KJF
Gastronomie GmbH
Neuenrade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
II. Betriebs- u.
Geschäftsausstattung
|
|
50.324,00
|
|
46.293,00
|
|
III. Fahrzeuge
|
|
|
|
738,00
|
|
IV. GWG
|
|
1.326,00
|
|
1.137,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
9.720,00
|
|
9.720,00
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
41.244,51
|
|
45.138,35
|
|
III. MwSt
|
|
|
|
2.675,61
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
282.734,23
|
|
248.921,39
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
385.348,74
|
|
354.623,35
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
|
II. Kapitalrücklage
|
|
|
|
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
|
|
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
181.230,36
|
|
126.546,88
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
26.584,27
|
|
54.683,48
|
|
B. Rückstellungen
|
|
5.000,00
|
|
4.450,08
|
|
I. Gewerbesteuer
|
|
31.500,00
|
|
37.000
|
|
II.
Körperschaftssteuer
|
|
32.000,00
|
|
37.000
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
I. Lieferungen und
Leistungen
|
|
46.230,42
|
|
43.041,55
|
|
II. Verbindlichkeiten an
Gesellschafter
|
|
31.355,55
|
|
26.901,36
|
|
III. MwSt
|
|
6.448,14
|
|
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
385.348,74
|
|
354.623,35
|
Anhang
Der Jahresabschluss der KJF Gastronomie GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.Angaben, die
wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und KonsolidierungAngabe der auf
Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und
BewertungsmethodenErworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.Das Sachanlagevermögen wurde
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,-
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:- Beteiligungen zu Anschaffungskosten- Anteile an
verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten- Ausleihungen
zum Nennwert- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert- sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.Die Steuerrückstellungen beinhalten
die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Neuenrade, den 30.01.2025 gez. Kai Friedriszik
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30.01.2025.
Neuenrade, den 30. Januar
2025
gez.
Kai Friedriszik
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Januar 2025
|