RUDERT
NATURSTEIN GmbH
Klipphausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
334.050,00 |
305.234,00 |
| I.
Sachanlagen |
334.050,00 |
305.234,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.752,49 |
130.758,25 |
| I.
Vorräte |
32.600,00 |
23.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.261,22 |
80.779,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.891,27 |
26.979,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.148,66 |
4.499,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
470.951,15 |
440.491,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
193.243,63 |
163.060,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
948,24 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
138.060,27 |
78.673,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
29.235,12 |
59.387,10 |
| B.
Rückstellungen |
26.584,66 |
46.427,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
250.723,28 |
231.003,49 |
| D.
Passive latente Steuern |
399,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
470.951,15 |
440.491,30 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rudert Naturstein GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zur Bilanz
Bei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben (2010).
Die Wirtschaftsgüter im Sammelposten werden im
Wirtschaftsjahr der Bildung (2008 und 2009) und in den
folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tages- werten bewertet.
Beim Ansatz der Herstellungskosten werden anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu
Herstellkosten nach den steuerlich gebotenen
Mindestkostenbestandteilen bewertet. Soweit
Wertabschläge zur Sicherstellung der verlustfreien
Bewertung notwendig sind, werden diese vorgenommen.
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko ( Mahn- und
Beitreibungskosten ) sowie für zu gewährende
Skonti wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1,0 % auf den Nettowert der nicht einzelwertberichtigten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bewertet.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Der Wertansatz des Rechnungsabgrenzungspostens
entspricht dem Zeitanteil der Zahlungen, die wirtschaftlich
dem(n) folgenden Geschäftsjahr(en) zuzuordnen sind.
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert
gemäß Gesellschaftsvertrag und
Handelsregistereintragung des Amtgerichtes Dresden unter HR
B 19778 vom 18.06.2001 ausgewiesen.
II. Gewinnrücklagen
Die erfolgsneutralen Korrekturen aufgrund der
Umstellung auf das BilMoG erfolgten gegen den Posten
"andere Gewinnrücklagen".
B. Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag
drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten
abzudecken.
Die Steuerrückstellung berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Im
Jahre 2010 sind Rückstellungen für Gewerbesteuer
und Umsatzsteuer gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Kostensteigerungen sowie die marktüblichen Abzinsungen
wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB berücksichtigt.
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr existieren in Höhe von TEUR 109,1 (Vorjahr: TEUR
83,7).
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25,5 sind
durch Sicherungsübereignungen in Form der vorhandenen
Maschinen und der eingelagerten Warenbeständen
besichert.
D.
Latente Steuern
Latente Steuern wurden nach § 274 HGB gebildet.
Den latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 27,9 %
zugrunde gelegt.
3. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch:
- Herrn Jens Rudert, Geschäftsführer
Die Geschäftsführung ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Klipphausen, den 30. März 2012
Rudert Naturstein GmbH
-Geschäftsführung-
Jens Rudert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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