horstmann
media GmbH
Neusäß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.933,00 |
37.991,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.918,00 |
10.211,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.015,00 |
27.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.438,60 |
33.126,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.330,37 |
32.408,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.108,23 |
718,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
565,00 |
1.535,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
191.936,60 |
72.652,96 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.019,35 |
35.316,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.316,70 |
-10.819,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
85.702,65 |
21.136,11 |
| B.
Rückstellungen |
40.474,00 |
6.179,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.443,25 |
31.157,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.830,05 |
7.124,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
191.936,60 |
72.652,96 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang ist gemäß § 264 I S. 1 HGB
Bestandteil des Jahresabschlusses.Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Eine abweichende Form gegenüber dem
Vorjahr besteht nicht. Geschäftszweigbedingte
Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die
Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens sowie Software
bis zu einem Wert von 150 Euro werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens sowie Software bis zu einem Wert von
1.000 Euro werden über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizuliegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Vorräte am Stichtag wurden durch
körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung
erfolgte nach Mitteilung der Geschäftsführer mit
den Anschaffungskosten, soweit der Teilwert nicht niedriger
war.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Im Geschäftsjahr wurden Sonderposten mit
Rücklagenanteil weder gebildet noch aufgelöst.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Zum 31.12.2009 bestanden Forderungen ggü.
Gesellschaftern i. H. v. 150.418,71 € (im Vorjahr:
23.967,57 €).
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Jörg Horstmann, Geschäftsführer,
geführt.
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2008 wurde auf
neue Rechnung vorgetragen.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss zum 31.12.2009 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Augsburg, 24.06.2010
Gez. Jörg Horstmann
|