Spedition
Pfau GmbH
Obersontheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
386.482,01 |
424.496,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
386.481,51 |
424.496,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.823,55 |
204.912,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
158.625,50 |
133.091,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.198,05 |
71.821,21 |
| C.
Aktive latente Steuern |
12.940,00 |
6.933,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
603.245,56 |
636.342,50 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
394.755,23 |
392.701,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
367.136,98 |
365.378,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.053,66 |
1.758,29 |
| B.
Rückstellungen |
86.403,69 |
81.521,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.086,64 |
162.119,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
603.245,56 |
636.342,50 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben
Die Spedition Pfau GmbH hat ihren Sitz in Obersontheim
und ist in das Handelsregister beim Registergericht Stuttgart
mit der Nummer HRB 570404 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des
GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis
€ 800,00 wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen
vorzunehmen waren. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht und eine Aktivierung von latenten
Steuern in Höhe von € 12.940,00 vorgenommen. Die
Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB wird
beachtet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die
versicherungsmathematische PUC-Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
- durchschnittlicher Marktzinsvon 3,21%
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018
G"
- ohne Fluktuation
Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem
beizulegenden Zeitwert von € 65.364,31 mit dem
Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen von € 145.063,00 verrechnet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren betragen
EUR 699,74 (Vorjahr EUR
14.765,09).
Eine Absicherung der Verbindlichkeiten durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte liegt nicht vor.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten gem. § 42 Abs. 3
GmbHG:
| Forderungen |
€33.110,90 |
| Verbindlichkeiten |
€ 66.707,00 |
Zum Bilanzstichtag bestanden Kreditforderungen, andere
Vorschüsse oder Haftungsverhältnisse in Höhe
von € 66.707,00 gegenüber den
Geschäftsführern.
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich
auf € 43.459,20.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11,25.
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Sabine Pfau
Michael Pfau
Obersontheim, den 28.10.2019
gez. Sabine Pfau
Michael Pfau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2019 festgestellt.
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