rica
Service GmbH
Schenefeld/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502.404,00 |
387.494,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.477,00 |
19.195,00 |
| II.
Sachanlagen |
484.927,00 |
368.299,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.567.135,20 |
1.533.189,91 |
| I.
Vorräte |
2.281,20 |
4.361,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.011.381,89 |
1.219.419,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
553.472,11 |
309.408,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.804,99 |
25.303,89 |
| Summe
Aktiva |
2.090.344,19 |
1.945.987,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.731.154,50 |
1.493.628,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
72.000,00 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
1.210.193,00 |
959.943,83 |
| IV.
Jahresüberschuss |
437.525,70 |
508.684,97 |
| V.
steuerlicher Ausgleichsposten |
-13.564,20 |
|
| B.
Rückstellungen |
156.074,69 |
136.545,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.115,00 |
315.813,40 |
| Summe
Passiva |
2.090.344,19 |
1.945.987,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, Fremdwährungsrechnung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der rica
Service GmbH mit Sitz in Schenefeld (Amtsgericht Pinneberg
HRB 16438PI) wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Er besteht aus der Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im Geschäftsjahr
2016 wurden erstmals die durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und
Konzepterstellung für alle Entsorgungsleistungen, die
Vermittlung und Durchführung von
Entsorgungsdienstleistungen aller Art und der Handel mit
Sekundärrohstoffen sowie die Eigenrücknahme im
Verpackungsbereich gemäß VerpackV sowie der
Erwerb, die Verwaltung, die Vertretung und die
Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere im
Bereich der Planung, Beratung und Vermittlung und
Durchführung von Entsorgungsleistungen aller Art.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Die Gesellschaft hat von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a, 288 HGB
teilweise Gebrauch gemacht.
Die Vereinfachungsregel des § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB wurde von der Gesellschaft in Anspruch genommen und es
wurde kein Lagebericht aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde gemäß §
253 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um lineare und degressive
Abschreibung angesetzt.
Die Zugänge des Geschäftsjahres wurden mit
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden
zum Teil abweichend vom Ansatz der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß
§ 254 HGB von der Möglichkeit des § 6 (2)
EStG Gebrauch gemacht.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt und sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Bewertung erfolgte in Höhe des
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den
separat dargestellten Anlagenspiegel gemäß
§ 268 Abs. 2 HGB verwiesen.
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
154.470,64 EUR.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr: 53,5. (nach
Köpfen, ohne Azubis am Quartalsende/4)
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe
von 2.608,84 EUR gegenüber Frau Carola Kinner-Kroker.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Carola Kinner-Kroker
Thomas Kehde
Jörg Lehmann
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt.
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 437.525,70 EUR zuzüglich Gewinnvortrag
in Höhe von 1.210.193,00 EUR = Bilanzgewinn in
Höhe von 1.647.718,70 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen. Ein Teilbetrag (vor Abzug von
Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages)
in Höhe von 250.000,00 EUR wird an die Gesellschafter
im Verhältnis ihrer Beteiligung am Stammkapital der
Gesellschaft ausgeschüttet. Somit wird ein
Bilanzgewinn in Höhe von 1.397.718,70 EUR vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 18.04.2024 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 18.4.2024.
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