enfin GmbHLiquidiert

48161 Münster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 2885
Vorher
energum Gesellschaft für Energie- und Umweltplanung mbH
Eingetragen
1.2.1988
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung von technischer Gebäudeausrüstung.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Dieckheuer
seit 8.1.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wehr 253, 48739 Legden
12.500 €
50.00%
Stargarder Str. 7, 48161 Münster
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

enfin GmbH

(vormals: energum Gesellschaft für Energie- und Umweltplanung mbH)

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 07.11.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1.250,00

23.583,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

1.767,00

II. Sachanlagen

1.250,00

21.816,00

B. Umlaufvermögen

128.092,02

121.099,31

I. Vorräte

5.958,00

54.272,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

60.659,67

19.711,86

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

61.474,35

47.115,45

C. Rechnungsabgrenzungsposten

901,92

577,62

Summe Aktiva

130.243,94

145.259,93



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

80.585,53

48.671,64

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

1.500,00

1.500,00

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

22.171,64

-182,75

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

31.913,89

22.354,39

B. Rückstellungen

43.300,00

40.225,00

C. Verbindlichkeiten

6.358,41

56.363,29

Summe Passiva

130.243,94

145.259,93

ANHANG

I. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Bilanz und G+V

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung lehnt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches an. Soweit steuerliche Bilanzierungsvorschriften eine bestimmte Bilanzierung im Jahresabschluss vorsehen, folgt die Gesellschaft diesen steuerlichen Vorschriften.

Die Steuerbilanz entspricht im Wesentlichen der Handelsbilanz. Notwendige steuerrechtliche Anpassungen sind im Rahmen der Körperschaftsteuerberechnung (Anlage 9) berücksichtigt worden.

Bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von Bilanzposten wird auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang bzw. unsere Erläuterungen im Erläuterungsteil verwiesen.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft nicht prüfungspflichtig, da mindestens zwei der drei Wert- grenzen gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten werden.

Die Merkmale für eine kleine Kapitalgesellschaft sind gem. § 267 Abs. 1 HGB:

1. Bilanzsumme kleiner als 4.840.000,00 Euro

2. Umsatzerlöse kleiner als 9.680.000,00 Euro

3. im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den steuerlichen Vorschriften bei Anschaffung bzw. Herstellung vor dem 01.01.2008 oder nach dem 31.12.2008 entsprechend degressiv oder linear pro rata temporis, demgegenüber bei Anschaffungen im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 ausschließlich linear vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs-/ Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind gemäß der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr vollständig abzuschreiben.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist.

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG). Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften analog angewendet.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen ist die lineare und degressive AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate anzusetzen (pro rata temporis = p.r.t.).

Etwaige Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kauffmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen nach Auskunft der Unternehmensleitung den zu erwartenden Ausgaben und den drohenden Verlusten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehn werden ggf. aktiv abgegrenzt.

2. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB Fremdwährungen sind gegebenenfalls zunächst zum geltenden Tageskurs (Brief- oder Geldkurs) umgerechnet worden.

3. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

4. Mitglieder der Organe und deren Gesamtbezüge inkl. gewährter Kredite und Vorschüsse nach § 285 Nr. 9a, b und c HGB Auf die Angabe der im Geschäftsjahr den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge incl. Sozialabgaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind:

Name Beruf

Ulrich Dieckheuer Kaufmann, Techniker

48161 Münster 24.09.2010

Ulrich Dieckheuer

(Geschäftsführer, Liquidator)

 

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