Restlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Monate.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Rückstellungsbetrag mit dem Zinssatz zu Beginn der Periode aufgezinst wird. Zudem nehmen wir an, dass sich der Verpflichtungsumfang unterjährig nicht gegenüber dem Umfang der Vorperiode verändert und nur zum Ende der Periode eine etwaige Änderung erfolgt. Hinsichtlich des teilweisen Verbrauchs der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit unterstellen wir, dass dieser Verbrauch entweder zu Beginn oder erst zum Jahresende in voller Höhe erfolgt. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente (Swaps) sind als schwebende Geschäfte in der Bilanz nicht auszuweisen. Sie werden bei Abschluss entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Handels- oder Anlagebuch zugeordnet.

Der zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossene Swap wurde in die Gesamtbetrachtung der jeweiligen Risikoart einbezogen und ist somit nicht gesondert zu bewerten.

Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuch)

Im Rahmen einer wertorientierten Betrachtung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinsposition des Bankbuchs ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am 31.10.2015. Die Berechnungen zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.

Das zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossene Zinsswapgeschäft wurde in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung) und somit nicht gesondert bewertet.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen an die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der eigene(n) Girozentrale

Forderungen an die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Helaba, Frankfurt am Main und Erfurt, als Girozentrale sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 8.054 2.686
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5 86

Wertpapiere

Aufteilung der in den folgenden Bilanzposten enthaltenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren:

insgesamt
TEUR
börsennotiert
TEUR
nicht börsennotiert
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 30.721 30.721 ---
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 21.150 --- 21.150

Anteile an Sondervermögen

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Investmentfonds (in Mio EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2015 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Overbeck-Fonds 21,2 23,6 -2,4 0,5 ja 0

Die Anteile an dem Investmentfonds sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Zweck der Anlage in dem Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der Investmentfonds investiert überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfonds.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 (in TEUR)

Anschaffungs-
kosten
Zugänge Abgänge Zuschrei-
bungen in 2015
Abschrei-
bungen in 2015
Abschrei-
bungen kumuliert
Buchwert 31.12.15 Buchwert 31.12.14
1. Finanzanlagen                
a) Beteiligungen 4.490 --- 16 --- (---) 753 3.721 3.737
2. Immaterielle Anlagewerte 54 4 4 --- (5) 50 4 5
3. Sachanlagen                
a) Grundstücke und Bauten 3.262 --- --- --- (63) 1.699 1.563 1.626
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.042 55 207 --- (66) 2.709 181 194

Die Sachanlagen entfallen mit TEUR 1.515 auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden.

Treuhandgeschäfte

Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Aktivseite    
Disagio aus Verbindlichkeiten 18 29
Passivseite    
Disagio aus Forderungen 23 34

Verpflichtungen gemäß Artikel 28 EGHGB

Die Sparkasse Fröndenberg ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Aufgabe der kvw-Zusatzversorgung ist es, den Beschäftigten ihrer Mitglieder neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenen zu gewähren. Die gezahlten Renten werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0 % angepasst.

Die Finanzierung der Leistungen der kvw-Zusatzversorgung erfolgt nach dem Abschnittsdeckungsverfahren. Die Höhe der Einzahlungen wird deshalb alle drei Jahre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wird ein unendlicher Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht, die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln. Der Hebesatz beträgt im Jahr 2015 7,75 %. Die an die kvw-Zusatzversorgung geleisteten Zahlungen der Sparkasse betrugen im Jahr 2015 TEUR 215.

Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine vom verantwortlichen Aktuar der Kasse nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle eines Austritts der Sparkasse zum 31.12.2014 hätte die Ausgleichszahlung TEUR 6.828 betragen. Nach § 15a der Satzung der kvw-Zusatzversorgung entspricht die Ausgleichszahlung dem Barwert der zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestehenden Verpflichtungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 2 % des Barwerts. Der Barwert ist auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft gültigen Höchstrechnungszinses gemäß § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zu ermitteln, höchstens mit einem Zinssatz von 2,75 %. Dieser beträgt derzeit 1,25 %. Weitere Einzelheiten zur Ermittlung des Ausgleichsbetrags (z. B. biometrische Grundlagen im Einzelnen, Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Hinterbliebenenversorgung) regeln die "Durchführungsvorschriften zu §§ 15a und 15b kvw-Satzung. Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2015 kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2016 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet sind.

Verbindlichkeiten, für die Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen sind

Für folgenden Posten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:

TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.842

Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Aktivseite    
Forderungen an Kunden 57 57
Passivseite    
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4 4

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2016 fällig
Aktivposten            
4. Forderungen an Kunden 2.912 8.222 41.558 115.038 2.319  
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere           3.003
Passivposten            
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten            
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 199 644 3.628 12.897    
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden            
a) Spareinlagen            
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.677 2.773 1.427 29    
b) andere Verbindlichkeiten            
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.207 1.470 7.167 1.346    

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften bzw. Zinsaufwendungen

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (so genannte Negativzinsen) werden im GuV-Posten 1 in nicht nennenswertem Umfang ausgewiesen.

In dem Posten Zinsaufwand sind TEUR 188 enthalten, die auf die Aufzinsung der Rückstellungen zurückzuführen sind.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

Durch die vorzeitige Schließung von Zinsswaps sind Vorfälligkeitsentgelte von TEUR 542 angefallen, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen wurden.

Provisionserträge

Knapp 26 % der Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Konsumentenkredite).

D. SONSTIGE ANGABEN

Latente Steuern

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Aktive latente Steuern Erläuterung der Differenz
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Ausgleichsposten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
Andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter bzw. steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen

Der Berechnung wurden ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und ein Gewerbesteuersatz von 16,1 % zugrunde gelegt. Mit Ausnahme der Differenzen bei den Personengesellschaften, für die lediglich der Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) relevant ist, macht der gesamte Ertragssteuersatz bei den übrigen Unterschieden 31,9 % aus.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Vorsorgereserven sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Marktrisikobehaftete Geschäfte

In den Jahren 2007 und 2011 wurden Zins-Swaps abgeschlossen. Nach der vorzeitigen Auflösung von zwei dieser Swaps im Jahr 2015 ist derzeit noch ein Swap in Bestand.

Der Zins-Swap wird zur Steuerung des sich aus dem Zinsbuch aller zinstragenden Aktiva und Passiva ergebenden Zinsänderungsrisikos eingesetzt.

Der beizulegende Zeitwert des Zins-Swaps wird über die Abzinsung der künftigen Zahlungen (Cashflows) fiktiver Gegengeschäfte (Glattstellungsfiktion) auf den Abschlussstichtag ermittelt (Discounted Cashflow Verfahren). Die Diskontierungsfaktoren werden veröffentlichten Zinsstrukturkurven am Markt gehandelter Swaps entnommen.

Der Umfang des Zins-Swaps, bezogen auf den Nominalwert des zu Grunde liegenden Referenzwertes, ist in folgender Aufstellung dargestellt:

Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Beizulegende Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente bis 1 Jahr
TEUR
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
TEUR
mehr als fünf Jahre
TEUR
positiv
TEUR
negativ
TEUR
Zinsrisiken          
Zins-Swap --- --- 2.000 --- 299

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Am 03.07.2015 trat in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Es besteht nun aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu TEUR 100. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24.11.2009 wurde mit Statut vom 11.12.2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der Abwicklungsanstalt von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2,25 Mrd. zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht wird die Sparkasse beginnend mit dem Jahr 2009 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von EUR 4,4 Mio. in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB ansparen; davon wurden zum 31.12.2015 TEUR 189 dotiert (Gesamtbetrag zum 31.12.2015: TEUR 1.059). Nach Ablauf von 7 Jahren findet unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Überprüfung des Vorsorgebedarfs statt. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, werden wir in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des SVWL. Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,20 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Am 15.12.2015 hat die Verbandsversammlung des SVWL eine zum Bilanzstichtag noch nicht eingeforderte Stammkapitalerhöhung beim Verband in Höhe von EUR 150,0 Mio. zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung bei der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS West) beschlossen. Die Stammkapitalerhöhung wurde am 19.02.2016 durchgeführt. Nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag entfällt davon auf die Sparkasse ein Anteil von rund TEUR 304. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB

TEUR
Abschlussprüferleistungen 114
andere Bestätigungsleistungen 16
Gesamtbetrag 130

Bezüge der Mitglieder des Vorstands

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB, weil sich aus einer solchen Angabe die Bezüge eines einzelnen Vorstandsmitglieds annähernd verlässlich ableiten lassen.

Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von EUR 150 je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. Sofern Verwaltungsratsmitglieder umsatzsteuerpflichtig sind, wurden die genannten Bezüge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer gezahlt.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2015 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name TEUR
Becker, Karl 1,0
Bruns, Axel 0,8
Dückers-Laue, Sabine 0,2
Fischer, Martin 2,0
Freck, Günter 0,9
Funke, Oliver 0,9
Greczka, Gerhard 2,1
Kern, Lars 1,0
Kirejewski, Michael 1,0
Molitor, Andrea 0,3
Müller, Sabina 4,2
Rebbe, Friedrich-Wilhelm 1,2
Schneider, Ruth 0,2
Dr. Streich, Martin 2,1
Weber, Sibylle 2,0
Wiechert, Jürgen 1,0
Woldt, Carsten 1,0
Ziegenbein, Herbert 2,1
Insgesamt 24,0

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden TEUR 247 gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2015 TEUR 2.364.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2015 Kredite in Höhe von TEUR 147 und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von TEUR 1.148 gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2015 2014
Vollzeitkräfte 46 45
Teilzeit- und Ultimokräfte 19 18
Auszubildende 5 6
Insgesamt 70 69

Verwaltungsrat

Ordentliche Mitglieder

Sabina Müller

Vorsitzendes Mitglied

Steuerfachangestellte / selbständig als Buchhalterin

Sibylle Weber

1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds

Vertriebsangestellte für Sanitärbedarf

Herbert Ziegenbein

2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Mediensachbearbeiter i. R.

Gerhard Greczka

Stellvertr. Bereichsleiter einer Kommune

Ressort Generationen und Bildung

Dr. Martin Streich

Dipl.-Physiker i. R.

Jürgen Wiechert

Energieanlagenelektroniker i. R.

Karl Becker

Malermeister i. R.

Axel Bruns

Direktor an einem Weiterbildungskolleg

Michael Kirejewski

Reviersteiger im Vorruhestand

Oliver Funke

Verwaltungsfachangestellter

Lars Kern

Sozialarbeiter

Carsten Woldt

Sparkassenangestellter

Martin Fischer

Sparkassenangestellter

Beratende Teilnahme:

Friedrich-Wilhelm

Rebbe Beanstandungsbeamter

Bürgermeister der Stadt Fröndenberg

Stellvertretende Mitglieder

Ursula Lindstedt

Werbeberaterin/-gestalterin

Gerd Schürmann

Hauptbuchhalter i.R.

Gisbert Herrmann

Projektleiter technischer Service

Helmut Köppe

Verwaltungsangestellter i.R.

Ruth Schneider

Sekretärin

Rudolf Hölmer

Textilkaufmann i.R.

Undine Heidenreich-Greczka

Dipl.-Sozialpädagogin

Stellv. Jugendamtsleiterin

Sabine Dückers-Laue

Dipl.-Kauffrau / Hausfrau

Andrea Molitor

EDV-Sachbearbeiterin

André Sander

Zerspanungsmechaniker

bis 08.12.2015

Hans-Peter Kurt Radzko

KfZ-Mechaniker-Meister

ab 09.12.2015

Anja Niggemann

Sparkassenangestellte

Iris Bonnekoh

Sparkassenangestellte

bis 23.02.2016

Tanja Hagenhoff

Sparkassenangestellte

ab 24.02.2016

Günter Freck

Beigeordneter der Stadt Fröndenberg

Vorstand

Petra Otte Detlev Menges
Vorsitzende Mitglied

 

Fröndenberg, 29. April 2016

Sparkasse Fröndenberg

Der Vorstand

Otte

Menges

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2015

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Fröndenberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Fröndenberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Fröndenberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 TEUR 7.002.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt im Jahresdurchschnitt 65.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 723.

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 450 sowie der Sonstigen Steuern von TEUR 11 ergibt sich ein Nettogewinn von TEUR 261. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Fröndenberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sparkasse Fröndenberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Münster, 27.05.2016

Sparkassenverband Westfalen-Lippe Prüfungsstelle

Thiemann, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 2015

A. Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse Fröndenberg ist gemäß § 1 SpkG NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (dSGv), Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Hamm unter der Nummer A 2360 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Fröndenberg. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet der Stadt Fröndenberg, des Kreises Unna sowie die angrenzenden Kreise. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen besteht.

Die Sparkasse betreibt in ihrem Geschäftsgebiet folgende Geschäftsstellen:

Hauptstelle, Im Stift 12;

Geschäftsstelle Langschede, Hauptstr. 24;

SB-Stelle Ardey, Ardeyer Str. 59a;

SB-Stelle Westick, Westicker Str. 27.

Am 03.07.2015 trat in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. Es besteht nun aus einer freiwilligen Institutssicherung und einer gesetzlichen Einlagensicherung.

Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2015

Wirtschaftsentwicklung

Mit einem Wachstum von nur 3,2 % liegt die Weltwirtschaft laut Weltkonjunkturbericht der Deutschen Industrie- und Handelskammer in diesem Jahr zumindest noch knapp über dem enttäuschenden Vorjahreswert (3,0 %). Damit tritt die Weltwirtschaft seit mittlerweile drei Jahren auf der Stelle. Die Krise in Osteuropa hinterlässt aktuell spürbare Bremsspuren. Das geringe Wachstum der Eurozone bleibt durch die Krise fragil. Vor allem Russland und die Ukraine selbst müssen ihre Wachstumszahlen für dieses Jahr deutlich nach unten korrigieren. Hinzu kommt die schwächere wirtschaftliche Entwicklung in einer ganzen Reihe von Schwellenländern - allen voran den sogenannten "Fragile Five". Dazu gehören Indien, Indonesien, die Türkei, Südafrika und Brasilien.

Trotz des schwierigen internationalen Umfelds ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2015 insgesamt um 1,7 % gewachsen. Damit befindet sich Deutschland auf einem soliden Wachstumskurs. Die Arbeitslosigkeit befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die realen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer verzeichneten im Jahr 2015 den höchsten Zuwachs seit mehr als zwei Jahrzehnten. Der Staatshaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen war bereits im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen.

Die anhaltende wirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere von den Konsumausgaben und den Wohnungsbauinvestitionen. Weiterhin günstig auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken der niedrige Ölpreis und der vergleichsweise schwache Eurokurs. Dämpfend wirkt sich hingegen der Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern aus.

Auch im Ruhrgebiet beurteilen die Unternehmen in der Herbstumfrage 2015 die konjunkturelle Lage als gut. Unbeeindruckt von den Entwicklungen auf den internationalen Märkten steht die Ruhrwirtschaft robust da. Der IHK-Konjunkturklimaindex verändert sich mit 111 Punkten nur marginal gegenüber dem Jahresbeginn (112 Punkte). Die gute Lage wird durch den Export und den privaten Konsum getragen. Die Arbeitslosenzahlen sind zurückgegangen und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erhöht.

Zinsentwicklung

Mit dem Ziel, die Inflationsrate mittelfristig wieder an ihren Zielwert von knapp 2,0 % zu bringen, hat die EZB ihren geldpolitischen Kurs weiter gelockert. Am 22. Januar 2015 gab sie ein umfangreiches Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme, EAPP) bekannt, in dessen Rahmen die Notenbank monatlich Wertpapiere in der Größenordnung von 60 Mrd. K auf dem offenen Markt ankauft. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte wurde auf dem niedrigen Niveau von 0,05 % beibehalten. Die Monatsdurchschnitte der EONIA Geldmarktsätze verminderten sich im Jahr 2015 von -0,05 % auf -0,20%. Im langfristigen Bereich erhöhten sich hingegen die Zinssätze. Die Umlaufrendite für 10-jährige Bundeswertpapiere stieg leicht von 0,34 % auf 0,68 %.

