Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 6540
Eingetragen
4.11.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Beratung, der Service und der Komponenten-Verkauf im IT und Netzwerkbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Born
seit 24.4.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

35428 Langgöns
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CBN unify GmbH

Langgöns

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.106,00 13.897,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 135,00
II. Sachanlagen 7.105,00 13.762,00
B. Umlaufvermögen 84.070,54 65.335,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.400,67 35.058,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 850,00 850,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.669,87 30.277,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 135,00 103,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.311,54 79.335,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 73.195,62 51.366,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 26.366,65 13.591,41
III. Jahresüberschuss 21.828,97 12.775,24
B. Rückstellungen 7.295,93 13.954,00
C. Verbindlichkeiten 10.785,99 14.014,94
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.785,99 14.014,94
D. Passive latente Steuern 34,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.311,54 79.335,59

Anhang


  I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Der Jahresabschluss der CBN unify GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Größenmerkmale

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

  II. Angaben zur Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
 
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HBG )

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Plan verteilt die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Forderungen wurden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Darüber hinaus waren einzelne Forderungen ebenfalls in höherem Umfang als der Pauschalwertberichtigung abzuwerten.
Diesbezüglich wurden dem jeweiligen Sachverhalt entsprechende Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die Berechnung der Latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB.
Das Wahlrecht, nur den passivischen Überhang latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird grundsätzlich nicht in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Vorjahr
( § 284 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz HBG )

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
( § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB )

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet worden.
Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind die Anschaffungskostenrestriktion und der Realisationsgrundsatz gemäß § 256a HGB nicht angewendet worden.
Bei einer Laufzeit über einem Jahr wurde bei den Vermögensgegenständen, bei denen der Kurs am Abschlussstichtag unter dem historischen Kurs lag, der niedere Kurs angesetzt.
Sofern bei Verbindlichkeiten der Kurs am Abschlussstichtag über dem historischen Kurs lag, wurde der höhere Kurs angesetzt.

  III. Angaben zur Bilanz
 
  1.  Allgemeine Angaben

Angaben zu saldiert oder unsaldiert bilanzierten oder nicht bilanzierten "Latenten Steuern"
( § 285 Nr. 29 HGB)

Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus.

  2. Verbindlichkeiten

Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
( § 285 Nr. 1a) und Nr. 2 HGB )

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 10.785,99 Euro(Vorjahr: 14.014,94 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Passive latente Steuern
( § 285 Nr. 29 HGB )

Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus.

  IV. Sonstige Angaben
 
  1. Gesellschaftsorgane

Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane
( § 285 Nr. 10 HGB )
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2010 folgende Mitglieder an:

Name
Beruf
                 Mitglied
Befreiung nach
 
 
seit
bis
§ 181 BGB
 
 
 
 
 
Holger Born
Techniker
04.11.2002
 
Ja


Langgöns-Niederkleen, den 25. Juni 2011

gez. Holger Born

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2011 festgestellt.

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