2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2015

Umsetzung von Basel III

Unter der Bezeichnung CRD IV-Paket erfolgt in Europa die Umsetzung von Basel III. Die Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive IV), die Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation) sowie das CRD IV-Umsetzungsgesetz sind zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten und bis zum Jahr 2019 in Stufen umzusetzen. Die mittlerweile größtenteils finalen Regelungen zum Eigenkapital, zur Erweiterung der Risikobetrachtung, zum Kapitalpuffer, der Leverage Ratio (Verschuldungskennziffer), zu den Liquiditätsregeln und dem Meldewesen sind umgesetzt.

EU-Einlagensicherung /Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Am 3. Juli 2015 trat das neue Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz wurde die EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme in deutsches Recht umgesetzt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen war eine Anpassung des derzeitigen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe notwendig. Statt des bisherigen ausschließlichen Institutssicherungssystems handelt es sich nunmehr um ein als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem, welches sich zum einen aus einer gesetzlich zwingenden Einlagensicherung und zum anderen aus einer freiwilligen Institutssicherung zusammensetzt.

Nach der (gesetzlichen) Einlagensicherung hat der Kunde im theoretischen Falle der Insolvenz seines Kreditinstitutes (Entschädigungsfall) grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen von max. 100.000,- EUR je Einleger. Der Eintritt eines solchen Entschädigungsfalles soll in dem institutssichernden System der Sparkassenorganisation von vornherein vermieden werden.

Im Rahmen der (freiwilligen) Institutssicherung wird das Mitgliedsinstitut selber gestützt, wodurch mittelbar sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden abgesichert werden. Nach wie vor ist also die gesamte Geschäftsbeziehung durch die Institutssicherung abgesichert.

Neuordnung der Europäischen Bankenaufsicht

Am 4. November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) unter dem Dach der Europäischen Zentralbank in Kraft getreten. Die EZB übt seitdem eine Aufsichtsfunktion für die Institute der 19 Euro-Mitgliedstaaten aus. Bei den sog. "bedeutenden Instituten" (Significant Institutions, SI) ist die EZB unmittelbar selbst für die Aufsicht zuständig. Bei den "weniger bedeutenden Instituten" (Less Significant Institutions, LSI) sind weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden für die Aufsicht verantwortlich, die EZB übt aber eine Überwachungsfunktion aus und legt die gemeinsamen Aufsichtsstandards für den SSM fest.

EU-Bankenabgabe

Die bisherige deutsche Bankenabgabe wurde durch die europäischen Vorgaben abgelöst. Zunächst wurden nationale Abwicklungsfonds eingerichtet, für die die Beitragszahlung ab dem 1. Januar 2015 begann. Die bislang im Rahmen der deutschen Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 eingezahlten Mittel sollten jedoch nicht für den europäischen Abwicklungsfonds genutzt werden. Ab Januar 2016 erfolgt die schrittweise Zusammenführung der nationalen Abwicklungsfonds zu einem einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds. Das Zielbild des einheitlichen, EU-weiten Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) soll zum 1. Januar 2024 erreicht werden.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Am 31.05.2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika das FATCA-Abkommen geschlossen. Dieses Abkommen regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden, um die Steuerehrlichkeit auch in internationalen Sachverhalten zu erhöhen. Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen. Die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung regelt die Erhebung der erforderlichen Daten durch die Finanzinstitute und deren Übermittlungsform. Meldende deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, sich bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (Internal Revenue Service, IRS) zu registrieren und die zu erhebenden Daten zu US-amerikanischen meldepflichtigen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkredite für Verbraucher beschlossen. Ziel dieser EU-Regulierung und des Regierungsentwurfs ist es, einen höheren Verbraucherschutz auf einem wichtigen Sektor der Kreditgewährung zu erreichen. Der Gesetzentwurf schafft zahlreiche neue Grundsätze, mit denen verlässlichere Kreditvergabestandards erreicht werden sollen. Die neuen Regelungen sind gemäß den europarechtlichen Vorgaben bis zum 21. März 2016 umzusetzen.

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2015 um 6,7 Mio. EUR bzw. 2,9 % auf 241,2 Mio. EUR. Damit sind die Planungen zu Beginn des Jahres deutlich übertroffen worden. Das aus Kundenaktiva, Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft bestehende Geschäftsvolumen erhöhte sich um 19,5 Mio. EUR oder 5,1 % auf 401,2 Mio. EUR.

3.2. Kreditgeschäft

Insgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von 7,1 % deutlich oberhalb der Planung von 3,6 %. Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2015 auf 30,2 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus erhöhten sich im Gesamtjahr um 45,5 % auf 20,8 Mio. EUR. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme erhöhte sich auf 70,5 % (Vorjahr 67,7 %).

Bei Privatpersonen fielen infolge einer geänderten Zuordnung von ehemals unselbstständigen zu selbstständigen Privatpersonen die Forderungen um 0,8 Mio. EUR auf 104,4 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen an private Haushalte weisen einen Zugang von 16,5% auf 18,4 Mio. EUR aus. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen erhöhte sich das Kreditvolumen auf 56,5 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen stiegen deutlich um 78,8 % auf 11,8 Mio. EUR.

3.3. Wertpapiereigenanlagen

Zum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 4,0 Mio. EUR auf 51,9 Mio. EUR. Hierbei war der Rückgang der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 4,0 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten und vorzeitigen Veräußerungen maßgeblich.

3.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2015 von 3,7 Mio. EUR entfiel vollständig auf die Beteiligung am SVWL. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich aus der Stammkapitalherabsetzung des SVWL infolge der Kapitalherabsetzung der dwpbank AG.

3.5. Geldanlagen von Kunden

Die Sparkasse hatte für 2015 ein Wachstum bei den Geldanlagen von 2,7 Mio. EUR erwartet. Dieses Ziel wurde mit einer Erhöhung der bilanzwirksamen Anlagen von 7,3 Mio. EUR oder 3,8 % übertroffen, da die Kunden verstärkt risikolose Anlagen bevorzugt haben. Demgegenüber wuchsen die Kundenwertpapierbestände weniger stark als geplant. Für das von der Sparkasse betreute Kundenvermögen (bestehend aus bilanzwirksamen Einlagen und den Wertpapierbeständen unserer Kunden) führte dies zu einem Zuwachs von 7,5 Mio. EUR auf 222,2 Mio. EUR, da im Wertpapierbestand ein Zuwachs von 0,2 Mio. EUR zu verzeichnen war.

Aktuell verfügt die Sparkasse über einen bilanziellen Einlagenbestand von 198,5 Mio. EUR. Der Bestand an Spareinlagen wies einen leichten Zugang von 0,1 Mio. EUR auf 117,1 Mio. EUR aus, während die Sichteinlagen deutlich um 7,1 Mio. EUR stiegen. In Summe sind Sparkassenbriefe und Termingelder um 0,1 Mio. EUR leicht zurückgegangen. Sowohl die Privatkunden als auch die Unternehmen erhöhten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 5,8 Mio. EUR bzw. 0,8 Mio. EUR.

3.6. Interbankengeschäft

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich um 1,1 Mio. EUR oder 12,5% auf 8,1 Mio. EUR. Der Bestand entfällt vollständig auf bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich um 1,9 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR. Bei diesen Beständen handelt es sich nahezu vollständig um langfristige Weiterleitungsdarlehen.

3.7. Dienstleistungsgeschäft

Das Wertpapiergeschäft war im Jahr 2015 weiterhin schwach ausgeprägt. Der Absatzschwerpunkt lag im Bereich der Investmentfonds und Aktien bzw. aktienorientierten Anlagen. Alles in allem konnten die von uns erwarteten Zuwächse von 0,5 Mio. EUR aufgrund der von den Kunden bevorzugten bilanzwirksamen Einlagen nicht erreicht werden.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 122 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 4,5 Mio. EUR abgeschlossen. Mit diesem Vertriebsergebnis liegen wir leicht über dem Niveau von 2014.

Der Absatz von Sach- und Lebensversicherungen konnte im Jahr 2015 wieder leicht verstärkt werden. Diese Absatzentwicklung spiegelt sich insbesondere in der Steigerung des Verkaufs von fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherungen wider.

Die Anzahl der Immobilienvermittlungen und das Vermittlungsvolumen verliefen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig.

Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich - abgesehen von den Wertpapieranlagen - im Rahmen der Erwartungen.

3.8. Investitionen

Im Berichtsjahr sind keine Investitionen von größerer Bedeutung getätigt worden.

3.9. Personalbericht

Im Jahr 2015 beschäftigte die Sparkasse im Jahresdurchschnitt einschließlich der Aushilfen 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 69), davon 19 Teilzeitkräfte und 5 Auszubildende.

Um unseren Kunden ein attraktives und umfassendes Dienstleistungsangebot unterbreiten zu können und um eine gute Beratungsqualität zu gewährleisten, nahm auch im vergangenen Jahr die gezielte Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter einen hohen Stellenwert ein.

So wurden 66 TEUR (Vorjahr 76 TEUR) in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen investiert. Schwerpunkte bildeten neben hausinternen Nachwuchs- und Förderprogrammen zahlreiche Schulungen und Trainings zur weiteren Stärkung der Beratungs- und Betreuungskompetenz sowie einer ziel- und leistungsorientierten Führungsarbeit. Das Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde auch im Jahr 2015 konsequent verfolgt. Darüber hinaus haben verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements großen Anklang gefunden.

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

4.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2014. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2015 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 12,6 Mio. EUR (Vorjahr 12,3 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch zusätzliche Vorsorge und eine Umwidmung von Vorsorgereserven gem. § 26a KWG a.F. insgesamt um 1,1 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR erhöht.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31.12.2015 mit 17,8 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0% gemäß CRR und den als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 11,0 % deutlich. Die Kernkapitalquote beträgt 15,9 %. Die Leverage Ratio weist zum 31.12.2015 einen Wert von 7,41 % auf. Die Sparkasse weist damit eine angemessene Kapitalbasis auf.

4.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennziffer der BaFin wurde stets eingehalten. Die Liquiditätskennziffer (31.12.2015: 2,29) lag im Berichtsjahr durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,30. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) weist einen Wert von 391 % aus. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der Helaba wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich erfolgte durch Tagesgeldaufnahmen bzw. Tagesgeldanlagen bei anderen Kreditinstituten. Auch das Angebot der Deutschen Bundesbank zur Refinanzierung in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) wurde genutzt.

4.3. Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,58% (Vorjahr 0,68%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2015; es lag damit leicht unter dem Planwert von 0,62 %. Im Vergleich mit den Sparkassen im SVWL wird ein unterdurchschnittlicher Wert erzielt. Dies gilt auch für die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzten Zielgrößen Eigenkapitalrentabilität und Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen). Im Jahr 2015 haben sich diese wie folgt entwickelt: Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 6,05 % unter dem Vorjahreswert von 8,53 %. Das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen verschlechterte sich deutlicher als erwartet von 78,3 % auf 80,8 %.

Die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse ist weiterhin der Zinsüberschuss. Dieser ist im vergangenen Geschäftsjahr auf Basis der Betriebsvergleichszahlen mit 5,7 Mio. EUR erwartungsgemäß gesunken. Im Verhältnis zur gesunkenen DBS ergibt sich eine relative Zinsspanne von 2,39 % (Vorjahr 2,50 %), die damit nach wie vor über dem Durchschnitt der SVWL-Sparkassen liegt.

Der Provisionsüberschuss, der 1,5 Mio. EUR bzw. 0,62 % der DBS beträgt, entsprach ebenfalls unseren Erwartungen. Der Anstieg des Verwaltungsaufwandes auf 5,8 Mio. EUR (2,44 % der DBS) ist leicht höher ausgefallen als geplant.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2015 0,11 %.

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2015
TEUR
2014
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 5.255 5.868 -613 -10,4
Provisionsüberschuss 1.485 1.410 75 5,3
Sonstige betriebliche Erträge 260 127 133 104,7
Personalaufwand 4.328 4.073 255 6,3
Anderer Verwaltungsaufwand 1.594 1.642 -48 -2,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 292 363 -71 -19,6
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 786 1.327 -541 -40,8
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge 1.022 80 942 1.177,5
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.085 305 780 255,7
Ergebnis vor Steuern 723 1.102 -379 -34,4
Steueraufwand 462 654 -192 -29,4
Jahresüberschuss 261 448 -187 -41,7
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11,12,17 und 21
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Der Zinsüberschuss verminderte sich um 10,4 % auf 5.255 TEUR. Durch die flache Zinsstrukturkurve ging der Fristentransformationsbeitrag weiter zurück. Belastungen ergaben sich hier insbesondere durch die vorzeitige Auflösung von Zinssicherungsgeschäften.

Der Provisionsüberschuss lag aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr und Wertpapiergeschäft sowie der Vermittlung von Versicherungen um 5,3 % über dem Vorjahreswert.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich vor allem infolge der Belastung aus der Tariferhöhung und den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in 2015 um 6,3 % auf 4.328 TEUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen verringerten sich um 2,9% auf 1.594 TEUR. Hier wirkten sich hauptsächlich Kostenersparnisse durch die vorgenommenen Änderungen im Geschäftsstellennetz aus.

Das positive Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge ist - nach der gemäß § 340f Abs. 3 HGB zulässigen Verrechnung mit Aufwendungen - insgesamt deutlich gestiegen. Es betrug 1.023 TEUR (Vorjahr 80 TEUR). Hierin enthalten ist die Auflösung der Vorsorgereserven gem. § 26a KWG a.F. Zudem fielen die Bewertungsergebnisse aus dem Kreditgeschäft und aus den Beteiligungen sind im Jahr 2015 jeweils besser aus als erwartet.

Der Jahresüberschuss betrug 261 TEUR (Vorjahr 448 TEUR).

Die Rahmenbedingungen für Kreditinstitute sind vor dem Hintergrund der nachhaltigen Niedrigzinsphase, des enormen Regulierungsdrucks, des demografischen Wandels und des intensiven, entregionalisierten Wettbewerbs derzeit ungünstiger denn je. Vor diesem Hintergrund ist die Sparkasse Fröndenberg mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2015, insbesondere mit der selbst erwirtschafteten Eigenkapitalstärkung, zufrieden. Unter den gegebenen Bedingungen wird die Geschäftsentwicklung als ausreichend beurteilt.

C. Nachtragsbericht

In der Sitzung am 17.03.2016 haben sich der Verwaltungsrat und der Vorstand ausführlich mit der Zukunft der Sparkasse Fröndenberg auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurde der Vorstand mit der Einleitung von Sondierungsgesprächen mit umliegenden Sparkassen mit dem Ziel einer Fusion beauftragt.

D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Ziele und Strategien des Risikomanagements

Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikogesamtstrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiko, wurden die separaten Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt.

Aus der Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und es wird eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikobudgets limitiert und wird ebenso wie die Risikodeckungsmasse laufend überprüft.

Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Verwaltungsrat der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis.

Gemäß den Anforderungen der MaRisk wird das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne.

2. Risikomanagementsystem

Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient Vorstand, Verwaltungsrat und Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse.

Für alle risikorelevanten Geschäfte sowie Handelsgeschäfte wurde bis auf die Vorstandsebene unter Nutzung von Erleichterungen eine funktionale Trennung vorgenommen, die den Anforderungen der MaRisk genügt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann.

Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, sind im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem und ob die in Anspruch genommenen Erleichterungen mit Art, Umfang und Risiko der Handelsaktivitäten des Instituts vereinbar sind. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen.

Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse Fröndenberg hat die Risikocontrolling-Funktion der Abteilungsleiterin Unternehmenssteuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt und Aufgaben übertragen.

Die Vorsitzende des Risikoausschusses kann unmittelbar bei der Leiterin des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Die Leiterin des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. Wechselt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion, wird der Verwaltungsrat informiert.

In der Sparkasse ist jeweils eine Compliance-Funktion gemäß WpHG und KWG eingerichtet. Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen wurde zudem ein Mitarbeiter der Abteilung Marktfolge Aktiv als Geldwäschebeauftragter benannt. Sowohl die Compliance-Beauftragten als auch der Geldwäschebeauftragte sind unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

3. Risikomanagementprozess

Aus dem Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken in einer GuV-orientierten Sichtweise. Dabei werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkung auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum Jahresultimo hat.

Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Zur Simulation des potenziellen handelsrechtlichen Bewertungsaufwands aus Adressenrisiken wird das GuV-Kreditrisikomodell eingesetzt. Das Programm prognostiziert auf der Grundlage von Blankovolumina und mittleren Ausfallwahrscheinlichkeiten den Wertberichtigungsbedarf der folgenden zwölf Monate. Den Berechnungen wird ein Konfidenzniveau von 99 % zu Grunde gelegt.

Für das Zinsänderungsrisiko erfolgt zusätzlich eine vermögenswertorientierte Betrachtung. Hierbei wird als Risiko die innerhalb eines festgelegten Zeitraums und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintretende maximale Vermögensminderung betrachtet.

Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Die Sparkasse führt ab Mitte des Jahres darüber hinaus auch eine Risikotragfähigkeitsrechnung für das Folgejahr durch. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden - mit Ausnahme vom Spezialfonds - nicht berücksichtigt.

Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein.

Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand.

Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Eine Adhoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen.

Der Gesamtrisikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen über ein Ampelsystem auch Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Ferner wird über erkannte Risikokonzentrationen berichtet.

4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems

Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral von der Risikomanagerin überprüft. Zu ihren Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Die Risikomanagerin ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert.

Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien:

Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und den ergänzenden Teilrisikostrategien beschrieben.

5. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten

5.1. Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft

Unter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Adressenausfallrisikostrategie festgelegt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Strategie für das Kreditgeschäft werden zur Begrenzung von Einzelrisiken Kredithöchstgrenzen und Blankokredithöchstgrenzen, die auch bonitätsabhängige Komponenten aufweisen, sowie Zielgrößen für das Netto-Neugeschäftsvolumen festgelegt.

Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft gemäß MaRisk ist ein zweites Kreditvotum durch den vom Markt unabhängigen Marktfolgebereich notwendig.

Das Kreditportfolio auf Basis der vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik setzt sich zu 34,5 % aus Krediten an Unternehmen, wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen und sonstige Kreditnehmer, zu 2,7 % aus Krediten an öffentliche Haushalte sowie zu 62,8 % aus Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen zusammen.

Auf Grund der regionalen Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit spiegeln sich im Kreditgeschäft die entsprechenden Branchenschwerpunkte wider: 14 ,1 % der Kreditinanspruchnahmen zum 31.12.2015 entfallen auf Kreditnehmer des Dienstleistungsgewerbes (31.12.2014: 11,2 %). Bemerkenswerte Risikokonzentrationen in der Branchengliederung sind nicht erkennbar.

Gesamtbetrag der Forderungen und Hauptbranchen bzw. Schuldnergruppen nach kreditrisikotragenden Instrumenten:

Gesamtbetrag der Forderungen und Hauptbranchen bzw. Schuldnergruppen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 31.12.2015 Kredite, Zusagen u. and. nicht derivative außerbilanzielle Aktiva
Mio. EUR
Banken / Investmentfonds 11,1
Öffentliche Haushalte 7,4
Privatpersonen 121,9
Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 72,8
davon:  
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 7,7
Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5,5
Verarbeitendes Gewerbe 9,9
Baugewerbe 5,8
Handel , Instandhaltung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen 11,0
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 2,2
Finanz- und Versicherungsleistungen 4,0
Grundstücks- und Wohnungswesen 10,5
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 16,2
Organisation ohne Erwerbszweck 0,8
Sonstige 4,3
Gesamt 218,3

43,2 Mio. EUR der Forderungen habe eine Laufzeit von unter einem Jahr. 17,0 Mio. EUR sind im Zeitraum ein Jahr bis fünf Jahre fällig und 158 ,1 Mio. EUR haben eine Laufzeit von über fünf Jahren oder weisen keine Laufzeit auf.

Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Der weit überwiegende Anteil der Forderungen von 216,6 Mio. EUR entfällt auf Deutschland. 1,6 Mio. EUR entfallen auf den Europäischen Wirtschaftsraum ohne Deutschland und lediglich 0,1 Mio. EUR auf sonstige Länder.

Im Hinblick auf den geringen Umfang der Auslandskredite ist das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft , das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ohne größere Bedeutung.

Die Grenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR (Großkredit-Obergrenze) wurde im gesamten Berichtsjahr 2015 nicht überschritten.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des klassischen Kreditgeschäfts. 5,4 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. EUR, 20,0 % des Gesamtkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 0,5 Mio. EUR und 2,5 Mio. EUR und 74,6 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements bis 0,5 Mio. EUR. Die Auswertung erfolgt auf Basis von Wirtschaftsverbünden. Der Wirtschaftsverbund geht über den § 19 Abs. 2 KWG-Verbund hinaus und stellt eine Zusammenfassung von wirtschaftlich abhängigen Personen dar. Ein Schwerpunkt des Kreditgeschäftes sind Kredite und Darlehen, die mit Grundschulden abgesichert sind. Bei der Bewertung dieser Objekte legen wir vorsichtige Maßstäbe an und haben spezielle Überwachungsinstrumente implementiert, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Risiken ergeben.

Für die Risikoklassifizierung setzen wir die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt.

Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Das Gesamtrisiko unseres Kreditportfolios wird auf der Grundlage der Risikoklassifizierungsverfahren ermittelt. Den einzelnen Risikoklassen werden jeweils vom DSGV validierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Der "erwartete Verlust" als statistischer Erwartungswert wird im Rahmen der Kalkulation als Risikoprämie in Abhängigkeit von der ermittelten Ratingstufe und den Sicherheiten berücksichtigt. Der "unerwartete Verlust" (ausgedrückt als Value-at-Risk) spiegelt die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99 % innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. Mit Hilfe dieser Informationen werden auch die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert.

Zum 31.12.2015 weisen 65, 9 % des klassischen Kreditgeschäfts ein Rating aus dem Investment-Grade-Bereich auf, 32,6% haben eine Ratingnote zwischen BB+ bis C. Das übrige Kreditvolumen entfällt auf schlechter oder gar nicht geratetes Kreditvolumen.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden als Objekte im Ausleihbezirk. Bei der Bewertung legen wir vorsichtige Maßstäbe an, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Bewertungsrisiken ergeben.

Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Die Adressenausfallrisiken entwickelten sich in 2015 nahezu konstant. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzen wir das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen.

Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios , die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2015 entsprechen der vom Vorstand vorgegebenen neutralen Risikoeinstellung.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2015
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2015
TEUR
EWB 1.395 174 578 217 774
Rückstellungen 0 0 0 0 0
PWB 167 0 20 0 147
Gesamt 1.562 174 598 217 921

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen entfällt ca. 50 % auf wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil von notleidenden Forderungen und Forderungen in Verzug (ohne Wertberichtigungen) außerhalb Deutschlands ist von untergeordneter Bedeutung.

Nach Art. 178 Abs. 1 CRR liegt ein Ausfall eines Schuldners vor , wenn er mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überfällig ist oder die Sparkasse es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Sparkasse auf Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten zurückgreift.

Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto, bei dem der Ausfall aufgetreten ist, als Ausfall berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden.

Kredite, für die Risikovorsorgemaßnahmen (Einzelwertberichtigungen und Teilabschreibungen) getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet.

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d.h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.

Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven nach § 340f HGB.

Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Im Hinblick auf den geringen Umfang der Auslandskredite ist das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft ohne größere Bedeutung.

5.2. Adressenausfallrisiken der Beteiligungen

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer Wertminderung des Unternehmenswertes. Für die Beteiligungen bestehen eigenständige Regelungen in der Teilstrategie "Beteiligungsstrategie". Zur Überwachung und Steuerung der Adressenrisiken aus Beteiligungen erfolgt auf Grund der ausschließlichen Beteiligung der Sparkasse am Kapital des SVWL eine Auswertung dessen jährlichen Beteiligungsberichtes.

Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklung der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen.

Zum 31.12.2015 bestätigten die eingeholten Unternehmensbewertungsgutachten für die einzelnen Beteiligungen des SVWL den handelsrechtlichen Wertansatz. Die Sparkasse haftet außerdem entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio"Erste Abwicklungsanstalt" (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden und stellt dazu Teile ihres Jahresüberschusses in eine zweckgebundene Ansparrücklage ein.

5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Zu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten.

5.3.1. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Für die Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzt die Sparkasse individuelle emittentenbezogene Volumenlimite fest. Darüber hinaus existiert ein übergreifendes Limit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften und auch für nicht bilanzwirksame Zahlungsansprüche (z. B. derivative Finanzinstrumente). Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Der Bestand der Wertpapiere zu Buchwerten nach Bewertung entfällt im Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen (30,8 Mio. EUR), den Wertpapier-Spezialfonds (21,1 Mio. EUR) sowie Schuldscheindarlehen (7,1 Mio. EUR). Die von uns direkt gehaltenen und von Kreditinstituten, öffentlichen Haushalten oder Unternehmen emittierten Wertpapiere und Schuldscheindarlehen weisen nahezu vollständig ein Rating aus dem Investmentgradebereich auf oder sind nicht geratet. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die ausschließlich im Spezialfonds gehalten werden. Für die im Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie und durch Rahmengrundsätze begrenzt.

Der Buchwert der Anlagen der Sparkasse in Wertpapieren und Schuldscheindarlehen beläuft sich zum 31.12.2015 auf 59,0 Mio. EUR. Davon sind 12,5 Mio. EUR in europäischen Ländern und 46,5 Mio. EUR in Deutschland investiert. Für die Zuordnung des Spezialfonds zu den geografischen Hauptgebieten wird auf das Sitzland der Kapitalanlagegesellschaft abgestellt.

Aus der Aufteilung des Bestandes auf die Hauptbranchen ergeben sich nachfolgende Werte:

25,5 Mio. EUR Banken
21,1 Mio. EUR Investmentfonds
8,4 Mio. EUR Unternehmen
4,0 Mio. EUR Öffentliche Haushalte im Sinne der Kundensystematik der Bundesbank

3,1 Mio. EUR der Anlagen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr, 15,7 Mio. EUR sind im Zeitraum ein Jahr bis fünf Jahre fällig und 40,2 Mio. EUR haben eine Laufzeit von über fünf Jahren oder weisen als Investmentfondsbestand keine Laufzeit auf.

Das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften wird über Mindestratings und Limite für einzelne Emittenten begrenzt. Das Limitsystem dient u. a. der Steuerung von Konzentrationsrisiken. In der internen Steuerung werden zur Berechnung des Adressenausfallrisikos die historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten von Standard & Poor's zugrunde gelegt. Falls einzelne Papiere über kein Rating von Standard & Poor's verfügen, greifen definierte Regeln, um das Adressenausfallrisiko abzubilden.

Die von der Sparkasse direkt angelegten und die im Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen verzinslichen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen verteilen sich auf folgende Ratingstufen:

auf Basis Tageswerte
Bonität Moody's Standard & Poor's 31.12.2015
in %
31.12.2014
in %
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 39,3 29,9
sehr gut bis gut Aa1 -Aa3 AA+ - AA- 12,8 21,0
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 29,0 29,6
befriedigend bis ausreichend Baal - Baa3 BBB+ - BBB- 14,8 15,8
mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 4,1 3,7
      100,0 100,0

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen aus verzinslichen Wertpapieren und Schuldscheinforderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 13,5 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, die vollständig auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation entfallen.

Länderrating auf Basis Tageswerte
Länderrisiko Moody's Standard & Poor's 31.12.2015
in %
31.12.2014
in %
inländische Emittenten     54,5 48,1
ausländische Emittenten        
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 16,1 19,0
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 16,9 19,2
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 0,5 1,0
befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- 12,0 12,7
      100,0 100,0

Zum 31.12.2015 sind zehn Staatsanleihen der PIIGS-Staaten in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. EUR (Nominalwert) im Bestand. Darüber hinaus werden Anleihen von Kreditinstituten aus Italien und Spanien mit einem Buchwert von 3,2 Mio. EUR gehalten.

Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Im Hinblick auf die guten Länderratings der Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland ist das Länderrisiko aus dem Handelsgeschäft ohne größere Bedeutung.

5.3.2. Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Zur Steuerung der Marktpreisrisiken hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Marktpreisrisikostrategie festgelegt, die mindestens jährlich überprüft wird.

Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:

Buchwerte
Anlagekategorie 31.12.2015
Mio. EUR
31.12.2014
Mio. EUR
1) Tages- und Termingelder - 6,5
2) Schuldscheindarlehen 7,1 5,2
3) Schuldverschreibungen und Anleihen 30,7 34,7
4) Wertpapier-Spezialfonds 21,2 21,2
  59,0 67,6

In der Marktpreisrisikostrategie hat der Vorstand die grundlegende Anlagestrategie festgelegt. Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt und die erzielten Handelsergebnisse werden bestimmt. Zusätzlich wird das potenzielle Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Dabei wenden wir das Verfahren der historischen Simulation an. Die angenommene Haltedauer liegt bei 63 Handelstagen im Anlagebuch. Der Value-at-Risk wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % (unerwartete Risiken) ermittelt. Zum Stichtag beträgt der bewertungsrelevante VaR 0,6 Mio. EUR. Im Rahmen der Überwachung der Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften werden sowohl das bereits erzielte Handelsergebnis als auch das Verlustrisiko berücksichtigt. Die angewandten Risikoparameter werden mindestens jährlich einem Backtesting unterzogen, um deren Vorhersagekraft einschätzen zu können.

Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems WPBilanz unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Es wird wöchentlich geprüft, ob sich die Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Darüber hinaus werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung Einzellimite als Teilbeträge des Risikobudgets vergeben. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet.

Der Gesamtvorstand wird wöchentlich über die Ergebnisse und die Risikosituation informiert. Die Wertveränderungen aus Marktpreisrisiken an den Kapitalmärkten bewegten sich in Summe unter den von uns vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limiten.

5.3.3. Gegenparteiausfallrisiken

Im Rahmen der Zinsänderungsrisikosteuerung werden derivative Adressenausfallrisikopositionen in Form von Zins-Swapgeschäften eingegangen.

Voraussetzung für das Eingehen von derivativen Adressenausfallrisikopositionen ist die Einräumung entsprechender Limite im Rahmen der für vergleichbare Geschäfte des Anlagebuches bestehenden Kreditgenehmigungsverfahren. Die Risikobewertung und -überwachung erfolgen nach den gleichen Grundsätzen wie bei den übrigen Geschäften des Anlagebuches. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden bisher nur außerbörslich abgeschlossen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Bei der Limitanrechnung orientiert sich die Sparkasse an den Regelungen der CRR.

Das Kontrahentenrisiko ist die Gefahr, dass bei Ausfall des Kontrahenten neben den möglicherweise noch ausstehenden Zinszahlungen ein Wiedereindeckungsrisiko entsteht. Ein Wiedereindeckungsrisiko besteht darin, dass durch Veränderung der Marktpreise gegenüber dem ursprünglichen Abschluss höhere oder niedrigere Zinsen für die Festzinsseite zu zahlen sind.

Der mittels der Ursprungsrisikomethode für das Kontrahentenausfallrisiko ermittelte Kreditäquivalenzbetrag macht zum Berichtsstichtag TEUR 120 aus. Dieser entfällt auf ein zinsbezogenes Derivat aus dem Eigengeschäft, das mit einem als zentrale Gegenpartei fungierenden Institut des S-Finanzverbundes abgeschlossen wurde. Dabei finden Risikominderungstechniken keine Anwendung. Es wurden weder Sicherheiten-Margins bei Abschluss des Geschäftes noch Nachschussverpflichtungen während der Laufzeit mit dem Kontrahenten vereinbart.

Die Sparkasse berücksichtigt im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung keine Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken.

Der Sitz des Geschäftspartners ist Deutschland und das Derivat hat eine Restlaufzeit von sieben Jahren.

In Ergänzung zur Umsetzung von Basel III sorgt die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) für mehr Transparenz auf den Derivatemärkten. Diese Regulierung umfasst im Wesentlichen die Pflicht zur Meldung aller Derivatetransaktionen an Transaktionsregister, die Pflicht zum Clearing von bestimmten Derivaten über zentrale Gegenparteien sowie die Anwendung bestimmter Risikominderungstechniken bei nicht über zentrale Gegenparteien abgewickelten Derivaten. Die Sparkasse Fröndenberg erfüllt alle bislang aus EMIR resultierenden Anforderungen.

5.3.4. Aktienkursrisiken

Aktienkursrisiken beschreiben die Gefahr, dass durch Preisveränderungen auf den Aktienmärkten die jeweiligen Bestände bzw. offenen Positionen an Wert verlieren und dadurch ein Verlust entsteht.

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Anlagehöchstgrenzen für die verschiedenen Assetklassen gesteuert.

5.4. Zinsänderungsrisiken

Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften. In der wertorientierten Sichtweise ist dieses Risiko als negative Abweichung des Barwertes am Planungshorizont vom erwarteten Barwert definiert. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt sowohl auf perioden- als auch auf wertorientierter Basis. Beide Steuerungsansätze werden eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit liegenden Zahlungen.

Für den aus den Gesamtzahlungsströmen der Sparkasse errechneten Barwert wird das Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt und der zu erwartenden Performance gegenübergestellt. Die Berechnungen des Value-at-Risk und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Zeitreihe für die historische Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum vom 1988 bis 2014. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. Bedarf für Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen.

Neben der vermögenswertorientierten Berechnung wird eine handelsrechtliche Rechnung zur Ermittlung des Zinsüberschussrisikos durchgeführt. Das Zinsüberschussrisiko wird mit unterschiedlichen Anpassungsgeschwindigkeiten variabel verzinslicher Aktiv- und Passivposten sowie unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Auf das Risikolimit Zinsänderungsrisiko, das im Rahmen einer handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung zusammen mit den sonstigen Risiken betrachtet wird, wird eine negative Abweichung des erwarteten Zinsüberschusses (Prognose) zu der erwarteten Zinsspanne bei verschiedenen Zinsszenarien angerechnet. Die Berechnung erfolgt vierteljährlich. Das Risikolimit wurde im gesamten Jahr eingehalten.

Die vermögenswertorientierten und handelsrechtlichen Ergebnisgrößen werden mittels einer quartalsweisen Simulationsrechnung unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien und Risikoniveaus einander gegenübergestellt. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt.

Die Ergebnisse fließen parallel in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand mindestens vierteljährlich unterrichtet. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch Zins-Swaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) haben wir zum Stichtag 31.12.2015 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. -200 Basispunkte errechnet. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug 16,18% und lag damit unterhalb der Meldeschwelle von 20%. Vor dem Hintergrund der angemessenen Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertretbar.

Zinsänderungsrisiken
Zinsschock
(+200/-200 Bp)
Währung Vermögensrückgang Vermögensrückgang
TEUR 3.392,4 292,6

Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2015 innerhalb der vorgegebenen Limite der Risikotragfähigkeit.

Wir haben die gesamte Zinsposition des Bankbuchs nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve zum 31.10.2015. Die Berechnungen zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz1, 2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.

5.5. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne) , zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden monatlich die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse mit Fälligkeit innerhalb des nächsten Jahres in der Liquiditätsübersicht gegenübergestellt. Zusätzlich werden die Streuung der Liquiditätsquellen mindestens vierteljährlich überprüft und die Liquiditätsressourcen der Sparkasse in der Liquiditätsliste erfasst. Zur täglichen Liquiditätsüberwachung wird ein Liquiditätsfrühindikator eingesetzt, der kurzfristige Geldaufnahmen dem Dispositionsspielraum im Bundesbankpfanddepot gegenüberstellt.

Die durch § 11 KWG in Verbindung mit der Liquiditätsverordnung und den MaRisk vorgegebenen Anforderungen über eine ausreichende Liquidität wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten ist dies auch für die Zukunft gewährleistet. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag stets deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Sie bewegte sich im Betrachtungszeitraum zwischen einem Wert von 2,29 und 2,77. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Infolge der Finanzkrise führt die Aufsicht neue Liquiditätskennzahlen für Kreditinstitute ein. Während mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR) das kurzfristige Liquiditätsrisiko bewertet werden soll, dient die Net Stable Funding Ratio (NSFR) dazu, das strukturelle Liquiditätsrisiko zu messen. Die LCR wird stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Oktober 2015 muss der Bestand an hochliquiden Aktiva den Nettomittelabfluss unter Stress zu 60 % abdecken, ab 2016 zu 70 % und 2017 zu 80 %. Ab 2018 gilt die LCR vollumfänglich, die hochliquiden Aktiva müssen dann 100 % der Nettomittelabflüsse im Stressszenario abdecken. Im laufenden Jahr hat die Sparkasse bereits zu jedem Meldestichtag die geforderte Mindestquote von 100 % weit übertroffen. Die NSFR befindet sich noch in der Beobachtungsphase. Erste Testrechnungen zeigen jedoch, dass die Sparkasse auch diese Quote bereits heute erfüllt.

Die vierte MaRisk-Novelle forderte von Kreditinstituten die Einführung eines Liquiditätskostenverrechnungssystems. Ein Institut muss u. a. in der Lage sein, entstehende Liquiditätskosten und -nutzen zu quantifizieren. Die Aufsicht erwartet, dass die Liquiditätsbeiträge nicht nur ermittelt, sondern auch der Preis für die Liquiditätsbindung separat ausgewiesen und in der Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt wird. Die Sparkasse Fröndenberg hat ein "einfaches Kostenverrechnungssystem" (Erläuterung zu BTR 3.1 TZ 5 der MaRisk) auf der Basis homogener Teilportfolien implementiert.

Die Vorgaben zur Steuerung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand in der Liquiditätsrisikostrategie und in internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Über einen "Internen Liquiditätsgrundsatz" wird die jederzeitige Zahlungsbereitschaft sichergestellt. In die tägliche Berechnung des internen Liquiditätsgrundsatzes fließen ausgewählte Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen ein. Ihr Fokus liegt auf Zahlungsmitteln, die über eine hohe (Markt-)Liquidität verfügen. Bei der Disposition werden entsprechende Reserven berücksichtigt, die außergewöhnliche Liquiditätsabflüsse abdecken. Es wird auf eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Tages- und Termingeldeinlagen sowie der eigengemanagten Wertpapiere geachtet. Darüber hinaus bestehen zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarfs umfangreiche Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank und anderen Kreditinstituten. Zu diesem Zweck führt die Sparkasse eine interne Liquiditätsliste.

Die Sparkasse hat ihre individuelle Risikotoleranz festgelegt. Diese stellt eine Verknüpfung zwischen dem Liquiditätsrisiko und der strategischen Positionierung der Sparkasse dar. Die Risikotoleranz bezieht sich für die Sparkasse aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Refinanzierungsrisikos auf das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Die Festlegung der Risikotoleranz erfolgt mit der Maßgabe, wann ein Liquiditätsrisiko für die Sparkasse "akzeptierbar" oder "nicht akzeptierbar" ist. Unter diesem Aspekt definiert sich der Liquiditätsengpass über die Survival Period. Die Survival Period beschreibt dabei den Zeitraum, in dem die Sparkasse unter Heranziehung des Liquiditätspotenzials über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt. Die Sparkasse hat festgelegt, dass bei einem Schwellenwert von unter 8 Monaten ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass die Regelungen des Notfallkonzepts in Kraft setzen.

Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag 29 Monate.

Um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen zu können, hat die Sparkasse ein Frühwarnsystem eingerichtet, welches Gefahrenquellen identifiziert und das Einleiten entsprechender Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglicht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.6. Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gem. Artikel 315 und 316 CRR. Die Unterlegung beläuft sich zum Berichtsstichtag auf 1,1 Mio. EUR.

Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird vierteljährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad-hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden.

Die operationellen Risiken sind nach unserer derzeitigen Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das vorgegebene Risikolimit von 0,1 Mio. EUR wurde jederzeit eingehalten.

6. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von drei Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse Fröndenberg ist nach der letzten Erhebung im Jahr 2015 der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Die Risikotragfähigkeitsberechnungen zeigen ein angemessenes Verhältnis zwischen eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmasse. Die Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2015 eingehalten. Die Risikotragfähigkeit war und ist auch in den von der Sparkasse simulierten Stresstests gegeben. Die Sparkasse ist somit in der Lage, die simulierten Krisenszenarien zu verkraften. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

Die zur Deckung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorhandenen Eigenmittel übertreffen die Anforderungen. Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 17,8 %.

7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Insofern können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

7.1. Geschäftsentwicklung

Das weltwirtschaftliche Wachstum wird im Jahr 2016 etwas stärker wachsen als im vergangenen Jahr, aber schwächer als noch im Herbst vorhergesagt. Der Internationale Währungsfonds erwartet für das Jahr 2016 einen globalen BIP-Anstieg in Höhe von 3,4 %. Grund ist ein voraussichtlich schwächerer Konjunkturverlauf in einer Reihe von Schwellenländern. Denn nicht allein die Turbulenzen in China bereiten Kopfzerbrechen, sondern auch der niedrige Ölpreis, der die ökonomische Lage im Nahen Osten nicht entspannt.

Wegen des verlangsamten Wirtschaftswachstums in China und geopolitischer Unsicherheiten geht die EU-Kommission in ihrer aktuellen Prognose von einem niedrigeren Wachstum in der Eurozone aus. Die Wirtschaft in den 19 Ländern des gemeinsamen Währungsraums dürfte demnach 2016 nur um 1,7 % wachsen.

Für Deutschland erwartet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7 %. Der sich fortsetzende Beschäftigungsaufbau bilde zusammen mit merklichen Einkommenssteigerungen das Fundament für die anhaltende binnenwirtschaftliche Dynamik. Mit dem Anziehen der Nachfrage investieren die Unternehmen im Jahresverlauf allmählich mehr.

Die Ruhrwirtschaft ist gut in das Jahr 2016 gestartet. Die ohnehin schon freundliche Stimmung ist laut Konjunkturbericht Ruhrwirtschaft zum Jahresbeginn nochmals besser geworden. Aufgrund der robusten Binnenkonjunktur macht der Konjunkturindikator einen deutlichen Sprung auf 118 Punkte.

Aufgrund dieser Entwicklung rechnen wir für 2016 mit einem Zugang im gesamten Kreditgeschäft von 1,8 %. Ein Wachstum von 2,5 % wird im privaten Wohnungsbau erwartet.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Die Sparquote wird vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und des aus Anlegersicht unattraktiven Zinsniveaus konstant bleiben. In Anbetracht dieses Umfelds wollen wir mit der an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten ganzheitlichen Beratung sowie dem umfassenden Produktangebot und der fortwährenden Marktbeobachtung Kundengelder halten und hinzugewinnen. Insgesamt erwarten wir somit für 2016 ein Wachstum der Kundengeldanlagen (inklusive Wertpapieren) von 1,9 %.

Die vorgenannten Prognosen zur Entwicklung im Kredit- und Einlagengeschäft werden zu einer moderat steigenden Bilanzsumme auf ca. 242 Mio. EUR in 2016 führen.

Im Dienstleistungsbereich erwarten wir 2016 für das Bauspargeschäft mit der LBS ein Abschlussvolumen, das über dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Auch im Versicherungsgeschäft gehen wir bei den Lebensversicherungen von einem Abschlussvolumen über dem Niveau des Berichtsjahres aus. Für das Wertpapiergeschäft erwarten wir im Folgejahr eine deutlich ansteigende Entwicklung.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im weiteren Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schocks im Finanzsystem die realwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Als Risikofaktoren sind auch die Flüchtlingskrise und die konjunkturellen Probleme von Schwellenländern wie Russland und Brasilien zu nennen.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur aufgrund einer schnellen Erholung von der EU-Staatenfinanzkrise. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebsergebnis vor Bewertung führen. Aufgrund einer besser als erwarteten Wirtschaftserholung dürfte sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft daraufhin leicht verringern, während auf der anderen Seite das Zinsniveau ansteigen und das Bewertungsergebnis Wertpapiere belasten könnte. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes.

7.2. Finanzlage

Für das Jahr 2016 sind derzeit keine größeren Investitionen geplant. Die Finanzierung des Wachstums im Kreditgeschäft erfolgt über die Kundeneinlagen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel erforderlich sein, so stehen in ausreichendem Umfang eigene Wertpapiere für einen Aktivtausch zur Verfügung. Nach unseren Planungen wird die Liquiditätskennziffer durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,3 und somit auch über dem aufsichtsrechtlichen geforderten Mindestwert von 1,0 liegen.

7.3. Ertragslage

Die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird maßgeblich durch den Zinsüberschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Insofern ist die weiterhin flache Zinsstrukturkurve, die sich aber im Vergleich zu 2015 nach unserer Erwartung nicht wesentlich verändern wird, mit der damit verbundenen Möglichkeit der Fristentransformation von maßgeblicher Bedeutung. Durch die erwartete Fortsetzung des Niedrigzinsniveaus werden der Zinsertrag und -aufwand weiter sinken. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, zur Erhöhung der Inflationsrate das Zinsniveau weiterhin auf dem niedrigen Niveau zu belassen. Chancen bestehen insbesondere in einer steileren Zinsstrukturkurve mit der damit verbundenen Möglichkeit, Erträge aus Fristentransformation zu erzielen. Eine stärkere Verflachung der Zinsstrukturkurve hätte dagegen schmälernde Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der Sparkasse.

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe erwarten wir derzeit weiter rückläufige Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich ein leicht geringerer Zinsüberschuss. Darüber hinaus werden die negativen Zinsen das Zinsergebnis voraussichtlich nur unwesentlich belasten.

Im Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Zuwachs der Erträge um ca. 40 TEUR, insbesondere im Verbundgeschäft, aus.

Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden können. Aufgrund zu erwartender Tarifabschlüsse wird sich ein Personalmehraufwand im Jahr 2016 ergeben, der sich unter anderem durch geringere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgleichen dürfte. Mittels weiterer Anstrengungen im Sachkostenbereich soll die Ausweitung der Kosten begrenzt werden und der Sachaufwand nur leicht steigen. Auf Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs planen wir unter den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2016 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,56% der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 241 Mio. EUR.

Aufgrund der beschriebenen Zinsentwicklung rechnen wir für das Jahr 2016 nicht mit gravierenden Zinssteigerungen und somit auch mit keinen zinsinduzierten negativen Bewertungsergebnissen im Wertpapiergeschäft. Sollten Zinssteigerungen eintreten, können diese zu Bewertungsaufwendungen im Wertpapiergeschäft führen.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In der Unternehmensplanung berücksichtigen wir die erwarteten Verluste aus dem Kreditrisikomodell. Damit wurde ein deutlich über dem Niveau des Jahres 2015 liegender Bewertungsaufwand berücksichtigt. Den Risiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial gegenüber. Mittels aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, erkannte Risiken zu mindern und neue Risiken zu vermeiden. In den Planungen für das Jahr 2016 gehen wir daher von einem negativen Bewertungsergebnis aus.

Die künftigen Gewinne der Sparkasse werden durch die Ansparleistungen für die indirekte Haftung für die EAA in den nächsten Jahren mit durchschnittlich 181 TEUR pro Jahr belastet.

Aufgrund der regulatorischen Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen) können sich Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.

Die Sparkasse richtet sich an einer in der "Geschäftsstrategie der Sparkassen" des DSGV definierten Zielgröße, der Cost-Income-Ratio aus. Für das Jahr 2016 erwarten wir einen etwas höheren Wert als im Vorjahr, der das strategische Ziel eines Wertes von unter 82 % erfüllt.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Die intern festgelegte Eigenkapitalquote in Höhe von 11,7% , die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,625 % liegt, wird auch im Jahr 2016 deutlich überschritten. Dies bietet eine hinreichende Grundlage für künftiges qualifiziertes Kreditgeschäft.

Bericht des Verwaltungsrates

Der Vorstand hat den Verwaltungsrat laufend über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse unterrichtet.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Fröndenberg hat am 09.06.2016 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d SpkG NW den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Gemäß § 15 Abs. 2 Buchst. e SpkG NW hat der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2015 i.H.v. EUR 261.226,99 wie folgt zu verwenden:

Einstellung in die Sicherheitsrücklage: EUR 261.226,99

Die Vertretung des Trägers hat am 28.09.2016 den Organen der Sparkasse Entlastung erteilt und weiterhin beschlossen, den Jahresüberschuss entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu verwenden.

 

Sabina Müller, Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates

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